Kategorie: ‘Krankenhaus’
Die pharmazeutischen Dienstleistungen
Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.
Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.
Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/
E-Rezept-Pflicht wird verschoben
Die geplante Einführung des E-Rezepts für Januar 2022 und die damit verbundene, verpflichtende Umstellung in den Arztpraxen, Kliniken und Apotheken wird verschoben. Der Grund dafür liege laut Gesundheitsministerium in technischen Schwierigkeiten. Die benötigte Technik sei nicht flächendeckend vorhanden, weswegen die Testphase nun verlängert werde.
Das erste Quartal des neuen Jahres soll inzwischen als Übergangszeitraum dienen, in dem die nötigen Installationen und Schulungen durchgeführt werden können. Als Übergangslösung soll es den Arztpraxen möglich sein, das alte Muster-16-Rezept bis zum 30. Juni 2022 weiterhin auszustellen. Die Apotheken, welche die technischen Voraussetzungen erfüllen, könnten das E-Rezept annehmen, aber eine Pflicht dazu bestehe nicht.
Ein neues Datum für die bundesweite verpflichtende Einführung des E-Rezepts stehe noch nicht fest.
Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/gesundheit-erezept-101.html ( Zugriff am: 10.01.2022)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/testen-bis-es-klappt-130529/ (Zugriff am: 10.01.2022)
Digitalisierung im Krankenhaus führt zu mehr Zeit für Patienten
Laut Andrea Schmidt-Rumposch, Pflegedirektorin der Unimedizin Essen (UME), kann die konsequente Digitalisierung der Arbeitsprozesse in der Pflege Freiräume schaffen. Seit 2017 gestaltet Schmidt-Rumposch die Smart Hospital-Initiative der UME mit Professor Jochen Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der UME. Mission dieser Initiative sei es aus, dem Uniklinikum ein voll digitalisiertes Smart Hospital zu machen. Im Fokus steht hierbei insbesondere auch die digitalisierte Verwaltung inklusive elektronischer Fallakte und die Anbindung der Pflege. Wichtig sei, dass bei der Digitalisierung der Fokus nicht nur auf der Machbarkeit telemedizinischer Lösungen gerichtet wird, sondern das Personal von Anfang an mit ins Boot geholt werde. Die Pflegekräfte müssten verstehen, dass es sich bei den neuen Lösungen um Erleichterungen handle.
Der Prozess des Entlassungsmanagements an der UME sei ein gutes Beispiel für die intersektorale Vernetzung durch Digitalisierung. So identifiziere die verwendete Plattform mögliche Nachversorger mithilfe von Algorithmen. Die Kontaktaufnahme erfolge hierbei automatisiert und digital. Die Nachversorger könnten die Möglichkeit einer Aufnahme dann bestätigen oder ablehnen, sodass die Patienten sich für eine passende Einrichtung entscheiden könne.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Smart-Hospital-Vorfahrt-fuer-Bits-und-Bytes-sorgt-fuer-mehr-Zeit-am-Patienten-421934.html, 23. August 2021
Google entwickelt E-Patientenakte
Google könnte seine Nutzer schon bald mit einer App für Patientendaten überraschen. Die elektronische Patientenakte von Google solle bestehende Lösungen ersetzen und als einzige Anwendung für medizinische Daten jeglicher Art verwendet werden. Dabei gehe es auch um die Analyse medizinischer Daten mithilfe künstlicher Intelligenz. So sei das Ziel, fehlerhafte Diagnosen und Daten zu erkennen und Behandlungen und Medikamente vorzuschlagen. Weil viele Länder bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hinterherhinken, stecke laut Jens Minor, Gründer und Hauptautor des Google-Watch-Blogs, viel Potential in der App.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-patientenakte-kommt-von-google-126903/, 26. Juli 2021
Charité Berlin verspricht sich bessere Patientenversorgung durch digitale Behandlungsakte
Zusammen mit dem Klinikbetreiber Vivantes hat die Berliner Charité eine digitale Behandlungsakte für gemeinsam behandelte Patienten eingeführt. Durch den direkten Austausch von Dokumenten wie Arztbriefen, Röntgenbefunden, Medikationsplänen oder Laborwerten zwischen den beiden Parteien sollen Wartezeiten verkürzt, Doppeluntersuchungen vermieden und eine bessere Patientenversorgung ermöglicht werden. Voraussetzung des digitalen Datenaustauschs sei das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Patienten. Laut Heyo K. Kroemer, Charité-Vorstandschef, wurde durch die digitale Behandlungsakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung durch die zwei größten Leistungsträger in Berlin gemacht. Er sei sich sicher, dass sich zeitnah auch andere Häuser anschließen werden.
Quelle: https://www.cio.de/a/charite-startet-digitale-behandlungsakte,3664173, 19. Juli 2021
Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz
Im Rahmen des 5GMedCamp Projekts des Deutschen Herzzentrums Berlin und des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts soll die Versorgung von Patienten mit einem permanenten Herzunterstützungssystems verbessert werden. Diese Unterstützungssysteme waren ursprünglich nur für die temporäre Unterstützung gedacht, werden aber zunehmend auch als dauerhafte Therapie verwendet. Hierzu fehlen laut den Forschern allerdings die Konzepte, um die Patienten telemedizinisch zu betreuen. Eine 24-stündige telemedizinische Mitbetreuung sei laut Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité, sehr relevant, weil die Telemedizin großes Potential biete, eventuell auftretende Komplikationen oder technische Probleme frühzeitig zu erkennen. Hierbei könnten Systeme der künstlichen Intelligenz in Kombination mit dem schnellen Mobilfunkstandard 5G große Datenmengen in Echtzeit verarbeiten. Deshalb sollen in dem Projekt 5G-Campusnetzwerk öffentliche Netze und Heimnetzwerke zum kontinuierlichen Monitoring kombiniert werden und Methoden der künstlichen Intelligenz zur Analyse der Streamingdaten erprobt werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123216/Telemedizin-soll-Versorgung-von-Patienten-mit-Herzinsuffizienz-verbessern?, 26. April 2021
Wundversorgung per Videosprechstunde
Post-operative und chronische Wunden können im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen per Videotelefonie versorgt werden. Die telemedizinische Anwendung ist ein Gemeinschaftsprojekt der chirurgischen Abteilung und der Wundexpertin Melda Dulda. Beweggrund war neben dem Infektionsschutz während der Pandemie auch der logistische Aufwand der Patienten. Gerade für Pflegeheime sei es ein großer Aufwand, die verschiedenen Patienten zu den unterschiedlichen Kliniken und Ärzten zu bringen. Für die telemedizinische Anwendung müssen ein Smartphone oder Tablet mit Internetverbindung und der kostenfreien Starleaf-App sowie ein gut belichteter Raum vorhanden sein. Die Testphase mit dem Altenheim Steingriff lief laut Dulda erfolgreich ab. Andreas Limberger, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie, sieht in dem Angebot großes Potential, insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit der geriatrischen Rehabilitation.
Quelle: https://www.donaukurier.de/lokales/schrobenhausen/Wunden-versorgen-per-Videosprechstunde;art603,4754687, 22. März 2021
Einführung der elektronischen Patientenakte kann zu Technostress führen
Durch die Einführung der elektronischen Patientenakte hat sich die Arbeitspraxis der Ärztinnen und Ärzte verändert. So verbringen sie mehr Zeit vor dem Computer, weil sie beispielsweise nach Informationen während der Patientengespräche suchen. Gleichzeitig fällt ein beträchtlicher Anteil der Arbeitszeit auf die Schreib- und Dokumentationstätigkeit. Für das Personal führt die Einführung der elektronischen Patientenakte zu einem erhöhten Stresspotential. So können schlecht gestaltete Lösungen der elektronischen Patientendokumentation mit mangelnder Berücksichtigung von Arbeitsprozessen Stress auslösen, sind mit Burnout assoziiert und sorgen für Unzufriedenheit. Deshalb bleibt die Herausforderung bestehen einen nutzerfreundlichen Einsatz digitalisierter Technologien sicherzustellen.
Quelle: https://scilogs.spektrum.de/gesund-digital-leben/die-elektronische-patientenakte-technostress-im-krankenhaus/, 18. Januar 2021
Start der elektronischen Patientenakte in NRW
Seit dem 1. Januar haben Kassen-Versicherte Anspruch auf die elektronische Patientenakte (ePA). Diese wird zunächst in einigen Regionen in Deutschland getestet. So ist die ePA im Raum Düsseldorf und in Westfalen-Lippe seit Beginn des Jahres im Einsatz. Ab dem 01.07.2021 ist die Einführung der ePA für niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser in ganz Deutschland verpflichtend. Die Nutzung für Versicherte bleibt freiwillig. Patienten können die ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/start-test-elektronische-patientenakte-epa-100.html, 04. Januar 2021
Universitätsklinikum Aachen startet Großprojekt für Telemedizin in Pflegeheimen
Das Universitätsklinikum Aachen hat mit zahlreichen Partnern ein Großprojekt gestartet, durch das die Versorgung älterer Menschen in Pflegeheimen durch Telemedizin verbessert werden soll.
Werde bei akuten Beschwerden eines pflegebedürftigen Patienten die Notrufnummer der kassenärztlichen Vereinigung angerufen, soll ein niedergelassener Arzt oder ein Arzt im Krankenhaus informiert werden. Dieser Mediziner würde sich dann einen Überblick über den Zustand des Patienten verschaffen, indem ein Pfleger einen Monitor für ein Gespräch in das Zimmer des Patienten schiebt. Gleichzeitig würden weitere Gesundheitsdaten digital erfasst werden. Voraussetzung sei hierfür jedoch die Einwilligung des Patienten.
Das Großprojekt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Pflegebedürftiger wird vom Bund mit insgesamt 15 Millionen Euro gefördert.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/uniklinik-aachen-telemedizin-im-pflegeheim-100.html, 19. Oktober 2020