Schlagwort: ‘medikationsplan’
Dosierungsangabe auf Rezepten sorgt für verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit
Seit November 2020 muss auf ärztlichen Rezepten die Dosierung festgehalten werden, beispielsweise „1-0-1“ für je eine Tablette morgens und eine abends.
Eine Umfrage der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vom Herbst 2023 zeigt, dass rund 44% der 318 befragten Apotheken bestätigen, dass die Dosierung auf einem Rezept die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert. Etwa 78% der Befragten betonten zudem, dass durch die Angabe der Dosierung potenzielle Medikationsfehler erkannt werden können. Somit könne man durch Rücksprache mit Patientinnen und Patienten möglichen Risiken begegnen.
Sollten Patientinnen oder Patienten bereits einen Medikationsplan haben, reicht das Kürzel „Dj“ auf dem Rezept. Dieses bedeutet „Dosierungsanweisung vorhanden: ja“. Laut der befragten Apotheker sei auf ca. 50% der Rezepte dieses Kürzel, obwohl auf Nachfrage manche Betroffenen keinen Medikationsplan hätten. In dem Fall berät die Apotheke zur Medikation.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 29.04.2024)
Referentenentwurf des Digitalisierungsgesetzes von Karl Lauterbach
Das geplante Digitalgesetz von Karl Lauterbach zielt darauf ab, den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Möglichkeit, die ab 2025 genutzt werden kann, es sei denn, es wird explizit widersprochen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, technische Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement zu schaffen und die ePA entsprechend technisch auszurüsten. Hierbei soll auch eine digitale Medikationsübersicht in der ePA enthalten sein. Des Weiteren sollen Digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. Die assistierte Telemedizin wird gestärkt, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, insbesondere in schwer zu versorgenden Regionen. Zudem wird die bisherige 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.
Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html (Zugriff am 24.07.2023)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/14/das-digitalgesetz-wegbereiter-fuer-das-interprofessionelle-medikationsmanagement (Zugriff am 24.07.2023)
Charité Berlin verspricht sich bessere Patientenversorgung durch digitale Behandlungsakte
Zusammen mit dem Klinikbetreiber Vivantes hat die Berliner Charité eine digitale Behandlungsakte für gemeinsam behandelte Patienten eingeführt. Durch den direkten Austausch von Dokumenten wie Arztbriefen, Röntgenbefunden, Medikationsplänen oder Laborwerten zwischen den beiden Parteien sollen Wartezeiten verkürzt, Doppeluntersuchungen vermieden und eine bessere Patientenversorgung ermöglicht werden. Voraussetzung des digitalen Datenaustauschs sei das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Patienten. Laut Heyo K. Kroemer, Charité-Vorstandschef, wurde durch die digitale Behandlungsakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung durch die zwei größten Leistungsträger in Berlin gemacht. Er sei sich sicher, dass sich zeitnah auch andere Häuser anschließen werden.
Quelle: https://www.cio.de/a/charite-startet-digitale-behandlungsakte,3664173, 19. Juli 2021
Arzneimitteltherapiesicherheit kann durch Medikationsanalysen in der Apotheke gesteigert werden
Eine Beobachtungsstudie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat gezeigt, dass die Patienten von pharmazeutischen Dienstleistungen wie Medikationsanalysen profitieren können. So erhöhen strukturierte Medikationsanalysen in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit massiv. Bei 98 Prozent der Patienten wurde mindestens ein arzneimittelbezogenes Problem festgestellt. Bei einem signifikanten Anteil der Patienten gelang es, die von den Apothekern formulierten Empfehlungen umzusetzen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, betont, dass durch die Studie untermauert werde, wie gut die Apotheker auf die im Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetz vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen vorbereitet sind.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/21/studie-belegt-mehr-amts-durch-medikationsanalysen-in-der-apotheke, 7. Juni 2021
Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.
Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021
Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020
Erste Apotheken sind an die TI angeschlossen
Die ersten Apotheken sind an die TI angebunden, der digitalen Autobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, um mit dem elektronischen Medikationsplan und dem Notfalldatenmanagement arbeiten zu können. Patienten können in der Zukunft ihre Notfalldatensätze, Diagnosen, Unverträglichkeiten und Medikationen auf der elektronischen Gesundheitskarte und in der elektronischen Patientenakte speichern.
Dadurch, dass Apotheker nun auch Zugriff auf den Medikationsplan erhalten, können ihre Medikationsempfehlungen in Zukunft besser und individueller auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt und Wechselwirkungen früher erkannt und vermieden werden. Weitere Vorteile sieht der Apothekeninhaber Wiegland in der sektorenübergreifenden sicheren Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, weil Apotheker häufig die ersten Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen seien. Insgesamt sei dadurch eine bessere Wettbewerbsposition der Präsenzapotheken möglich.
Apothekerin und Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Gabriele Regina Overwiening berichtet, dass der Anschluss an die TI nur rund eine Stunde gedauert hätte. Es gebe 120 ausgebildete Techniker, die bis zu drei Installationen am Tag durchführen werden. Dadurch sei das Ziel alle Apotheken bis Ende September anzuschließen gut zu erreichen.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/erste-apotheken-sind-ab-heute-an-ti-angeschlossen-119090/seite/alle/, 22. Juli 2020
Hardware für E-Rezept und E-Medikationsplan können von Apotheken bestellt werden
Ab sofort können die 19.000 Apotheken in Deutschland die notwendige Hardware bestellen, um den elektronischen Medikationsplan für Ihre Patienten bearbeiten zu können und auch für weitere Anwendungen wie das E-Rezept vorbereitet zu sein. Dr. Hans-Peter Hubmann, Stellvertretender DAV-Vorsitzender, ist damit zufrieden, dass die Finanzierung durch die Krankenkassen gesichert sei, betont jedoch dass nun auch die Hersteller die notwendigen E-Health-Konnektoren auf den Markt bringen müssten. Laut Gesetz ist die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur bis zum 30. September 2020 vorgesehen, da bislang noch keine E-Health-Konnektoren zugelassen sind, kann dieser Stichtag nicht von allen Apotheken eingehalten werden.
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7002/4595070, 15. Mai 2020
Videosprechstunden mit Apothekern mithilfe von Apomondo
Mit dem von Apothekern entwickelten Portal Apomondo können Videosprechstunden vereinbart werden. Das Projekt zur Digitalisierung der Apotheken ist eine Initiative von bayerischen Apothekerinnen und Apothekern. Neben einfachen Beratungsgesprächen sollen auch komplexere Beratungsdienstleistungen, wie zum Beispiel die Analyse des Medikationsplans oder Diabetesberatung über die Seite erfolgen können.
Das Team aus bayrischen Apothekern sieht in dem Angebot der Telepharmazie auch eine Chance für mehr Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeit. Hierbei könnten Apotheker und Apothekerinnen aus dem Homeoffice Beratung anbieten.
Quelle: https://www.diepta.de/news/aktuell/telepharmazie-portal-digitalisierung-pta-bald-auch-im-homeoffice-587303/, 7. Mai 2020
E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.
Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.
Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020