Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Schlagwort: ‘Bundesgesundheitsministerium’

Testphase des E-Rezepts verlängert

03. Dezember 2021 | von

Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.

Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen.  Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.

Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.

Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)

Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App

05. September 2021 | von

Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021

Spahn erwartet holprigen ePA-Start

14. Juni 2021 | von

Bundesgesundheitsminister Spahn rechnet nicht mit einem reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Juli. Die Praxis EDV-Systeme der Ärzte seien voraussichtlich noch nicht alle soweit, dass die ePA befüllt werden könnten. Die Kritik, in der er die PVS-Hersteller für die Verzögerungen verantwortlich macht, weisen die Hersteller allerdings zurück. Nach den Vorstellungen Spahns sei die ePA in rund zwei Jahren nicht mehr aus dem medizinischen Alltag wegzudenken. Hierbei halte er es für wichtig einheitliche Standards zu setzen, die idealerweise international funktionieren. Dafür sollte das Wegkommen von Insellösungen erzwungen werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Spahn-rechnet-mit-holprigem-ePA-Start-420247.html, 14. Juni 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021

Digitaler Impfpass bis Sommer 2021

01. März 2021 | von

Auf Grundlage eines Beschlusses des Europäischen Rates hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Entwicklung eines digitalen Impfausweises eingeleitet, der EU-weit kompatibel sein soll. In der elektronischen Patientenakte sollte der Impfpass ursprünglich ab 2022 abrufbar sein. Nun werde aufgrund der Corona-Pandemie der Sommer 2021 angestrebt. Der digitale Impfpass soll den Nutzern über eine kostenlose App bereitgestellt werden. Nach der Impfung werde ein 2D-Barcode als Impfbescheinigungstoken generiert, der einmalig einlesbar und lokal auf dem Smartphone gespeichert sei. Dieser könne von den Patienten direkt eingescannt werden oder als Ausdruck erhalten werden. Weiterhin soll der Impfausweis Informationen über die Impfung wie die Gültigkeit, die Charge sowie den Namen und das Geburtsdatum des Geimpften enthalten. Für die Sicherstellung des Datenschutzes darf der elektronische Impfnachweis nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Weiterhin soll die lokale Speicherung des Nachweises eine Vervielfältigung der Daten verhindern. Zudem sei kein zentrales Impfregister geplant, sodass die Datenhoheit bei den Patienten liege.

Quelle: https://www.gelbe-liste.de/apotheke/digitaler-impfausweis, 1. März 2021

Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Versorgung und Pflege vorgelegt

24. November 2020 | von

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) vorgelegt. In dem PDSG wurde bereits geregelt, dass im Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zum E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente startet. Bisher gab es dabei Ausnahmen für T- und BtM-Rezepte, die nach dem neuen Gesetzesentwurf aber zum 1. Januar 2023 fallen sollen. Weiterhin soll es das E-Rezept zukünftig auch in der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Sooziotherapie und bei Heil- und Hilfsmitteln geben. Zusätzlich soll die Rezepteinlösung auch in Apotheken im europäischen Ausland ermöglicht werden. Weiterhin soll die elektronische Gesundheitskarte künftig nicht mehr als Datenspeicher, sondern ausschließlich als Versicherungsnachweis dienen. Dadurch werden der elektronische Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten nur noch in der elektronischen Patientenakte geführt.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/11/17/neues-zum-e-rezept/chapter:all, 24. November 2020

Psychotherapeuten kritisieren ePA nach Hackerangriff in Finnland

03. November 2020 | von

Medienberichten zufolge wurden durch den bereits 2018 ausgeführten Hackerangriff auf den Server eines privaten finnischen Psychotherapieanbieters zehntausende vertrauliche Datensätze gestohlen. Nun würden das Unternehmen und betroffene Patienten von den Hackern erpresst werden. Sollte die Lösegeldzahlung nicht erfolgen, würden die Datensätze veröffentlicht werden.

Deutsche Psychotherapeuten zeigen sich bestürzt über den Vorfall in Finnland und sehen darin Risiken, die auch mit der deutschen ePA verbunden sind. Insbesondere die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten sei laut Dieter Adler, Vorsitzender des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW), angreifbar. Das DPNW bezeichnet den Weg der zentralen Speicherung, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn trotz aller Datenschutz-Bedenken weiter geht, als „falschen Weg“. Die Psychotherapeuten sind der Meinung, dass Daten über Psychotherapie dezentral in die Praxen gehören. Auch eine dezentrale ePA ohne psychotherapeutische Daten auf die nur der Patient Zugriff hat sei akzeptabel.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Nach-Hackerangriff-in-Finnland-Psychotherapeuten-kritisieren-ePA-414113.html, 3. November 2020

Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

02. Juli 2020 | von

Das Patientendaten-Schutzgesetz, welches Anfang Juli im Bundestag beschlossen wurde, legt fest, dass die elektronische Patientenakte schrittweise zusätzliche Funktionen erhalten soll. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinder Untersuchungsheft und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Geplant sei auch eine App, mit der man sich E-Rezepte auf das Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, dass die elektronische Patientenakte nicht von Anfang an perfekt funktionieren werde, aber man mal anfangen müsse. Es würde dann Akzeptanz und Zustimmung geben, wenn die elektronische Patientenakte im Alltag Dinge leichter mache. Trotz Kritik der Datenschützer wird es die elektronische Patientenakte nicht sofort ermöglichen zu entscheiden, welche Daten von wem eingesehen werden. Am Anfang sei es nur möglich, den Zugriff auf alle Daten zu ermöglichen. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, für jedes einzelne Dokument die Zugriffsrechte zu bestimmen.

Für den Schutz verarbeiteter Daten sollen laut Gesetz jeder Beteiligte (Ärzte, Kliniken, Apotheker) direkt verantwortlich sein. Werden Störungen und Sicherheitsmängel nicht direkt gemeldet, drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundestag-beschliesst-funktionen-und-datenschutz-zu-e-patientenakte-16844360.html, 2. Juli 2020

E-Rezept soll ab Anfang 2022 verpflichtend werden

07. April 2020 | von

Das Bundesgesundheitsministerium will am 1. April 2020 im Bundeskabinett das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verabschieden. Dieses Gesetz legt fest, dass ab dem 1. Januar 2022 ein elektronisches Rezept bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eingeführt sein muss. Hierbei bleibe die freie Apothekenwahl des Versicherten in jedem Fall bestehen. Der Gesetzesentwurf geht ebenfalls davon aus, dass die Kosten für die Sozialversicherung weiter steigen werden. Wenn nur 20 Prozent der gesetzlich Versicherten die elektronische Gesundheitskarte im ersten Jahr nutzten, könnten die Mehrausgaben der Krankenkassen bei ungefähr 90 Millionen Euro liegen.

Weiterhin enthält das Gesetz die Frist, dass die gematik bis zum 30. Juni 2021 Festlegungen für ein Zugriffsmanagement für andere medizinische Berufe erarbeiten muss.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111529/Bun%C2%ADdes%C2%ADge%C2%ADsund%C2%ADheits%C2%ADmi%C2%ADnis%C2%ADter%C2%ADium-will-E-Rezept-verpflichtend-ab-Anfang-2022, 7. April 2020

Erhöhte Nachfrage nach Videosprechstunden

19. März 2020 | von

In Zeiten des Coronavirus sollen Patienten mit Virus-Symptomen einen Arztbesuch vermeiden. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt die telefonische Kontaktaufnahme mit der Arztpraxis. Nach Expertenmeinung wäre eine Videosprechstunde sinnvoller, weil sie eine risikofreie Ersteinschätzung sowie im Anschluss daran eine individuelle Fernbehandlung ermöglicht.

Viele Telemedizinanbieter nutzen die aktuelle Situation, um stärker auf dem Markt Fuß zu fassen, indem sie ihre Produkte für eine begrenzte Zeit kostenfrei zur Verfügung stellen. Weiterhin zertifiziert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits seit längerem Anbieter, die Ärzten eine Abrechnung ihrer Videosprechstunden ermöglichen. Eine Abrechnung ist nämlich erst möglich, wenn ein zertifizierter Dienstanbieter verwendet wird. Arztpraxen zeigen außerdem ein zunehmendes Interesse an integrierten Lösungen für die Onlinesprechstunde

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110997/Telemedizin-Kraeftiger-Schub-fuer-Videosprechstunden, 19. März 2020