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Deutschlands größter Pharmahändler entwickelt zentrales Gesundheitsportal
Für viele Anbieter in der Gesundheitsbranche ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis internationale E-Commerce-Giganten in den Markt einsteigen. Deshalb haben sich führende Unternehmen aus dem Pharmahandel und Apothekenmarkt zu einer Allianz zusammengeschlossen. Ihr Ziel sei es, ein zentrales Gesundheitsportal für Deutschland an den Markt zu bringen, in dem möglichst viele Leistungsbringer im Gesundheitsbereich über eine offene Plattform gebündelt werden und so für Patienten einen echten Mehrwert bieten. Der Pharmahändler Phoenix und die Apothekeninitiative haben hierbei ihre ehemals konkurrierenden Plattformen zusammengeschlossen.
Die neue Gesundheitsplattform soll via Smartphone-App für die Nutzer erreichbar sein. So sollen Kunden beispielsweise über die Plattform einen Arzt für eine telemedizinische Behandlung finden und nach der Behandlung wiederum über die Plattform ein Medikament bei einer Apotheke ihrer Wahl bestellen können. Gleichzeitig könne der Arzt die Abrechnung mit der Krankenkasse ebenfalls über das System vornehmen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/gesundheitsbranche-allianz-gegen-amazon-arzt-apotheke-und-abrechnung-in-einer-app/25986606.html?ticket=ST-6443036-TVvI52z1ecLH39D7XVZt-ap4, 11. Juli 2020
Gesundheitsdaten in Apps sollen durch technische Richtlinie des BSI geschützt werden
Laut BSI-Präsident Arne Schönbohm verdienen sensible Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz. Deshalb hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine technische Richtlinie entwickelt, die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf Gesundheitsdaten, die in mobilen Gesundheitsanwendungen verarbeitet werden, erschweren soll (BSI TR-03161). Grundsätzlich könne die Technische Richtlinie bei allen mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Die Sicherheitsanforderungen sollen von Anfang an bei der Softwareentwicklung eingeplant werden.
Quelle: https://www.it-zoom.de/mobile-business/e/datenschutz-bei-gesundheits-apps-25658/, 22. April 2020
Apotheken starten pharmazeutische Video-Beratungs-App
Die am 9. April 2020 gestartete kostenlose pharmazeutische Video-Beratungs-App „Telepharmazie“ ermöglicht es Kunden, sich von zu Hause aus Rat von ihrem Apotheker vor Ort zu holen. Durch die Corona-Pandemie verzeichneten die Apotheken einen Kundenrückgang von ungefähr 30 bis 50 Prozent. Deshalb haben selbstständige Vor-Ort-Apotheker die Anwendung aus Eigenmitteln mit dem Ziel entwickelt, die Kunden zuhause abzuholen. Hierdurch würden eine kontaktlose Beratung ermöglicht, mögliche Anwendungsfehler vermieden und dadurch die Arzneimittel-Therapiesicherheit verbessert.
Patienten fragen einen Termin an und erhalten ihren Zugangscode zum Beratungsgespräch über eine datenschutzkonforme Plattform, deren Server in Deutschland stehe. Präsenzapotheker müssen sich nach Angaben der Entwickler nur registrieren und können dann ihre Kunden via Video-Chat beraten.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-neuer-video-app-apotheken-kunden-zu-hause-beraten-116885/, 14. April 2020
Elektronische Patientenakte soll mehr Funktionen erhalten
In dem am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurden weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen. Unter anderem sollen Patienten per App ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen können. Ab dem 1. Januar 2021 soll die ePA für alle Versicherten als freiwilliges Angebot starten. Ab dem 1. Januar 2022 bekommen sie dann einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt wird. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.
Datenschützer kritisieren, dass es bei dem freiwilligen Angebot keine Möglichkeit gibt für jedes einzelne Dokument zu bestimmen, welcher Arzt es sehen kann. Bis 2022 wird es lediglich möglich sein, zu entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Gruppe Zugriff auf diese Daten hat. Weiterhin könnten die Versicherten ab 2023 einwilligen ihre in der ePA gespeicherten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.
Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html, 10. April 2020
E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.
Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.
Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020
Medizinische Sensoren für die Telemedizin
Das US-Startup MedWand Solutions hat auf der CES sein Telemedizinmodul vorgestellt. Das Modul enthält diverse Sensoren und kann um Messadapter erweitert werden. Es soll Patienten ermöglichen in ihrem Zuhause Messungen durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Telemediziner zu besprechen. Die Anwender müssen sich hierfür eine App herunterladen und erhalten einen Link für den sicheren Zugang zu einem Telemediziner. Das Startup möchte Pakete für Patienten, Pflegekräfte, mobile Ärzte und fürs Militär anbieten.
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Medizinische-Sensoren-fuer-den-Arztbesuch-im-Internet-4628296.html, 14. Januar 2020
Schwedisches Startup Kry bringt Telesprechstunden nach Deutschland
Seit Anfang Dezember ist die schwedische Telesprechstunden Plattform Kry auch in Deutschland verfügbar. Patienten können mithilfe einer Smartphone-App eine Videosprechstunde buchen und zunächst Fragen zu ihren Beschwerden beantworten. Spätestens 20 bis 30 Minuten danach meldet sich ein Arzt mit deutscher Approbation und einer Ausbildung auf Facharztniveau. Zunächst soll sich auf allgemeinärztliche Behandlungen fokussiert werden.
Patienten könnten sich verschriebene Medikamente wahlweise von einer Online Apotheke liefern lassen oder in einer Apotheke ihrer Wahl kaufen. Hierzu wird ein Rezept mit elektronischer Signatur, aber mittels Fax übermittelt. Dies soll so lange der Fall sein, bis eine geeignete Telematikinfrastruktur gebe.
Das Angebot gilt zunächst allerdings nur für privatversicherte Patienten, ein Angebot für Kassenpatienten soll 2020 folgen.
Quellen: https://www.gruenderszene.de/health/telemedizin-kry-videosprechstunde-deutschland?interstitial, 2. Januar 2020
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/20/kry-telemedizin-mit-rezepten-per-fax/chapter:2, 2. Januar 2020
Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.
In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019
Datenschutz und Entlastung der Ärzte müssen im Vordergrund stehen
Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen betont, dass eine schnelle Digitalisierung nicht wichtiger sei als ausreichender Datenschutz. Mediziner und Patienten sollten durch digitale Anwendungen entlastet werden. Dies berücksichtige Gesundheitsminister Jens Spahn nicht ausreichend. Weiterhin gebe es im Gesundheitswesen keine unabhängige Instanz, die Gesundheits-Apps prüft und genehmigt. Die Landesärztekammer gab auch positive Beispiele:
Laut der Landesärztekammer berücksichtige dies die App „Warts-Ab“. Diese gebe pro Patient eine einmalige Ziffernfolge in Form eines Barcodes aus, die der Patient dann einscannen kann. Dies soll es Patienten ersparen lange im Wartezimmer zu warten und sie dadurch vor Infektionskrankheiten geschützt werden. Im Falle eines Hackerangriffs, können die Hacker nur die Ziffer und keine personenbezogenen Daten sehen.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/landesaerztekammer-hessen-besteht-auf-hohen-nutzen-von-digitalisierungsprojekten/, 29. Oktober 2019
Diabetespraxis testet das E-Rezept
Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.
Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde. Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.
Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.
Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019