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SmartMed

Schlagwort: ‘Krankenhaus’

Milliardenpaket für Krankenhäuser wird an IT-Sicherheit und Digitalisierung geknüpft

03. August 2020 | von

Als Teil des Konjunkturpakets will die Bundesregierung Krankenhäuser bei der Digitalisierung mit drei Milliarden Euro unterstützen. Demnach soll für die Förderung ein Krankenhauszukunftsfonds geschaffen werden, aus dem Krankenhäuser nur gefördert werden, wenn sie mindestens 15 Prozent des Geldes in die eigene IT-Sicherheit investieren. Weiterhin müssen die Kliniken dafür sorgen, dass ihre digitalen Dienste über einen einheitlichen Standard verfügen und gewährleisten, dass die Daten in die elektronische Patientenakte übertragen werden können. Gefördert werden sollen Projekte für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement, modernere Notfallambulanzen, eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, teil- und vollautomatisierte Entscheidungsunterstützungssysteme, ein digitales Medikations- und Bettenmanagement sowie Projekte für telemedizinische Netzwerke und IT- beziehungsweise Cybersicherheit.

Gleichzeitig sollen die Länder verpflichtet werden, ihre herkömmlichen Investitionsverpflichtungen in die Kliniken nicht zu reduzieren. Der Gesetzesentwurf geht vielen Beteiligten jedoch nicht weit genug, weil die Zahlungen nicht an den Digitalisierungsstand geknüpft werden.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitspolitik-spahn-will-milliardenpaket-fuer-krankenhaeuser-an-it-sicherheit-knuepfen/26073740.html?ticket=ST-2394810-nlS63co2q1R4Ayh14E0j-ap4, 3. August 2020

Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

02. Juli 2020 | von

Das Patientendaten-Schutzgesetz, welches Anfang Juli im Bundestag beschlossen wurde, legt fest, dass die elektronische Patientenakte schrittweise zusätzliche Funktionen erhalten soll. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinder Untersuchungsheft und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Geplant sei auch eine App, mit der man sich E-Rezepte auf das Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, dass die elektronische Patientenakte nicht von Anfang an perfekt funktionieren werde, aber man mal anfangen müsse. Es würde dann Akzeptanz und Zustimmung geben, wenn die elektronische Patientenakte im Alltag Dinge leichter mache. Trotz Kritik der Datenschützer wird es die elektronische Patientenakte nicht sofort ermöglichen zu entscheiden, welche Daten von wem eingesehen werden. Am Anfang sei es nur möglich, den Zugriff auf alle Daten zu ermöglichen. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, für jedes einzelne Dokument die Zugriffsrechte zu bestimmen.

Für den Schutz verarbeiteter Daten sollen laut Gesetz jeder Beteiligte (Ärzte, Kliniken, Apotheker) direkt verantwortlich sein. Werden Störungen und Sicherheitsmängel nicht direkt gemeldet, drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundestag-beschliesst-funktionen-und-datenschutz-zu-e-patientenakte-16844360.html, 2. Juli 2020

Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses wird gestartet

31. März 2020 | von

Am 30. März wurde eine Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses zur Unterstützung der Ärzte und Krankenhäuser vor Ort bei der Behandlung von intensivpflichtigen Covid-19-Patienten und Patientinnen durch intensivmedizinische und infektiologische Telekonsile gestartet. Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Jochen Brink erklärte, dass mit den Telekonsilen insbesondere kleinere Krankenhäuser bei der Versorgung beatmeter Patienten beraten und unterstützt werden könnten. Über Videokonferenzen und elektronische Fallakten könnten Kliniken und Ärzte vor Ort von den Erfahrungen der beiden Unikliniken Aachen und Münster profitieren.

Quelle: https://www.gesundheit-adhoc.de/vorgezogener-start-einer-vorstufe-des-virtuellen-krankenhauses-ab-sofort-telekonsile-zu.html, 31. März 2020

In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung

12. Dezember 2019 | von

Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.

Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.

Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.

Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019

Virtuelles Krankenhaus in NRW

12. August 2019 | von

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit Mitgliedern eines Gründungsausschusses seine Pläne zur Errichtung eines „virtuellen Krankenhauses“ vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform für den fachärztlichen Austausch. Fehle eine spezielle Expertise, könnten die Ärzte über die digitale Plattform ein entsprechendes Zentrum mit einem Mausklick kontaktieren. Hierdurch soll die Therapie von seltenen Erkrankungen verbessert werden.

Das virtuelle Krankenhaus soll laut Laumann Teil der Regelversorgung werden und von den Krankenkassen finanziert werden. Die Pilotphase des Virtuellen Krankenhauses soll im Frühjahr 2020 starten und als Anschubfinanzierung bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen NRW, muss sich das Virtuelle Krankenhaus daran messen lassen, ob es konkrete Ver­sor­gungsverbesserungen für die Patienten bringe. Thomas Ittel, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums der RWTH Aachen sieht in dem Virtuellen Krankenhaus einen mutigen und konsequenten Schritt, um die digitale Transformation in NRW voranzutreiben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105212/Virtuelles-Krankenhaus-Nordrhein-Westfalen-will-fachaerztliche-Expertise-digital-buendeln, 12. August 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019