Schlagwort: ‘Digitalisierung’
Das Gesundheitsdatennetz weist laut Hackern Sicherheitslücken auf
Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben Sicherheitslücken in dem digitalen Gesundheitsdatennetzwerk gefunden. So sei unter anderem ein Datenleck bei den Anbietern elektronischer Chipkarten gefunden worden, sodass die persönlichen Daten von 168 Ärzten, die zuvor einen Antrag auf einen elektronischen Arztausweis gestellt haben, frei im Internet zugänglich waren. Das Datenleck sei mittlerweile geschlossen.
Weiterhin war es den Hackern des CCC möglich einen Arztausweis, einen Praxisausweis und eine elektronische Gesundheitskarte, sowie einen Konnektor über einen Dritten zu bestellen. Somit könne ein Zugang zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden, der eigentlich nur befugten Teilnehmern zustehen sollte.
Bei diesen Sicherheitslücken handelt es sich laut dem CCC nicht um Probleme einzelner Anbieter, sondern um strukturelle Sicherheitslücken bei der Herausgabe der Chipkarten.
Die Gematik GmbH will die Ausgabe von Ausweisen stoppen, bis eine Prüfung der Schwachstellen abgeschlossen ist. Hierfür möchte sie mit dem CCC in Kontakt bleiben.
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ccc-hacker-finden-sicherheitsluecken-in-der-telematikinfrastruktur-a-1302902.html, 6. Januar 2020
Zulassung von Anbietern des elektronischen Heilberufausweises
Die Bundesärztekammer hat einen weiteren Anbieter des elektronischen Heilberufausweises der Generation 2 (HBA G2) zugelassen. Der HBA G2 besitze alle Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung, die dafür notwendig sind, dass Ärzte unter anderem elektronische Arztbriefe, E-Rezepte oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen können. Weiterhin können Ärtze mit der HBA G2 auf Gesundheitsdaten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert sind. Laut Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ der BÄK, werde insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur zu einer Verringerung des Aufwands führen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108313/Weiterer-Anbieter-des-elektronischen-Heilberufsausweises-zugelassen, 27. Dezember 2019
Bisher nur eine eingeschränkte Zulassung der E-Health-Konnektoren
Die erste Zulassung eines Konnektors wird von einigen Apothekerverbänden relativiert. So besitze der fragliche Konnektor nur eine Zulassung für einen „Friendly-User-Test“ und für die nötigen Feldtests. Erst mit Abschluss der Feldtests und Auswertung der Ergebnisse würde eine endgültige Zulassung des Konnektors möglich sein. Die Apothekerverbände erwarten die Zulassung zum Ende des ersten Quartals 2020.
Weiterhin schreibe die Gematik Konnektoren vor, deren Laufzeit bei Auslieferung mindestens vier Jahre beträgt. Jedoch dürfe die Verschlüsselungstechnik der derzeit verfügbaren Konnektoren nur bis Ende 2023 eingesetzt werden. Weil es noch keine Konnektoren mit neuem Schlüssel gibt, können Konnektoren ab dem 1. Januar 2020 praktisch nicht mehr ausgeliefert werden. Die Verbände gehen deshalb davon aus, dass der erste E-Health-Konnektor „für den produktiven Betrieb“ erst ab Ende des ersten Quartals 2020 zur Verfügung steht.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/11/apothekerverbaende-waren-konnektor-nur-eingeschraenkt-zugelassen, 20. Dezember 2019
Patientenakte auf Smartphones mittels NFC-Gesundheitskarte
Versicherte sollen mit ihrem Smartphone mithilfe ihrer Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine Authentifizierung per NFC-Funkschnittstelle soll dies ermöglichen. Gesundheitskarten mit solch einer Schnittstelle werden seit dieser Woche von Krankenkassen ausgegeben. Die Schnittstelle soll es ermöglichen die Gesundheitskarte mit dem Smartphone zu verbinden und ein virtuelles Abbild der Karte auf dem Gerät zu speichern.
Die Funktion wird nach Gesprächen mit Apple für IOS und Android zur Verfügung stehen. Apple und Unternehmen, die die Akten für die großen deutschen Krankenkassen entwickeln, führen bereits Tests für die virtuelle Gesundheitskarte durch.
Quelle: https://healthcare-startups.de/nfc-gesundheitskarte-der-weg-fuer-patientenakte-auf-smartphones-ist-fast-frei/, 16. Dezember 2019
Start des E-Rezept Pilotprojekts in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen
In der Modellregion nehmen zehn Apotheken an dem Pilotprojekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (Gerda) teil. In dieser Phase ist es an die telemedizinische Plattform Docdirekt gekoppelt. Bei positivem Verlauf soll es ab 2020 auf Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Wird ein elektronisches Rezept ausgestellt benötigt der Arzt neben einem speziellen Arztausweis auch ein Kartenlesegerät am PC. Das Rezept, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist, wird verschlüsselt auf dem digitalen Speicher von Gerda abgelegt. Der Patient kann das Rezept dann auf seinem Smartphone ansehen und eine Apotheke auswählen, an die das Rezept gesendet wird. Daraufhin erhält er Statusmeldungen zu dem Stand der Bearbeitung. Weiterhin gäbe es eine Chatfunktion zwischen Apotheke und Patient.
Peter Treu, Apotheker, sieht in dem E-Rezept die Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu verringern. Einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sieht Treu in der Wohnortnähe, da eine Lieferung schneller erfolgen könne, und zusätzlich eine Beratung an der Haustüre stattfinden könnte. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung soll eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit sein, da mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkannt werden können.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pilotprojekt-gerda-in-stuttgart-und-tuttlingen-gestartet-arztrezepte-direkt-per-app-auf-das-smartphone.b8a57147-81f3-4661-9281-b7d6ad5968b1.html, 5. Dezember 2019
Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Pflege
Eine Digitalisierung der ambulanten und stationären Pflege könnte dazu beitragen, das Pflegepersonal zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) hat sektorenübergreifende Handlungsempfehlungen formuliert, die für eine erfolgreiche Digitalisierung entscheidend seien. Laut dem bvitg müsste die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur die höchste Priorität haben. Weiterhin seien Zugriffsrechte auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte sowie Lese- und Schreibrechte für die elektronische Patientenakte für das Pflegepersonal unerlässlich. Weil die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Pflege eine vollständige und strukturierte Dokumentation sei, müssen papiergebundene Verfahren durch elektronische Prozesse abgelöst werden. Ein weiterer Punkt sei die Stärkung der Telepflege, beispielsweise zur Onlinebetreuung von pflegenden Angehörigen. Um die Akzeptanz der Beteiligten zu fördern, müssen zudem auch Schulungsmaßnahmen angeboten werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107545/Handlungsempfehlungen-fuer-eine-erfolgreiche-Digitalisierung-der-Pflege, 3. Dezember 2019
Digitalisierung: Politische Sprüche passen nicht zu der Realität
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisiert, dass die Umsetzung der Digitalisierungsansprüche des Gesetzgebers zu kompliziert ist. Zwar halten rund 60% der Arztpraxen den elektronischen Arztbrief für eine sinnvolle Anwendung, jedoch sind mit ihm ein erhöhter zeitlicher und finanzieller Aufwand sowie neue Haftungsrisiken verbunden. Weiterhin kann es, wie bei dem elektronischen Rezept, zu unpraktischen Zwischenlösungen kommen. Hierbei ist es vorgesehen, dass der Arzt das Rezept elektronisch übermitteln kann. Sollte der Patient jedoch keinen Smartphone besitzen, muss ihm der QR-Code ausgedruckt mitgeben werden. So käme es zu keiner echten Digitalisierung.
Weiterhin schätzen 60% der 2000 befragten Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Sicherheitslücken als starkes Hemmnis für die Digitalisierung ein. Hierbei müsse, wie auch von den Landesdatenschützern gefordert, per Gesetz Klarheit geschaffen werden.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitalisierung-in-der-arztpraxis-politische-sprueche-passen-nicht-zur-realitaet/, 19. November 2019
Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.
In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019
Gesundheitsterminals in Sachsen
Das im St. Joseph-Stift stehende Gesundheitsterminal besteht aus einer Infosäule, einem großen Touchbildschirm, Kamera, Lesegerät für die elektronische Gesundheitskarte und Belegdruck. Es solle bei der Arztsuche helfen und Diagnosen in Form von ICD-Diagnosecodes übersetzen. Weiterhin werde es ermöglicht Dokumente rechtssicher einzulesen und an die Krankenkasse zu schicken. Hierbei würden die Daten über sichere Leitungen versendet und weder auf dem Gerät noch bei der Betreibergesellschaft gespeichert. Sachsenweit sollen 225 Standorte mit den Gesundheitsterminals ausgestattet werden, 100 seien bereits im Einsatz.
Quelle: https://www.wochenkurier.info/sachsen/dresden/artikel/schlaues-terminal-arztsuche-uebersetzer-helfer-74260/, 4. November 2019
Datenschutz und Entlastung der Ärzte müssen im Vordergrund stehen
Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen betont, dass eine schnelle Digitalisierung nicht wichtiger sei als ausreichender Datenschutz. Mediziner und Patienten sollten durch digitale Anwendungen entlastet werden. Dies berücksichtige Gesundheitsminister Jens Spahn nicht ausreichend. Weiterhin gebe es im Gesundheitswesen keine unabhängige Instanz, die Gesundheits-Apps prüft und genehmigt. Die Landesärztekammer gab auch positive Beispiele:
Laut der Landesärztekammer berücksichtige dies die App „Warts-Ab“. Diese gebe pro Patient eine einmalige Ziffernfolge in Form eines Barcodes aus, die der Patient dann einscannen kann. Dies soll es Patienten ersparen lange im Wartezimmer zu warten und sie dadurch vor Infektionskrankheiten geschützt werden. Im Falle eines Hackerangriffs, können die Hacker nur die Ziffer und keine personenbezogenen Daten sehen.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/landesaerztekammer-hessen-besteht-auf-hohen-nutzen-von-digitalisierungsprojekten/, 29. Oktober 2019