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Kategorie: ‘Apotheker’

Referentenentwurf des Digitalisierungsgesetzes von Karl Lauterbach

24. Juli 2023 | von

Das geplante Digitalgesetz von Karl Lauterbach zielt darauf ab, den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Möglichkeit, die ab 2025 genutzt werden kann, es sei denn, es wird explizit widersprochen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, technische Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement zu schaffen und die ePA entsprechend technisch auszurüsten. Hierbei soll auch eine digitale Medikationsübersicht in der ePA enthalten sein. Des Weiteren sollen Digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. Die assistierte Telemedizin wird gestärkt, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, insbesondere in schwer zu versorgenden Regionen. Zudem wird die bisherige 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.

Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html (Zugriff am 24.07.2023)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/14/das-digitalgesetz-wegbereiter-fuer-das-interprofessionelle-medikationsmanagement (Zugriff am 24.07.2023)

Bundesweiter Start des E-Rezepts

26. Juni 2023 | von

Ab dem 1. Juli wird das E-Rezept deutschlandweit eingeführt, nachdem es bereits seit September letzten Jahres in Westfalen-Lippe im Einsatz ist. Laut Gesundheitsminister Lauterbach können Patienten das E-Rezept bequem mit ihrer Versichertenkarte abrufen, ohne eine PIN eingeben zu müssen. Alternativ steht die Smartphone-App „E-Rezept“ zur Verfügung, die einen QR-Code zur schnellen Ablesung des Rezepts bereithält.

Gemäß Statistiken der Gematik wurden deutschlandweit bereits über zwei Millionen E-Rezepte eingelöst. Etwa drei Viertel aller deutschen Apotheken und die meisten Arztpraxen sind bereits technisch auf das E-Rezept vorbereitet.

Das E-Rezept soll das traditionelle Papierformat der Krankenkassen bald ersetzen, obwohl eine verpflichtende Nutzung erst im kommenden Jahr erwartet wird.

Quellen: https://www.nordkurier.de/wirtschaft/das-e-rezept-kommt-zum-1-juli-das-mussen-sie-jetzt-wissen-1703904

https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/E-Rezept-startet-zum-1-Juli-Was-aendert-sich-fuer-Patienten,elektronischesrezept100.html (letzter Zugriff am 22.06.2023)

 

E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren

21. Oktober 2022 | von

Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar.  Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.

Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-datenschuetzer-gegen-egk-verfahren/print.html

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/10/05/e-rezept-abruf-via-egk-wie-geht-es-weiter

(Zugriff am 21.10.22)

E-Rezept mit eGK

31. August 2022 | von

Die Gesellschaftsversammlung der gematik vom 29.07.2022 hat eine zusätzliche Option zum sicheren Einlösen von verschreibungspflichtigen Medikamenten beschlossen. Dies soll mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich sein. Zurzeit existieren schon zwei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen. Einerseits mit Hilfe der E-Rezept-App, welche von der Seite https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app heruntergeladen werden kann. Andererseits durch einen Papierausdruck des Rezeptcodes.

Diese Erweiterung der eGK soll voraussichtlich Anfang September im Fachportal der gematik erscheinen. Sowohl an der Verfügbarkeit der neuen Funktion als auch an einer Nutzungsmöglichkeit für Versand- und Onlineapotheken wird gearbeitet.

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-e-rezept-mit-karte-beschlossene-sache (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell

31. August 2022 | von

Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise  90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet

https://www.kbv.de/html/59178.php

Zugriff auf beide am 15.08. 2022

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/e-rezept-start-fuer-apotheken-ab-1-september-die-kommenden-wochen-nutzen 

Zugriff auf beide am 31.08.2022

 

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/

E-Rezept-Fahrplan

13. Juni 2022 | von

Nach einem Beschluss der Gesellschafter der Gematik soll das E-Rezept nunmehr in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ab September getestet werden. Während der Test für Ärztinnen und Ärzte weiterhin auf freiwilliger Basis laufen soll, seien laut der Gematik GmbH die Apotheken ab 1. September verpflichtet, E-Rezepte einzulösen. Je nach Resonanz von Seiten der Praxis könnte eine darüber hinausgehende Verpflichtung jedoch noch beschlossen werden. Diese geplante Vorgehensweise weicht von dem ursprünglichen Plan ab, welcher eine verpflichtende Teilnahme in Bayern als Testregion vorgesehen hatte, und ist auf die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurückzuführen. Die nun anstehende umfangreiche Testphase in den ausgewählten KV-Bezirken soll drei Monate dauern und danach je nach Verlauf entweder auf Apotheken und Praxen weiterer Gebiete oder bundesweit ausgedehnt werden.

Quellen:

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept/ (letzter Zugriff am: 08.06.2022)

https://www.heise.de/news/E-Rezept-Freiwillige-Tests-fuer-Aerzte-in-Schleswig-Holstein-und-Westfalen-Lippe-7127220.html (letzter Zugriff am: 08.06.2022)

https://www.zeit.de/gesundheit/2022-06/gesundheitswesen-e-rezept-digitalisierung-apotheken-pilotmodell (letzter Zugriff am: 08.06.2022)

E-Rezept-Enthusiasten

04. Juni 2022 | von

Der neugegründete Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“ will das Gesundheitswesen dahingehend unterstützen, dass das E-Rezept schneller und flächendeckender eingeführt wird. Hierbei soll die Testphase verkürzt und die Akteure des Gesundheitswesens und die Patienten über das elektronische Rezept aufgeklärt werden.

Der Verein zählt bekannte Gesichter und Namen zu seinen Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Apotheker und ehemalige Berater des Bundesgesundheitsministeriums Ralf König, während der niedergelassene Arzt Dr. Nicolas Kahl den Posten des Vizepräsidenten inne hat. Ein weiteres Gründungsmitglied ist der ehemalige Leiter der Unterabteilung „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ und derzeitige Client Partner für die IBM Deutschland GmbH, Christian Klose. Unter den Vereinsmitgliedern befinden sich außerdem Vertreter der Digital- und Medienbranche (CompuGroup Medical, die Bundesdruckerei, Gesund.de, Medatixx, Noventi Health Se, Shop Apotheke, der Wort und Bild Verlag).

Laut der Deutschen Apotheker Zeitung wird die Initiative zurzeit durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Wenn der Verein den Gemeinnützigkeitsstatus anerkannt wird, kommen Spendengelder als Finanzmittel hinzu.

 

Quelle: https://www.heise.de/news/E-Rezept-Enthusiasten-Verein-will-digitalem-Rezept-mit-Aufbauspritze-helfen-7096746.html (zuletzt aufgerufen am: 02.06.2022)

Das Praxisbarometer Digitalisierung 2021

25. März 2022 | von

Für eine Einschätzung der aktuellen Lage hinsichtlich des E-Rezeptes wurden 2800 niedergelassene Kassenärztinnen und Kassenärzte von dem IGES Institut für Gesundheitsforschung kontaktiert, von denen 89 Prozent an der Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind.

Das daraus hervorgehende Praxisbarometer Digitalisierung 2021 zeigt, dass die Fehleranfälligkeit der digitalen Anbindung der Praxen im Vergleich zum Vorjahr drastisch zugenommen hat. Innerhalb der letzten 13 Monate wurde der Praxisalltag bei den Befragungsteilnehmern rund 3850 Stunden, also über 160 Tage, durch Ausfälle der TI gestört, betonte der KBV-Vorsitzende Thomas Kriedel während der Präsentation der Umfrageergebnisse. Demnach könne jede befragte Praxis im Durchschnitt nur 3 von 5 Tagen störungsfrei mit der TI arbeiten.

Den Ursprung für die hohe Ausfallrate sieht der KBV-Vize Stephan Hofmeister in der überhasteten Einführung unausgereifter Anwendungen und dem damit verbundenen Zeitdruck unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Da das Bundesministerium 51 Prozent und die KBV nur 7,4 Prozent der Stimmrechte halten, besitze laut Hofmeister die KBV einen zu geringen Einfluss innerhalb der Gematik. Deshalb hoffe Kriedel auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsministerium, die auch eine neue inhaltliche Ausrichtung bei der Digitalisierung umfassen soll. Wenn dieses Umdenken jedoch nicht eintreten sollte, überlege die KBV die Gematik zu verlassen.

Ein erstes Anzeichen für eine Wende ist der Beschluss der Gesellschaftsversammlung der Gematik vom 26. Januar, welcher den erfolgreichen Abschluss einer umfangreichen Testphase mit mindestens 30.000 abgerechneten E-Rezepten als Voraussetzung für die bundesweite Einführung festgelegt hat.

Quelle:  https://www.heise.de/news/Aerzte-fordern-Umdenken-bei-der-Digitalisierung-der-Medizin-6350900.html (Zugriff am: 15.02.2022)

 

Das Test-E-Rezept

25. März 2022 | von

Das Test-E-Rezept wurde auf zahlreiche Forderungen aus der Fach-Community nach einer Simulation des Praxisalltags ohne Patientinnen und Patienten hin entwickelt und soll als Motivation der Praxen dienen, innerhalb der Testphase das E-Rezept auszutesten. In Zusammenarbeit mit der Gematik stellt die Techniker Krankenkasse (TK) die notwendigen Daten zur Verfügung. Mithilfe des Test-E-Rezepts können Praxen nun die organisatorischen und technischen Abläufe erproben, indem sie für die fiktive Person Max Mustermann das E-Rezept ausstellen. Hierbei legen Ärztinnen und Ärzte mit den fiktiven Testaten ein E-Rezept an, erstellen eine Signatur und geben in dem Freitext der Verordnung das Wort „Test“ an. Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der zugehörigen PIN findet die Autorisierung statt, bevor das Rezept ausgedruckt werden kann. Im gemeinsamen Testverlauf mit einer Apotheke kann das Rezept anschließend zu der Apotheke gebracht und in das Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Allerdings werden in diesen Übungsabläufen Abrechnungen und die Ausgabe von Medikamenten ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird das Rezept wieder freigegeben und gelöscht.

Quelle: https://www.pharma-relations.de/news/das-test-e-rezept-ist-da (Zugriff am: 14.03.2022)