Kategorie: ‘Allgemein’
Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz
Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021
Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz
Im Rahmen des 5GMedCamp Projekts des Deutschen Herzzentrums Berlin und des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts soll die Versorgung von Patienten mit einem permanenten Herzunterstützungssystems verbessert werden. Diese Unterstützungssysteme waren ursprünglich nur für die temporäre Unterstützung gedacht, werden aber zunehmend auch als dauerhafte Therapie verwendet. Hierzu fehlen laut den Forschern allerdings die Konzepte, um die Patienten telemedizinisch zu betreuen. Eine 24-stündige telemedizinische Mitbetreuung sei laut Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité, sehr relevant, weil die Telemedizin großes Potential biete, eventuell auftretende Komplikationen oder technische Probleme frühzeitig zu erkennen. Hierbei könnten Systeme der künstlichen Intelligenz in Kombination mit dem schnellen Mobilfunkstandard 5G große Datenmengen in Echtzeit verarbeiten. Deshalb sollen in dem Projekt 5G-Campusnetzwerk öffentliche Netze und Heimnetzwerke zum kontinuierlichen Monitoring kombiniert werden und Methoden der künstlichen Intelligenz zur Analyse der Streamingdaten erprobt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123216/Telemedizin-soll-Versorgung-von-Patienten-mit-Herzinsuffizienz-verbessern?, 26. April 2021
Erstdiagnose mithilfe von Symptomcheck-KI-Plattform
Der Versicherer Axa möchte durch eine mit Microsoft entwickelte Anwendung den Suchanfragen nach Erstdiagnosen im Internet ein Ende bereiten. Die entwickelte Anwendung soll hierbei mithilfe von künstlicher Intelligenz einen ersten Onlinecheck der Krankheitssymptome durchführen um die Patienten anschließend an einen geeigneten Onlinearzt weiter zu leiten. Dieser sogenannte Symptomcheck soll somit in einem ersten Schritt die Krankheitssymptome von vollversicherten und beihilfeberechtigten Kunden überprüfen lassen. Dies soll zu einer zuverlässigeren ersten Diagnose führen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/e-health-onlinediagnose-vor-dem-eigenen-pc-versicherer-axa-sagt-dr-google-den-kampf-an/27091536.html?ticket=ST-654237-3G3OtpjCFzR06PLHGK3d-ap1, 19. April 2021
Pharmazeutische Dienstleistungen im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Das im Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz soll die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken fördern. Hierzu sollen Apotheken ab Anfang 2022 neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorare müssen bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) ist der Ansicht, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen vorrangig zur Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite in drei Bereichen angeboten werden sollen. So sollten die Risiken der Polymedikation reduziert, die Therapietreue verbessert und die Prävention von Volkserkrankungen angegangen werden. Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsstunden zur Raucherentwöhnung, Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes. Zudem könnten Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen bei chronischen Krankheiten angeboten werden. Bei der Festlegung der Dienstleistungen sollen auch Patientenvertreter mit einbezogen werden, weil es notwendig sei, die Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmazeutische-dienstleistungen-konkretisieren-und-ausweiten-124859/seite/alle/, 12. April 2021
Jugendliche und junge Erwachsene wollen E-Health Anwendungen nutzen
Die Ergebnisse der Studie „Zukunft Gesundheit 2020“ der vivida bkk und der Stiftung „Die Gesundarbeiter“ zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene die Digitalisierung der Medizin positiv sehen. In der Studie wurden 1.000 Menschen zwischen 14 und 34 Jahren befragt. So sei für jeden Zweiten die Videosprechstunde ein Anreiz, lange aufgeschobene Arztbesuche wahrzunehmen. Zudem würden vier von zehn Befragten den Arzt bei einem Online-Angebot häufiger kontaktieren. Weiterhin würden 69 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen digitale Gesundheitsanwendungen und 80 Prozent das elektronische Rezept im Krankheitsfall nutzen wollen.
Quelle: https://www.teletalk.de/news/news-detail/av/2021/31/march/ac/studie-junge-erwachsene-setzen-auf-e-health/, 5. April 2021
Bereits drei von vier Apotheken an Telematik-Infrastruktur angeschlossen
Die ABDA hat in einer Pressekonferenz berichtet, dass die Apotheken bereits gut auf das kommende E-Rezept vorbereitet seien, da bereits 14.000 Apotheken an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ist Grundvoraussetzung für die Einlösung von E-Rezepten. Bereits 90 Prozent aller Apotheken besitzen die notwendige Institutionskarte (SMC-B). Deshalb geht die ABDA davon aus, dass zu Beginn des E-Rezepts am 1. Juli 2021 alle Apotheken in der Lage sein werden, E-Rezepte zu verarbeiten. Apotheker Ralf König geht jedoch davon aus, dass die Apotheken nicht direkt mit E-Rezepten geflutet werden, da die Ärzte wohl erst zum Jahreswechsel für das E-Rezept bereit wären. Zudem werden laut König ca. 90 Prozent der E-Rezepte als Ausdruck vorgelegt werden, weil für die Nutzung der Gematik-App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte nötig ist, die Versicherte von ihren Krankenkassen erhalten sollen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/26/abda-mehrheit-der-apotheken-ist-schon-an-telematik-infrastruktur-angeschlossen, 29. März 2021
Wundversorgung per Videosprechstunde
Post-operative und chronische Wunden können im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen per Videotelefonie versorgt werden. Die telemedizinische Anwendung ist ein Gemeinschaftsprojekt der chirurgischen Abteilung und der Wundexpertin Melda Dulda. Beweggrund war neben dem Infektionsschutz während der Pandemie auch der logistische Aufwand der Patienten. Gerade für Pflegeheime sei es ein großer Aufwand, die verschiedenen Patienten zu den unterschiedlichen Kliniken und Ärzten zu bringen. Für die telemedizinische Anwendung müssen ein Smartphone oder Tablet mit Internetverbindung und der kostenfreien Starleaf-App sowie ein gut belichteter Raum vorhanden sein. Die Testphase mit dem Altenheim Steingriff lief laut Dulda erfolgreich ab. Andreas Limberger, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie, sieht in dem Angebot großes Potential, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit der geriatrischen Rehabilitation.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/schrobenhausen/Wunden-versorgen-per-Videosprechstunde;art603,4754687, 22. März 2021
Verhaltener Start der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit Beginn des Jahres von allen Kassenpatienten genutzt werden. Sie stößt bei den Versicherten großer Krankenkassen allerdings noch auch verhaltenes Interesse. Bei der AOK wurde die App bislang 4.500 und bei der Barmer 2.600-mal aktiviert. Bei der TK luden fast 80.000 Nutzer die App herunter. Die ePA ist zunächst in einer Testphase für die 73 Millionen Versicherten gestartet. Eine Vernetzung mit den Arztpraxen muss erst bis zum 1. Juli dieses Jahrs erfolgt sein. Die AOK betont, dass die ePA einen echten Nutzen für Versicherte haben werde, wenn sie flächendeckend eingesetzt und von Ärzten befüllt werde. Die TK stellt fest, dass insbesondere die Versicherten zwischen 26 und 59 Jahren das Angebot nutzen (78 Prozent der Downloads). Alle Krankenkassen setzen auf stark steigende Nutzerzahlen, sobald mehr Anwendungen integriert werden. So seien ein Impfausweis, ein Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft als nächste Schritte geplant.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121842/Elektronische-Patientenakte-startet-verhalten, 15. März 2021
Zugang zur Telematikinfrastruktur für weitere Anwender
Der Kreis der Anwender, die Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten können, wurde von der Gematik erweitert. Hinzugekommen sind im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker. Diese können ihren Zugang zu der Telematikinfrastruktur für ihre Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres nutzen. Weiterhin können die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis beziehungsweise die Institutionskarte beantragen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121708/Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur-Weitere-Anwender-koennen-Zugang-erhalten, 8. März 2021
Digitaler Impfpass bis Sommer 2021
Auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Entwicklung eines digitalen Impfausweises eingeleitet, der EU-weit kompatibel sein soll. In der elektronischen Patientenakte sollte der Impfpass ursprünglich ab 2022 abrufbar sein. Nun werde aufgrund der Corona-Pandemie der Sommer 2021 angestrebt. Der digitale Impfpass soll den Nutzern über eine kostenlose App bereitgestellt werden. Nach der Impfung werde ein 2D-Barcode als Impfbescheinigungstoken generiert, der einmalig einlesbar und lokal auf dem Smartphone gespeichert sei. Dieser könne von den Patienten direkt eingescannt werden oder als Ausdruck erhalten werden. Weiterhin soll der Impfausweis Informationen über die Impfung wie die Gültigkeit, die Charge sowie den Namen und das Geburtsdatum des Geimpften enthalten. Für die Sicherstellung des Datenschutzes darf der elektronische Impfnachweis nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Weiterhin soll die lokale Speicherung des Nachweises eine Vervielfältigung der Daten verhindern. Zudem sei kein zentrales Impfregister geplant, sodass die Datenhoheit bei den Patienten liege.
Quelle: https://www.gelbe-liste.de/apotheke/digitaler-impfausweis, 1. März 2021