Schlagwort: ‘Smartphone’
Quellcodes des E-Rezepts von der Gematik veröffentlicht
Die Gematik folgt ihrem “Weg der Transparenz gegenüber der breiten Öffentlichkeit und der Fachcommunity“ und hat die Quellcodes der E-Rezept-App als Open Source auf GitHub veröffentlicht. Das Unternehmen möchte dadurch das Vertrauen in die Telematikinfrastruktur stärken und in den Austausch gehen. Florian Hartge, CPO und Verantwortlicher für Produktionsprozesse, erwartet eine konstruktive Kritik von Experten. Die E-Rezept-App kann seit Juli heruntergeladen und genutzt werden. Sie soll den Patienten einen datenschutzkonformen und sichereren Zugang zu ihren Rezeptdaten ermöglichen und eine einfache Einlösung ermöglichen.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/gematik-veroeffentlicht-e-rezept-app-codes/, 9. August 2021
E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar
Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021
Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021
Wundversorgung per Videosprechstunde
Post-operative und chronische Wunden können im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen per Videotelefonie versorgt werden. Die telemedizinische Anwendung ist ein Gemeinschaftsprojekt der chirurgischen Abteilung und der Wundexpertin Melda Dulda. Beweggrund war neben dem Infektionsschutz während der Pandemie auch der logistische Aufwand der Patienten. Gerade für Pflegeheime sei es ein großer Aufwand, die verschiedenen Patienten zu den unterschiedlichen Kliniken und Ärzten zu bringen. Für die telemedizinische Anwendung müssen ein Smartphone oder Tablet mit Internetverbindung und der kostenfreien Starleaf-App sowie ein gut belichteter Raum vorhanden sein. Die Testphase mit dem Altenheim Steingriff lief laut Dulda erfolgreich ab. Andreas Limberger, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie, sieht in dem Angebot großes Potential, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit der geriatrischen Rehabilitation.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/schrobenhausen/Wunden-versorgen-per-Videosprechstunde;art603,4754687, 22. März 2021
Digitaler Impfpass bis Sommer 2021
Auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Entwicklung eines digitalen Impfausweises eingeleitet, der EU-weit kompatibel sein soll. In der elektronischen Patientenakte sollte der Impfpass ursprünglich ab 2022 abrufbar sein. Nun werde aufgrund der Corona-Pandemie der Sommer 2021 angestrebt. Der digitale Impfpass soll den Nutzern über eine kostenlose App bereitgestellt werden. Nach der Impfung werde ein 2D-Barcode als Impfbescheinigungstoken generiert, der einmalig einlesbar und lokal auf dem Smartphone gespeichert sei. Dieser könne von den Patienten direkt eingescannt werden oder als Ausdruck erhalten werden. Weiterhin soll der Impfausweis Informationen über die Impfung wie die Gültigkeit, die Charge sowie den Namen und das Geburtsdatum des Geimpften enthalten. Für die Sicherstellung des Datenschutzes darf der elektronische Impfnachweis nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Weiterhin soll die lokale Speicherung des Nachweises eine Vervielfältigung der Daten verhindern. Zudem sei kein zentrales Impfregister geplant, sodass die Datenhoheit bei den Patienten liege.
Quelle: https://www.gelbe-liste.de/apotheke/digitaler-impfausweis, 1. März 2021
Erste Gesundheits-Apps auf Rezept verfügbar
Patienten können jetzt als zusätzliches Angebot Gesundheits-Apps auf Kassenkosten verschrieben bekommen. Der Unterschied zu herkömmlichen Fitness-Apps besteht darin, dass Gesundheits-Apps ganz konkret bei ernährungsrelevanten Krankheiten, Schmerztherapien oder psychischen Erkrankungen unterstützen und dabei einen echten medizinischen Nutzen bieten. Die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt diese Maßnahme, betont jedoch, dass das Gespräch und die Kontrolle durch den Arzt oberstes Prinzip bleiben müsste. Deshalb sollte es für den Mediziner auch immer die Möglichkeit bestehen, Daten auszulesen, um diese für die Diagnose und Therapie in der Praxis nutzen zu können. Auch das Sozialministerium unterstützt diesen neuen Schritt.
Zunächst einmal würden zwei Medizin-Apps in dem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt. Hierbei handele es sich um eine Tinnitus-App und eine Anwendung, um Patienten mit Angststörungen zu unterstützen.
Quelle: https://www.rnd.de/digital/gesundheits-apps-auf-rezept-zustimmung-von-politik-kassen-und-arzten-FDGXR3UWCNW54S2VKVSP2ULJIM.html, 12. Oktober 2020
Zweifel bei elektronischer Patientenakte auf Seiten der Datenschutzbeauftragten
Datenschützer zweifeln daran, ob das im Juli verabschiedete Patientendatenschutzgesetz zur elektronischen Patientenakte mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt sei, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen werden würden, Service Terminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakten einsehen und verwalten könnten. Dadurch entstehe eine Benachteiligung von Menschen, die nicht über ein Smartphone verfügen. Durch mögliche Anordnungen an Krankenkassen und mehr Aufklärung der Versicherten wollen Experten noch Verbesserungen erreichen.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.geplantes-gesetz-datenschutzbeauftragte-haben-zweifel-bei-elektronischer-patientenakte.c8e7c9c5-a6c1-4a99-8301-8feedf58b554.html, 21. August 2020
Deutschlands größter Pharmahändler entwickelt zentrales Gesundheitsportal
Für viele Anbieter in der Gesundheitsbranche ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis internationale E-Commerce-Giganten in den Markt einsteigen. Deshalb haben sich führende Unternehmen aus dem Pharmahandel und Apothekenmarkt zu einer Allianz zusammengeschlossen. Ihr Ziel sei es, ein zentrales Gesundheitsportal für Deutschland an den Markt zu bringen, in dem möglichst viele Leistungsbringer im Gesundheitsbereich über eine offene Plattform gebündelt werden und so für Patienten einen echten Mehrwert bieten. Der Pharmahändler Phoenix und die Apothekeninitiative haben hierbei ihre ehemals konkurrierenden Plattformen zusammengeschlossen.
Die neue Gesundheitsplattform soll via Smartphone-App für die Nutzer erreichbar sein. So sollen Kunden beispielsweise über die Plattform einen Arzt für eine telemedizinische Behandlung finden und nach der Behandlung wiederum über die Plattform ein Medikament bei einer Apotheke ihrer Wahl bestellen können. Gleichzeitig könne der Arzt die Abrechnung mit der Krankenkasse ebenfalls über das System vornehmen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/gesundheitsbranche-allianz-gegen-amazon-arzt-apotheke-und-abrechnung-in-einer-app/25986606.html?ticket=ST-6443036-TVvI52z1ecLH39D7XVZt-ap4, 11. Juli 2020
Schwedisches Startup Kry bringt Telesprechstunden nach Deutschland
Seit Anfang Dezember ist die schwedische Telesprechstunden Plattform Kry auch in Deutschland verfügbar. Patienten können mithilfe einer Smartphone-App eine Videosprechstunde buchen und zunächst Fragen zu ihren Beschwerden beantworten. Spätestens 20 bis 30 Minuten danach meldet sich ein Arzt mit deutscher Approbation und einer Ausbildung auf Facharztniveau. Zunächst soll sich auf allgemeinärztliche Behandlungen fokussiert werden.
Patienten könnten sich verschriebene Medikamente wahlweise von einer Online Apotheke liefern lassen oder in einer Apotheke ihrer Wahl kaufen. Hierzu wird ein Rezept mit elektronischer Signatur, aber mittels Fax übermittelt. Dies soll so lange der Fall sein, bis eine geeignete Telematikinfrastruktur gebe.
Das Angebot gilt zunächst allerdings nur für privatversicherte Patienten, ein Angebot für Kassenpatienten soll 2020 folgen.
Quellen: https://www.gruenderszene.de/health/telemedizin-kry-videosprechstunde-deutschland?interstitial, 2. Januar 2020
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/20/kry-telemedizin-mit-rezepten-per-fax/chapter:2, 2. Januar 2020
Patientenakte auf Smartphones mittels NFC-Gesundheitskarte
Versicherte sollen mit ihrem Smartphone mithilfe ihrer Gesundheitskarte auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Eine Authentifizierung per NFC-Funkschnittstelle soll dies ermöglichen. Gesundheitskarten mit solch einer Schnittstelle werden seit dieser Woche von Krankenkassen ausgegeben. Die Schnittstelle soll es ermöglichen die Gesundheitskarte mit dem Smartphone zu verbinden und ein virtuelles Abbild der Karte auf dem Gerät zu speichern.
Die Funktion wird nach Gesprächen mit Apple für IOS und Android zur Verfügung stehen. Apple und Unternehmen, die die Akten für die großen deutschen Krankenkassen entwickeln, führen bereits Tests für die virtuelle Gesundheitskarte durch.
Quelle: https://healthcare-startups.de/nfc-gesundheitskarte-der-weg-fuer-patientenakte-auf-smartphones-ist-fast-frei/, 16. Dezember 2019