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Kategorie: ‘Allgemein’

E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren

21. Oktober 2022 | von

Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar.  Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.

Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-datenschuetzer-gegen-egk-verfahren/print.html

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/10/05/e-rezept-abruf-via-egk-wie-geht-es-weiter

(Zugriff am 21.10.22)

Familienfunktion der E-Rezept-App

31. August 2022 | von

Im August hat die App zum E-Rezept eine neue Funktion erhalten. Seither können die E-Rezepte aller Familienmitglieder verwaltet werden. Um auf die Daten von Angehörigen zugreifen zu können, werden die Zugangsdaten, also die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN, benötigt. Weiterhin existiert die Möglichkeit, dass beispielsweise beide Elternteile ein Profil für ihr Kind anlegen und beide die Rezepte des Kindes empfangen. Diese neue Option in der App kann auch für pflegende Angehörige eine große Erleichterung bieten.

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles/detail/familienfunktion-jetzt-verfuegbar (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezept mit eGK

31. August 2022 | von

Die Gesellschaftsversammlung der gematik vom 29.07.2022 hat eine zusätzliche Option zum sicheren Einlösen von verschreibungspflichtigen Medikamenten beschlossen. Dies soll mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich sein. Zurzeit existieren schon zwei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Einerseits mit Hilfe der E-Rezept-App, welche von der Seite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app heruntergeladen werden kann. Andererseits durch einen Papierausdruck des Rezeptcodes.

Diese Erweiterung der eGK soll voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik erscheinen. Sowohl an der Verfügbarkeit der neuen Funktion als auch an einer Nutzungsmöglichkeit für Versand- und Onlineapotheken wird gearbeitet.

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-e-rezept-mit-karte-beschlossene-sache (Zugriff am 31.08.2022)

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/

Das Praxisbarometer Digitalisierung 2021

25. März 2022 | von

Für eine Einschätzung der aktuellen Lage hinsichtlich des E-Rezeptes wurden 2800 niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte von dem IGES Institut für Gesundheitsforschung kontaktiert, von denen 89 Prozent an der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind.

Das daraus hervorgehende Praxisbarometer Digitalisierung 2021 zeigt, dass die Fehleranfälligkeit der digitalen Anbindung der Praxen im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen hat. Innerhalb der letzten 13 Monate wurde der Praxisalltag bei den Befragungsteilnehmern rund 3850 Stunden, also über 160 Tage, durch Ausfälle der TI gestört, betonte der KBV-Vorsitzende Thomas Kriedel während der Präsentation der Umfrageergebnisse. Demnach könne jede befragte Praxis im Durchschnitt nur 3 von 5 Tagen störungsfrei mit der TI arbeiten.

Den Ursprung für die hohe Ausfallrate sieht der KBV-Vize Stephan Hofmeister in der überhasteten Einführung unausgereifter Anwendungen und dem damit verbundenen Zeitdruck unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Da das Bundesministerium 51 Prozent und die KBV nur 7,4 Prozent der Stimmrechte halten, besitze laut Hofmeister die KBV einen zu geringen Einfluss innerhalb der Gematik. Deshalb hoffe Kriedel auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsministerium, die auch eine neue inhaltliche Ausrichtung bei der Digitalisierung umfassen soll. Wenn dieses Umdenken jedoch nicht eintreten sollte, überlege die KBV die Gematik zu verlassen.

Ein erstes Anzeichen für eine Wende ist der Beschluss der Gesellschaftsversammlung der Gematik vom 26. Januar, welcher den erfolgreichen Abschluss einer umfangreichen Testphase mit mindestens 30.000 abgerechneten E-Rezepten als Voraussetzung für die bundesweite Einführung festgelegt hat.

Quelle:  https://www.heise.de/news/Aerzte-fordern-Umdenken-bei-der-Digitalisierung-der-Medizin-6350900.html (Zugriff am: 15.02.2022)

 

Das Test-E-Rezept

25. März 2022 | von

Das Test-E-Rezept wurde auf zahlreiche Forderungen aus der Fach-Community nach einer Simulation des Praxisalltags ohne Patientinnen und Patienten hin entwickelt und soll als Motivation der Praxen dienen, innerhalb der Testphase das E-Rezept auszutesten. In Zusammenarbeit mit der Gematik stellt die Techniker Krankenkasse (TK) die notwendigen Daten zur Verfügung. Mithilfe des Test-E-Rezepts können Praxen nun die organisatorischen und technischen Abläufe erproben, indem sie für die fiktive Person Max Mustermann das E-Rezept ausstellen. Hierbei legen Ärztinnen und Ärzte mit den fiktiven Testaten ein E-Rezept an, erstellen eine Signatur und geben in dem Freitext der Verordnung das Wort „Test“ an. Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der zugehörigen PIN findet die Autorisierung statt, bevor das Rezept ausgedruckt werden kann. Im gemeinsamen Testverlauf mit einer Apotheke kann das Rezept anschließend zu der Apotheke gebracht und in das Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Allerdings werden in diesen Übungsabläufen Abrechnungen und die Ausgabe von Medikamenten ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird das Rezept wieder freigegeben und gelöscht.

Quelle: https://www.pharma-relations.de/news/das-test-e-rezept-ist-da (Zugriff am: 14.03.2022)

TI-Score

25. März 2022 | von

Der TI-Score ist ein Teil der Transparenz-Offensive der Gematik, die mehr Transparenz fürs E-Rezept ermöglichen soll. Das Portal (www.ti-score.de) informiert über den aktuellen Stand der Softwareanbieter auf dem Weg hin zu „TI-ready“ und bietet einen Überblick über die Entwicklung des E-Rezepts für Arzt- sowie Zahnarztpraxen und Krankenhäusern. Hierfür wurden die Softwareanbieter nach dem aktuellen Stand gefragt, welche die Möglichkeit erhalten, Screenshots, Videos und Referenzen als Service anzubieten. Mithilfe der Anbieter, die gebeten werden, Informationen und Veränderungen zu melden, wird die Übersicht laufend aktualisiert. In Kürze soll das Apothekenverwaltungssystem ebenfalls integriert werden.

Im Detail beinhaltet der TI-Score die Buschstaben A bis E, welche jeweils für einen Status stehen. Dabei kennzeichnet der Buchstabe „E“ die Erfüllung der Voraussetzungen also Einsatzbereitschaft des Systems. Bei der Kennzeichnung mit „C“ wird das System mit mindestens fünf Einrichtungen getestet und „A“ zeigt die bereits abgeschlossene Einführung der E-Rezept-Funktion und ihre Empfehlung an. Hersteller, die bisher keine Angaben gemacht haben (31 von 58 Anbietern), werden mit einem Fragezeichen deklariert.

 

Quellen:

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-i-transparenz-offensive-fuers-e-rezept (Zugriff am: 15.03.2022)

https://www.heise.de/news/E-Rezept-Transparenz-Initiative-der-Gematik-um-TI-Score-erweitert-6545894.html (Zugriff am: 15.03.2022)

Digitalisierung des Gesundheitswesens weist massive Defizite auf

25. März 2022 | von

Laut dem Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) seien massive Defizite bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland erkennbar. Die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, in dem alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens einbezogen werden sollen, wird empfohlen. Hinzu kommen fehlende Standards für die Kompatibilität der IT-Systeme. Weiterhin müsse es laut EFI finanzielle Anreize in Form von Vergütungen in der Einführungsphase für Leistungserbringer geben.

Die Gründe für die vorliegenden Defizite liegen laut dem Vorsitzenden der Expertenkommission, Prof. Dr. Uwe Cantner, in den zahlreichen unterschiedlichen Akteuren, welche verschiedene Verantwortlichkeiten besitzen, und in der geringen Akzeptanz seitens der Leistungserbringer. Dadurch finde eine Behinderung der Verbesserung hinsichtlich der Gesundheitsversorgung und Neuerungen der personalisierten Medizin statt.

Das im Koalitionsvertrag angekündigten Datennutzungsgesetz, das eine bessere wissenschaftliche Nutzung der Gesundheitsdaten verspricht, und die Einführung einer DSGVO-konformen elektronischen Patientenakte (ePA), welche mit einem Opt-out-Verfahren arbeitet, werden von der EFI befürwortet. Hierfür werden ein geringer administrativer Aufwand und DSGVO-Konformität gefordert. So sollen Daten z.B. für Diagnosen möglichst niedrigschwellig weitergegeben werden.

Quelle: https://www.heise.de/news/Expertenkommission-Massive-Defizite-bei-Digitalisierung-des-Gesundheitswesens-6546505.html (Zugriff am. 15.03.2022)

E-Rezept-Pflicht wird verschoben

10. Januar 2022 | von

Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.

Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.

Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.

Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html  ( Zugriff am: 10.01.2022)

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)

Testphase des E-Rezepts verlängert

03. Dezember 2021 | von

Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.

Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen.  Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.

Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.

Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)