Kategorie: ‘Krankenhaus’
Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform
Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.
Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.
Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.
Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html
(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)
Start des „fit4translation“-Projekts
An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.
Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.
Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)
Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.
Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.
Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)
Deutschlandweites Telemedizin Netzwerk gestartet
Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) hat unter Beteiligung der Uniklinik der RWTH Aachen ein deutschlandweites Telemedizin Netzwerk namens „Universitäres Telemedizinnetzwerk“ (UTN) gestartet.
Telemedizin wurde besonders zu Zeiten der COVID-19 Pandemie vermehrt von Ärztinnen und Ärzten genutzt, um weiterhin in Kontakt mit den Patientinnen und Patienten zu bleiben. Auch die Forschung war von der Pandemie betroffen und wurde teilweise telemedizinisch fortgeführt.
Das Hauptziel des Projektes sei nun, die bereits bestehenden telemedizinischen Strukturen an Universitätskliniken zu vereinheitlichen und eine einfache Nutzung an Universitätskliniken zu ermöglichen. Langfristig gesehen solle eine telemedizinische Infrastruktur aufgebaut werden.
Als erstes Anwendungsbeispiel des Netzwerks erfolge die Erfassung der Langzeitfolgen von COVID-19 und deren Risikofaktoren. Dabei läge der Fokus vor allem auf dem Zeitraum nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.
(zuletzt aufgerufen am 27.10.2023)
Die pharmazeutischen Dienstleistungen
Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.
Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.
Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/
E-Rezept-Pflicht wird verschoben
Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.
Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.
Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.
Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html ( Zugriff am: 10.01.2022)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)
Digitalisierung im Krankenhaus führt zu mehr Zeit für Patienten
Laut Andrea Schmidt-Rumposch, Pflegedirektorin der Unimedizin Essen (UME), kann die konsequente Digitalisierung der Arbeitsprozesse in der Pflege Freiräume schaffen. Seit 2017 gestaltet Schmidt-Rumposch die Smart Hospital-Initiative der UME mit Professor Jochen Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der UME. Mission dieser Initiative sei es aus, dem Uniklinikum ein voll digitalisiertes Smart Hospital zu machen. Im Fokus steht hierbei insbesondere auch die digitalisierte Verwaltung inklusive elektronischer Fallakte und die Anbindung der Pflege. Wichtig sei, dass bei der Digitalisierung der Fokus nicht nur auf der Machbarkeit telemedizinischer Lösungen gerichtet wird, sondern das Personal von Anfang an mit ins Boot geholt werde. Die Pflegekräfte müssten verstehen, dass es sich bei den neuen Lösungen um Erleichterungen handle.
Der Prozess des Entlassungsmanagements an der UME sei ein gutes Beispiel für die intersektorale Vernetzung durch Digitalisierung. So identifiziere die verwendete Plattform mögliche Nachversorger mithilfe von Algorithmen. Die Kontaktaufnahme erfolge hierbei automatisiert und digital. Die Nachversorger könnten die Möglichkeit einer Aufnahme dann bestätigen oder ablehnen, sodass die Patienten sich für eine passende Einrichtung entscheiden könne.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Smart-Hospital-Vorfahrt-fuer-Bits-und-Bytes-sorgt-fuer-mehr-Zeit-am-Patienten-421934.html, 23. August 2021
Google entwickelt E-Patientenakte
Google könnte seine Nutzer schon bald mit einer App für Patientendaten überraschen. Die elektronische Patientenakte von Google solle bestehende Lösungen ersetzen und als einzige Anwendung für medizinische Daten jeglicher Art verwendet werden. Dabei gehe es auch um die Analyse medizinischer Daten mithilfe künstlicher Intelligenz. So sei das Ziel, fehlerhafte Diagnosen und Daten zu erkennen und Behandlungen und Medikamente vorzuschlagen. Weil viele Länder bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinterherhinken, stecke laut Jens Minor, Gründer und Hauptautor des Google-Watch-Blogs, viel Potential in der App.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-patientenakte-kommt-von-google-126903/, 26. Juli 2021
Charité Berlin verspricht sich bessere Patientenversorgung durch digitale Behandlungsakte
Zusammen mit dem Klinikbetreiber Vivantes hat die Berliner Charité eine digitale Behandlungsakte für gemeinsam behandelte Patienten eingeführt. Durch den direkten Austausch von Dokumenten wie Arztbriefen, Röntgenbefunden, Medikationsplänen oder Laborwerten zwischen den beiden Parteien sollen Wartezeiten verkürzt, Doppeluntersuchungen vermieden und eine bessere Patientenversorgung ermöglicht werden. Voraussetzung des digitalen Datenaustauschs sei das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Patienten. Laut Heyo K. Kroemer, Charité-Vorstandschef, wurde durch die digitale Behandlungsakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung durch die zwei größten Leistungsträger in Berlin gemacht. Er sei sich sicher, dass sich zeitnah auch andere Häuser anschließen werden.
Quelle: https://www.cio.de/a/charite-startet-digitale-behandlungsakte,3664173, 19. Juli 2021
Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz
Im Rahmen des 5GMedCamp Projekts des Deutschen Herzzentrums Berlin und des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts soll die Versorgung von Patienten mit einem permanenten Herzunterstützungssystems verbessert werden. Diese Unterstützungssysteme waren ursprünglich nur für die temporäre Unterstützung gedacht, werden aber zunehmend auch als dauerhafte Therapie verwendet. Hierzu fehlen laut den Forschern allerdings die Konzepte, um die Patienten telemedizinisch zu betreuen. Eine 24-stündige telemedizinische Mitbetreuung sei laut Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité, sehr relevant, weil die Telemedizin großes Potential biete, eventuell auftretende Komplikationen oder technische Probleme frühzeitig zu erkennen. Hierbei könnten Systeme der künstlichen Intelligenz in Kombination mit dem schnellen Mobilfunkstandard 5G große Datenmengen in Echtzeit verarbeiten. Deshalb sollen in dem Projekt 5G-Campusnetzwerk öffentliche Netze und Heimnetzwerke zum kontinuierlichen Monitoring kombiniert werden und Methoden der künstlichen Intelligenz zur Analyse der Streamingdaten erprobt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123216/Telemedizin-soll-Versorgung-von-Patienten-mit-Herzinsuffizienz-verbessern?, 26. April 2021