Schlagwort: ‘Bundesgesundheitsministerium’
Bundesweite Infokampagne zur „ePA für alle“
Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte, die am 15. Januar 2025 eingeführt werden wird. Ein Infomobil wird durch neun Städte touren, um Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch mit Expertinnen und Experten Informationen zu bieten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht dies als einen seiner größten Erfolge und betont, dass die ePA die Gesundheitsversorgung entscheidend verbessern werde. Lauterbach hob hervor, dass die ePA die medizinische Versorgung nicht nur besser, sondern auch unbürokratischer machen werde, da alle Behandlungsdaten zentral verfügbar sind. Dies soll Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Medikamenten besser erkennen lassen. Die ePA wird als Opt-out-Variante eingeführt, und eine Informationskampagne wurde gestartet, um die Öffentlichkeit darüber aufzuklären.
Vor dem Start der „ePA für alle“ sind zunächst vier Wochen als Pilotphase in Hamburg und Franken geplant, um mögliche Fehler zu erkennen. Danach wird die ePA bundesweit für alle Leistungserbringer verbindlich. Anfangs werden E-Rezeptdaten, Medikationslisten und Arztberichte in die ePA integriert. Der digitale Medikationsprozess mit einem elektronischen Medikationsplan soll ab Mitte Juli 2025 beginnen, und der weitere Ausbau der ePA erfolgt danach schrittweise. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei zentrale Anliegen. Patienten behalten die Kontrolle über ihre Daten und können einzelne Befunde ausschließen oder die ePA komplett ablehnen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/09/30/das-infomobil-zur-epa-rollt-an
(zuletzt aufgerufen 30.09.2024)
Bundesregierung soll Apotheken effiziente Versorgung ermöglichen
Lieferengpässe bei Medikamenten sind weiterhin ein großes Problem im Apothekenalltag, und die bisherigen gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus. Rund 500 verschreibungspflichtige Medikamente sind derzeit nicht lieferbar, und der tatsächliche Umfang ist laut der ABDA noch größer. Die Apothekerschaft fordert daher dringend Maßnahmen, um Apotheken eine pragmatischere Versorgung zu ermöglichen. Der Personalaufwand, um Lieferprobleme zu bewältigen, sei immens und erzeuge über fünf Millionen zusätzliche Arbeitsstunden.
Auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) forderte die Apothekerschaft, dass Apotheken mehr Handlungsspielraum beim Austausch von Arzneimitteln erhalten, um Therapieunterbrechungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die während der Pandemie geltenden Austauschregeln sollen wieder eingeführt oder erweitert werden, und die Dokumentationspflichten, insbesondere gegenüber Krankenkassen, sollen reduziert werden.
Lieferengpässe bei Medikamenten belasten Apothekenteams stark, die wöchentlich 20 bis 30 Stunden für deren Verwaltung aufwenden müssen. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betreffen diese Engpässe vor allem günstige Generika in ganz Europa. Die aktuell rund 500 Medikamente sind mit etwa 850 Produkten auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet. Eine Analyse zeigt, dass jeder dritte Engpass länger als ein Jahr anhält. Mehr als die Hälfte der Erstmeldungen schätzt eine Dauer von drei Monaten bis einem Jahr, während bei 36 Prozent aller Meldungen der Engpass über ein Jahr dauert.
(zuletzt aufgerufen 11.10.2024)
(zuletzt aufgerufen 12.10.2024)
Bundeskabinett beschließt Entwurf der Krankenhausreform
Am 15.05.2024 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf Lauterbachs zur Krankenhausreform. Ziele der Krankenhausreform sind die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung und Entbürokratisierung.
Die Behandlungsqualität wird dadurch verbessert, dass Kliniken auf bestimmte Leistungen spezialisiert werden und man somit den Fokus auf Qualität statt Quantität legt. So könne man Qualitätsdefizite vermeiden, da diese Kliniken keine Leistungen mehr vornehmen müssen, in denen sie nur wenig Erfahrung haben.
Auch die Vergütung soll sich ändern. Kliniken sollen in Zukunft Vorhaltepauschalen bekommen, anstatt pro Behandlung bezahlt zu werden. Krankenhäuser erhalten dann den Großteil ihres Geldes dafür, dass sie qualifiziertes Personal oder bestimmte medizinische Geräte haben, unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle.
Lauterbachs Entwurf wird von den Ländern kritisiert. Man kann die Folgen der Reform noch nicht abschätzen, aber es wird befürchtet, dass vor allem Kliniken auf dem Land gefährdet sind. Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, äußerte sich und sagte, dass die Länder mehr Flexibilität bräuchten. Die Länder wollen noch einige Änderungen an der Reform durchsetzen, beispielsweise Ausnahmeregelungen zu Kliniken auf dem Land.
Quellen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/krankenhausreform-122.html
(zuletzt aufgerufen am 23.05.2024)
Lauterbachs Initiative: Gematik soll in eine Bundesagentur umgewandelt werden
Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit einem neuen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein klares Zeichen für den beschleunigten Einsatz des E-Rezepts. Die Gematik, bisher für die Telematik zuständig, wird in eine Digitalagentur umgewandelt, die vollständig dem Bund unterliegt. Diese Neuerung soll der Agentur mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnis verleihen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Ein entscheidender Schritt ist die Umstellung von freiwilligen auf verbindliche Maßnahmen. Zudem wird ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität geschaffen, das Standards festlegt und die Einhaltung überprüft. Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass die technische Umsetzung den Qualitätsstandards entspricht. Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität, und die Industrie erhält Klagebefugnis bei Problemen. Diese Initiative verspricht eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitssektors durch eine effektivere digitale Infrastruktur.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-neue-digitalagentur-wird-ein-powerhouse-143530/
Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
Beschluss des Medizinforschungsgesetzes
Am 27.03.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, die Erforschung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu stärken. Dabei sollen die hohen Standards zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten weiterhin gewährleistet sein.
Um dies zu erreichen, hat das Bundesgesundheitsministerium wichtige Maßnahmen festgelegt. Zum einen werde man die Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden optimieren. Zum anderen ermögliche man dezentrale klinische Prüfungen außerhalb der Prüfzentren. Für besonders komplexe oder eilige Verfahren wird eine spezialisierte Ethik-Kommission eingerichtet.
Das Gesetz umfasst auch einen Teil, der sich mit Maßnahmen zu Strahlenanwendungen beschäftigt.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 04.04.2024)
Geplante Reform der medizinischen Notfallversorgung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Eckpunktepapier zur Reform der medizinischen Notfallversorgung vorgestellt. Diese soll im Januar 2025 in Kraft treten.
Das Ziel seiner Pläne ist es, die Krankenhäuser und Notaufnahmen zu entlasten. Um dies zu erreichen, werde man unter anderem die beiden Nummern 112 und 116117 vernetzen. Nach einem telefonischen oder telemedizinischen Erstgespräch würden Personen dann der richtigen Notfallstruktur zugeordnet werden. Außerdem würde man integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern einrichten. Lauterbach betont, dass auch eine Reform des Rettungsdienstes notwendig sei. Die Rettungsdienste müssten mit den Notfallzentren und Notdienststellen in digitalem Kontakt stehen und Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben.
Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/karl-lauterbach-reform-notfallversorgung-100.html
(zuletzt aufgerufen am 17.01.2024)
Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenreform
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20.12.2023 die konkreten Pläne zur Apothekenreform veröffentlicht. Die Hauptthemen dabei sind Honorierung, Telepharmazie und die Entbürokratisierung bestimmter Vorgaben.
Das Ziel sei es, die Landapotheken zu stärken. Dafür wird beispielsweise die Vergütung von in der Nacht und am Wochenende geleisteten Notdiensten erhöht. Jedoch soll der prozentuale Zuschlag auf die Apothekenaufpreise von 3% auf 2% gesenkt werden, was besonders Apotheken mit hochpreisigen Medikamenten treffen würde.
Eine weitere Idee des BMG ist, dass Apotheken von einer erfahrenen PTA geführt werden und die Beratung durch Apotheker per Telemedizin gewährleistet werden soll. Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, kritisiert diesen Ansatz. Es gäbe keine Berufsgruppe, die die Expertise von Apothekerinnen und Apothekern ersetzen könne. Zudem kämen Haftungsfragen hinzu, wenn keine Fachkraft bei Beratung zur Verfügung stehe.
Quellen:
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-bmg-eckpunkte-144436/
(zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte
Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.
Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.
Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)