Schlagwort: ‘Versandapotheke’
E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren
Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar. Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.
Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.
(Zugriff am 21.10.22)
Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App
Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.
Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021
Umgehung der Gematik-App durch Versandapotheken
Obwohl für den Versand von E-Rezept-Token aus der Gematik-App hohe Sicherheitsanforderungen gelten, dürfen Drittanbieter-Apps die Codes einlesen und auch ohne Authentifizierung der Nutzer weiterleiten. Dies will sich die Versandapotheke DocMorris zu nutzen machen. Regulär schicke der Arzt die Verordnung an die Gematik-App. Um dort die Verordnungsdaten einzusehen oder das Rezept weiter zu senden, muss eine Authentifizierung über eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion erfolgen. Wer sich den E-Rezept-Token allerdings in der Praxis ausdrucken lässt, kann dieses Verfahren einfach umgehen, indem der Token des Ausdrucks abgescannt wird. DocMorris schätzt hierbei, dass bis zu 90 Prozent der Patienten ihr E-Rezept als Ausdruck erhalten. DocMorris stehe in einem engen Austausch mit der Gematik, um eine möglichst nahtlose ‚Customer-Journey‘ zu gewährleisten.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/umgehung-der-gematik-app-so-will-docmorris-e-rezepte-abstauben/, 28. Juni 2021
Zugang zur Telematikinfrastruktur für weitere Anwender
Der Kreis der Anwender, die Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten können, wurde von der Gematik erweitert. Hinzugekommen sind im EU-Ausland ansässige Versandapotheken und die dort tätigen Apotheker. Diese können ihren Zugang zu der Telematikinfrastruktur für ihre Teilnahme am elektronischen Rezept ab Mitte dieses Jahres nutzen. Weiterhin können die Einheiten des Sanitätsdienstes der Bundeswehr einen Heilberufsausweis beziehungsweise die Institutionskarte beantragen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121708/Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur-Weitere-Anwender-koennen-Zugang-erhalten, 8. März 2021
Shop-Apotheke will Vorreiterrolle im Medikationsmanagement einnehmen
Der niederländische Arzneimittelversender Shop-Apotheke will durch den Ausbau digitaler Gesundheitsdienste eine Vorreiterrolle im digitalen Medikationsmanagement einnehmen. Hierzu wurde die Smartpatient GmbH erworben. Diese hat insbesondere die MyTherapie-App entwickelt, die für beinahe alle chronischen Krankheiten geeignet ist. Hierbei unterstützt sie die ca. 1.4 Millionen Nutzer durch ein digitales Medikationsmanagement, Tagebuch für Messwerte und ausdruckbaren Gesundheitsberichten in der Therapietreue. Shop-Apotheke hat diesen Erwerb vor dem Hintergrund der Einführung des E-Rezepts getätigt, um bei ihren Kunden mit digitalen Angeboten punkten zu können. Weiterhin versprichts sie sich die Möglichkeit weiterer Partnerschaften mit der pharmazeutischen Industrie und dem Gesundheitswesen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/01/08/shop-apotheke-kauft-ein, 11. Januar 2021
Vor-Ort-Apotheken erhalten Gesetz zur Stärkung
Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG), das am 29.Oktober 2020 vom Bundestag beschlossen wurde und wahrscheinlich im Dezember 2020 in Kraft treten wird, sieht unter anderem vor, dass Apotheken zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und abrechnen können. Hierbei sollen der Deutsche Apothekenverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren. Infrage kommen beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung von Krebspatienten oder eine Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.
Weiterhin soll für gesetzliche Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten, unabhängig davon, ob diese in einer Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke erworben werden. Zusätzlich wird den Apotheken dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten im Wege eines Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.
Quelle: https://www.stb-web.de/news/article.php/id/24645, 11. November 2020
E-Rezept Duplikate sorgen für Probleme bei TeleClinic
Seit zwei Wochen ist es für TeleClinic-Nutzern wieder möglich, ihre E-Rezepte in selbst ausgewählte Apotheken senden zu lassen. Dazu werden die Kontaktdaten der gewünschten Vor-Ort-Apotheke eingetragen, woraufhin die Privatverordnung per Mail verschickt wird. Die Apotheken erhalten das Rezept mit der qualifizierten elektronischen Signatur als Link. Jedoch gibt es bei diesem Verfahren diverse juristische Lücken. So sei unklar, wie die TeleClinic die angegebenen Apotheken authentifiziert. Weiterhin gebe es keinen passwortgeschützten Login und keine klaren Regelungen, was passiert, wenn die ausgewählte Apotheke das Rezept nicht beliefern kann. Diese Lücken führen in der praktischen Umsetzung zu Problemen. So sei ein Rezept eines Patienten, welches in einer anderen Apotheke nicht beliefert werden konnte, gleich in dreifacher Ausführung per Fax gesendet worden. Das Rezept lag nun in mehreren Apotheken gleichzeitig vor und hätte auch mehrfach eingelöst werden können. Im Gespräch mit dem Patienten erfuhr die Apothekerin weiterhin, dass TeleClinic ihn mehrfach dazu gedrängt hätte, das E-Rezept bei der angeschlossenen Versandapotheke einzulösen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/09/21/teleclinic-stiftet-chaos-in-apotheke, 28. September 2020
Mehr als die Hälfte der Deutschen kaufen Arzneimittel online
Laut einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1193 Personen in Deutschland ab 16 Jahren bestellen 58 Prozent der Deutschen regelmäßig bei einer Onlineapotheke. 17 Prozent lösten auch Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamenten in einer Onlineapotheke ein. Besonders jüngere Verbraucher bestellen ihre Medikamente online. Unter denjenigen, die online Medikamente bestellen, wird besonders die angebotene Auswahl, die Liefergeschwindigkeit und das Preis-Leistungs-Verhältnis gelobt. Onlineapotheken verbesserten insbesondere die Versorgung von Menschen in ländlichen Regionen sowie von älteren und mobil eingeschränkten Personen.
Im Übrigen nutzen aber fast alle Befragten auch Vor-Ort-Apotheken für verschreibungspflichtige (99 Prozent) und nicht verschreibungspflichtige Medikamente (74 Prozent).
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115682/Mehr-als-jeder-zweite-Deutsche-kauft-Arzneimittel-online, 29. August 2020
Plattformlösung für Apotheken zur Bewältigung der Digitalisierung
Viele Kunden haben durch die Digitalisierung erhöhte Ansprüche an die Flexibilität von Gesundheitsdienstleistern, denen sich auch Apotheken nicht entziehen können. Somit zwingt die Digitalisierung Apotheken, die in ihren Ursprüngen meist als Einzelkämpfer unterwegs waren, ihre Kräfte zu bündeln. Einige Apotheken bieten bereits Botenlieferungen und Onlineshops an, doch der Markt ist mit den 19.400 Vor-Ort-Apotheken und den Versandapotheken fragmentiert. Dies soll sich durch Plattformen und das elektronische Rezept, welches 2021 startet, verändern.
Der Plan der Apotheken ist es, eine einheitliche Benutzeroberfläche zu schaffen, auf der Patienten mit wenigen Klicks auswählen können, Medikamente zugesendet zu bekommen oder abzuholen und ob sie online oder vor Ort beraten werden möchten. Fast ein Fünftel der Umsätze mit rezeptfreien Arzneimitteln wird in Deutschland mittlerweile über den Versandhandel abgewickelt. Deshalb seien Plattformen die einzige Möglichkeit, am wachsenden Onlinemarkt zu partizipieren. Es gibt verschiedene Ansichten, wie solche Plattformen aussehen sollen. Clemens Oberhammer von Simon-Kucher & Partners betont, dass es darauf ankomme, möglichst viele Verkäufer und Käufer zu haben. Aus seiner Sicht könnten Plattformen mit Großhandelsbeteiligung einen Vorteil haben, da der Großhandel bereits den Zugang zu tausenden Apotheken hat. Wenn es mehrere Plattformen gebe, könne es auch zu einem Verdrängungswettbewerb kommen.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/technik/digitale-revolution/digitale-revolution-medikamente-per-klick-so-soll-die-apotheke-der-zukunft-aussehen/25605354.html?ticket=ST-27542-c42e0mRyvkZAxORq0XDf-ap3, 9. März 2020
E-Health-Gesetz nicht zukunftsfähig
Der europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP), sieht den aktuellen Entwurf zum E-Health-Gesetz als nicht zukunftsfähig an. Das Gesetz werde den aktuellen Marktentwicklungen nicht gerecht, gan der Verband bekannt.
Gemeint ist damit vor allem der schriftliche Medikationsplan. Vorstand Heinrich kritisierte, dies entspreche nicht der Vorstellung eines digitalen Gesundheitswesens. Unverständlich sei außerdem laut Heinrich, warum man sich nicht an bereits etablierten, patientenfreundlichen und sicheren Systemen anderer Länder orientiere und verwies dabei auf Dänemark und Schweiz.
Der EAMSP sieht mit dem aktuellen Entwurf keine Möglichkeit, Rückstände in den Bereichen medizinische und pharmazeutische Versorgung aufzuholen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 17.02.2015