Kategorie: ‘Patienten’
Mögliche Terminverschiebung des Online-Tests der eGK
Laut Expertenmeinung der Verantwortlichen Projektplanung sei ein Aufschub des Online-Tests der eGK im Herbst nicht ausgeschlossen. Beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur stoße man auf „erhebliche technische Schwierigkeiten“.
Probleme gebe es vor allem in den Bereichen Kompatibilität und Sicherheit der Informationstechnik. Sachverständige des Gesundheitsausschusses des Bundestages gaben bekannt, dass die beauftragten Unternehmen die Komplexität des Projekts deutlich unterschätzt hätten.
Dennoch gibt man sich zuversichtlich. Ob man den Termin jedoch einhalten könne, sei von der Zulieferung der Unternehmen abhängig.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 30.01.2015
Stammapotheke leistet Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit
Einen sehr einfachen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) könne, laut der Apothekenkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, jeder mit der Wahl einer Stammapotheke leisten. Eine Studie im Journal of the American Geriatrics Society bestätigte einen Zusammenhang.
Wie man Therapietreue und Lebensqualität der Patienten erhöht belegen unter anderem Projekte der Apothekenkammern wie ATHINA und das AMTS-Ausbildungsmodell. Der Apotheker übernehme im Netzwerk der Heilberufler eine Art „Lotsenfunktion“, gaben die Kammern bekannt.
Pharmazeutische Zeitung online, 21.01.2015
Das neue E-Health-Gesetz sieht Sanktionen vor
Um zukünftige „Blockierer“ des Fortschritts des digitalen Gesundheitswesens zu vermeiden, enthalte das kommende E-Health-Gesetz, wie Gröhe bekannt gab, Regelungen zur finanziellen Sanktionierung. Man erhoffe sich davon die Akteure zu animieren, rechtlich festgelegte Fristen einzuhalten.
Laut DAZ.online sehe der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes ab Oktober 2016 einen schriftlichen Medikationsplan für Patienten vor, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente einnehmen. In dem Plan seien alle Medikamente, sowie ihre Anwendungshinweise aufzuführen und ständig vom Hausarzt zu aktualisieren. Später solle der Medikationsplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Der Start für das E-Health-Gesetz werde laut Entwurf 2016 sein. Ab Mitte 2016 werde es möglich sein, Stammdaten zwischen Arzt und Kasse zu tauschen. Dafür sei es notwendig, alle Akteure zu vernetzen. Für 2018 sehe das Gesetz vor, die Notfalldaten, elektronische Patientenakten und Entlassungsbriefe auf der eGK zu hinterlegen.
Eine Illustration der neuen eGK und noch mehr zu Thema finden Sie hier.
Quelle:
DAZ.online, 13.01.2015
e-health.com, 13.01.2015
Ärzte Zeitung, 14.01.2015
Neues Verfahren der Arzneimittelzulassung
In Zusammenarbeit entwickelten die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) mit den nationalen Arzneimittelbehörden einen neuen Ansatz der Arzneimittelzulassung. Laut Entwicklerangaben, sei das neue Verfahren mit den Worten „adaptive pathways“ zu beschreiben.
Besonders an dem Verfahren, sei die frühe Zulassung für spezielle Patientengruppen, bereits nach den ersten klinischen Studien. Je nach Anwendungserkenntnissen, könne man die Verbreitung auf weitere Patienten ausdehnen, wie der Fachzeitschrift Clinical Pharmacology & Therapeutic zu entnehmen ist. Vorteile sehe man in der Möglichkeit rechtzeitig Zugang zu Arzneimitteln zu erlangen, oder dem kleineren Umfang der Patientenstudien.
Das 2014 gestartete Pilotprojekt solle seine erste Phase bereits im Februar 2015 hinter sich haben.
Quelle:
DAZ.online, 19.12.2014
Versandapotheke: Tele-Pharmazie Pilotphase
Die Live-Beratung einer Versandapotheke stehe nun laut Anbieter online zur Verfügung. In einer mehrmonatigen Testphase wird die Videoberatung mittels Testkunden täglich für einige Stunden geprüft. Für die Kunden der Versandapotheke werde das Angebot im Laufe des Jahres 2015 zur Verfügung gestellt.
Der Anbieter gab bekannt, dass man so einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von schlecht angebundenen Regionen leiste. Patientenindividuelle Fragen könnten direkt und persönlich geklärt werden. Man trage so auch zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei.
Quelle:
DAZ online, 10.12.2014
heise online, 09.12.2014
EU-Strategie für Mobile-Health Dienste
Zu mehr Kosteneffizienz im Gesundheitssystem könne, laut Ausschuss der Regionen (AdR), auch eine Zusammenarbeit der EU beitragen. Eine gemeinsame Strategie, um überregional Mobile-Health Dienste anzubieten, würde außerdem auch die Qualität der Angebote deutlich verbessern.
Durch den Austausch von Informationen und Wissen ermögliche man den Patienten besseren Zugang zu bezahlbaren und hochwertigen Mobile-Health Angeboten. Besonders ältere Menschen könnten von dieser Art der Gesundheitsdienste profitieren.
Wichtig sei vor allem, dass man eine gemeinsame Strategie mit einheitlichen Standards finde. Dabei müsse die Privatsphäre der Patienten im Mittelpunkt stehen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.12.2014
APS bemängelt die verzögerte Einführung der eGK
Im Positionspapier zur praktischen Umsetzung der eGK bemängelt das Aktionsbündnis der Patientensicherheit die nur schleppend vorangehende Umsetzung der eGK. Dies würde laut APS die Patientensicherheit einschränken. Aus diesen Gründen fordert die APS die Interessen der Patienten in den Mittelpunkt zu stellen und schnell eine Möglichkeit zu finden, die eGK mit mehreren Funktionen zu nutzen.
Der stellvertretende Vorsitz der APS sprach sich für das kommende e-health Gesetz aus, das ihm zufolge patientenbezogen und zukunftsorientiert sei. Es sei klar, dass Parallellösungen vermieden werden und einheitliche Standards priorisiert werden müssten.
Vor allem sei es wichtig, Patienten als relevante Interessengruppe mit einzubeziehen. Nach Kettner seien sie schließlich nicht nur Nutzer sondern auch Kostenträger.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 10.12.2014
eGK knackt Milliarden Euro-Grenze
Auf Anfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau einer Telematikinfrastruktur rund 1,2 Milliarden Euro bis Ende 2015 investiert wurden. Welche Einsparpotentiale das neue Gesundheitssystem ermögliche und welche Potentiale überhaupt möglich seien, könne man derzeit jedoch noch nicht angeben.
Sicher sei jedoch, dass es eine elektronische Patientenakte (ePA) geben wird, so die Regierung. Damit zieht die Bundesregierung vor allem die Hausärzte in die Pflicht, denn vor allem hier würden Dokumentationen der Versorgung anfallen.
Eine absolute Datensicherheit könne man jedoch nicht erreichen, gab die Regierung zu. Jedoch werde man kontinuierlich an der Sicherheit arbeiten. Zusätzlich wolle man ein Gesetz zur IT-Sicherheit verabschieden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.11.2014
ärzteblatt.de, 21.11.2014
Dezentrale Speicherung von Gesundheitsdaten
Laut Anfrage der Linkspartei an die Regierung, sei eine zentrale Speicherung der Gesundheitsdaten nicht geplant. Die sensiblen Daten hätten, laut Antwortschreiben höchste Priorität. Deshalb würden die Daten einerseits auf den neuen Gesundheitskarten, aber auch auf Computern der Leistungserbringer und auf verschiedenen Servern gespeichert werden.
Für die Lesbarkeit der Daten würde das Zwei-Schlüssel-Prinzip verwendet werden, was bedeute, dass die Freigabe sowohl durch die Authentifizierung des Patienten, als auch durch die des Arztes erfolgen muss. Nur in äußersten Notfällen könne dies umgangen werden.
Zur Authentifizierung würde ein PIN/PUK-System verwendet werden. Vergisst der Patient oder Leistungserbringer seinen PIN, könne man mit Hilfe des zugehörigen PUK einen neuen Code generieren.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 26.11.2014
Vernetzung von Gesundheitskarte und Körpertrackern
Die Vernetzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Apps oder anderen Körpertrackern sei relevant für die Akzeptanz der eGK, so die Medizininformatikerin Böckmann. Der Datenschutzbeauftragte Weichert sieht das differenzierter. Man könne sich keinen ungeschützteren Raum als solche Anwendungen vorstellen. Die eGK sei dafür da, die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis zu erleichtern.
In den USA finden bereits Tests mit der Apple Health-Plattform statt, so die Nachrichtenagentur Reuters. Daten, die über Sensoren aufgenommen werden, würden direkt an die Klinik übertragen werden. So vermeide man Eingabefehler.
Laut Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg, müsse man den Patienten die Entscheidung über deren Daten selbst überlassen. Jeder solle selber festlegen können, welche Daten er in welchem Umfang freigebe.
Quelle:
heise online, 12.11.2014
Ärzte Zeitung, 13.11.2014