Schlagwort: ‘elektronisches Rezept’
DAK und IKK classic integrieren E-Rezept-Funktion
DAK Versicherte können ab dem 03.September die elektronische Patientenakte (ePA) über die DAK ePA-App nutzen, um elektronische Rezepte einzusehen und in Apotheken einzulösen. Ein Vorteil der App ist, dass die Verordnungen nachvollzogen und kontrolliert werden können, was bei der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich ist.
Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden, und eine Vorbestellung der Arzneimittel ist ebenfalls möglich. Dies macht Papierausdrucke überflüssig. Andreas Storm, der Vorsitzende des Vorstands der DAK-Gesundheit, betont, dass die Integration des E-Rezepts die digitale Angebotspalette erweitert und den Versicherten mehr Transparenz und Sicherheit bietet.
Parallel dazu bietet die IKK classic ebenfalls eine E-Rezept-Funktion in ihrer App an, die es den Versicherten ermöglicht, zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken zu wählen. Frank Hippler, Vorstandschef der IKK classic, hebt hervor, dass die Digitalisierung den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtern soll. Nutzer*innen können Verordnungen einsehen und Arzneimittel zur Abholung oder zum Versand bestellen. Zukünftig sollen weitere Funktionen, wie eine Medikationsübersicht, in die DAK-App integriert werden.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/ikk-app-jetzt-mit-e-rezepten/
(zuletzt aufgerufen 04.09.2024)
(zuletzt aufgerufen 03.09.2024)
Lauterbachs Initiative: Gematik soll in eine Bundesagentur umgewandelt werden
Bundesgesundheitsminister Lauterbach setzt mit einem neuen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein klares Zeichen für den beschleunigten Einsatz des E-Rezepts. Die Gematik, bisher für die Telematik zuständig, wird in eine Digitalagentur umgewandelt, die vollständig dem Bund unterliegt. Diese Neuerung soll der Agentur mehr Autonomie und Entscheidungsbefugnis verleihen, um Prozesse effizienter zu gestalten. Ein entscheidender Schritt ist die Umstellung von freiwilligen auf verbindliche Maßnahmen. Zudem wird ein Kompetenzzentrum für Interoperabilität geschaffen, das Standards festlegt und die Einhaltung überprüft. Ein neues Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass die technische Umsetzung den Qualitätsstandards entspricht. Patienten erhalten ein Recht auf Interoperabilität, und die Industrie erhält Klagebefugnis bei Problemen. Diese Initiative verspricht eine grundlegende Modernisierung des Gesundheitssektors durch eine effektivere digitale Infrastruktur.
Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-neue-digitalagentur-wird-ein-powerhouse-143530/
Zuletzt aufgerufen am 14. 05. 2024
Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte
Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.
Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.
Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)
Neue Wege im Gesundheitswesen: E-Rezepte über Krankenkassen-Apps
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf, wie die jüngsten Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts zeigen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen wichtigen Schritt getan und bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt. Diese Funktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.
Die Möglichkeit, Rezepte über die App der Krankenkasse einzulösen, stellt einen großen Fortschritt dar, da die Versicherten damit ihre Rezepte selbst einsehen können. Diese Möglichkeit besteht über die herkömmliche Krankenversicherungskarte nicht.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die hohe Nutzerzahl der Krankenkassen-Apps im Vergleich zur Gematik-App. Während nur wenige Versicherte die Gematik-App nutzen, haben bereits rund 6 Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen. Die Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen bietet den Versicherten die Möglichkeit, alles an einem Ort zu haben und einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu erhalten.
Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/28/tk-beantragt-zulassung-bei-gematik
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tk-will-e-rezept-in-app-integrieren-146420/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Testphase für elektronische Betäubungsmittelrezepte geplant
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept verpflichtend für Ärztinnen und Ärzte und wird in vielen Bereiche verwendet. Bisher sind elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) noch nicht möglich.
Ein Referentenentwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung sieht jedoch eine Testphase für elektronische BtM-Rezepte ab dem 01.10.2024 vor. Da Hamburg und Franken Modellregionen für die Telematikinfrastruktur sind, könne man davon ausgehen, dass in diesen Regionen auch das elektronische BtM-Rezept getestet wird. Ab dem 01.07.2025 soll die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen.
Quelle:
(zuletzt aufgerufen am 15.03.2024)
Drei Monate E-Rezept-Pflicht: Technische Herausforderungen und Nutzungstrends
Seit der Einführung der E-Rezeptpflicht vor drei Monaten kämpfen Arztpraxen, Apotheken und Patienten immer wieder mit technischen Problemen, die den reibungslosen Ablauf behindern. Trotz der Hoffnung auf eine effizientere Verschreibung und Abrechnung von Arzneimitteln sehen sich viele Beteiligte immer wieder mit Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur und der elektronischen Signatur, konfrontiert.
Eine nicht repräsentative Umfrage der KV Rheinland-Pfalz unter ihren Mitgliedern ergab, dass 65 Prozent von Schwierigkeiten berichten, wobei über 62 Prozent Probleme mit der technischen Infrastruktur und rund 80 Prozent einen erheblichen Zeitaufwand für die Aufklärung der Patienten über das E-Rezept angaben.
Ein weiteres Problem liegt im Prozess: Ärzte geben Rezepte oft erst mit Verzögerung frei, was dazu führt, dass die Apotheken die Rezepte erst verspätet auf der Versichertenkarte abrufen können. Viele Patienten, die direkt nach dem Arzttermin in die Apotheke kommen, müssen deshalb auf ihr Medikament warten.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist eine steigende Nutzung des E-Rezepts zu verzeichnen: Im Januar 2024 wurden bereits 69 % der eingelösten Rezepte in diesem Format ausgestellt. Dennoch gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Pflegeeinrichtungen, wo die Einführung des E-Rezepts die Versorgung weiter verbessern könnte.
https://www.volksfreund.de/region/rheinland-pfalz/drei-monate-e-rezept-pflicht-kampf-mit-technik-problemen_aid-109900059 zuletzt aufgerufen am 04.04.2024
E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte
Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.
Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.
Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
E-Rezept nun auch für Privatversicherte verfügbar
Laut einer Mitteilung der Gematik wurde ein Verfahren entwickelt, um für Privatversicherte ein E-Rezept auszustellen. Für diese gab es bislang keine Option, ein E-Rezept zu erhalten, da sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen.
Das Ersatzverfahren, namens Online Check-In, ist ein smartphonebasiertes Verfahren, bei dem Arztpraxen die Krankenversicherungsnummer und weitere Daten per GesundheitsID erhalten. Ist der Online Check-In erfolgt, können Arztpraxen E-Rezepte ausstellen. Diese werden dann in der Gematik-App angezeigt und können in der Apotheke eingelöst werden. Dies erfolgt entweder per E-Rezept-App, Gematik-App oder auf einem Ausdruck.
Nach dem Einlösen des E-Rezepts erhalten Privatversicherte einen Kostenbeleg entweder in der Gematik-App oder als Ausdruck.
(letzter Aufruf 27.09.2023)
Referentenentwurf des Digitalisierungsgesetzes von Karl Lauterbach
Das geplante Digitalgesetz von Karl Lauterbach zielt darauf ab, den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Möglichkeit, die ab 2025 genutzt werden kann, es sei denn, es wird explizit widersprochen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, technische Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement zu schaffen und die ePA entsprechend technisch auszurüsten. Hierbei soll auch eine digitale Medikationsübersicht in der ePA enthalten sein. Des Weiteren sollen Digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. Die assistierte Telemedizin wird gestärkt, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, insbesondere in schwer zu versorgenden Regionen. Zudem wird die bisherige 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.
Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html (Zugriff am 24.07.2023)
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/14/das-digitalgesetz-wegbereiter-fuer-das-interprofessionelle-medikationsmanagement (Zugriff am 24.07.2023)