Kategorien
Seiten
-

SmartMed

Schlagwort: ‘Gesundheitsdaten’

Erste Apotheken sind an die TI angeschlossen

22. Juli 2020 | von

Die ersten Apotheken sind an die TI angebunden, der digitalen Autobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, um mit dem elektronischen Medikationsplan und dem Notfalldatenmanagement arbeiten zu können. Patienten können in der Zukunft ihre Notfalldatensätze, Diagnosen, Unverträglichkeiten und Medikationen auf der elektronischen Gesundheitskarte und in der elektronischen Patientenakte speichern.

Dadurch, dass Apotheker nun auch Zugriff auf den Medikationsplan erhalten, können ihre Medikationsempfehlungen in Zukunft besser und individueller auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt und Wechselwirkungen früher erkannt und vermieden werden. Weitere Vorteile sieht der Apothekeninhaber Wiegland in der sektorenübergreifenden sicheren Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, weil Apotheker häufig die ersten Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen seien. Insgesamt sei dadurch eine bessere Wettbewerbsposition der Präsenzapotheken möglich.

Apothekerin und Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Gabriele Regina Overwiening berichtet, dass der Anschluss an die TI nur rund eine Stunde gedauert hätte. Es gebe 120 ausgebildete Techniker, die bis zu drei Installationen am Tag durchführen werden. Dadurch sei das Ziel alle Apotheken bis Ende September anzuschließen gut zu erreichen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/erste-apotheken-sind-ab-heute-an-ti-angeschlossen-119090/seite/alle/, 22. Juli 2020

Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

02. Juli 2020 | von

Das Patientendaten-Schutzgesetz, welches Anfang Juli im Bundestag beschlossen wurde, legt fest, dass die elektronische Patientenakte schrittweise zusätzliche Funktionen erhalten soll. Neben Arztbefunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Kinder Untersuchungsheft und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können. Geplant sei auch eine App, mit der man sich E-Rezepte auf das Smartphone laden und in Apotheken einlösen kann. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelbar werden.

Gesundheitsminister Jens Spahn sagt, dass die elektronische Patientenakte nicht von Anfang an perfekt funktionieren werde, aber man mal anfangen müsse. Es würde dann Akzeptanz und Zustimmung geben, wenn die elektronische Patientenakte im Alltag Dinge leichter mache. Trotz Kritik der Datenschützer wird es die elektronische Patientenakte nicht sofort ermöglichen zu entscheiden, welche Daten von wem eingesehen werden. Am Anfang sei es nur möglich, den Zugriff auf alle Daten zu ermöglichen. Erst ab 2022 ist die Möglichkeit vorgesehen, für jedes einzelne Dokument die Zugriffsrechte zu bestimmen.

Für den Schutz verarbeiteter Daten sollen laut Gesetz jeder Beteiligte (Ärzte, Kliniken, Apotheker) direkt verantwortlich sein. Werden Störungen und Sicherheitsmängel nicht direkt gemeldet, drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundestag-beschliesst-funktionen-und-datenschutz-zu-e-patientenakte-16844360.html, 2. Juli 2020

Strategiepapier für innovative Medizinforschung in NRW vorgestellt

19. Juni 2020 | von

Das Strategiepapier wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und soll dazu beitragen, Innovationen aus der Forschung schneller in medizinische Anwendungen zu übertragen. Dies soll beispielsweise durch eine Harmonisierung der Gesundheitsdaten und der stärkeren Vernetzung von Universitätskliniken und Unternehmen geschehen.

Clustermanager Dr. Patrick Guidato betont, dass es im Rahmen des Strategiepapiers wichtig war, keine Strategie vorzugeben, sondern gemeinsam mit einer Vielzahl von Akteuren Handlungsfelder zu identifizieren. In dem Strategiepapier wurden vier eng miteinander verknüpfte Themenfelder identifiziert: die klinische Forschung, die Entwicklung und Anwendung von Gesundheitstechnologien, die Digitalisierung des Gesundheitssystems und die Personalisierung der Medizin.

Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2020/06/15/cluster-medizin-nrw-stellt-strategiepapier-fuer-die-innovative-medizinforschung-in-nordrhein-westfalen-vor/, 19. Juni 2020

Jede zweite Krankenkasse ist nicht bereit für die elektronische Patientenakte

12. Juni 2020 | von

Aufgrund des Patientendaten-Schutzgesetzes sind alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Kunden ab 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Allerdings gaben im Rahmen einer Umfrage mehr als die Hälfte der Befragten an, dass ihr Versicherungsunternehmen für die Implementierung aktuell nicht bereit sei. 65 Prozent der Befragten gaben jedoch an, dass eine Digitalisierungsstrategie teilweise umgesetzt wäre. Bereiche, in denen es noch Nachholbedarf gibt, seien laut den Befragten Benutzererfahrung, die Integration von Lieferanten und Dritten sowie technische Neuerungen. Mit den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit sind die Befragten in der großen Mehrheit zufrieden. Die Mehrheit der Befragten ist von dem Nutzen der elektronischen Patientenakte überzeugt.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/umfrage-jede-zweite-krankenkasse-nicht-bereit-fuer-elektronische-patientenakte/, 12. Juni 2020

ABDA fordert technische Lösung die eine Weitergabe von E-Rezepten an Dritte verhindert

06. Juni 2020 | von

Die nachträgliche Stärkung des Makel- und Zuweisungverbots durch die Bundesregierung, die Ausnahmen vom Makelverbot auch in Ausnahmefällen nicht zulassen wird, wurde positiv von dem ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz aufgenommen. Er sehe jedoch eine Durchsetzungsproblematik, falls keine „technische Regelung“ erfolge. Deshalb fordert die ABDA bei einer Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss zum Patientendaten-Schutzgesetz, dass es eine „technische Regelung“ von Seiten der Gematik geben soll, die eine Weitergabe von Daten an Dritte über die E-Rezepte App verhindert.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/05/28/abda-begruesst-harte-linie-der-regierung-beim-zuweisungsverbot, 6. Juni 2020

88% der Patienten lehnen die elektronische Patientenakte ab

29. Mai 2020 | von

Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Psychotherapeuten-Netzwerks (DPNW) unter Psychotherapie-Patienten zeigen, dass sich 44,4% der Befragten gar nicht über die elektronische Patientenakte informiert fühlen. Nur 8,7% fühlen sich „gut“ und 3,8% fühlen sich „sehr gut“ informiert. Des weiteren bewerteten 89,2% der Befragten den Datenschutz höher als die Ersparnis von Papier, weshalb auch die deutliche Mehrheit (86, 2%) die Speicherung von Patientendaten auf zentralen Speichern ablehnt. Die Speicherung auf einem Chip befürworten 61,2%.

Außerdem ergab die Befragung, dass sich 88,2 Prozent der Teilnehmer gegen die Verwendung der elektronischen Patientenakte aussprechen, wenn sich die betroffenen Personen aktuell in einer Psychotherapie befinden oder potenziell in naher Zukunft eine starten. Lediglich 11,8 Prozent stimmten dafür.

Der DPNW-Vorsitzende, Dieter Adler, fordert daher, Patientendaten nicht, wie im kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Patienten-Datenschutzgesetz vorgesehen, auf einem zentralen Server zu speichern, sondern statt dessen Patientendaten auf einem dezentralen Medium in Patientenhand zu speichern und für deren Austausch das sichere Netz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (SNK) zu nutzen.

 

Quelle: https://www.zm-online.de/news/politik/neun-von-zehn-patienten-lehnen-die-elektronische-patientenakte-ab/, 29. Mai 2020

Gesundheitsdaten in Apps sollen durch technische Richtlinie des BSI geschützt werden

22. April 2020 | von

Laut BSI-Präsident Arne Schönbohm verdienen sensible Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz. Deshalb hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine technische Richtlinie entwickelt, die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf Gesundheitsdaten, die in mobilen Gesundheitsanwendungen verarbeitet werden, erschweren soll (BSI TR-03161). Grundsätzlich könne die Technische Richtlinie bei allen mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Die Sicherheitsanforderungen sollen von Anfang an bei der Softwareentwicklung eingeplant werden.

 

Quelle: https://www.it-zoom.de/mobile-business/e/datenschutz-bei-gesundheits-apps-25658/, 22. April 2020

Elektronische Patientenakte soll mehr Funktionen erhalten

10. April 2020 | von

In dem am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) wurden weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) geschaffen. Unter anderem sollen Patienten per App ein elektronisches Rezept in der Apotheke einlösen können. Ab dem 1. Januar 2021 soll die ePA für alle Versicherten als freiwilliges Angebot starten. Ab dem 1. Januar 2022 bekommen sie dann einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt wird. Neben Befunden, Arztbriefen und Röntgenbildern sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden können.

Datenschützer kritisieren, dass es bei dem freiwilligen Angebot keine Möglichkeit gibt für jedes einzelne Dokument zu bestimmen, welcher Arzt es sehen kann. Bis 2022 wird es lediglich möglich sein, zu entscheiden, welche Daten gespeichert werden und welche Gruppe Zugriff auf diese Daten hat. Weiterhin könnten die Versicherten ab 2023 einwilligen ihre in der ePA gespeicherten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung bereitzustellen.

Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html, 10. April 2020

D-Trust wird von Gematik mit Schlüsselerzeugung für die elektronische Patientenakte beauftragt

25. Februar 2020 | von

D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei, wird im Auftrag der gematik die kryptografischen Schlüssel für die elektronische Patientenakte bereitstellen. Der Schlüssel von D-Trust ergänzt den auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgebrachten Schlüssel vom jeweiligen Schlüsselgenerierungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Auch der Zugriff auf die elektronische Patientenakte soll mit beiden Schlüsseln abgesichert werden. Beide Schlüsseldienste greifen auf geprüfte Hardware-Sicherheitsmodule zu, die Nutzeranfragen Ende-zu-Ende verschlüsselt bearbeiten.

Sollte jeder gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte führen, kämen auf die Bundesdruckerei hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Performance zu.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Gematik-beauftragt-D-Trust-mit-Schluesselerzeugung-4663612.html, 25. Februar 2020

Elektronischer Impfplan für die elektronische Patientenakte

21. Februar 2020 | von

In Berlin hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihr Konzept für die Entwicklung von medizinischen Informationsobjekten (MIOs) vorgestellt. Die MIOs sollen dazu dienen medizinische Inhalte zu standardisieren und dadurch den sektorübergreifenden Datenaustausch mit der elektronischen Patientenakte im Gesundheitswesen zu vereinfachen.

Als erstes MIO wurde nun der elektronische Impfpass veröffentlicht. Hierbei soll der aktuelle Impfstatus als auch die Impfhistorie zu sehen sein. Dadurch könnten bestehende Impflücken und die Dauer von Immunisierungen besser überblickt werden. Zudem können Ärzte erkennen, welcher Impfstoff aus welcher Charge wann verwendet wurde. Dies könne bei einem Chargen-Rückruf von Bedeutung sein. Weiterhin soll es eine Erinnerungsfunktion für Patienten und Ärzte geben.

Seit Mitte Januar ist die Spezifikation für den Impfpass für sechs Wochen zur Kommentierung freigegeben. In dieser Zeit können Fachleute Hinweise zu den definierten Standards abgeben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108835/Elektronischer-Impfplan-erster-Baustein-der-Patientenakte, 28. Januar 2020