Entscheidung des Bundesgerichtshof zu Skonti für Apotheken
Bereits im November haben viele Apotheker gestreikt, um ein besseres Budget für Apotheken zu erhalten. Nun ist ein Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) gefallen, welches zu erheblichen weiteren finanziellen Einbußen bei den Einkaufskonditionen von Apotheken führen könnte.
Die aktuelle Diskussion zum Skonto hat ihren Ursprung in einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Pharmahändler Haemato in Berlin. Dieser hatte Apotheken einen 3,04-prozentigen Rabatt und 3 Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt. Beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten dürfen Großhändler maximal 3,15 Prozent Rabatt geben. Für Skonti habe es bisher keinen Deckel gegeben. Nun wurde jedoch entschieden, dass Skonti verboten sind, wenn sie über die 3,15-Prozent-Spanne hinausgehen. Dies würde die Apotheken weiter einschränken, da sie durch die Kombination von Rabatten und Skonti Geld beim Einkauf sparen.
Der Deutsche Apothekerverband und weitere Landesverbände haben die Politik bereits zu einer Reaktion aufgefordert.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bgh-sieht-skonto-als-rabatt-145378/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/kollaps-des-apothekensystems-verhindern-145499/
(zuletzt aufgerufen am 02.03.2024)
Beschluss zwei neuer Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Am 14.12.2023 wurden das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (kurz DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) vom Bundestag verabschiedet. Ziel der beiden Gesetze ist es, durch Digitalisierung die Gesundheitsversorgung und die Forschung in Deutschland zu verbessern.
Das DigiG soll den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzte vereinfachen. Dabei stehe die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt, die Anfang des Jahres 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden muss. Auch das E-Rezept solle weiterentwickelt werden. Zudem habe das Digital-Gesetz als Ziel, Telemedizin zu einem festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu machen.
Mithilfe des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sollen Gesundheitsdaten für die Forschung gesammelt werden. Für die Nutzung dieser Daten schaffe man eine zentrale Datennutzungs- und Koordinierungsstelle, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Außerdem gilt für die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte künftig das Opt-Out-Verfahren.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig
(zuletzt aufgerufen am 22.01.2024)
Start des „fit4translation“-Projekts
An Hochschulen werden häufig innovative Lösungen zu medizinischen Problemen entwickelt. Diese kommen jedoch in den meisten Fällen nicht in der Patientenversorgung an.
Dafür wurde nun das Projekt „fit4translation“ vorgestellt, welches dieses Problem lösen soll. Koordiniert wird das Projekt von der RWTH Aachen in Zusammenarbeit mit der Uni Münster, die im Bereich der Software und des Qualitätsmanagements unterstützt. Die Uni Bonn wird im Bereich des Risikomanagements beraten.
Das Ziel von „fit4translation“ sei es, Methoden und Prozesse zu entwickeln, die an den Universitäten umsetzbar sind und den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung entsprechen. Mithilfe eines Simulations- und Usabilitylabors solle zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Software und Produkten getestet werden.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)
Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.
Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.
Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)
Hersteller von Medizinprodukten fordern digitale Gebrauchsanweisungen
Der deutsche Industrieverband SPECTARIS und die Organisation MedicalMountains fordern in einem Positionspapier die Digitalisierung von Gebrauchsanweisungen zu Medizinprodukten.
Eine im Juli 2023 durchgeführte Umfrage zeige, dass sich 80% der Anwender aus der Gesundheitsbranche für elektronische Gebrauchsanweisungen aussprechen. Auch unter den Herstellern sei eine große Nachfrage nach digitalen Gebrauchsanweisungen zu sehen, mit 76%.
In dem Positionspapier wird zudem auch die Ressourceneinsparung durch Digitalisierung hervorgehoben. Dadurch könne man den Verbrauch von Papier für Rezepte deutlich senken. Die Umsetzung der Maßnahme sei schnell durchsetzbar und könne mit geringem Ressourceneinsatz vorgenommen werden.
Quelle:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/148206/Hersteller-von-Medizinprodukten-wollen-elektronische-Gebrauchsanweisungen (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20.12.2023 die konkreten Pläne zur Apothekenreform veröffentlicht. Die Hauptthemen dabei sind Honorierung, Telepharmazie und die Entbürokratisierung bestimmter Vorgaben.
Das Ziel sei es, die Landapotheken zu stärken. Dafür wird beispielsweise die Vergütung von in der Nacht und am Wochenende geleisteten Notdiensten erhöht. Jedoch soll der prozentuale Zuschlag auf die Apothekenaufpreise von 3% auf 2% gesenkt werden, was besonders Apotheken mit hochpreisigen Medikamenten treffen würde.
Eine weitere Idee des BMG ist, dass Apotheken von einer erfahrenen PTA geführt werden und die Beratung durch Apotheker per Telemedizin gewährleistet werden soll. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, kritisiert diesen Ansatz. Es gäbe keine Berufsgruppe, die die Expertise von Apothekerinnen und Apothekern ersetzen könne. Zudem kämen Haftungsfragen hinzu, wenn keine Fachkraft bei Beratung zur Verfügung stehe.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-bmg-eckpunkte-144436/
(zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte
Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.
Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.
Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
Neue Pharmastrategie der Bundesregierung
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat am 01.12.2023 die neue Pharmastrategie der Bundesregierung vorgestellt. Dabei spielen vor allem das geplante Medizinforschungsgesetz, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz und das Digitalisierungsgesetz eine wichtige Rolle.
Ziel der neuen Strategie sei es, Deutschland wieder als Forschungs- und Produktionsstandort attraktiv zu machen.
Die Beantragung für klinische Studien solle nun über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgewickelt werden. Das Medizinforschungsgesetz habe als Ziel, klinische Studien zu optimieren und zu beschleunigen. Dabei sollen auch die Bearbeitungszeiten von Anträgen gekürzt werden.
Wichtig bei der Strategie Lauterbach’s ist die stärkere Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung. Dabei solle der Zugang zu Daten des Forschungsdatenzentrums für die pharmazeutische Forschung ermöglicht werden. Bei dem Modell der Genomsequenzierung sollen die Daten auch der pharmazeutischen Forschung weitergegeben und dezentral gespeichert werden. Das Konzept einer Datenschutzaufsicht werde weiterentwickelt.
Quellen:
(zuletzt aufgerufen am 04.12.2023)
Apothekerproteste in Deutschland
Im November haben vermehrt Apotheker, Mediziner und anderes medizinisches Personal in Deutschland gestreikt. Dabei ging es hauptsächlich um das Budget der Apotheken, da die die Vergütung der Apotheker in den vergangenen 10 Jahren nicht angepasst wurde. Unter anderem wurden jedoch auch Lieferengpässe, gestiegene Kosten und Personalsorgen thematisiert. Der Protest der Apotheken hat die Arzneimittelversorgung eingeschränkt, jedoch konnten Patienten weiterhin ihre Medikamente in den Notfallapotheken erhalten.
Insgesamt hätten über 20.000 Menschen protestiert, wodurch die Medien viel über die Proteste berichteten. Viele Politikerinnen und Politiker seien so auf das Thema aufmerksam geworden und einige haben sich bereits dazu geäußert. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz habe sich auf die Seite der Apotheken gestellt.
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1041&typ=1&nid=147381&s=apotheke
https://www.mdr.de/ratgeber/gesundheit/apotheke-medikamente-streik-notversorgung-102.html
(zuletzt aufgerufen am 05.12.2023)
Potenzielle Lösung bei Lieferengpässen von Arzneimitteln
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 06.11.2023 wurde unter anderem die Arzneimittelversorgung besprochen. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zähle man derzeit über 500 Lieferengpässe. Eine weitere Sorge der MPK-Runde sei die sinkende Attraktivität der aktuellen Erstattungspreispolitik für Pharmaunternehmen. Immer mehr Produktionsstandorte würden nach außerhalb der EU-Grenzen verlagert.
Eine mögliche Lösung für die Lieferengpässe wurde nun durch Änderungsanträge des Digitalgesetzes vorgestellt. Zum 01.10.2023 wurde bereits beschlossen, dass Pharmaunternehmen die Möglichkeit haben sollen, künftig per Antrag den Erstattungspreis für ein Produkt zu erhöhen. Das Produkt müsse dabei mehreren Anforderungen entsprechen, um einen höheren Erstattungspreis zu erhalten. Die Änderungen im Digitalgesetz schlagen nun eine zweite Erhöhung des Erstattungspreises vor. Das BfArM prüfe in diesem Fall auch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, um die Erhöhungen zu gewähren.
Ziel dieser Maßnahmen sei eine kostendeckende und wirtschaftliche Produktion.
(zuletzt aufgerufen am 15.11.2023)