Kategorie: ‘Ärzte’
ABDA fordert stärkere Integration der Apotheker beim Medikationsmanagement
Laut Sprecher der ABDA solle den Apothekern deutlich mehr Einfluss bei der Entwicklung des Medikationsplans zustehen. Speziell für den Bereich Selbstmedikation. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht dies ähnlich. Apotheker sollten vor allem, wie der schriftlichen Stellungnahme der BÄK zum E-Health-Gesetz zu entnehmen ist, die Selbstmedikation über OCT-Präparate in den Medikationsplan einpflegen. Zur Erstellung des Medikationsplans gehöre auch die Medikationsanalyse als relevanter Bestandteil, so die ABDA.
Verbraucherschützer schlagen außerdem vor, die Verantwortungsfrage vom Patienten klären zulassen.
Einschränkungen sehe man laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bei der Dokumentation von OTC-Präparaten, die nur eingeschränkt aufgelistet werden sollen. Genauso wie vertrauliche Medikamente.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, Ausgabe 08/2015
Keine Verankerung der Telemedizin im E-Health-Gesetz
Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) kritisierte die nur nebensächliche Behandlung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten im E-Health-Gesetz. Die medizinische Versorgung ländlicher Regionen sei ohne Telemedizin nur schwer zu bewerkstelligen, so die DGTelemed.
Ein weiteres Hindernis der Etablierung ist außerdem das bestehende Fernbehandlungsverbot, welches laut Gesellschaft zu extensiv ausgelegt werde. Daneben sind die geforderten, klinischen Studien oftmals in der tatsächlichen Versorgung nicht möglich.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.02.2015
Änderungen im e-Health-Gesetz
Die ausführliche Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) enthält einige Vorschläge zur Änderung des e-Health-Gesetzes, welches in einem Referentenentwurf bereits veröffentlicht wurde.
Sanktionen, die eine Haushaltsperre beinhalten, lehne man, laut Stellungnahme ab. Außerdem fordere man, dass nur hausärztlich bekannte Medikamente und die vom Patienten gewünschten Medikamente in den Medikationsplan aufgenommen werden. Da Arztpraxen vierteljährlich ihre Daten aktualisieren, sieht die KBV zusätzliche Softwarekosten in einer 14-tägigen Aktualisierung, die auf die Ärzte umgelegt würden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.02.2015
Projekt soll Medikationsfehler ermitteln
Seit Beginn dieses Jahres läuft das Projekt der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ziel ist das Erfassen und Bewerten von Medikationsfehlern. Dazu sind Ärzte zunehmend aufgefordert Medikationsfehler und deren Auswirkungen über das übliche System zu melden.
Zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen existieren spezielle Meldebögen. Jedoch können sich Fehler in der Einnahme auch durch Verwechslungen oder Fehldosierungen ergeben. Diese Anwendungsfehler werden nun gesondert betrachtet.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) startete ein neues Projekt, in dessen Rahmen Medikationsfehler in der Notaufnahme drei verschiedener Krankenhäusern aufgenommen werden. Ziel dieses Projekts ist vor allem die Erfassung der Häufigkeit.
Quelle:
DAZ.online, 11.02.2015
Feldtest für den elektronischen Arztbrief
Die KV Telematik GmbH (KVTG) hat in Zusammenarbeit mit Softwareunternehmen und KVen einen elektronischen Arztbrief entwickelt, der nun im Feldtest erprobt werden soll. Weiter erklärte der Geschäftsführer der KVTG, suche man nun interessierte und engagierte Ärztenetze mit einer „verlässlichen Kooperationsstruktur“.
Mindestens 15 Hausärzte, Fachärzte oder Physiotherapeuten würden für dieses Experiment gesucht. Ziel ist es, die Nutzung des elektronischen Arztbriefes so zu optimieren, dass dieser ab 2016 einsetzbar ist und dann auch über das e-Health-Gesetz gefördert wird.
Quelle:
ehealth.com, 30.01.2015
Mögliche Terminverschiebung des Online-Tests der eGK
Laut Expertenmeinung der Verantwortlichen Projektplanung sei ein Aufschub des Online-Tests der eGK im Herbst nicht ausgeschlossen. Beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur stoße man auf „erhebliche technische Schwierigkeiten“.
Probleme gebe es vor allem in den Bereichen Kompatibilität und Sicherheit der Informationstechnik. Sachverständige des Gesundheitsausschusses des Bundestages gaben bekannt, dass die beauftragten Unternehmen die Komplexität des Projekts deutlich unterschätzt hätten.
Dennoch gibt man sich zuversichtlich. Ob man den Termin jedoch einhalten könne, sei von der Zulieferung der Unternehmen abhängig.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 30.01.2015
Digitalisierung als Möglichkeit zur Loyalisierung
Eine aktuelle Studie der Münchener Managementberatung Mücke, Sturm & Company zeige, dass Arztpraxen und Kliniken mit digitalen Gesundheitsangeboten besonders digital begeisterte Patienten für sich begeistern könnten.
Sie prognostizieren für den Gesundheitsmarkt eine deutliche Strukturänderung durch die zunehmende Digitalisierung. Nutzung von e-health Produkte, wie Gesundheitsapps ließen darauf schließen, dass die Patienten mehr Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen wollen. Die Auswahl der Leistungserbringer erfolge mittlerweile zum Großteil über soziale Netzwerke. Dabei spiele auch die Meinung anderer Patienten eine ganz wesentliche Rolle.
Diese Bewegung zeige, dass Patienten vermehrt auf Transparenz setzen, digitale Kommunikationswege zu ihrem Arzt suchen würden und ihren Gesundheitszustand selbst überwachen wollen. Den Zugang zu diesen Patienten ergebe sich daher nur durch die Digitalisierung der eigenen Praxis.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 27.01.2015
Digitaler Laborbericht im Testlauf
Ein Pilotprojet zur digitalen Übertragung von Laborberichten soll nun in Schleswig-Holstein erstmals starten. Weil man Laborberichte schon online erstellen und abspeichern könne, wolle man sie jetzt auch online verschicken, gaben die Projektpartner bekannt.
Nicht nur weniger Papieraufwand könne man dadurch erreichen, man erhoffe sich auch eine effektivere Arbeitsweise, wie Geschäftsführer Kramer berichtete. Die Signatur erfolge mittels elektronischem Arztausweis oder Vergleichbarem. Alle Teilnehmer würden eine solche Signaturkarte erhalten.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 14.01.2015
Das neue E-Health-Gesetz sieht Sanktionen vor
Um zukünftige „Blockierer“ des Fortschritts des digitalen Gesundheitswesens zu vermeiden, enthalte das kommende E-Health-Gesetz, wie Gröhe bekannt gab, Regelungen zur finanziellen Sanktionierung. Man erhoffe sich davon die Akteure zu animieren, rechtlich festgelegte Fristen einzuhalten.
Laut DAZ.online sehe der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes ab Oktober 2016 einen schriftlichen Medikationsplan für Patienten vor, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente einnehmen. In dem Plan seien alle Medikamente, sowie ihre Anwendungshinweise aufzuführen und ständig vom Hausarzt zu aktualisieren. Später solle der Medikationsplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Der Start für das E-Health-Gesetz werde laut Entwurf 2016 sein. Ab Mitte 2016 werde es möglich sein, Stammdaten zwischen Arzt und Kasse zu tauschen. Dafür sei es notwendig, alle Akteure zu vernetzen. Für 2018 sehe das Gesetz vor, die Notfalldaten, elektronische Patientenakten und Entlassungsbriefe auf der eGK zu hinterlegen.
Eine Illustration der neuen eGK und noch mehr zu Thema finden Sie hier.
Quelle:
DAZ.online, 13.01.2015
e-health.com, 13.01.2015
Ärzte Zeitung, 14.01.2015
Neue Diskussion um eGK-Finanzierung
Seit Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.
Laut GKV-Spitzenverband, wollen die Kassen keinen weiteren Beitrag zur Finanzierung der eGK beisteuern. Damit wolle man Druck auf die Betreibergesellschaft gematik und die Ärzte ausüben. Die Anschuldigungen seitens der GKV gegenüber der Ärzteschaft, Online-Infrastrukturen zu blockieren, wiesen diese ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemängelte jedoch den nicht vorhandenen Nutzen für die Praxis.
Einen Einfluss auf weitere Entwicklungen hätte die Geldsperre laut gematik nicht, es würden ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Ärzte Zeitung, 07.01.2015