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SmartMed

Frankreich will Verkauf von Medikamenten über Internetplattform zulassen

14. Februar 2020 | von

Die französische Regierung kündigt an, den Verkauf nicht rezeptpflichtiger Medikamente über Internetplattformen zuzulassen. Französische Apotheken haben schon heute das Recht Bestellungen über das Internet anzunehmen. Jedoch müssen die Medikamente physisch vorhanden sein. Nach der neuen Regelung soll der Verkauf auch über Sammelstellen abgewickelt werden können, sodass diese Einschränkung weg fällt. Einzige Bedingung, dass die Sammelstellen unter der Kontrolle eines Apothekers stehen.

Der französische Apothekerverband befürchtet, dass dadurch Versandhändler wie Amazon ein zentrales Depot aufbauen könnten, über das sie selber Medikamente vertreiben. Das Gesundheitsministerium betont, dass dies nicht vorgesehen sei, sondern das Gesetz die Versorgung ländlicher Regionen sichern soll.

Quelle: https://www.fr.de/wirtschaft/arzneimittel-amazon-13524225.html, 14. Februar 2020

Klare Datenschutzregeln im Patientendaten-Schutzgesetz

11. Februar 2020 | von

Das zweite Digitalisierungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums legt die Aufgabenbeschreibungen für die Gesellschaft für Telematik, Ärzte und Krankenkassen fest. Laut dem Referentenentwurf soll es Patienten spätestens ab dem 01.01.2020 möglich sein, detailliert darüber zu bestimmen welche Daten sie auf ihrer elektronischen Patientenakte mit welchem Arzt teilen. Weiterhin bekommen die Versicherten durch das Patientendaten-Schutzgesetz auch einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte die Akte befüllen. Hierfür sollen die Mediziner 10 Euro für das erstmalige Befüllen erhalten. Die Aufgabe, die Akte erstmals zu befüllen, kann auch von medizinischen Fachkräften oder Pflegekräften in Krankenhäusern übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium geht hierbei von Kosten von 140 Millionen aus, auf Grundlage der Annahme, dass etwa 20% der GKV-Versicherten ihre Akte befüllen lassen.

Weiterhin wird im Patientendaten-Schutzgesetz festgelegt, dass die Nutzer der Telematikinfrastruktur für den Schutz und die Sicherheit der von ihnen verarbeiteten Daten in ihren Räumen verantwortlich sind. Die gematik ist hingegen dafür verantwortlich, dass die Telematikinfrastruktur sicher ist. Weiterhin sollen Patienten ab 2023 freiwillig ihre Daten der Forschung spenden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/212349/Digitalisierung-Viel-mehr-als-nur-Datenschutz, 11. Februar 2020

E-Rezepte auch für das grüne Rezept

04. Februar 2020 | von

In dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes soll neben der elektronischen Patientenakte auch das grüne Rezept geregelt werden. Das grüne Rezept soll wie auch das rote Rezept elektronisch werden. Das Bundesgesundheitsministerium möchte dadurch den Wandel in den Strukturen der Gesundheitsversorgung fortsetzen, damit die Mehrwerte spürbar werden.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller begrüßt das elektronische grüne Rezept. Eine ganzheitliche Arzneimittelversorgung mit rezeptpflichtigen und rezeptfreien Arzneimitteln sie auf im Zeitalter des elektronischen Rezepts unverzichtbar.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/01/31/das-gruene-rezept-soll-elektronisch-werden/chapter:2, 04. Februar 2020

Schnellere Brustkrebs-Diagnosen durch Digitalisierung

21. Januar 2020 | von

In Schleswig-Holstein wurde das Programm zur Brustkrebsfrüherkennung „QuaMaDi“ vollständig digitalisiert. So gebe es nun eine gemeinsame elektronische Fallakte für alle beteiligten Mediziner,  um bei Risikopatientinnen und Frauen mit Verdachtsbefund den Brustkrebs rechtzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen zu erhöhen. Hierbei gelte das Mehr-Augen-Prinzip, sodass zwei Radiologen unabhängig voneinander Mammografien und ergänzende Aufnahmen beurteilen. Die Befunddaten und Ergebnisse werden alle in der elektronischen Fallakte gespeichert. Diese prüft dann automatisch, ob noch Zweifel bestehen und sendet gegebenenfalls den Fall automatisch an ein klinisches Brustzentrum. Dadurch könnten die Prozesse beschleunigt werden und so bessere Behandlungs- und Heilungschancen geschaffen werden.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/krankheiten-digitalisierung-beschleunigt-brustkrebs-diagnosen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200120-99-552498, 21. Januar 2020

Pilotstudie sieht in kardiologischen Nachsorgeuntersuchungen per Telemedizin eine praktikable Alternative

17. Januar 2020 | von

Die Pilotstudie umfasste 18 Familien, die zwischen 2016 und 2019 offen für einen Nachsorgetermin mithilfe der Telemedizin waren. Sechs Monate nach der virtuellen Behandlung trat bei keinem der Patienten ein dringendes kardiologisches Problem auf.

Craig Sable, Associate Chief of Cardiology bei Children’s National, ist der Meinung, dass Telemedizin zu einem wichtigen Bestandteil der Pädiatrie geworden sei. Die Telemedizin hätte das Behandlungsumfeld vergrößert und so die Betreuung von Kindern verbessert und unnötige Transporte, Familienreisen und Arbeitsausfälle vermieden. Nun werde sich die Frage gestellt, wie die Ansätze der Studie erfolgreich und kostengünstig umgesetzt werden können.

Quelle: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/kardiologische-nachsorgeuntersuchungen-per-telemedizin-koennen-familien-zeit-und-kosten-sparen/, 17. Januar 2020

Medizinische Sensoren für die Telemedizin

14. Januar 2020 | von

Das US-Startup MedWand Solutions hat auf der CES sein Telemedizinmodul vorgestellt. Das Modul enthält diverse Sensoren und kann um Messadapter erweitert werden. Es soll Patienten ermöglichen in ihrem Zuhause Messungen durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Telemediziner zu besprechen. Die Anwender müssen sich hierfür eine App herunterladen und erhalten einen Link für den sicheren Zugang zu einem Telemediziner. Das Startup möchte Pakete für Patienten, Pflegekräfte, mobile Ärzte und fürs Militär anbieten.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Medizinische-Sensoren-fuer-den-Arztbesuch-im-Internet-4628296.html, 14. Januar 2020

Sicherheitslücken beschädigen das Vertrauen in die elektronische Patientenakte schwer

10. Januar 2020 | von

Nachdem es Hackern des Chaos Computer Clubs (CCC) gelungen ist, sich Zugang zu dem Telematiknetzwerk zu verschaffen, steht die Gematik unter großem Druck. Der Vertrauensverlust auf Patienten- und Ärzteseite wiegt schwer.  Das Bundesgesundheitsministerium sei empört und hält die Schwachstellen für nicht hinnehmbar.

Dem CCC war es ohne besondere Informatikkenntnisse gelungen, Ärztechipkarten in einen Käseladen schicken zu lassen. Im Fall der elektronischen Gesundheitskarte ist es schon zum wiederholten Male gelungen sich durch die groben Mängel in den Zugangsprozessen Identitäten zu erschleichen. CCC machte Nachlässigkeit, mangelnde Prüfung und Verantwortungsdiffusion bei den Beteiligten als Ursachen aus. Charité-Professorin und Expertin für Gesundheits-IT Sylvia Thun merkte an, dass dies keine neue Erkenntnis ist, sondern mangelnde Authentifizierungsmechanismen schon seit 2004 bekannt sein.

Quelle: https://www.gruenderszene.de/health/kolumne-elektronische-patientenakte-gematik-ccc?interstitial, 10. Januar 2020

Das Gesundheitsdatennetz weist laut Hackern Sicherheitslücken auf

06. Januar 2020 | von

Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben Sicherheitslücken in dem digitalen Gesundheitsdatennetzwerk gefunden. So sei unter anderem ein Datenleck bei den Anbietern elektronischer Chipkarten gefunden worden, sodass die persönlichen Daten von 168 Ärzten, die zuvor einen Antrag auf einen elektronischen Arztausweis gestellt haben, frei im Internet zugänglich waren. Das Datenleck sei mittlerweile geschlossen.

Weiterhin war es den Hackern des CCC möglich einen Arztausweis, einen Praxisausweis und eine elektronische Gesundheitskarte, sowie einen Konnektor über einen Dritten zu bestellen. Somit könne ein Zugang zu der Telematikinfrastruktur hergestellt werden, der eigentlich nur  befugten Teilnehmern zustehen sollte.

Bei diesen Sicherheitslücken handelt es sich laut dem CCC nicht um Probleme einzelner Anbieter, sondern um strukturelle Sicherheitslücken bei der Herausgabe der Chipkarten.

Die Gematik GmbH will die Ausgabe von Ausweisen stoppen, bis eine Prüfung der Schwachstellen abgeschlossen ist. Hierfür möchte sie mit dem CCC in Kontakt bleiben.

Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ccc-hacker-finden-sicherheitsluecken-in-der-telematikinfrastruktur-a-1302902.html, 6. Januar 2020

Schwedisches Startup Kry bringt Telesprechstunden nach Deutschland

02. Januar 2020 | von

Seit Anfang Dezember ist die schwedische Telesprechstunden Plattform Kry auch in Deutschland verfügbar. Patienten können mithilfe einer Smartphone-App eine Videosprechstunde buchen und zunächst Fragen zu ihren Beschwerden beantworten. Spätestens 20 bis 30 Minuten danach meldet sich ein Arzt mit deutscher Approbation und einer Ausbildung auf Facharztniveau. Zunächst soll sich auf allgemeinärztliche Behandlungen fokussiert werden.

Patienten könnten sich verschriebene Medikamente wahlweise von einer Online Apotheke liefern lassen oder in einer Apotheke ihrer Wahl kaufen. Hierzu wird ein Rezept mit elektronischer Signatur, aber mittels Fax übermittelt. Dies soll so lange der Fall sein, bis eine geeignete Telematikinfrastruktur gebe.

Das Angebot gilt zunächst allerdings nur für privatversicherte Patienten, ein Angebot für Kassenpatienten soll 2020 folgen.

 Quellen: https://www.gruenderszene.de/health/telemedizin-kry-videosprechstunde-deutschland?interstitial, 2. Januar 2020

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/20/kry-telemedizin-mit-rezepten-per-fax/chapter:2, 2. Januar 2020

Zulassung von Anbietern des elektronischen Heilberufausweises

27. Dezember 2019 | von

Die Bundesärztekammer hat einen weiteren Anbieter des elektronischen Heilberufausweises der Generation 2 (HBA G2) zugelassen. Der HBA G2 besitze alle Grundfunktionalitäten zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung, die dafür notwendig sind, dass Ärzte unter anderem elektronische Arztbriefe, E-Rezepte oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnen können.  Weiterhin können Ärtze mit der HBA G2 auf Gesundheitsdaten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert sind. Laut Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung der Gesund­heitsversorgung“ der BÄK, werde insbesondere die Möglichkeit der Mehrfachsignatur zu einer Verringerung des Aufwands führen.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108313/Weiterer-Anbieter-des-elektronischen-Heilberufsausweises-zugelassen, 27. Dezember 2019