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SmartMed

Schlagwort: ‘elektronisches Rezept’

Rezepte per App anfordern und dabei die eigene Medikationshistorie erfassen

05. August 2013 | von

Der Apothekendienstleister Ordermed bietet eine App an, mit der Patienten kostenlos Rezepte und Medikamente über ihr Smartphone bestellen können.

Der Anwender müsse nur den Namen des Arzneimittels oder die Packung einscannen und schon bekäme der jeweilige Arzt einen Fax mit der Rezeptanforderung und die Apotheke den Auftrag zur Bestellung. Damit die freie Apothekenwahl gewährleistet bleibt, könne der Patient selbst entscheiden, an welche Apotheke er sich bindet.

Durch die wiederholten Bestellvorgänge werde im Idealfall die gesamte Medikation eines Patienten erfasst und zur Kontrolle möglicher Wechselwirkungen für den Apotheker einsichtig. Sofern der Patient dies erlaubt, hätten auch Dritte einen schnellen Zugang zu den Medikationsdaten.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 9.7.2013

Direkte Rezeptübermittlung an Apotheken ist unzulässig

31. Mai 2013 | von

Eine  direkte Übermittlung von Rezepten an eine Apotheke ist unzulässig. Diesen Beschluss äußerte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. Februar 2013.

Ursache dafür war die Klage einer Apothekerin. Ihr wurde untersagt, Absprachen mit Ärzten bezüglich der Rezeptübersendung zu treffen. Denn sie habe in erheblichem Umfang Rezeptverordnungen direkt vom ausstellenden Arzt bekommen und die Medikamente anschließend an die Kunden ausgehändigt.

Die Klage wurde abgewiesen, da den Kunden die Möglichkeit zur freien Entscheidung bezüglich der Apothekenwahl genommen werde und ihnen der Zugriff auf die Rezepte verwehrt bleibe.

Quelle:
Deutsche Apothekerzeitung, 12.4.2013

Apothekennetz entlastet Ärzte

31. Juli 2012 | von

Der Spardruck im Gesundheitswesen wächst. Es mangelt an Ärzten und die Notfallstationen sind überlastet. Ein Grund dafür ist, dass viele Patienten schon bei Bagatellerkrankungen einen Arzt aufsuchen.

Abhilfe sollen sogenannte NetCare-Apotheken schaffen. Der Patient schildert dem Apotheker oder der Apothekerin seine Beschwerden. Handelt es sich dann tatsächlich um eine Erkrankung, die einer ärztlichen Behandlung bedarf, kann in einem Nebenraum ein Arzt per Viedeokonferrenz zugeschaltet werden. Dieser hat die Möglichkeit nach einer Beratung sofort ein Rezept auszustellen und es der Apotheke umgehend zukommen zu lassen.

Ziel des schweizerischen Pilotprojekts ist es, sowohl den Ärztemangel auszugleichen als auch Kosten zu sparen.

Quellen:
Neue Zürcher Zeitung, 9.1.2012
Neue Zürcher Zeitung, 30.7.2012