Schlagwort: ‘elektronisches Rezept’
Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021
Jugendliche und junge Erwachsene wollen E-Health Anwendungen nutzen
Die Ergebnisse der Studie „Zukunft Gesundheit 2020“ der vivida bkk und der Stiftung „Die Gesundarbeiter“ zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene die Digitalisierung der Medizin positiv sehen. In der Studie wurden 1.000 Menschen zwischen 14 und 34 Jahren befragt. So sei für jeden Zweiten die Videosprechstunde ein Anreiz, lange aufgeschobene Arztbesuche wahrzunehmen. Zudem würden vier von zehn Befragten den Arzt bei einem Online-Angebot häufiger kontaktieren. Weiterhin würden 69 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale Gesundheitsanwendungen und 80 Prozent das elektronische Rezept im Krankheitsfall nutzen wollen.
Quelle: https://www.teletalk.de/news/news-detail/av/2021/31/march/ac/studie-junge-erwachsene-setzen-auf-e-health/, 5. April 2021
Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen
Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021
Zugang zur Telematikinfrastruktur für weitere Anwender
Der Kreis der Anwender, die Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten können, wurde von der Gematik erweitert. Hinzugekommen sind im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker. Diese können ihren Zugang zu der Telematikinfrastruktur für ihre Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres nutzen. Weiterhin können die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis beziehungsweise die Institutionskarte beantragen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121708/Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur-Weitere-Anwender-koennen-Zugang-erhalten, 8. März 2021
TI-Anwendungen erhalten neue Technikpauschalen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verständigt. Weiterhin erhalten Praxen für zusätzliche stationäre Kartenterminals für medizinische Fachanwendungen höhere Erstattungen. So wurde eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro pro Quartal. Für die zusätzlichen Kartenterminals wird die Erstattungspauschale um 60 Euro auf 595 Euro angehoben. Die höhere Pauschale kann rückwirkend für Gerate abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121110/Neue-Technikpauschalen-fuer-TI-Anwendungen, 22. Februar 2021
Shop-Apotheke will Vorreiterrolle im Medikationsmanagement einnehmen
Der niederländische Arzneimittelversender Shop-Apotheke will durch den Ausbau digitaler Gesundheitsdienste eine Vorreiterrolle im digitalen Medikationsmanagement einnehmen. Hierzu wurde die Smartpatient GmbH erworben. Diese hat insbesondere die MyTherapie-App entwickelt, die für beinahe alle chronischen Krankheiten geeignet ist. Hierbei unterstützt sie die ca. 1.4 Millionen Nutzer durch ein digitales Medikationsmanagement, Tagebuch für Messwerte und ausdruckbaren Gesundheitsberichten in der Therapietreue. Shop-Apotheke hat diesen Erwerb vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezepts getätigt, um bei ihren Kunden mit digitalen Angeboten punkten zu können. Weiterhin versprichts sie sich die Möglichkeit weiterer Partnerschaften mit der pharmazeutischen Industrie und dem Gesundheitswesen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/08/shop-apotheke-kauft-ein, 11. Januar 2021
Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020
E-Rezept Duplikate sorgen für Probleme bei TeleClinic
Seit zwei Wochen ist es für TeleClinic-Nutzern wieder möglich, ihre E-Rezepte in selbst ausgewählte Apotheken senden zu lassen. Dazu werden die Kontaktdaten der gewünschten Vor-Ort-Apotheke eingetragen, woraufhin die Privatverordnung per Mail verschickt wird. Die Apotheken erhalten das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Jedoch gibt es bei diesem Verfahren diverse juristische Lücken. So sei unklar, wie die TeleClinic die angegebenen Apotheken authentifiziert. Weiterhin gebe es keinen passwortgeschützten Login und keine klaren Regelungen, was passiert, wenn die ausgewählte Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Diese Lücken führen in der praktischen Umsetzung zu Problemen. So sei ein Rezept eines Patienten, welches in einer anderen Apotheke nicht beliefert werden konnte, gleich in dreifacher Ausführung per Fax gesendet worden. Das Rezept lag nun in mehreren Apotheken gleichzeitig vor und hätte auch mehrfach eingelöst werden können. Im Gespräch mit dem Patienten erfuhr die Apothekerin weiterhin, dass TeleClinic ihn mehrfach dazu gedrängt hätte, das E-Rezept bei der angeschlossenen Versandapotheke einzulösen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/21/teleclinic-stiftet-chaos-in-apotheke, 28. September 2020
Lücke beim Makel- und Zuweisungsverbot
Das Makel- und Zuweisungsverbot ist im Patientendaten-Schutzgesetz verankert. Für die ABDA sei die juristische Verklauselung jedoch nicht ausreichend, weshalb eine technische Absicherung des Makelverbots gefordert werde. Nun machen zwei Juristen, Dr. Elmar Mand und Professor Hilko Meyer, auf eine Lücke der gesetzlichen Sicherheitsregeln aufmerksam. Hierbei gehe es um die Trennung von E-Rezept und dessen Zugriffscode, dem E-Rezept Token. Weil die gesetzlichen Regelungen nur die Speicherung und den Transport des E-Rezepts regeln, könne der E-Rezept Token beliebig weitergeleitet werden, auch außerhalb der TI. Dies hätte zur Folge, dass kein Schutz der TI mehr bestehen könne. Deshalb sollte, laut den zwei Juristen, die tatsächliche Funktion des Tokens rechtlich berücksichtig werden.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/04/bedrohliche-luecke-beim-makel-und-zuweisungsverbot, 14. September 2020
Kein Wettbewerbsvorteil für Apotheken aufgrund früher TI-Anbindung
Apotheken müssen bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Für andere Leistungserbringer wie Sanitätshäuser gibt es bis jetzt noch keine Pflicht, sich an die TI anzuschließen. Deshalb hat sich die FDP in einer kleinen Anfrage danach erkundigt, ob den Apotheken dadurch Wettbewerbsvorteile entstehen. Die Bundesregierung sehe keinen wettbewerbsrelevanten Nachteil für andere Leistungserbringer gegenüber Apotheken, weil die Nutzung des E-Rezepts erstmal nur für apothekenpflichtige Arzneimittel gedacht sei. In einem zweiten Schritt soll dies auch Betäubungsmittel umfassen. Erst langfristig soll die TI auch für andere Heil- und Hilfsmittel genutzt werden.
Um das E-Rezept auch auf Heil- und Hilfsmittel auszuweiten, müsse die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband bis Ende 2020 in den Bundesmantelverträgen die notwendigen Regelungen für die Verwendung elektronischer Hilfsmittelverordnungen definieren.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/08/25/bundesregierung-fruehe-ti-anbindung-der-apotheken-ist-kein-wettbewerbsvorteil, 3. September 2020