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SmartMed

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019

Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte

24. Mai 2019 | von

Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.

Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle.  Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte,  kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019

Landesweite Einführung des Telenotarztes in NRW geplant

20. Mai 2019 | von

Das in Aachen genutzte Telenotarzt-Modell soll laut der Landesregierung in ganz NRW eingeführt werden. Landesgesundheitsminister Karl-Joseph Laumann sieht in dem Telenotarzt-Modell eine sinnvolle Erweiterung des Rettungssystems. Die Besatzung des Rettungswagens könne einen Telenotarzt mit Bild und Ton hinzuschalten, sodass dieser eine erste medizinische Einschätzung abgeben kann. Durch das Modell könnten mehr Notfälle durch einen Notarzt unterstützt werden und fahrende Notärzte gezielter für lebensbedrohliche Fälle eingesetzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103168/Telenotarzt-soll-in-Nordrhein-Westfalen-landesweit-eingefuehrt-werden, 20. Mai 2019

Apotheker wollen Web-App zur Verwaltung elektronischer Rezepte bereitstellen

13. Mai 2019 | von

Apotheker wollen allen Patienten eine „kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App“ für den Umgang mit E-Rezepten anbieten. Hierbei sollen die Möglichkeiten bestehen das Rezept einzusehen, in jeder beliebigen Apotheke einzulösen und nachzufragen, ob das Arzneimittel vorrätig ist. Außerdem seien Zusatzfunktionen wie eine Erinnerung an das Ablaufdatum oder die Einnahme vorgesehen. Die erste Version soll Ende 2019 oder Anfang 2020 herauskommen. Damit bietet der DAV die erste einheitliche Lösung für die Verwendung der E-Rezepte.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102940/Apotheker-entwickeln-Web-App-zur-Verwaltung-elektronischer-Rezepte, 13. Mai 2019

Sicherheitslücken bei mobilem Authentifizierungsverfahren für elektronische Patientenakte

07. Mai 2019 | von

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik betrachtet das für Smartphones vorgesehene Authentifizierungsverfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) als „neuralgischen Punkt für die gesamte nachfolgende Sicherheitskette“. Würde der Schlüsselgenerierungsdienst überwunden, könne sowohl auf die kryptografischen Mittel als auch die Inhalte der Patientenakte zugegriffen werden. Weiterhin sei durch das alternative Authentifizierungsverfahren „al.vi“, welches einen Zugriff auf die Gesundheitsdaten ohne die elektronische Gesundheitskarte vorsieht, eine „starke Authentifizierung der elektronischen Gesundheitskarte“ nicht mehr vorgesehen, sodass die Gesamtsicherheit des Systems deutlich verringert wird. Experten kritisieren, dass sich die Sicherheitsleistungen in die Implementierungsverantwortung der Hersteller verlagert und die exklusive Datenhoheit des Versicherten auf seinen medizinischen Daten aufgelöst werden würde.

Datenschützer sehen außerdem ein juristisches Problem. Durch eine fehlende rechtliche Klarstellung würde die Möglichkeit eröffnet werden, dass strafrechtliche Ermittlungen Gesundheitsdaten erheben dürfen, weil sich die ePA nicht im Gewahrsam des zeugnisverweigerungsberechtigten Arztes befinde.

Das BMG weist darauf hin, dass es neben dem „al.vi“ noch drei weitere Zugriffsmöglichkeiten für die ePA geben soll. Beispielsweise soll es einen Zugriff am Smartphone mittels elektronischer Gesundheitskarte über die NFC-Schnittstelle geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102771/Behoerde-sieht-Sicherheitsluecken-bei-mobilem-Authentifizierungsverfahren-fuer-elektronische-Patientenakte,  7. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019

Die Gewinner und mögliche Verlierer der Digitalisierung

16. April 2019 | von

Wenn die Digitalisierung zielgerichtet und sinnvoll vorangetrieben wird, können einige Parteien als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen.

Bei optimaler Nutzung der neuen digitalen Instrumente könnten für Patienten Mehrfachuntersuchungen verringert und eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglicht werden. Durch diese direkten Verbesserungen könnten indirekt auch die Kosten und damit die Beitragszahlungen gesenkt werden. Weiterhin würde die Forschung von den gespeicherten und ihnen zur Verfügung gestellten Daten profitieren. Allerdings sei dies auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit möglichen Nachteilen für die Versicherten verbunden. Nicht zuletzt würden auch Finanzinvestoren von der Digitalisierung profitieren.

Dr. Franz Stadler sieht jedoch die Vorteile eher bei den großen Organisationen wie Krankenkassen wohingegen die Interessen der schwächeren Beteiligten (Apotheker, Patienten) zu kurz kommen würden.

Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/die-digitalisierung-und-ihre-gewinner-gastkommentar/, 16. April 2019

Gesundheitshandwerke unterstützt Kampf gegen Digitalisierungsblockaden

12. April 2019 | von

Bei dem Treffen von Gesundheitsminister Jens Spahn mit den Vertretern der Gesundheitshandwerker in Köln, stellten die Gesundheitshandwerker klar, dass sie für eine Digitalisierung seien. Diese müsste jedoch an sinnvollen Stellen erfolgen, so dass beispielsweise das geplante elektronische Gesundheitsberuferegister unnötig sei, weil die Gesundheitshandwerker bereits ein funktionierendes System hätten. Weiterhin solle der Bürokratieaufwand im Rahmen der erhöhten Anforderungen an die Präqualifizierung der Gesundheitswerke überprüft und verbessert werden.

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/70547/4229026, 12. April 2019

Krankenkassen warnen vor Debakel bei Einführung der elektronischen Patientenakte

08. April 2019 | von

Die Digitalisierungs-Vorgaben von Gesundheitsminister Jens Spahn erfahren wachsenden Widerstand seitens der Krankenkassen. Der Zeitdruck und die harten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Fristen werden als kontraproduktiv empfunden. Die Krankenkassen sehen es weiterhin kritisch, dass das Angebot hochkompliziert und nur schwer nutzbar seien werde und dadurch für Enttäuschungen unter den Versicherten führen wird.

Die mobile Nutzung, die Spahn versprochen hat, werde nur als Notlösung funktionieren. Weiterhin sei die elektronische Patientenakte wegen fehlender Beachtung internationaler Standards nur in Deutschland verwendbar.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sorge-wegen-elektronischer-patientenakte-krankenkassen-warnen-vor-debakel-bei-digitalisierung/24169032.html, abgerufen am 8. April 2019

EKG-Funktion der Apple Watch kann keinen Arztbesuch ersetzen

04. April 2019 | von

Die Apple Watch 4 ist mit einer EKG Funktion ausgestattet. Diese kann zwar keinen Arztbesuch ersetzen, aber laut Professor Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK, dabei helfen, relevante Herzrhythmusdaten aufzuzeichnen um so die Diagnostik zu unterstützen.

Voruntersuchungen zeigten, dass eine 95% Übereinstimmung bei dem mit der Smart Watch detektierten Vorhofflimmern und dem klinisch dokumentierten Vorhofflimmern bestehe. Es seien allerdings noch umfangreiche klinische Folgestudien notwendig, bevor auf Basis dieser Datenbasis konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden könnten.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Apple-Watch-kein-Ersatz-fuer-Arztbesuch-253814.html, 4. April 2019