20. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Im Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung möchte die Bundesregierung sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern einrichten. Diese Zentren sollen die Notfallversorgung in Deutschland flächendeckend, besser vernetzt und sektorenübergreifend organisieren. Ziel ist es, das bestehende Notfallsystem zu entlasten und Patientinnen und Patienten schneller in die passende Versorgung zu lenken. Auch die Ausgabe von Medikamenten soll direkt vor Ort ermöglicht werden. Vorgesehen ist dafür, dass die INZ mit nahegelegenen Apotheken zusammenarbeiten. Falls dies nicht möglich ist, soll eine Apotheke aus der Umgebung eine zweite Offizin auf dem Gelände des jeweiligen Zentrums betreiben können. Dafür wären vereinfachte gesetzliche Vorgaben vorgesehen.
Kritik an diesen Plänen kommt jedoch von mehreren Seiten. Die ABDA warnt davor, durch zusätzliche Versorgungsangebote unnötige Parallelstrukturen zu schaffen und den bestehenden Apothekennotdienst zu schwächen. Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilt diese Bedenken. In seiner Stellungnahme erklärt der Verband, dass der Aufbau neuer Apothekenstrukturen für die Notdienstversorgung erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern würde. Gleichzeitig würden diese Einrichtungen nur zu begrenzten Zeiten geöffnet sein und nicht zur regulären Versorgung beitragen. Zudem bestehe die Gefahr, bereits etablierte und funktionierende Strukturen im Notdienst zu gefährden.
Demgegenüber gibt es Überlegungen, die Arzneimittelversorgung moderner und digitaler zu gestalten. So kann sich die „Freie Allianz der Länder KVen“, ein Zusammenschluss von acht Kassenärztlichen Vereinigungen, eine enge Zusammenarbeit zwischen ärztlichen Bereitschaftspraxen und Arzneimittelversendern vorstellen. Ergänzt werden könnte dies durch moderne Abgabeautomaten direkt an den Standorten der Notfallzentren. Laut einem LinkedIn-Beitrag eines Geschäftsführers habe dazu bereits ein konstruktives Gespräch mit dem CEO von Redcare Pharmacy stattgefunden.
Damit zeigt sich: Während die Bundesregierung die Versorgung in Notfällen verbessern will, ist noch offen, ob dies über klassische Apothekenstrukturen oder durch neue digitale Modelle erfolgen soll.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittel-am-abgabeautomaten-161129/
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/01/abgabeautomaten-im-notdienst-kven-liebaeugeln-mit-arzneimittelversendern
(zuletzt aufgerufen am 10.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Patienten, Politik
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20. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) technisch nutzen zu können. Das bedeutet, dass sie zumindest in der Lage sein müssen, auf die ePA zuzugreifen. Um weiterhin die volle Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale) zu erhalten, müssen sie diesen Nachweis bis spätestens zum 31. Dezember 2025 im NNF-Portal erbringen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, droht ab dem 1. Januar 2026 eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent, selbst wenn nur ein einzelnes TI-Modul nicht nachgewiesen wurde.
Nach Angaben der Apothekerkammer Berlin haben rund 10 Prozent der Apotheken diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. In den meisten Fällen wird die Meldung automatisch über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) an das NNF übermittelt. Dennoch müssen die Apotheken selbst im NNF-Portal prüfen, ob die Übermittlung tatsächlich erfolgt ist. Sollte die automatische Meldung fehlen, kann der Nachweis auch manuell im Portal eingetragen werden.
Derzeit sind die Nutzungsmöglichkeiten der ePA für Apotheken noch eingeschränkt. Sie verfügen bislang nur über Leserechte und können selbst keine Einträge in die Akte vornehmen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) wird aktuell automatisch mit Daten aus E-Rezepten befüllt, ohne dass Apotheken aktiv etwas ergänzen müssen. Ab dem kommenden Jahr soll sich das ändern: Dann ist die Einführung des elektronischen Medikationsplans vorgesehen. Außerdem sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Angaben wie OTC-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel oder nicht elektronisch verordnete Medikamente händisch in die Medikationsliste einzutragen.
Die Berufsverbände raten Apotheken daher nicht nur zur fristgerechten Nachweiserbringung, sondern auch dazu, sich fachlich und praktisch mit der ePA und insbesondere mit der elektronischen Medikationsliste vertraut zu machen. Die ePA soll in Zukunft weiter ausgebaut und stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientiert werden.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/12/09/epa-nutzung-bis-zum-jahresende-nachweisen
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/50-prozent-kuerzung-ohne-ti-nachweis/
(zuletzt aufgerufen am 09.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten
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15. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die bisherigen politischen Maßnahmen gegen Arzneimittelengpässe in Deutschland haben nach Einschätzung des Pharmaverbands Pro Generika nur teilweise Wirkung gezeigt. Zwar habe sich die Versorgung mit Kinderarzneimitteln seit dem Lieferengpassbekämpfungsgesetz von 2023 verbessert, bei versorgungskritischen Medikamenten habe sich die Lage jedoch nicht entspannt. Besonders betroffen seien Antibiotika und ambulante Krebsmedikamente. Laut Pro Generika sei die Zahl der als kritisch eingestuften Wirkstoffe, die trotzdem nicht verfügbar sind, sogar gestiegen.
Als problematisch bewertet der Verband vor allem, dass europäische Hersteller bei Ausschreibungen für Antibiotika und Krebsmedikamente nur bei etwa der Hälfte der Wirkstoffe den Zuschlag erhalten hätten. Dadurch seien Investitionen in den Ausbau oder Neubau von Produktionsstätten in Europa ausgeblieben. Gleichzeitig bleibe Deutschland bei vielen Wirkstoffen stark von Herstellern in China und Indien abhängig. Das IGES-Institut nennt neben dieser Abhängigkeit auch Produktionsprobleme und eine hohe Nachfrage als Ursachen für die Engpässe.
Positiv sei laut Pro Generika, dass die 2023 eingeführten Lockerungen bei Preisvorgaben für Kinderarzneimittel Wirkung gezeigt hätten. So seien etwa Rabattverträge und Festbeträge für Kinderarzneien teilweise aufgehoben worden, außerdem müssten größere Vorräte vorgehalten werden. Nach Angaben des Verbands sei dadurch die Zahl der Engpässe bei Kinderarzneimitteln gesunken. Dennoch würden rund 60 Prozent dieser Medikamente weiterhin nur von einem einzigen Hersteller angeboten. Am Beispiel von Paracetamol-Fiebersäften erklärte Pro Generika, dass die gelockerten Preisregeln zwar eine kostendeckende Produktion ermöglichten, aber noch nicht ausreichten, um neue Anbieter für den Markt zu gewinnen.
Insgesamt fordert Pro Generika deshalb, die Entlastungen auch auf versorgungskritische Arzneimittel auszuweiten. Dies sei nach Ansicht des Verbands finanzierbar, da die bisherigen Mehrkosten des Gesetzes deutlich unter den ursprünglich erwarteten Ausgaben lägen.
https://www.aerzteblatt.de/news/pharmaverband-sieht-mehr-engpasse-bei-versorgungskritischen-medikamenten-0e114a9c-7614-4313-b43f-96adaa6370ab
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/lieferengpaesse-eine-entspannung-ist-nicht-in-sicht/#
(zuletzt aufgerufen am 04.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Krankenkasse, Patienten
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15. Dezember 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Fast alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügen inzwischen über eine elektronische Patientenakte (ePA). Dennoch fühlen sich viele Menschen über deren Funktionen, Vorteile und den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten noch nicht ausreichend informiert. Um die Bekanntheit der ePA zu steigern und mögliche Vorbehalte abzubauen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 1. Dezember eine neue digitale Informationskampagne unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ gestartet.
Nach Angaben des Ministeriums richtet sich die Kampagne an alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Über eine eigens eingerichtete Website sollen Bürgerinnen und Bürger mithilfe von häufig gestellten Fragen, Videos und weiteren Informationsangeboten verständlich über die elektronische Patientenakte aufgeklärt werden. Zusätzlich veröffentlicht das BMG Inhalte auf seinen Social-Media-Kanälen, die auf die Kampagnenseite verweisen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die ePA als zentrales Element einer digitalisierten Gesundheitsversorgung. Sie betont, dass Versicherte mit der ePA einen direkten Überblick über wichtige Gesundheitsdaten erhalten, während Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser besser miteinander vernetzt werden können. Dadurch könnten doppelte Untersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten reduziert werden. Zugleich versichert das Ministerium, dass die Versicherten weiterhin die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die ePA kann seit Mitte Januar 2025 von gesetzlich Versicherten genutzt werden, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 1. Oktober 2025 sind zudem Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, die ePA im Behandlungsalltag zu verwenden und sie mit gesetzlich festgelegten Informationen wie Befunden oder Arztbriefen zu befüllen. Darüber hinaus plant das BMG weitere Ausbaustufen der ePA. Künftig sollen unter anderem ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen, strukturierte Laborberichte und eine elektronische Patientenkurzakte hinzukommen. Die Kampagne soll dazu beitragen, das Vertrauen in dieses digitale Instrument weiter zu stärken.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bmg-wirbt-mit-online-kampange-fuer-epa-160901/
https://www.aerzteblatt.de/news/bundesgesundheitsministerium-startet-informationskampagne-zur-elektronischen-patientenakte-259fc8a2-062a-41da-aab0-f621312be132
(zuletzt aufgerufen am 01.12.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Krankenhaus, Patienten
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28. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Apothekerkammer Hamburg informiert ihre Mitglieder darüber, dass Apotheken künftig auch mit Standardkartenlesern oder sogar Dienst-Smartphones auf Gesundheitsdaten von Versicherten zugreifen können. Grundlage dafür ist das neue Verfahren „Proof of Patient Presence“ (PoPP). Dabei wird die Identität der Versicherten unter anderem über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nachgewiesen, um den Zugriff auf Versichertendaten zu ermöglichen.
Für PoPP sollen nicht nur bisherige eHealth-Kartenterminals, sondern auch einfache USB-Kartenleser oder die NFC-Schnittstelle eines Dienst-Smartphones nutzbar sein. Diese Geräte sind direkt an den PoPP-Service angebunden; eine PIN-Eingabe ist dabei nicht vorgesehen. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher Schutz des Kartenterminals, wie er bei klassischen Anwendungen oft erforderlich ist, nach Einschätzung der Kammer nicht zwingend notwendig.
Gleichzeitig betont die Apothekerkammer, dass Kartenlesegeräte als IT-Peripherie gelten und damit denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen wie andere Komponenten der Apotheken-IT. Es können Sicherheitsrisiken entstehen, etwa durch Schwachstellen in Firmware oder Treibern, unsichere drahtlose Übertragungen, zweifelhafte Zusatzsoftware oder problematische, vorinstallierte Funktionen auf Smartphones. Besonders bei Dienst-Smartphones gelten deshalb die gleichen Grundregeln wie bei anderen IT-Systemen: regelmäßige Software- und Sicherheitsupdates sowie eine Beschränkung der installierten Apps auf das unbedingt Notwendige.
Abschließend wird empfohlen, Kartenlesegeräte nur aus vertrauenswürdigen, seriösen Quellen zu beschaffen.
https://www.apothekerkammer.de/aktuelles/detail/hinweis-der-gematik-zur-it-sicherheit-von-kartenlesegeraeten
(zuletzt aufgerufen 25.11)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/zugriff-ohne-ehealth-kartenterminal-160832/
(zuletzt aufgerufen 27.11)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten
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24. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Der Hartmannbund kritisiert die elektronische Patientenakte (ePA) als bislang nur unzureichend nutzbar und bemängelt eine schleppende Einführung. Obwohl die ePA in Politik und Gesundheitswesen als zentraler Meilenstein der Digitalisierung gilt, bleibe der erhoffte Nutzen im Versorgungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten bislang aus. Die Folge sei spürbare Ernüchterung: In ihrer aktuellen Form biete die ePA kaum praktische Vorteile und wirke vor allem wie eine digitale Ablage, die analoge Prozesse lediglich kopiert.
Dr. Moritz Völker, Vorsitzender der jungen Ärztinnen und Ärzte im Hartmannbund und Vorstandsmitglied, fordert deshalb einen Kurswechsel: Die Diskussion über alle Eventualitäten dürfe nicht länger den Fortschritt bremsen, denn entscheidend sei jetzt eine konsequente, schnelle Umsetzung. Fertige Module und Ideen lägen nach Angaben des Verbandes längst vor, würden aber nicht zügig in die Versorgung gebracht. Stillstand gefährde zudem die Glaubwürdigkeit der gesamten Digitalisierung.
Der Ärzteverband warnt, die ePA könne zu einem „Datenfriedhof“ werden: ein unsortiertes Archiv, das weder in der Versorgung noch in der Forschung sinnvoll genutzt werden kann. Um echten Mehrwert zu schaffen, müsse sich die ePA zu einem intelligenten Versorgungswerkzeug entwickeln. Dazu gehören automatisierte Integrationen von Laborbefunden, Bildgebung und Medikationsplänen, außerdem übersichtliche Verlaufsdarstellungen, Kumulativbefunde, Trendansichten sowie eine leistungsfähige Suchfunktion. Perspektivisch seien auch KI-gestützte Analysen denkbar.
Wichtig sei zudem, Notfalldaten wie Diagnosen, Allergien und aktuelle Medikation jederzeit verfügbar zu machen und die ePA aktiv unterstützen zu lassen, etwa durch Warnhinweise bei Wechselwirkungen oder nötigen Dosisanpassungen. Für Patientinnen und Patienten fordert der Hartmannbund eine klar strukturierte Oberfläche, einfache Zugänge und präventive Empfehlungen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Die ePA werde derzeit faktisch vor allem ambulant genutzt, während viele Krankenhäuser technisch abgehängt seien. Daher fordert der Verband verbindliche Qualitäts- und Leistungsanforderungen an Praxis- und Krankenhaussoftware sowie mehr Datenharmonisierung durch die Gematik, etwa bei Labordaten. Ziel ist eine beschleunigte Weiterentwicklung der ePA bei gleichzeitig niedrigeren regulatorischen Hürden.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-sehen-epa-auf-dem-weg-zum-datenfriedhof-160718/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/aerzte-fordern-tempo-bei-der-epa/#
(zuletzt aufgerufen 24.11)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Patienten, Politik
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13. November 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hat einen neuen Vorstand gewählt und Dr. Hans-Peter Hubmann (61) einstimmig für weitere vier Jahre als Vorstandsvorsitzenden bestätigt. Hubmann steht dem DAPI bereits seit 2021 vor und bleibt damit auch in der kommenden Amtsperiode die zentrale Führungsperson des Instituts. Er betont die Rolle des DAPI bei der Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit: Durch Publikationen und Gutachten trage das Institut zur Verbesserung der sicheren Arzneimittelanwendung bei. Zusätzlich unterstützten die Auswertungen und Analysen des DAPI Apothekerkammern und -verbände, etwa bei der Vorbereitung von Verhandlungen, bei Schulungen oder bei Veranstaltungen. Hubmann zeigt sich erfreut, das Institut weiterhin leiten zu dürfen.
Auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende bleibt unverändert: Cathrin Burs (62), Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, wurde ebenfalls mit allen Stimmen im Amt bestätigt. Neben ihr gehören weiterhin Thomas Benkert (69), Ehrenpräsident der Bundesapothekerkammer, sowie Dr. Peter Froese (65), Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken mbH (GEDISA), dem Vorstand an.
Neu in das Gremium rückt Prof. Dr. Martin Schulz (66) auf. Er ist Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und zugleich Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Schulz war zuvor bereits als einer der beiden Geschäftsführer des DAPI tätig und übernimmt nun zusätzlich Verantwortung im Vorstand. Im Gegenzug scheidet Dr. Sebastian Schmitz (66), Hauptgeschäftsführer der ABDA, aus dem DAPI-Vorstand aus, da er nicht erneut kandidierte.
Zum Hintergrund: Das DAPI ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Getragen wird es derzeit von 15 Landesapothekerkammern und 15 Landesapothekerverbänden. Darüber hinaus unterstützen rund 250 Einzelmitglieder die Arbeit des Instituts durch jährliche Mitgliedsbeiträge.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/11/10/hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/dr-hans-peter-hubmann-als-dapi-vorstandsvorsitzender-bestaetigt/
(zuletzt aufgerufen 10.11)
erstellt 13.11
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte
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24. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Die Bundesregierung plant eine deutliche Stärkung der Apotheken, um deren Kompetenz besser für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und gleichzeitig Arztpraxen zu entlasten. Der neue Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert dazu sowohl den gesetzlichen Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) als auch die Rolle der Apotheken in Prävention und Früherkennung. Der Entwurf überarbeitet §129 Abs. 5e SGB V grundlegend und ergänzt, dass pDL künftig explizit Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten und Risikofaktoren umfassen sollen.
Bisher beruhte die Entwicklung der pDL auf Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV). Diese Möglichkeit bleibt bestehen, allerdings zeigte die Vergangenheit – inklusive Schieds- und Gerichtsverfahren –, wie schwierig Einigungen sind. Daher enthält das Gesetz nun eine eigene Liste von neun pDLs, auf die Versicherte im Abstand von zwölf Monaten Anspruch haben. Diese Liste umfasst die fünf bereits bestehenden Dienstleistungen und vier neue, wobei weitere Leistungen künftig ergänzt werden können.
Die Reform sieht außerdem vor, dass Ärzte pharmazeutische Dienstleistungen künftig aktiv verschreiben können. Neben neuen Befugnissen – wie dem Impfen mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen oder der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dringlichen Situationen ohne Rezept – sollen Apotheken damit eine deutlich größere Rolle im Versorgungsalltag erhalten.
Die vier neuen pDL konzentrieren sich auf Gesundheitsvorsorge und eine verbesserte Arzneimitteltherapie:
-
Beratung inklusive Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes – mit Fokus auf Lebensstil, Blutdruck, BMI und Risikomodelle.
-
Tabakentwöhnung – niedrigschwellige Kurzinterventionen zur Unterstützung von aufhörwilligen oder wenig motivierten Rauchern und Raucherinnen.
-
Pharmazeutisches Medikationsmanagement bei komplexer oder neu begonnener Dauermedikation – zur Optimierung der Therapie in enger Abstimmung mit ärztlicher Behandlung.
-
(Der vierte Punkt im Entwurf betrifft weitere präventionsorientierte Maßnahmen, die gesetzlich verankert und später erweitert werden können.)
Ziel der Reform ist es, Apotheken stärker als niedrigschwellige Gesundheitsakteure einzubinden und Versorgungsstrukturen zu entlasten.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/17/das-sind-die-pdl-plaene-des-bmg
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
https://www.aerzteblatt.de/news/arzte-sollen-pharmazeutische-dienstleistungen-in-apotheken-verordnen-03eafc5b-5204-4bc5-b65c-8d317b408eb7
(zuletzt aufgerufen 20.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Ärzte, Politik
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20. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für das „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ (ApoVWG) in die Ressortabstimmung gegeben. Ein zentrales Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung flexibler zu machen – vor allem in Situationen „besonderer Dringlichkeit und besonderen Versorgungsbedarfs“. In solchen Fällen sollen Apotheker künftig bestimmte Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dafür enthält der Entwurf klare rechtliche Vorgaben, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten und den Handlungsspielraum der Apotheken zu erweitern.
Parallel dazu hat das Bundesgesundheitsministerium ein Maßnahmenpaket zur Apothekenreform vorgestellt, inklusive einer zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Das deutet darauf hin, dass einzelne Regelungen schneller umgesetzt werden sollen. Eine direkte Honorarerhöhung – etwa die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung auf 9,50 Euro pro Rezept – ist im aktuellen Entwurf jedoch nicht enthalten.
Stattdessen setzt das BMG auf eine Verhandlungslösung: Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen künftig Anpassungen der Vergütung selbst miteinander aushandeln. Um diese Verhandlungen zu strukturieren, will das Ministerium verbindliche Leitplanken in Form von Indizes vorgeben. Die erzielten Ergebnisse sollen als Empfehlung in künftige Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einfließen.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die umstrittene PTA-Vertretungsregel. PTA sollen nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Zusatzqualifikation zeitlich begrenzt – maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens zehn Tage am Stück – die Apothekenleitung vertreten dürfen. Dies ist nur in Apotheken möglich, in denen sie bereits eigenständig ohne Aufsicht arbeiten; spezialisierte Apotheken wie Zytostatika-Betriebe sind davon ausgenommen. Das Curriculum für die Weiterbildung soll von der Bundesapothekerkammer (BAK) erarbeitet werden.
(zuletzt aufgerufen 17.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker, Patienten, Politik
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06. Oktober 2025 | von
Sahota, Sharanjeet Kaur
Zum 35. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung hebt die ABDA die Fortschritte, aber auch die verbliebenen Unterschiede in der Arzneimittelversorgung zwischen Ost- und Westdeutschland hervor. Grundsätzlich zeigt das neue Faktenblatt „35 Jahre Deutsche Einheit“, erstellt mit Unterstützung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI), dass die flächendeckende Versorgung durch Apotheken in beiden Landesteilen heute auf einem vergleichbar hohen Niveau ist. Dies stellt ein bedeutendes Ergebnis jahrzehntelanger Harmonisierung im Gesundheitswesen dar.
Dennoch lassen sich regionale Unterschiede erkennen, die vor allem auf unterschiedliche Gesundheitsgewohnheiten und Anwendungsweisen von Arzneimitteln zurückzuführen sind. So wird in Ostdeutschland häufiger geimpft, und ein größerer Anteil der Frauen nutzt die Anti-Baby-Pille. Auch Diabetes-Medikamente kommen dort stärker zum Einsatz. Im Westen hingegen ist der Antibiotikaverbrauch höher als im Osten. Diese Differenzen spiegeln medizinische Traditionen, verschiedene Versorgungsschwerpunkte sowie unterschiedliche Präventions- und Therapieansätze wider.
Positiv bewertet die ABDA, dass die Zahl der Apothekerinnen und Apotheker in beiden Teilen Deutschlands seit der Wiedervereinigung deutlich gestiegen ist. Die Bevölkerung in Ost und West nutzt Apotheken regelmäßig, bringt ihnen großes Vertrauen entgegen und befürwortet ihre stärkere Einbindung in die Primärversorgung. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen.
Ein historischer Rückblick verdeutlicht die besondere Bedeutung dieses Jahrestages auch für die Apothekerschaft: Im Video zum 75-jährigen Bestehen der ABDA wird eine Szene vom Deutschen Apothekertag 1990 gezeigt, bei dem der damalige ABDA-Präsident Klaus Stürzbecher die Wiedervereinigung als historischen Moment für den Berufsstand würdigte. Nach nahezu fünf Jahrzehnten Trennung markierte sie auch für Apotheken den Beginn einer neuen gemeinsamen Entwicklung.
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/35-jahre-deutsche-einheit-arzneimittelversorgung-mit-unterschieden/
(zuletzt aufgerufen 01.10.2025)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/10/03/arzneimittelversorgung-ost-und-west-gemeinsamkeiten-und-unterschiede
(zuletzt aufgerufen 03.10.2025)
Kategorie: Allgemein, Apotheker
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