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Kategorie: ‘Krankenhaus’

E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit

13. März 2020 | von

Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.

Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.

Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung

12. Dezember 2019 | von

Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.

Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.

Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.

Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019

Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn

14. November 2019 | von

Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.

In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019

Elektronische Patientenakte für Mitglieder der Knappschaft

07. November 2019 | von

Ab dem 1. Januar 2021 steht für die knapp 1.6 Millionen Mitglieder der Knappschaft die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Bettina Orde, Geschäftsführerin der Knappschaft, erklärte, dass der Fokus der ePA darauf liege die Versicherten mit Beratung, Prävention, Leistung und Versorgung bestmöglich zu unterstützen. Bereits seit 2012 verwende die Knappschaft die elektronische Behandlungsinformation, die es ermögliche Kliniken zeitnah über Vorerkrankungen und Arzneimittelnutzung von Patienten zu informieren.

Quelle: https://www.halloherne.de/artikel/elektronische-patientenakte-der-knappschaft-40551.htm, 7. November 2019

Gesundheitsterminals in Sachsen

04. November 2019 | von

Das im St. Joseph-Stift stehende Gesundheitsterminal besteht aus einer Infosäule, einem großen Touchbildschirm, Kamera, Lesegerät für die elektronische Gesundheitskarte und Belegdruck. Es solle bei der Arztsuche helfen und Diagnosen in Form von ICD-Diagnosecodes übersetzen. Weiterhin werde es ermöglicht Dokumente rechtssicher einzulesen und an die Krankenkasse zu schicken. Hierbei würden die Daten über sichere Leitungen versendet und weder auf dem Gerät noch bei der Betreibergesellschaft gespeichert. Sachsenweit sollen 225 Standorte mit den Gesundheitsterminals ausgestattet werden, 100 seien bereits im Einsatz.

Quelle: https://www.wochenkurier.info/sachsen/dresden/artikel/schlaues-terminal-arztsuche-uebersetzer-helfer-74260/, 4. November 2019

Virtuelles Krankenhaus in NRW

12. August 2019 | von

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gemeinsam mit Mitgliedern eines Gründungsausschusses seine Pläne zur Errichtung eines „virtuellen Krankenhauses“ vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine digitale Plattform für den fachärztlichen Austausch. Fehle eine spezielle Expertise, könnten die Ärzte über die digitale Plattform ein entsprechendes Zentrum mit einem Mausklick kontaktieren. Hierdurch soll die Therapie von seltenen Erkrankungen verbessert werden.

Das virtuelle Krankenhaus soll laut Laumann Teil der Regelversorgung werden und von den Krankenkassen finanziert werden. Die Pilotphase des Virtuellen Krankenhauses soll im Frühjahr 2020 starten und als Anschubfinanzierung bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt bekommen. Laut Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen NRW, muss sich das Virtuelle Krankenhaus daran messen lassen, ob es konkrete Ver­sor­gungsverbesserungen für die Patienten bringe. Thomas Ittel, Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums der RWTH Aachen sieht in dem Virtuellen Krankenhaus einen mutigen und konsequenten Schritt, um die digitale Transformation in NRW voranzutreiben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105212/Virtuelles-Krankenhaus-Nordrhein-Westfalen-will-fachaerztliche-Expertise-digital-buendeln, 12. August 2019

Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen

14. Juni 2019 | von

Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.

Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019