Aachen: Telenotarzt als Regelbetrieb
Erstmals in Deutschland erhalte ein Bodenrettungsdienst dauerhafte telemedizinische Unterstützung für die Versorgung vor Ort. Das hätte Aachens Stadtrat, den Telenotarzt als Regelbetrieb einzusetzen, vergangene Woche beschlossen.
Die Kosten, die für den Telenotarztdienst (TNA-D) entstehen, würden die Krankenkassen übernehmen. Diese würden sich auf etwa acht Millionen belaufen. Die RTW seien mit Systemen ausgestattet, die eine Übertragung der Gesundheitsparameter zum Telearbeitsplatz ermöglichen. Die Notärzte könnten so die Rettungskräfte vor Ort unterstützen.
Hervorgegangen sei das Projekt „TemRas“ aus der Zusammenarbeit der Stadt Aachen, der RWTH Aachen und der Uniklinik Aachen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 27.03.2014
DMP liefern Daten für Versorgungsforschung
Die 2002 in Leben gerufenen Disease-Management-Programme (DMP) hätten über Jahre hinweg Daten gesammelt, die als Grundlage für eine gute Versorgungsforschung dienen könnten. Der Aufbau eines Diabetes-Registers beruhe dann allerdings lediglich auf Grunddaten, die man wissenschaftlich aufbereiten müsse.
Über 50 Prozent aller Diabetiker in Deutschland seien in Programme eingeschrieben. Man hätte also einen enormen Datenschatz zur Verfügung. So könne auch geprüft werden, ob die Patienten entsprechend der Leitlinie behandelt würden.
Laut Schlenker hätten DMP-Gruppen geringere Sterblichkeitsraten und auch die Folgeerkrankungen würden seltener auftreten.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.03.2014
Fehlende Abrechnungsmöglichkeit behindert Telemedizin
Die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte glaube an die Möglichkeit der Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem mittels Telemedizin. Das bestätige eine Online-Studie, die im Vorfeld der CeBIT durchgeführt wurde.
Mehr als zwei Drittel der Befragten seien der Meinung, dass das fehlende Abrechnungssystem für telemedizinische Behandlungen deren vermehrten Einsatz behindere.
Trotz aller Skepsis gegenüber der Telemedizin, seien jedoch auch ebenfalls zwei Drittel aller befragten Ärzte der Meinung, dass eine Einführung eigener Leistungspositionen im EBM notwendig sei.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 10.03.2014
Gefahr der digital gespeicherten Patientendaten
Laut Datenschutzbeauftragtem Dix sei die ärztliche Schweigepflicht durch das technisierte Arzt-Patientenverhältnis bedroht.
Vor allem die finanzielle Entlohnung für Patienten, die ihre Daten auf der eGK speichern ließen, sei kritisch zu sehen. Könne die Schweigepflicht der Ärzte nicht sichergestellt werden, sei der Heilungsprozess in Gefahr.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.02.2014
Trotz unrechtlicher eGK keinen Anspruch auf alte GK
Obwohl die neue eGK unzulässig sei, hätten gesetzlich Versicherte bis zur endgültigen Klärung keinen Anspruch auf ihre alte Gesundheitskarte. So entschied das Landessozialgericht NRW nach der Klage einer Versichterten.
Ein Grund für die Ablehnung der Klage sei, dass die Versicherten ohnehin ihre alte Karte bis September 2014 nutzen könnten. Ein weiterer, dass die derzeitige eGK keine weiteren Funktionen als die alte Karte besitze und freiwillige Anwedungen zudem eine Enverständnis benötigten.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 24.02.2014
mehr zum Thema neue eGK auch hier.
Englands Polizei bekommt Zugang zu zentral gespeicherten Patientendaten
Englands Gesundheitsdienst NHS plane Patientendaten in Zukunft zentral zu speichern und somit für Forschungseinrichtungen zugänglich zu machen. Mit der Opt-Out Regelungen könnten sich Patienten davon befreien.
Laut des Guardian könne die Polizei jedoch alle medizinischen Daten anfordern, einschließlich ihrer genauen Identitäten, und zwar völlig unabhängig davon, ob diese Person die Opt-Out Regelung in Anspruch genommen habe oder nicht. Alle Daten würden auf dieser zentralen Speicherung vorhanden sein. Die Anfrage müsse lediglich von einer Amtsperson des Informationszentrums, die den Patienten nicht persönlich kenne, bestätigt werden.
Quelle:
the guardian, 06.02.2014
Foto auf eGK nur unzureichend geprüft
Laut eines Gutachtens der KBV hätten die Krankenkassen nur unzureichend geprüft, ob das der eGK aufgedruckte Bild auch tatsächlich der versicherten Person entspricht. Eine zuverlässige Identifizierung sei demnach nicht möglich und die eGK somit rein rechtlich gesehen ungültig.
Da in Zukunft sehr sensible Daten auf dem Chip der eGK gespeichert werden sollen, müsse eine eindeutige Zuordnung durch die Krankenkassen gewährleistet werden. Ärzte seien selbst dann, wenn Zweifel an der Identität des Karteninhabers bestünden, davon entbunden, sich die Karte vorzeigen zu lassen.
Wie Identifikations- und Gültigkeitsprüfungen genau ausfallen sollten, hätte man zur Zeit noch nicht geregelt.
Quelle:
heise online, 04.02.2014
Spiegel online, 04.02.2014
Schulung für Datenschützer
Sobald eine Online-Nutzung der eGK möglich sei, müsse man alle telematischen Infrastrukturen genau prüfen. Genau hierfür biete jetzt die Gematik kostenlose, dreitägige Workshops für Datenschützer an.
Datenschützer der Gematik sollen neben Datenschutzfragen auch gesetzliche und technische Kenntnisse vermittelt bekommen und somit die Produkte und deren Prüfanforderungen kennen lernen.
Quelle:
heise online, 12.02.2014
„Zukunftspreis öffentliche Apotheke“ geht an Apotheke in Stolberg
Bereits zu Beginn des Monats, am 1. Februar 2014, fand der 6. Zukunftskongress „Öffentliche Apotheke“ in Bonn statt. Dort wurde unter anderem der „Zukunftspreis öffentliche Apotheke“ verliehen.
Mit dem ersten Preis wurde die Apothekerin Katrin Kuchenbuch der Marien-Apotheke in Stolberg ausgezeichnet, die mit ihrer Apotheken-Sprechstunde Initiative zeigte. Den zweiten Preis erhielt der Apotheker Erik Tenberken für sein „Neuartiges Konzept zur qualitativen Betreuung der Kunden bei gleichzeitiger Optimierung der Arbeitsplatzqualität“. Auf den dritten Platz wählte die Jury den Apotheker Gence Polat, der mit dem „Medikamenten-Pass“ überzeugte.
Videoportäts der Preisträger stellt der Apothekerverband Nordrhein e.V. auf seinen Seiten zur Verfügung.
Englands Gesundheitsdienst will Patientendaten zentral speichern und weiterverkaufen
Der Gesundheitsdienst NHS England wolle ab März 2014 pseudonymiserte Patientendaten auf einer zentralen Datenbank sammeln und dann zur Verfügung stellen. Ab Sommer diesen Jahres solle der Dienst für Forschungseinrichtungen, Pharmakonzerne und Versicherungen gegen Entgelt bereitstehen.
Die Daten würden von Ärzten und Krankenhäusern erfasst werden und über das Health and Social Care Information Centre (HSCIC) verwaltet werden. Mit der Opt-Out Möglichkeit könnten Patienten über Ihren Hausarzt eine Nichtteilnahme in ihrer Patientenakte vermerken lassen und würden somit nicht am Verfahren teilnehmen.
Laut eines Sprechers des HSCIC bestehe durchaus ein Restrisiko zur Rückverfolgung der Patientendaten, allerdings sei das Risiko theoretischer Art und der Vorteil für den medizinischen Fortschritt bedeutend.
Weiterer Artikel zum Thema hier.
Quelle:
heise online, 21.01.2014
Nach aktueller Meldung, solle die Patientendatensammlung in England um eine halbes Jahr verschoben werden. Gründe dafür seien Bedenken, die sich gezeigt hätten. Patienten und Interessenverbände forderten mehr Informationen zum System, über dessen Vorteile und und über ihre Rechte.
Quelle:
heise online, 19.02.2014