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Kategorie: ‘Allgemein’

Bundesweiter Rollout der elektronischen Patientenakte verzögert sich auf Anfang 2025

13. Februar 2025 | von

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.

Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.

Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/

(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)

https://www.kbv.de/html/1150_73808.php

(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)

Sicherheitslücken und fehlerhafte Diagnosen: Probleme der elektronischen Patientenakte und ihre Folgen

12. Februar 2025 | von

Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.

In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.

Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.

Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html

https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)

ESMP: EU-Plattform zur Überwachung von Arzneimittelengpässen startet

12. Februar 2025 | von

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.

Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)

https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist

(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)

Sicherheitsrisiko Medikationsplan: Fehlerhafte Übertragung kann zu Überdosierungen führen

07. Februar 2025 | von

Beim Einlesen des bundeseinheitlichen Medikationsplans in digitale Praxis- oder Krankenhausverwaltungssysteme kann es zu Übertragungsfehlern kommen, die die Patientensicherheit gefährden. Besonders kritisch ist dies bei Medikamenten wie Methotrexat (MTX), das sowohl in der Rheumatherapie als auch in der Krebstherapie eingesetzt wird. Während es bei Autoimmunerkrankungen in der Regel wöchentlich eingenommen wird, ist in der Onkologie oft eine tägliche Dosierung erforderlich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet von Fällen, in denen eine wöchentliche Einnahme fälschlicherweise als tägliche interpretiert wurde. Der Fehler entstand, weil Dosierungsangaben wie „1-0-0-0“ im Standardfeld hinterlegt waren, während der Wochentag der Einnahme lediglich im Hinweisfeld stand. Da dieses nicht immer korrekt übertragen wurde, kam es zu gefährlichen Fehlmedikationen.

Um solche Risiken zu minimieren, empfiehlt die KBV, Dosierangaben für nicht täglich einzunehmende Medikamente nicht im klassischen Schema („morgens – mittags – abends – zur Nacht“) einzutragen. Stattdessen sollte die vollständige Dosierungsinformation zentral und eindeutig in einem Hinweisfeld dokumentiert werden.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Arzneimittel einnehmen. Dieser kann auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Eine optimierte Praxissoftware und eine sorgfältigere Dokumentation sind essenziell, um Übertragungsfehler zu vermeiden und die Patientensicherheit zu gewährleisten.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/medikationsplan-ueberdosierung-wegen-uebertragungsfehler/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/02/07/kbv-informiert-ueber-dosierungsfehler-durch-pvs

(zuletzt aufgerufen 07.02.2025)

Start der elektronische Patientenakte 3.0

01. Februar 2025 | von

Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.

Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.

Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html

(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)

https://www.kbv.de/html/69298.php

(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)

Forsa-Umfrage: Hohe Betroffenheit durch Arzneimittel-Lieferengpässe

29. Januar 2025 | von

Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) zeigt die starke Betroffenheit der Menschen in Deutschland von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Jeder zweite Befragte hat entweder selbst oder im engsten Familienkreis Erfahrungen mit Medikamentenmangel gemacht. Laut der Umfrage konnten 29 Prozent der Befragten ein benötigtes Medikament nicht erhalten, weitere 22 Prozent kennen solche Fälle aus ihrem Umfeld.

Trotz Aussagen der Krankenkassen, dass nur ein Prozent der Arzneimittel betroffen sei und die Lage unproblematisch sei, widersprechen die Phagro-Geschäftsführer Michael Dammann und Thomas Porstner dieser Einschätzung. Sie betonen, dass die tatsächliche Betroffenheit groß sei und die Politik dringend handeln müsse.

92 Prozent der Befragten fordern mehr politische Maßnahmen gegen Lieferengpässe, und neun von zehn sehen die Verfügbarkeit von Medikamenten als Gradmesser für die Qualität des Gesundheitssystems. Für 81 Prozent ist es wichtig, dass fehlende Medikamente innerhalb von 24 Stunden in Apotheken verfügbar sind.

Zudem erkennen 78 Prozent der Befragten die zentrale Rolle des Pharmagroßhandels als Schnittstelle zwischen der Industrie und Apotheken an. Der Großhandel gewährleiste oft, dass Medikamente trotz Engpässen zeitnah bereitgestellt werden können. Die Ergebnisse unterstreichen die hohe Erwartungshaltung an die Politik, konkrete Lösungen für dieses anhaltende Problem zu finden.

 

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/12/05/phagro-jeder-zweite-bereits-von-arzneimittelmangel-betroffen

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/skonto-phagro-bleibt-hart/#

(zuletzt aufgerufen 05.12.2024)

Holpriger Start der ePA-Testphase: Technische Probleme, Verzögerungen und Kritik

15. Januar 2025 | von

Der Start der Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) verläuft holprig. Technische Verzögerungen und fehlende Freigaben behindern den Beginn. Während einige Praxen bereits bereit sind, warten andere auf notwendige Updates der Praxisverwaltungssysteme (PVS), die erst Ende Januar eingespielt werden.

Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck/Rise zusammenarbeiten, können ihre ePA bald nutzen, darunter DAK-Gesundheit, BKKs, IKKs, KKH und hkk. Bei Krankenkassen mit IBM als Anbieter, darunter AOKs, TK und Barmer, verzögert sich der Start weiter. IBM muss noch eine „Allow-List“ des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen, was bis zum 29. Januar dauern kann. Bis dahin ist der Zugriff für Ärzte über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) deaktiviert, Versicherte können ihre Akte jedoch über die Kassen-Apps nutzen.

Arztpraxen bemängeln die mangelnde Transparenz und Kommunikation seitens der Gematik. Auch wenn erste Freigaben erfolgen, kann es Wochen dauern, bis Krankenkassen allen Versicherten eine ePA anlegen.

Die ePA wird zunächst in drei Modellregionen getestet: Hamburg, Teile Frankens und NRWs. Kritiker warnen vor Datenschutzproblemen und einer ambitionierten Umsetzung. Während gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, bleibt die Teilnahme für privat Versicherte freiwillig. Trotz der Schwierigkeiten gilt der Testbetrieb als wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156956/Elektronische-Patientenakte-Testphase-startet-mit-Hindernissen

(zuletzt aufgerufen 17.01.2025)

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/elekronische-patientenakte-epa-test-modellregionen-100.html

(zuletzt aufgerufen 15.01.2025)

GKV-Arzneimittelausgaben erreichen neuen Höchststand

04. Dezember 2024 | von

Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreichten 2023 mit 54 Milliarden Euro einen neuen Höchststand, was einen Anstieg von 74 Prozent im Vergleich zu vor zehn Jahren bedeutet. In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der Verordnungen lediglich um 13,2 Prozent, von 651,5 Millionen auf 737,3 Millionen. Die Hauptursache für diese Ausgabensteigerung sind die Preise patentgeschützter Arzneimittel. Diese Medikamente machen mehr als die Hälfte der gesamten Arzneimittelausgaben aus, obwohl ihr Anteil an der tatsächlichen Versorgung immer weiter sinkt. 2023 deckten sie nur noch 6,7 Prozent der verordneten Tagesdosen ab, 2014 waren es noch 11,4 Prozent, was einen Rückgang von über 40 Prozent bedeutet.

Die Preise patentgeschützter Arzneimittel sind im Vergleich zu vor zehn Jahren stark gestiegen. Eine Packung eines solchen Arzneimittels kostete 2023 im Durchschnitt 587,72 Euro, mehr als dreimal so viel wie 2014 (190,06 Euro). Im Gegensatz dazu stiegen die Preise für Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist und die als Generika erhältlich sind, im gleichen Zeitraum nur um 31 Prozent auf 34,85 Euro pro Packung.

Dieser Trend führt dazu, dass immer mehr Geld für die Versorgung einer kleineren Zahl von Patienten aufgewendet wird. Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), betonte, dass trotz gesetzlicher Anpassungen wie dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der starke Anstieg der Markteintrittspreise patentgeschützter Arzneimittel nicht wirksam gebremst werden konnte. Schröder fordert daher eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV sicherzustellen.

 

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155996/Neuer-Hoechstwert-bei-den-Arzneimittelausgaben

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/gkv-arzneimittelausgaben-erneut-stark-gestiegen-151579/

https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/rekordwert-bei-den-gkv-arzneimittelkosten/

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

Fast 50 Prozent kaufen Arzneimittel online

04. Dezember 2024 | von

Eine repräsentative Umfrage der GfK-Konsumforscher im Auftrag von Mastercard zeigt, dass immer mehr Deutsche ihre Medikamente bei Versand-Apotheken kaufen. Der Anteil der Verbraucher, die Arzneimittel online bestellen, stieg von 32 Prozent im Jahr 2022 auf 44 Prozent im Jahr 2023. Dies stellt einen deutlichen Anstieg dar und spiegelt die wachsende Akzeptanz des Online-Kaufs von Arzneimitteln wider. Ein wesentlicher Treiber dieses Trends könnte die seit 2023 bundesweit verpflichtende Einführung des E-Rezepts sein, das den digitalen Erwerb von verschreibungspflichtigen Medikamenten erleichtert und beschleunigt.

Die Umfrage belegt auch, dass der Online-Handel insgesamt weiterhin stark wächst. Zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) gaben an, im vergangenen Jahr Bekleidung und Schuhe im Internet gekauft zu haben, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu nur 43 Prozent zu Beginn der Corona-Pandemie darstellt. Elektronikartikel (47 Prozent) und Unterhaltungsmedien wie Bücher, Filme und Spiele (45 Prozent) gehören ebenfalls zu den populären Online-Kaufkategorien.

Obwohl Mode und Elektronik nach wie vor die größten Kategorien im Online-Handel sind, zeigt der zunehmende Trend beim Medikamentenkauf, dass auch Arzneimittel immer häufiger über Versand-Apotheken bezogen werden. Dieser Wandel im Konsumverhalten dürfte durch die fortschreitende Digitalisierung und die Einführung des E-Rezepts weiter beschleunigt werden, was den Medikamentenkauf für viele Verbraucher noch bequemer macht.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/fast-jeder-zweite-kauft-medikamente-im-internet-151566/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/44-prozent-kaufen-arzneimittel-online/#

(zuletzt aufgerufen 26.11.2024)

Verbände warnen: Ethanol unverzichtbar für Medizin und Hygiene

04. Dezember 2024 | von

Vier Verbände der Gesundheitsindustrie (BPI, BVMed, IHO und VDGH) warnen vor einer geplanten Gefahreneinstufung von Ethanol durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Ethanol könnte als krebserregend oder reproduktionstoxisch eingestuft werden, was gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung hätte. Ethanol ist unverzichtbar in Desinfektionsmitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln, da es wirksam, sicher und biologisch abbaubar ist. Es wird zur Herstellung, Stabilisierung und Konservierung von Arzneimitteln sowie in Produktionsprozessen eingesetzt.

Eine CMR-Einstufung würde den Einsatz stark einschränken und langwierige Konformitätsverfahren für Produkte auslösen. Besonders betroffen wären Desinfektionsmittel, die essenziell für die Hygiene und Infektionskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind. Die Verbände kritisieren, dass die Bewertung der ECHA auf Daten zur oralen Aufnahme von Ethanol basiert, obwohl die Anwendungen in der Medizin und Hygiene sicher und gut reguliert sind.

Die Verbände fordern, die geplante Einstufung zu verhindern, um eine Verschlechterung der Hygiene und Gesundheitsversorgung zu vermeiden. Ethanol bleibt in Pandemiezeiten und darüber hinaus eine zentrale Säule des Infektionsschutzes. Die Einstufung würde dem Ziel der Biozid- und CLP-Verordnungen, die menschliche Gesundheit zu schützen, widersprechen.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herstellung-wichtiger-arzneimittel-gefaehrdet-151424/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/neue-auflagen-fuer-ethanol-verbaende-schlagen-alarm/

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/ethanol-ist-im-medizinischen-bereich-unverzichtbar-163681/

(zuletzt aufgerufen 18.11.2024)