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Kategorie: ‘Allgemein’

Lohmann & Rauscher steigt in Telemedizin ein

15. März 2025 | von

Der Medizinproduktehersteller Lohmann & Rauscher (L&R) hat die Mehrheit der Anteile an OnlineDoctor übernommen, einem führenden Telemedizin-Startup, das digitale Hautdiagnosen durch Hautärzte anbietet. OnlineDoctor bleibt als eigenständige Tochtergesellschaft unter dem gleichen Namen bestehen, und die beiden Mitgründer, Dr. Philipp Wustrow und Dr. Tobias Wolf, bleiben als Geschäftsführer und Gesellschafter aktiv. Der Kaufpreis wurde nicht bekannt gegeben.

L&R geht mit dieser Übernahme erstmals in den Bereich der Telemedizin und will seine Position als vielseitiger Lösungsanbieter im Gesundheitssystem stärken, insbesondere durch den Ausbau digitaler Services und Künstlicher Intelligenz (KI). Die Akquisition ist Teil einer größeren Wachstumsstrategie, die auf Digitalisierung und technologische Innovation setzt. OnlineDoctor hat sich als Marktführer in der Dermatologie-Software etabliert und arbeitet mit rund 800 Hautärzten sowie 300 Apotheken und Krankenhäusern in der Schweiz zusammen.

Für OnlineDoctor bedeutet die Partnerschaft mit L&R langfristige Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten, da der neue Mehrheitsinhaber den digitalen Gesundheitsmarkt weiter vorantreiben möchte. Die Akquisition wird als strategischer Schritt betrachtet, um das Potenzial von OnlineDoctor im Bereich der digitalen Medizinprodukte zu maximieren. Die Zusammenarbeit wird insbesondere durch die zunehmende Bedeutung digitaler Diagnosen und der Pandemiebeschleunigung von Telemedizin unterstützt.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/medizinproduktehersteller-lr-uebernimmt-onlinedoctor/

https://www.organisator.ch/de/management/2025-02-26/lr-uebernimmt-st-galler-telemedizin-unternehmen-onlinedoctor/

(zuletzt aufgerufen 26.02.2025)

Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen

15. März 2025 | von

Die Betriebsärzte sehen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) als eine wichtige Chance, stärker in die Vorsorge und Versorgung von Patienten eingebunden zu werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die TI-Anbindung der Arbeitsmediziner wurde Anfang des Jahres zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen arbeitsmedizinischen Verbänden getroffen. Ab dem 1. April 2025 können Fachärzte für Arbeitsmedizin Pauschalen für den Anschluss an die TI beantragen, wenn sie bestimmte Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen. Diese Regelung wird insbesondere für kleinere Arbeitsmedizin-Praxen („Einbeiner“) eine wichtige Unterstützung bieten.

Trotz dieser Fortschritte gibt es jedoch noch Herausforderungen. Der Opt-in-Modus der ePA wird von den Arbeitsmedizinern als Hemmschuh gesehen, da er die Nutzung der ePA verlangsamt. VDBW-Präsidentin Susanne Liebe betont die Bedeutung der Arbeitsmedizin im Bereich der Prävention, da mehr als 46 Millionen Erwerbstätige betreut werden, von denen viele keinen Hausarzt haben.

Zudem müssen bis zum 1. Juli 2025 etwa 36.000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden. Doch eine Umfrage zeigt, dass viele Einrichtungen noch nicht ausreichend vorbereitet sind: Nur 33% haben einen SMC-B Ausweis beantragt und erhalten. Es gibt einen erheblichen Schulungs- und Servicebedarf, um diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/TI-Anbindung-In-der-Betriebsmedizin-mit-Hindernissen-456561.html

(zuletzt aufgerufen 23.02.2025)

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Umfrage-zur-TI-Anbindung-Pflegeeinrichtungen-sind-noch-nicht-startklar–456927.html

(zuletzt aufgerufen 03.03.2025)

Apotheken in Not: Forderung nach Reform und Unterstützung

12. März 2025 | von

ABDA-Präsident Thomas Preis fordert im Zuge der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD, die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung durch Vor-Ort-Apotheken als zentrales Thema in der Gesundheitspolitik zu verankern. Die Apotheken sehen sich mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert: Lieferengpässe, eine dramatisch sinkende Apothekenzahl und eine seit zwölf Jahren ausbleibende Anpassung des Apothekenhonorars führen zu einer massiven Unterfinanzierung. Preis warnt, dass die Zahl der Apotheken 2024 mit 17.041 einen historischen Tiefstand erreicht hat – ein Rückgang von 530 Betrieben im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders kritisch sieht Preis die Idee, das Bundesgesundheitsministerium in ein sogenanntes „Super-Ministerium“ zu integrieren. Angesichts des demografischen Wandels, medizinischen Fortschritts und der Digitalisierung müsse die Gesundheitspolitik weiterhin eigenständig und vorrangig behandelt werden. Nur so könne die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln langfristig gesichert bleiben.

Zudem fordert die ABDA ein Sofortprogramm zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Apotheken sowie eine Anhebung des Apothekenhonorars. Die aktuelle Vergütung – 8,35 Euro pro abgegebener Packung, abzüglich eines Zwangsrabatts – reiche längst nicht mehr aus, um die stark gestiegenen Betriebs- und Personalkosten zu decken.

Die ABDA strebt außerdem an, mit der neuen Regierung schnell über eine Ausweitung der Aufgabenbereiche der Apotheken zu sprechen. Geplant ist ein stärkeres Engagement im Bereich Prävention, Pflege, Impfen und Patientensteuerung – doch dies sei nur mit wirtschaftlich gesicherten Apotheken möglich.

Preis betont die Rolle der Apotheken als erste Ansprechpartner im Gesundheitswesen und fordert eine stärkere politische Anerkennung ihrer Bedeutung: Für eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung brauche es gestärkte Apotheken – auch als Teil eines funktionierenden Sozialstaats.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/preis-will-eigenstaendiges-gesundheitsministerium-153593/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/preis-gesundheit-nicht-als-unterabteilung/

https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/detail/koalitionsbildung-arzneimittel-und-gesundheitsversorgung-muss-zentrales-thema-sein/

(zuletzt aufgerufen 04.03.2025)

Arzneimittelhersteller klagen gegen erweiterte Abwasserverantwortung

10. März 2025 | von

Mehrere europäische Arzneimittelhersteller haben Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) eingereicht. Die Richtlinie sieht vor, dass Hersteller einen großen Teil der Kosten für die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken tragen müssen, um Mikroschadstoffe, darunter Arzneimittelrückstände, aus dem Abwasser zu filtern. Branchenverbände wie die European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) und Pharma Deutschland kritisieren, dass nur Pharma- und Kosmetikunternehmen für die Wasserverschmutzung verantwortlich gemacht werden, obwohl auch andere Industrien und landwirtschaftliche Quellen zur Schadstoffbelastung beitragen.

Die Klage wird durch Pharmaunternehmen wie Dermapharm, Fresenius-Kabi, Sandoz und Teva unterstützt, die die erweiterten Herstellerverantwortung als ungerecht empfinden. Sie argumentieren, dass Arzneimittelrückstände hauptsächlich aus menschlichen Ausscheidungen stammen und die pharmazeutische Produktion bereits strengen Umweltauflagen unterliegt. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, betont, dass die Abwasserrichtlinie gegen EU-Recht verstößt und die Arzneimittelversorgung in Europa gefährdet. Die Pharmaindustrie fordert eine breitere Betrachtung aller Verursacher und eine gerechtere Kostenverteilung.

Kritik an der ePA: Sicherheitslücken und praktische Probleme

10. März 2025 | von

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.

Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

 

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronische-Patientenakte-Wo-die-Schwachstellen-sind-456884.html

https://www.kbv.de/html/1150_73620.php

(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)

Pharmaindustrie fordert Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung

24. Februar 2025 | von

Nach den Ergebnissen der Bundestagswahl fordern Arzneimittelhersteller zügige Maßnahmen, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. Pro Generika fordert eine „ressortübergreifende Strategie“ der neuen Bundesregierung, um Abhängigkeiten von politisch unsicheren Partnern zu reduzieren. Der Geschäftsführer Bork Bretthauer kritisiert, dass frühere Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen gescheitert seien und betont die Notwendigkeit, gesundheits-, wirtschafts- und umweltpolitische Maßnahmen zu bündeln. Dorothee Brakmann von Pharma Deutschland fordert von den demokratischen Parteien ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft bei den Koalitionsverhandlungen und betont die Bedeutung eines wirtschaftlichen Aufschwungs. Der BPI warnt vor Herausforderungen durch die geo- und sicherheitspolitische Lage und fordert ein „gesundheitspolitisches Reset“. Notwendig seien Maßnahmen zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren, Bürokratieabbau und besserer Zugang zu Gesundheitsdaten, um Innovation und Forschung zu fördern. Die Branche fordert von der neuen Regierung eine handlungsfähige Politik zur Sicherstellung der Versorgung und zur Förderung von Innovation.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2025/02/24/arzneimittelhersteller-fordern-neuausrichtung-der-gesundheitsagenda

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Pharmaverbaende-fordern-schnelle-Regierungsbildung-und-Stabilitaet-456690.html

(zuletzt aufgerufen 24.02.2025)

Vorgaben für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)

24. Februar 2025 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/aerzte-nicht-jeder-schnupfen-gehoert-in-die-epa/

https://www.kbv.de/html/1150_74089.php

 

(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)

 

Ärzte klagen über technische Probleme: ePA-Start verzögert sich

14. Februar 2025 | von

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich aufgrund technischer Probleme in der laufenden Testphase. Ursprünglich für Mitte Februar geplant, wird der Start nun frühestens im April möglich sein. In den teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken gibt es weiterhin Schwierigkeiten, da viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch nicht vollständig mit den nötigen ePA-Modulen ausgestattet sind. Rund 80 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen sind mittlerweile technisch vorbereitet, jedoch fehlt das erforderliche Update in einigen Praxen.

Einige Ärzte berichten von Problemen beim Zugriff auf die ePA. Beispielsweise ist es in einer Hamburger Arztpraxis noch selten, dass Patienten mit einer funktionierenden ePA erscheinen. In der Rheumaambulanz eines Krankenhauses funktioniert die ePA mittlerweile bei den meisten Patienten, doch die elektronische Gesundheitskarte muss weiterhin im Terminal stecken bleiben, was den Prozess verzögert.

Zusätzlich gibt es Kritik an der Sicherheit der ePA. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte im Dezember Schwachstellen im System entdeckt. 28 Organisationen aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft fordern daher, dass alle Bedenken bezüglich der Sicherheit ausgeräumt werden, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert außerdem eine schnellere Bearbeitung der ePA, da der aktuelle Prozess zeitaufwendig und nicht refinanziert wird.

Bundesweiter Rollout der elektronischen Patientenakte verzögert sich auf Anfang 2025

13. Februar 2025 | von

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich und wird frühestens im April 2025 erfolgen. Ursprünglich war der Start für Mitte Februar vorgesehen, jedoch führten Sicherheitsbedenken und die Notwendigkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen zu einer Verschiebung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bereits im November 2024 darauf hingewiesen, dass Softwarehersteller mehr Zeit für die Einführung benötigen.

Für den Rollout müssen zwei zentrale Kriterien erfüllt sein: Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren, und es müssen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt werden. Daher sei eine „frühestmögliche bundesweite Nutzung“ erst im zweiten Quartal 2025 realistisch, so das BMG. Auch der elektronische Medikationsplan (eMP), der als Teil der ePA vorgesehen ist, wird entsprechend später eingeführt.

Die Gematik-Gesellschafter, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), wurden über die Verzögerung informiert. Ein weiteres Update, das „Zwischen-Release ePA 3.0.5“, ist für Juli 2025 geplant. Dieses Update soll die Stabilisierung und Optimierung des Systems unterstützen und den TI-Messenger für eine verbesserte Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten enthalten. Trotz der Verzögerungen arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck an der Umsetzung der ePA.

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/e-medikationsplan-erst-im-fruehjahr-2026-153125/

(zuletzt aufgerufen 11.02.2025)

https://www.kbv.de/html/1150_73808.php

(zuletzt aufgerufen 13.02.2025)

Sicherheitslücken und fehlerhafte Diagnosen: Probleme der elektronischen Patientenakte und ihre Folgen

12. Februar 2025 | von

Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.

In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.

Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.

Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html

https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)