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Datenaustausch trotz Gesetz weiter unklar

17. April 2015 | von

Naumann, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg) bemängelte die unklare Regulierung des Datenaustauschs im neuen E-Health-Gesetz. Für Naumann sei die Regelung, dass es ein Interoperabilitätsverzeichnis geben soll unzureichend. Es würden keine klaren Vorgaben gemacht, dabei gebe es über 50 verschiedene Möglichkeiten ein Dokument in ein anderes System zu übertragen. Definiert sei nicht, wie die elektronischen Dokumente auszusehen haben.

Wichtige Regelungen, die noch ausstehen, seien laut Naumann eine einheitliche Syntax und Semantik. Außerdem fehle eine Regelung zur Signation, Codierung und Datenübertragung.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 09.04.2015

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