Schlagwort: ‘Gesundheitsdaten’
Schaffung des European Health Data Space (EHDS)
Die Vertreter des EU-Parlaments und des Rates einigten sich am 15.03.2024 auf die Details des Gesetzesentwurfs zur Schaffung des European Health Data Space (EHDS). Somit können Patientinnen und Patienten von überall in der EU auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen. Dabei kann man Medikationspläne, Laborergebnisse etc. vom Smartphone oder der elektronischen Gesundheitskarte aufrufen und mit Ärzten teilen.
Patientinnen und Patienten können dabei selber entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf und welche Daten geheim bleiben sollen. Zum Schutz der Daten gehört auch, dass diese nicht zu Werbezwecken oder für Entscheidungen von Versicherungen oder Arbeitgebern genutzt werden dürfen.
Der EU-Gesundheitsdatenraum sei zudem auch wichtig für die Forschung. Durch die Sekundärnutzung der Daten in anonymisierter Form können Forscherinnen und Forscher diese Daten nutzen.
Quelle:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-einigung-ermoeglicht-europaweiten-e-rezept-abruf-146158/
(zuletzt aufgerufen am 01.04.2024)
E-Patientenakte für alle ab 2025
Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.
Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.
Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564
(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)
EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen
Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.
Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.
Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.
Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.
Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/
(letzter Aufruf 06.03.2023)
Schleswig-Holstein steigt aus der Testphase des E-Rezepts aus
Schon im August hat die Kassenärztliche Vereinigung in Kiel angekündigt, dass sie aus dem E-Rezept-Test-Projekt aussteigen will. Grund dafür sind Bedenken wegen des Datenschutzes. So werden datenlose Transfer-QR-Codes schon als Gesundheitsdaten eingestuft und dürfen folglich nicht per Mail weiterverschickt werden.
Eine Alternative gibt es laut der KV derzeit nicht. Die Gematik-App könne aus verschiedenen Gründen nicht genutzt werden. Einerseits gäbe es zu wenige NFC-fähige Gesundheitskarten. Anderseits besäßen nur wenige Patienten den benötigten Smartphone-Typ. Eine weitere Hürde in der Einrichtung der App stellt das Verbot des Video-Ident-Verfahrens dar. Das Video-Ident-Verfahren bot Patienten die Möglichkeit, sich bei den Krankenkassen zu identifizieren, indem sie mit ihrer Handykamera zeitgleich ihre Ausweispapiere und ihr Gesicht erfassten. Aufgrund einer Sicherheitslücke, die durch den Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, hat die Gematik eben dieses Identifikationsverfahren verboten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-schleswig-holstein-steigt-aus/
(Zugriff am 12.10.2022)
E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren
Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar. Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.
Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.
(Zugriff am 21.10.22)
Familienfunktion der E-Rezept-App
Im August hat die App zum E-Rezept eine neue Funktion erhalten. Seither können die E-Rezepte aller Familienmitglieder verwaltet werden. Um auf die Daten von Angehörigen zugreifen zu können, werden die Zugangsdaten, also die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN, benötigt. Weiterhin existiert die Möglichkeit, dass beispielsweise beide Elternteile ein Profil für ihr Kind anlegen und beide die Rezepte des Kindes empfangen. Diese neue Option in der App kann auch für pflegende Angehörige eine große Erleichterung bieten.
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles/detail/familienfunktion-jetzt-verfuegbar (Zugriff am 31.08.2022)
E-Rezept-Enthusiasten
Der neugegründete Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“ will das Gesundheitswesen dahingehend unterstützen, dass das E-Rezept schneller und flächendeckender eingeführt wird. Hierbei soll die Testphase verkürzt und die Akteure des Gesundheitswesens und die Patienten über das elektronische Rezept aufgeklärt werden.
Der Verein zählt bekannte Gesichter und Namen zu seinen Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Apotheker und ehemalige Berater des Bundesgesundheitsministeriums Ralf König, während der niedergelassene Arzt Dr. Nicolas Kahl den Posten des Vizepräsidenten inne hat. Ein weiteres Gründungsmitglied ist der ehemalige Leiter der Unterabteilung „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ und derzeitige Client Partner für die IBM Deutschland GmbH, Christian Klose. Unter den Vereinsmitgliedern befinden sich außerdem Vertreter der Digital- und Medienbranche (CompuGroup Medical, die Bundesdruckerei, Gesund.de, Medatixx, Noventi Health Se, Shop Apotheke, der Wort und Bild Verlag).
Laut der Deutschen Apotheker Zeitung wird die Initiative zurzeit durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Wenn der Verein den Gemeinnützigkeitsstatus anerkannt wird, kommen Spendengelder als Finanzmittel hinzu.
Quelle: https://www.heise.de/news/E-Rezept-Enthusiasten-Verein-will-digitalem-Rezept-mit-Aufbauspritze-helfen-7096746.html (zuletzt aufgerufen am: 02.06.2022)
Ausgabe von über 100.000 Heilberufsausweisen an Ärzte
Ende Juli wurde die Marke von 100.000 Heilberufsausweisen geknackt. Der Heilberufsausweis wird unter anderem für die Umsetzung des vorgesehenen Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der Implementierung der elektronischen Patientenakte benötigt. Es gebe jedoch deutliche Unterschiede im Ausstattungsgrad bezogen auf den Versorgungsbereich der Ärzte. So wäre der Ausstattungsgrad im stationären Bereich deutlich geringer als im ambulanten. Dies liege laut der Bundesärztekammer aber daran, dass nicht jeder Arzt zwingend einen Ausweis benötigt, weil er zum Beispiel im Versorgungsalltag keinen unmittelbaren Zugriff auf Patientendaten benötige.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126144/Mehr-als-100-000-elektronische-Heilberufsausweise-an-Aerzte-ausgegeben, 16. August 2021
Quellcodes des E-Rezepts von der Gematik veröffentlicht
Die Gematik folgt ihrem “Weg der Transparenz gegenüber der breiten Öffentlichkeit und der Fachcommunity“ und hat die Quellcodes der E-Rezept-App als Open Source auf GitHub veröffentlicht. Das Unternehmen möchte dadurch das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur stärken und in den Austausch gehen. Florian Hartge, CPO und Verantwortlicher für Produktionsprozesse, erwartet eine konstruktive Kritik von Experten. Die E-Rezept-App kann seit Juli heruntergeladen und genutzt werden. Sie soll den Patienten einen datenschutzkonformen und sichereren Zugang zu ihren Rezeptdaten ermöglichen und eine einfache Einlösung ermöglichen.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/gematik-veroeffentlicht-e-rezept-app-codes/, 9. August 2021
Neue EU-Verordnung: Ärzte fürchten unkontrollierten Zugriff auf Patientendaten
Europäische Ärzte fordern, eine Verordnung zu ändern, die den Ermittlungsbehörden der Mitgliedsländer Zugriff auf in der Cloud gespeicherten persönliche Daten gibt. Weil Cloud-Anbieter zum Beispiel auch Patientenakten speichern, sei dies höchst bedenklich. Die Verordnung würde es erlauben, dass Unternehmen in Deutschland Daten ihrer Kunden an Ermittlungsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten herausgeben müssten, selbst wenn die verfolgte Tat in Deutschland gar keine Straftat ist. Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Ständigen Ausschusses der Ärzte der Europäischen Union (CPME), fordert gesetzliche Vorkehrungen, die einen besonderen Schutz der Gesundheitsdaten gewährleisten. Sollte die Verordnung ohne solche Vorkehrungen angenommen werden, drohen die Ärzte, sich aus den anstehenden Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte, zu verabschieden, um den Schutz der Patientendaten sicherzustellen.
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/geplante-eu-verordnung-aerzte-befuerchten-unkontrollierten.684.de.html?dram:article_id=501105, 2. August 2021