Am 26. März 2025 ist die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) in Kraft getreten. Ziel des EHDS ist es, den sicheren Austausch und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung wird schrittweise eingeführt, wobei die EU-Mitgliedstaaten bis 2027 Zeit haben, die Vorgaben umzusetzen. Ab 2029 soll die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für die meisten Kategorien angewendet werden, und 2031 ist eine Ausweitung auf weitere Daten wie Genomdaten geplant.
Die ABDA begleitete das Gesetzgebungsverfahren seit 2022 und erreichte Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission, insbesondere im Bereich des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes. Die ABDA wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundsätze der Verordnung bei der praktischen Umsetzung eingehalten werden.
Wichtige Inhalte der Verordnung beinhalten die Vereinheitlichung elektronischer Rezepte in ein gemeinsames europäisches Format. Das Digitalisierungsgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die bereits 2024 in Kraft traten, berücksichtigen die Anbindung an den EHDS. Der EHDS stellt einen wesentlichen Teil der Europäischen Gesundheitsunion dar und wurde aus der EU-Datenstrategie entwickelt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-gesundheitsdatenverordnung-ab-heute-in-kraft-154073/
(zuletzt aufgerufen 26.03.2025)
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