Kategorie: ‘Krankenhaus’
Virtuelles Krankenhaus NRW startet mit Regelbetrieb
Nach der vorgezogenen Pilotphase mit Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, wird das virtuelle Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen mit fünf Indikationsbereichen und vier Kliniken starten. Ziel des Projekts ist es, Fachwissen aus medizinischen Zentren per Telekonsil und Televisite an kleinere Kliniken zu bringen. So hätte sich in der Pandemie gezeigt, dass mit der Beratung von Maximalversorgern auch kleinere Krankenhäuser in der Lage waren, Patienten optimal zu versorgen. Teil des virtuellen Krankenhauses sind zunächst die Universitätskliniken Aachen, Münster und Essen und das Herz- und Diabeteszentrum NRW in Bad Oeynhausen. Im Zentrum des virtuellen Krankenhauses wird eine Plattform stehen, über die Fallakten ausgetauscht und Termine für die Patienten vermittelt werden können.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Das-virtuelle-Krankenhaus-wird-mit-Regelbetrieb-starten-413272.html, 5. Oktober 2020
Weiterbildungsstudium „eHealth and Communication“
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens verändert die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren nachhaltig. Prof. Jutta Hübner, Professorin für Integrative Onkologie am Universitätsklinikum Jena, sieht darin aber auch eine Chance, die Kommunikation zwischen Patient und Behandlern neu zu gestalten. Deshalb bietet die Friedrich-Schiller-Universität Jena gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Jena den Weiterbildungsstudiengang „eHealth and Communication“ für alle Berufstätigen im Gesundheitswesen an. In dem drei Semester dauernden Masterstudiengang werden eHealth-Technologien analysiert und Ideen entwickelt, wie diese im beruflichen Alltag eingebunden werden können, um optimale Kommunikationswege zu etablieren.
Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2020/08/07/neues-weiterbildungsstudium-ehealth-and-communication/, 7. August 2020
Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Das Patientendaten-Schutzgesetz, welches Anfang Juli im Bundestag beschlossen wurde, legt fest, dass die elektronische Patientenakte schrittweise zusätzliche Funktionen erhalten soll. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinder Untersuchungsheft und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Geplant sei auch eine App, mit der man sich E-Rezepte auf das Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, dass die elektronische Patientenakte nicht von Anfang an perfekt funktionieren werde, aber man mal anfangen müsse. Es würde dann Akzeptanz und Zustimmung geben, wenn die elektronische Patientenakte im Alltag Dinge leichter mache. Trotz Kritik der Datenschützer wird es die elektronische Patientenakte nicht sofort ermöglichen zu entscheiden, welche Daten von wem eingesehen werden. Am Anfang sei es nur möglich, den Zugriff auf alle Daten zu ermöglichen. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, für jedes einzelne Dokument die Zugriffsrechte zu bestimmen.
Für den Schutz verarbeiteter Daten sollen laut Gesetz jeder Beteiligte (Ärzte, Kliniken, Apotheker) direkt verantwortlich sein. Werden Störungen und Sicherheitsmängel nicht direkt gemeldet, drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundestag-beschliesst-funktionen-und-datenschutz-zu-e-patientenakte-16844360.html, 2. Juli 2020
Strategiepapier für innovative Medizinforschung in NRW vorgestellt
Das Strategiepapier wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und soll dazu beitragen, Innovationen aus der Forschung schneller in medizinische Anwendungen zu übertragen. Dies soll beispielsweise durch eine Harmonisierung der Gesundheitsdaten und der stärkeren Vernetzung von Universitätskliniken und Unternehmen geschehen.
Clustermanager Dr. Patrick Guidato betont, dass es im Rahmen des Strategiepapiers wichtig war, keine Strategie vorzugeben, sondern gemeinsam mit einer Vielzahl von Akteuren Handlungsfelder zu identifizieren. In dem Strategiepapier wurden vier eng miteinander verknüpfte Themenfelder identifiziert: die klinische Forschung, die Entwicklung und Anwendung von Gesundheitstechnologien, die Digitalisierung des Gesundheitssystems und die Personalisierung der Medizin.
Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2020/06/15/cluster-medizin-nrw-stellt-strategiepapier-fuer-die-innovative-medizinforschung-in-nordrhein-westfalen-vor/, 19. Juni 2020
Virtuelles Krankenhaus NRW unterstützt Covid-19 Behandlungen
Das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen ist mit 200 Beratungen zu Covid-19 innerhalb von einer Woche gestartet. Hierbei stellen die Universitätskliniken Aachen und Münster ihre intensivmedizinische und infektiologische Expertise zu schweren stationären Covid-19 Verläufen zur Verfügung. Durch die telemedizinische Unterstützung konnten ein Großteil an Verlegungen vermieden und Patienten heimatnah versorgt werden. Themen der Telekonsile seien beispielsweise der Zeitpunkt des Beatmungsbeginns, die Lagerungstherapie der Patienten oder die Entwöhnung von der künstlichen Beatmung. Durch die Unterstützung des Virtuellen Krankenhaus Nordrhein-Westfalens konnte laut Landesregierung die Zahl der Betten mit adäquater medizinischer Expertise kurzfristig gesteigert und die Behandlungsressourcen dadurch mehr als verdoppelt werden.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/covid-19-telekonsil-schafft-heimatnahe-versorgung-fuer-schwer-erkrankte-patienten/, 27. April 2020
Kinderarzt startet seine eigene E-Health-Plattform
Schon als niedergelassener Kinderarzt hat Mediziner Jan Falkenberg Eltern per Videosprechstunde beraten. Jetzt macht er sich mit der E-Health-Plattform KinderarztNow.de als Telemedizinanbieter selbstständig. Dass der Start seines Projekts in die Coronakrise fällt, ist Zufall. Jedoch war es nach Falkenberg nie wichtiger, die ambulante Versorgung zu ergänzen, um Kinderarztpraxen und Krankenhäuser zu entlasten. Dies könne mit der Telemedizin erreicht werden. Es werden von Montag bis Freitag zwischen neun und 21 Uhr Onlinesprechstunden angeboten. Die Kosten pro Gespräch liegen bei rund 28 Euro für Selbstzahler und Privatversicherte. Kooperationen mit den gesetzlichen Krankenkassen seien geplant.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/mittelstand/familienunternehmer/jan-falkenberg-dieser-kinderarzt-startet-seine-eigene-e-health-plattform/25679838.html?ticket=ST-650570-YJD45GsiM9oVvAU2JeuN-ap4, 3. April 2020
Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses wird gestartet
Am 30. März wurde eine Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses zur Unterstützung der Ärzte und Krankenhäuser vor Ort bei der Behandlung von intensivpflichtigen Covid-19-Patienten und Patientinnen durch intensivmedizinische und infektiologische Telekonsile gestartet. Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen Jochen Brink erklärte, dass mit den Telekonsilen insbesondere kleinere Krankenhäuser bei der Versorgung beatmeter Patienten beraten und unterstützt werden könnten. Über Videokonferenzen und elektronische Fallakten könnten Kliniken und Ärzte vor Ort von den Erfahrungen der beiden Unikliniken Aachen und Münster profitieren.
Quelle: https://www.gesundheit-adhoc.de/vorgezogener-start-einer-vorstufe-des-virtuellen-krankenhauses-ab-sofort-telekonsile-zu.html, 31. März 2020
E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.
Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.
Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020
Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz
Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.
Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020
In der Praxis: Datenschutz in der Digitalisierung
Mehr als 90 Prozent der, an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen, Arztpraxen sollen sensible Patientendaten nicht ausreichend geschützt haben. Schuld daran soll ein Anschlussfehler des Konnektoren gewesen sein. Es stellt sich die Frage was Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker beim Datenschutz tun müssen und können.
Der Ingolstädter Allgemeinarzt Siegfried Jedamzik ist der Meinung, dass die Verantwortung hauptsächlich bei den IT-Firmen, die die Konnektoren angeschlossen haben, liege. Ein Arzt könne nicht auch noch Datenspezialist sein. Dennoch müsse jeder Arzt dafür sorgen, dass die Patientendaten sicher sind. Hierbei sei es wichtig, den Zugang zum Internet vom dem Praxisverwaltungssystem zu trennen.
Das Klinikum Ingolstadt gilt als „kritische Infrastruktur“ und müsse deshalb hohe Sicherheitsanforderungen einhalten. Hierzu gehören auch Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Konnektoren, wie in den Arztpraxen, stehen bislang noch nicht zur Verfügung. Andrea Reichl, IT-Sicherheitsbeauftragte des Klinikum Ingolstadt, gibt außerdem zu bedenken, dass die stationäre Patientenversorgung auch bei einem IT-Ausfall gewährleistet werden muss.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versichertendaten nur auf Servern in Deutschland und der EU speichern. Die Audi-BKK bietet vermehrt Online-Funktionen, wie die Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, an. Hierbei sei der Zugang durch ein doppeltes Authentifizierungsverfahren geschützt.
Bedenken zur Sicherheit hat der Apotheker Christian Pacher nicht. Er ist sich sicher, dass die Konnektoren die 2020 in den Apotheken zum Einsatz kommen ausreichend geprüft werden. Er sieht in der Digitalisierung hauptsächlich Vorteile, insbesondere in der Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Datenschutz-in-der-Praxis;art155371,4404109, 9. Dezember 2019