Schlagwort: ‘elektronisches Rezept’
Das Test-E-Rezept
Das Test-E-Rezept wurde auf zahlreiche Forderungen aus der Fach-Community nach einer Simulation des Praxisalltags ohne Patientinnen und Patienten hin entwickelt und soll als Motivation der Praxen dienen, innerhalb der Testphase das E-Rezept auszutesten. In Zusammenarbeit mit der Gematik stellt die Techniker Krankenkasse (TK) die notwendigen Daten zur Verfügung. Mithilfe des Test-E-Rezepts können Praxen nun die organisatorischen und technischen Abläufe erproben, indem sie für die fiktive Person Max Mustermann das E-Rezept ausstellen. Hierbei legen Ärztinnen und Ärzte mit den fiktiven Testaten ein E-Rezept an, erstellen eine Signatur und geben in dem Freitext der Verordnung das Wort „Test“ an. Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der zugehörigen PIN findet die Autorisierung statt, bevor das Rezept ausgedruckt werden kann. Im gemeinsamen Testverlauf mit einer Apotheke kann das Rezept anschließend zu der Apotheke gebracht und in das Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Allerdings werden in diesen Übungsabläufen Abrechnungen und die Ausgabe von Medikamenten ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird das Rezept wieder freigegeben und gelöscht.
Quelle: https://www.pharma-relations.de/news/das-test-e-rezept-ist-da (Zugriff am: 14.03.2022)
TI-Score
Der TI-Score ist ein Teil der Transparenz-Offensive der Gematik, die mehr Transparenz fürs E-Rezept ermöglichen soll. Das Portal (www.ti-score.de) informiert über den aktuellen Stand der Softwareanbieter auf dem Weg hin zu „TI-ready“ und bietet einen Überblick über die Entwicklung des E-Rezepts für Arzt- sowie Zahnarztpraxen und Krankenhäusern. Hierfür wurden die Softwareanbieter nach dem aktuellen Stand gefragt, welche die Möglichkeit erhalten, Screenshots, Videos und Referenzen als Service anzubieten. Mithilfe der Anbieter, die gebeten werden, Informationen und Veränderungen zu melden, wird die Übersicht laufend aktualisiert. In Kürze soll das Apothekenverwaltungssystem ebenfalls integriert werden.
Im Detail beinhaltet der TI-Score die Buschstaben A bis E, welche jeweils für einen Status stehen. Dabei kennzeichnet der Buchstabe „E“ die Erfüllung der Voraussetzungen also Einsatzbereitschaft des Systems. Bei der Kennzeichnung mit „C“ wird das System mit mindestens fünf Einrichtungen getestet und „A“ zeigt die bereits abgeschlossene Einführung der E-Rezept-Funktion und ihre Empfehlung an. Hersteller, die bisher keine Angaben gemacht haben (31 von 58 Anbietern), werden mit einem Fragezeichen deklariert.
Quellen:
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-i-transparenz-offensive-fuers-e-rezept (Zugriff am: 15.03.2022)
https://www.heise.de/news/E-Rezept-Transparenz-Initiative-der-Gematik-um-TI-Score-erweitert-6545894.html (Zugriff am: 15.03.2022)
E-Rezept-Pflicht wird verschoben
Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.
Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.
Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.
Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html ( Zugriff am: 10.01.2022)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)
Testphase des E-Rezepts verlängert
Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.
Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen. Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.
Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.
Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)
https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)
Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App
Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021
Quellcodes des E-Rezepts von der Gematik veröffentlicht
Die Gematik folgt ihrem “Weg der Transparenz gegenüber der breiten Öffentlichkeit und der Fachcommunity“ und hat die Quellcodes der E-Rezept-App als Open Source auf GitHub veröffentlicht. Das Unternehmen möchte dadurch das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur stärken und in den Austausch gehen. Florian Hartge, CPO und Verantwortlicher für Produktionsprozesse, erwartet eine konstruktive Kritik von Experten. Die E-Rezept-App kann seit Juli heruntergeladen und genutzt werden. Sie soll den Patienten einen datenschutzkonformen und sichereren Zugang zu ihren Rezeptdaten ermöglichen und eine einfache Einlösung ermöglichen.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/gematik-veroeffentlicht-e-rezept-app-codes/, 9. August 2021
Umgehung der Gematik-App durch Versandapotheken
Obwohl für den Versand von E-Rezept-Token aus der Gematik-App hohe Sicherheitsanforderungen gelten, dürfen Drittanbieter-Apps die Codes einlesen und auch ohne Authentifizierung der Nutzer weiterleiten. Dies will sich die Versandapotheke DocMorris zu nutzen machen. Regulär schicke der Arzt die Verordnung an die Gematik-App. Um dort die Verordnungsdaten einzusehen oder das Rezept weiter zu senden, muss eine Authentifizierung über eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion erfolgen. Wer sich den E-Rezept-Token allerdings in der Praxis ausdrucken lässt, kann dieses Verfahren einfach umgehen, indem der Token des Ausdrucks abgescannt wird. DocMorris schätzt hierbei, dass bis zu 90 Prozent der Patienten ihr E-Rezept als Ausdruck erhalten. DocMorris stehe in einem engen Austausch mit der Gematik, um eine möglichst nahtlose ‚Customer-Journey‘ zu gewährleisten.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/umgehung-der-gematik-app-so-will-docmorris-e-rezepte-abstauben/, 28. Juni 2021
IT-Verband fordert umfassende E-Health-Strategie
Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) fordert, dass deutsche Innovationen aktiv gefördert werden. So wurden in den vergangenen Jahren wichtige Impulse für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gesetzt. Es gebe aber weiterhin viele digitale Defizite, weshalb die Bundesregierung diese Digitalisierung weiter im Fokus behalten sollte. Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, fordert, dass ePA, eRezept, DiGA und DiPA fester Bestandteil der alltäglichen Versorgung werden. Gleichzeitig müssten digitale Ziele und eine E-Health-Strategie entwickelt werden. Drei wesentliche Themenfelder die für den Erfolg der Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen, seien eine Besinnung auf marktwirtschaftliche Prinzipien, die Erschließung des Mehrwerts von digitalen Technologien sowie eine breit angelegte Aufklärungsoffensive zu den Mehrwerten der digitalen Lösungen.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/it-verband-fordert-umfassende-ehealth-strategie, 21. Juni 2021
E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar
Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021
Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte werden getroffen
Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021