App soll bei der Medikamenteneinnahme helfen
Die von der Firma TruMedicines entwickelte App „TruScan“ erkennt durch einscannen Milliarden Pillen und liefert den Verbrauchern Informationen zu diesen.
Zur Identifikation scannt die App die Einkerbungen und Gravierungen auf der Tablette ein und gleicht sie in einer Hochgeschwindigkeits-Cloud ab. Nach Erkennung der Pille sollen die Patienten Informationen zu möglichen Wechselwirkungen, Inhaltsstoffen oder alternativen Wirkstoffen erhalten, sowohl schriftlich als auch akustisch. Um die Privatsphäre zu wahren, sollen die Daten laut Hersteller verschlüsselt an die Smartphones übertragen und nicht gespeichert werden.
Besonders Menschen, die viele Tabletten zu sich nehmen müssen, könnte diese App helfen den Überblick über diese zu behalten.
Quelle:
ingenieur.de, 15.06.2015
Neues Strukturgesetz für mehr Qualität in Krankenhäusern
Durch das im Kabinett beschlossene Krankenhausstrukturgesetz soll erreicht werden, dass die medizinische Qualität verbessert wird, die Krankenhäuser überall gut erreichbar bleiben und vergleichbar werden. Um dies umzusetzen soll sich hohe Qualität durch Zuschläge in Zukunft auch finanziell lohnen. Die eingerichteten Strukturfonds stellen Mittel zur Verfügung um beispielsweise eine Umstrukturierung von Krankenhäusern zu ermöglichen. Aus den Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds wurden dafür einmalig 500 Millionen Euro eingebracht.
Auch für genügend Pflegepersonal wird ein Förderprogramm aufgestellt, so stehen von 2016 bis 2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung, wodurch voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden können.
Quelle:
bundesregierung.de, 10.06.2015
Apothekerverband bemängelt E-Health-Gesetz
Das E-Health-Gesetz sieht für Patienten, die drei oder mehr Medikamente (auch Selbstmedikation) einnehmen, einen Medikationsplan vor.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kritisiert vor allem die „fehlende routinemäßige Einbindung der Apotheken“, wie ABDA Präsident Schmidt erklärte.
Die Erstellung des Medikationsplans soll weitestgehend von Ärzten übernommen werden, die dafür auch Anspruch auf Vergütung haben. Apotheker dürfen lediglich Aktualisierungen vornehmen, wofür allerdings keine laut Gesetz keine Vergütungsansprüche vorgesehen sind. Für ABDA Präsident Schmidt handle es sich bei der Medikationsanalyse jedoch um eine komplexe pharmazeutische Tätigkeit, die auch entsprechend vergütet werden sollte.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 29.05.2015
DAZ.online, 30.05.2015
Rheinland-Pfalz fördert Telematik-Projekt „E.He.R. versorgt“
Ziel ist es eine flächendeckende medizinische Versorgung in wohnortnähe auch zukünftig zu sichern. Laut Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler hätte man sich in Rheinland-Pfalz rechtzeitig vorbereitet und könne nun die flächendeckende Umsetzung entwickeln und prüfen.
Das Projekt soll vor allem eine funktionierende Infrastruktur schaffen, um eine medizinische Versorgung zu gewährleisten zu können. Im Rahmen des Vorgängerprojekts „E.He.R. erkannt“ (Etablierung eines Versorgungskonzeptes für Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen in Rheinland‐Pfalz) hätte man, wie die Gesundheitsministerin betonte, eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität und Zufriedenheit der Patienten feststellen können.
Quelle:
ehealth.com, 20.05.2015
Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz
Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- digitales Stammdatenmanagement
- Notfalldatenmanagement
- Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
- elektronischer Arztbrief
- Vergütung von Telekonsilen
Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.
Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015
Sinnvolle Telemedizin-Projekte
Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers „Ärztliche Priorisierung von Einsatzgebieten telemedizinsicher Patientenversorgung“ präsentiert die Bundesärztekammer (BÄK) einige für die Patienten sinnvolle Telemedizinische-Verfahren.
Laut Vorsitzenden des Telematik-Ausschusses der BÄK, Dr. Franz-Joseph Bartmann, müsse man zwischen angebotsgetriebenen Anwendungen und medizinisch sinnvollen Anwendungen unterscheiden. Ziel der telematischen Verfahren müsse immer eine hochwertige Patientenversorgung sein. Hier müsse man vor allem demographische Veränderungen und dem zunehmenden Ärztemangel entgegen wirken.
Folgende Verfahren wurden als nützlich eingestuft:
- Telekonsile, die die innerärztliche Kommunikation verbessern und Zugang zu Expertenwissen stellen, wie Teletumorkonferenzen in der interdisziplinären Versorgung oder Telekonsile in der Notfall- und Palliativversorgung
- Telemonitoring und -casemanagement chronisch Kranker, um Ärztemangel entgegen zu wirken
- Systeme der psychotherapeutischen Versorgung
- Verfahren zu Überbrückung von Versorgungslücken
Quelle:
Ärzte Zeitung, 22.05.2015
Experimentierklausel für Online-Sprechstunde
Sowohl Patienten als auch Ärzte sind zunehmend offener für neue Technologien, doch meistens sind gesetzlich die Hände gebunden. Vor allem im ländlichen Bereich könnte man über Online-Sprechstunden einige Versorgungsengpässe verbessern und Ärzte deutlich entlasten.
Mentzinis, Experte beim Verband Bitkom kritisierte die fehlenden finanziellen Anreize und die starren Vorgaben für Ärzte. Mit der Experimentierklausel könne man Ärzten Mut verleihen, telemedizinische Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und weiter zu entwickeln.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 26.05.2015
Solingen: EDV-gestützte Kooperation zwischen Ärzte und Pflegekräfte
Das Ärztenetz in Solingen ist nicht länger nur für Haus-, Fachärzte und Kliniken zugänglich. Durch fortschreitende, sektorübergreifende Integrationsmaßnahmen werden zunehmend auch Pflegeheime und ambulante Pflegeeinrichtungen mit dem bestehenden Praxisnetz verbunden.
Laut EDV-Geschäftsführer Kuypers entstehen für alle Beteiligten Vorteile. Die fachübergreifende Zusammenarbeit profitiert von Zeitersparnissen durch das interne Mail-System, das eine schnelle und einfache Kommunikation möglich macht.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 20.05.2015
Rückruf von Importarzneimitteln
Wie die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) bekannt gab, müssen erneut „nicht verkehrsfähige Packungen“ aus dem Arzneimittelimport zurückgerufen werden. Laut Importunternehmen handle es sich um unveränderte Originalware, allerdings könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Ware von nicht autorisierten Großhändlern in die Lieferkette geraten seien.
Rückrufe vergangenen Jahres waren Folgen gestohlener Diebstähle aus Italien.
Quelle:
DAZ.online, 19.05.2015
Ärzte verweigern sich dem Stammdatenabgleich
Ärzte fühlen sich nicht für den online Stammdatenabgleich der elektronischen Gesundheitskarte verantwortlich, wie man auf dem Ärztetag in Frankfurt nun verlauten lies. So sei dies eine rein administrative Aufgabe, die Sache der Kassen sei und nichts im ärztlichen Alltag zu suchen habe.
Ab Herbst soll in einigen Regionen Deutschlands der Datenabgleich getestet werden. Laut gematik dauere das nicht länger als 5 Sekunden. Dabei werden neben der Adresse des Versicherten, die Gültigkeit der Versicherung, sowie dessen Zuzahlungsstatus online geprüft. Trotzdem solle der vierteljährliche Abgleich laut Ärzteschaft eher in Krankenkassenfilialen oder Apotheken erfolgen.
Gleichzeitig sei die Ärzteschaft jedoch grundsätzlich gegenüber sinnvollen telemedizinischen Anwendungen, wie dem Medikationsplan oder dem elektronischen Arztbrief offen, wie man zum Abschluss der Tagung bekannt gab.
Quelle:
heise online, 16.05.2015
e-health.com. 15.05.2015