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SmartMed

Vor-Ort-Apotheken erhalten Gesetz zur Stärkung

11. November 2020 | von

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG), das am 29.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und wahrscheinlich im Dezember 2020 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, dass Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen können. Hierbei sollen der Deutsche Apothekenverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Infrage kommen beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder eine Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.

Weiterhin soll für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob diese in einer Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erworben werden. Zusätzlich wird den Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege eines Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.

Quelle: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24645, 11. November 2020

Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte

06. November 2020 | von

Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020

Psychotherapeuten kritisieren ePA nach Hackerangriff in Finnland

03. November 2020 | von

Medienberichten zufolge wurden durch den bereits 2018 ausgeführten Hackerangriff auf den Server eines privaten finnischen Psychotherapieanbieters zehntausende vertrauliche Datensätze gestohlen. Nun würden das Unternehmen und betroffene Patienten von den Hackern erpresst werden. Sollte die Lösegeldzahlung nicht erfolgen, würden die Datensätze veröffentlicht werden.

Deutsche Psychotherapeuten zeigen sich bestürzt über den Vorfall in Finnland und sehen darin Risiken, die auch mit der deutschen ePA verbunden sind. Insbesondere die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten sei laut Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW), angreifbar. Das DPNW bezeichnet den Weg der zentralen Speicherung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trotz aller Datenschutz-Bedenken weiter geht, als „falschen Weg“. Die Psychotherapeuten sind der Meinung, dass Daten über Psychotherapie dezentral in die Praxen gehören. Auch eine dezentrale ePA ohne psychotherapeutische Daten auf die nur der Patient Zugriff hat sei akzeptabel.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Nach-Hackerangriff-in-Finnland-Psychotherapeuten-kritisieren-ePA-414113.html, 3. November 2020

Start der elektronischen Patientenakte als „erweiterter Feldtest“

26. Oktober 2020 | von

Laut Lars Gottwald, Leiter des Business Teams bei der gematik, soll der Start der elektronischen Patientenakte zum Jahresbeginn 2021 als „erweiterter Feldtest“ beginnen. Gottwald ist zuversichtlich, dass seitens der gematik alle notwendigen technischen Voraussetzungen bis dahin abgeschlossen sein könnten. Der Feldtest solle im 2. Quartal 2021 ausgeweitet werden.

Im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte solle auch die elektronische Gesundheitskarte weiterentwickelt werden. Laut Christian Klose, Unterabteilungsleiter „Telematik, Gematik und E-Health“ im Bundesgesundheitsministeriums, soll eine „Patientenkurzakte“ mit Basisdaten auf der Karte gespeichert werden können. Diese solle nur von Ärzten bearbeitet werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117432/Elektronische-Patientenakte-startet-als-erweiterter-Feldtest, 26. Oktober 2020

Universitätsklinikum Aachen startet Großprojekt für Telemedizin in Pflegeheimen

19. Oktober 2020 | von

Das Universitätsklinikum Aachen hat mit zahlreichen Partnern ein Großprojekt gestartet, durch das die Versorgung älterer Menschen in Pflegeheimen durch Telemedizin verbessert werden soll.

Werde bei akuten Beschwerden eines pflegebedürftigen Patienten die Notrufnummer der kassenärztlichen Vereinigung angerufen, soll ein niedergelassener Arzt oder ein Arzt im Krankenhaus informiert werden. Dieser Mediziner würde sich dann einen Überblick über den Zustand des Patienten verschaffen, indem ein Pfleger einen Monitor für ein Gespräch in das Zimmer des Patienten schiebt. Gleichzeitig würden weitere Gesundheitsdaten digital erfasst werden. Voraussetzung sei hierfür jedoch die Einwilligung des Patienten.

Das Großprojekt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung Pflegebedürftiger wird vom Bund mit insgesamt 15 Millionen Euro gefördert.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/uniklinik-aachen-telemedizin-im-pflegeheim-100.html, 19. Oktober 2020

Erste Gesundheits-Apps auf Rezept verfügbar

12. Oktober 2020 | von

Patienten können jetzt als zusätzliches Angebot Gesundheits-Apps auf Kassenkosten verschrieben bekommen. Der Unterschied zu herkömmlichen Fitness-Apps besteht darin, dass Gesundheits-Apps ganz konkret bei ernährungsrelevanten Krankheiten, Schmerztherapien oder psychischen Erkrankungen unterstützen und dabei einen echten medizinischen Nutzen bieten. Die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt diese Maßnahme, betont jedoch, dass das Gespräch und die Kontrolle durch den Arzt oberstes Prinzip bleiben müsste. Deshalb sollte es für den Mediziner auch immer die Möglichkeit bestehen, Daten auszulesen, um diese für die Diagnose und Therapie in der Praxis nutzen zu können. Auch das Sozialministerium unterstützt diesen neuen Schritt.

Zunächst einmal würden zwei Medizin-Apps in dem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt. Hierbei handele es sich um eine Tinnitus-App und eine Anwendung, um Patienten mit Angststörungen zu unterstützen.

Quelle: https://www.rnd.de/digital/gesundheits-apps-auf-rezept-zustimmung-von-politik-kassen-und-arzten-FDGXR3UWCNW54S2VKVSP2ULJIM.html, 12. Oktober 2020

Virtuelles Krankenhaus NRW startet mit Regelbetrieb

05. Oktober 2020 | von

Nach der vorgezogenen Pilotphase mit Patienten, die an Covid-19 erkrankt waren, wird das virtuelle Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen mit fünf Indikationsbereichen und vier Kliniken starten. Ziel des Projekts ist es, Fachwissen aus medizinischen Zentren per Telekonsil und Televisite an kleinere Kliniken zu bringen. So hätte sich in der Pandemie gezeigt, dass mit der Beratung von Maximalversorgern auch kleinere Krankenhäuser in der Lage waren, Patienten optimal zu versorgen. Teil des virtuellen Krankenhauses sind zunächst die Universitätskliniken Aachen, Münster und Essen und das Herz- und Diabeteszentrum NRW in Bad Oeynhausen. Im Zentrum des virtuellen Krankenhauses wird eine Plattform stehen, über die Fallakten ausgetauscht und Termine für die Patienten vermittelt werden können.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Das-virtuelle-Krankenhaus-wird-mit-Regelbetrieb-starten-413272.html, 5. Oktober 2020

E-Rezept Duplikate sorgen für Probleme bei TeleClinic

28. September 2020 | von

Seit zwei Wochen ist es für TeleClinic-Nutzern wieder möglich, ihre E-Rezepte in selbst ausgewählte Apotheken senden zu lassen. Dazu werden die Kontaktdaten der gewünschten Vor-Ort-Apotheke eingetragen, woraufhin die Privatverordnung per Mail verschickt wird. Die Apotheken erhalten das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Jedoch gibt es bei diesem Verfahren diverse juristische Lücken. So sei unklar, wie die TeleClinic die angegebenen Apotheken authentifiziert. Weiterhin gebe es keinen passwortgeschützten Login und keine klaren Regelungen, was passiert, wenn die ausgewählte Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Diese Lücken führen in der praktischen Umsetzung zu Problemen. So sei ein Rezept eines Patienten, welches in einer anderen Apotheke nicht beliefert werden konnte, gleich in dreifacher Ausführung per Fax gesendet worden. Das Rezept lag nun in mehreren Apotheken gleichzeitig vor und hätte auch mehrfach eingelöst werden können. Im Gespräch mit dem Patienten erfuhr die Apothekerin weiterhin, dass TeleClinic ihn mehrfach dazu gedrängt hätte, das E-Rezept bei der angeschlossenen Versandapotheke einzulösen.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/21/teleclinic-stiftet-chaos-in-apotheke, 28. September 2020

„Telemedizin-Assistenz“ zur Entlastung hausärztlicher Praxen im ländlichen Raum

21. September 2020 | von

In Rheinland-Pfalz ist das Projekt „Telemedizin-Assistenz“ zur Entlastung hausärztlicher Praxen insbesondere im ländlichen Raum gestartet. 24 Praxen nehmen an dem Projekt teil, die jeweils mit einem Telemedizin-Rucksack ausgestattet wurden. Über ein Tablet werden die Daten vom Hausbesuch direkt an die Hausarztpraxis übertragen. Die Besuche werden von Nichtärztlichen-Praxisassistenten durchgeführt, welche eine Schulung zu Telemedizin-Assistenten (TMA) absolviert haben. Für die Hausbesuche seitens der TMA gebe es von den Krankenkassen einen Zuschlag von 40 Euro.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/24-Hausarztpraxen-in-Rheinland-Pfalz-legen-los-mit-Telemedizin-Assistenz-412588.html, 21. September 2020

Lücke beim Makel- und Zuweisungsverbot

14. September 2020 | von

Das Makel- und Zuweisungsverbot ist im Patientendaten-Schutzgesetz verankert. Für die ABDA sei die juristische Verklauselung jedoch nicht ausreichend, weshalb eine technische Absicherung des Makelverbots gefordert werde. Nun machen zwei Juristen, Dr. Elmar Mand und Professor Hilko Meyer, auf eine Lücke der gesetzlichen Sicherheitsregeln aufmerksam. Hierbei gehe es um die Trennung von E-Rezept und dessen Zugriffscode, dem E-Rezept Token. Weil die gesetzlichen Regelungen nur die Speicherung und den Transport des E-Rezepts regeln, könne der E-Rezept Token beliebig weitergeleitet werden, auch außerhalb der TI. Dies hätte zur Folge, dass kein Schutz der TI mehr bestehen könne. Deshalb sollte, laut den zwei Juristen, die tatsächliche Funktion des Tokens rechtlich berücksichtig werden.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/04/bedrohliche-luecke-beim-makel-und-zuweisungsverbot, 14. September 2020