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SmartMed

Schlagwort: ‘App’

Medizinische Sensoren für die Telemedizin

14. Januar 2020 | von

Das US-Startup MedWand Solutions hat auf der CES sein Telemedizinmodul vorgestellt. Das Modul enthält diverse Sensoren und kann um Messadapter erweitert werden. Es soll Patienten ermöglichen in ihrem Zuhause Messungen durchzuführen und die Ergebnisse mit einem Telemediziner zu besprechen. Die Anwender müssen sich hierfür eine App herunterladen und erhalten einen Link für den sicheren Zugang zu einem Telemediziner. Das Startup möchte Pakete für Patienten, Pflegekräfte, mobile Ärzte und fürs Militär anbieten.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Medizinische-Sensoren-fuer-den-Arztbesuch-im-Internet-4628296.html, 14. Januar 2020

Schwedisches Startup Kry bringt Telesprechstunden nach Deutschland

02. Januar 2020 | von

Seit Anfang Dezember ist die schwedische Telesprechstunden Plattform Kry auch in Deutschland verfügbar. Patienten können mithilfe einer Smartphone-App eine Videosprechstunde buchen und zunächst Fragen zu ihren Beschwerden beantworten. Spätestens 20 bis 30 Minuten danach meldet sich ein Arzt mit deutscher Approbation und einer Ausbildung auf Facharztniveau. Zunächst soll sich auf allgemeinärztliche Behandlungen fokussiert werden.

Patienten könnten sich verschriebene Medikamente wahlweise von einer Online Apotheke liefern lassen oder in einer Apotheke ihrer Wahl kaufen. Hierzu wird ein Rezept mit elektronischer Signatur, aber mittels Fax übermittelt. Dies soll so lange der Fall sein, bis eine geeignete Telematikinfrastruktur gebe.

Das Angebot gilt zunächst allerdings nur für privatversicherte Patienten, ein Angebot für Kassenpatienten soll 2020 folgen.

 Quellen: https://www.gruenderszene.de/health/telemedizin-kry-videosprechstunde-deutschland?interstitial, 2. Januar 2020

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/12/20/kry-telemedizin-mit-rezepten-per-fax/chapter:2, 2. Januar 2020

Bundestag beschließt Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn

14. November 2019 | von

Der Bundestag hat am 7.11. das Digitalisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen. Es wird voraussichtlich im Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz bestimme, dass bestimmte Apps von der Krankenkasse bezahlt werden sollen, wenn sie der Arzt verschreibt. Weiterhin sollen Mediziner über ihre Onlinesprechstunden auf ihren Internetseiten informieren dürfen. Ebenso werden Arztpraxen und Apotheken bis Ende September 2020 und Krankenhäuser bis Januar 2021 verpflichtet sich an das bundesweite Datennetz anzuschließen. Sollten sich Praxen weigern drohen ihnen ab März 2020 Honorarkürzungen. Außerdem solle der elektronische und damit papierlose Fach-Austausch gefördert werden, indem der Faxversand nicht mehr höher vergütet werde.

In Sache der kritisierten, geplanten Gesundheitsdatenbank sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, die Daten bereits pseudonymisiert an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung zu übermitteln. Dies ist eine verstärkte Sicherungsvorkehrung, da die Pseudonymisierung ursprünglich erst bei der Weiterleitung an die Gesundheitsdatenbank geplant war.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-gesundheits-apps-kommen-bald-auf-rezept-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191107-99-617593, 14. November 2019

Datenschutz und Entlastung der Ärzte müssen im Vordergrund stehen

29. Oktober 2019 | von

Dr. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen betont, dass eine schnelle Digitalisierung nicht wichtiger sei als ausreichender Datenschutz. Mediziner und Patienten sollten durch digitale Anwendungen entlastet werden. Dies berücksichtige Gesundheitsminister Jens Spahn nicht ausreichend. Weiterhin gebe es im Gesundheitswesen keine unabhängige Instanz, die Gesundheits-Apps prüft und genehmigt. Die Landesärztekammer gab auch positive Beispiele:

Laut der Landesärztekammer berücksichtige dies die App „Warts-Ab“. Diese gebe pro Patient eine einmalige Ziffernfolge in Form eines Barcodes aus, die der Patient dann einscannen kann. Dies soll es Patienten ersparen lange im Wartezimmer zu warten und sie dadurch vor Infektionskrankheiten geschützt werden.  Im Falle eines Hackerangriffs, können die Hacker nur die Ziffer und keine personenbezogenen Daten sehen.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/ehealth/artikel/landesaerztekammer-hessen-besteht-auf-hohen-nutzen-von-digitalisierungsprojekten/, 29. Oktober 2019

Diabetespraxis testet das E-Rezept

25. Oktober 2019 | von

Die Techniker Krankenkasse (TK) erprobt den Praxisbetrieb des E-Rezepts seit einigen Monaten in einer großen Diabetespraxis. Die Patienten könnten dort ihre Verordnungen als E-Rezept auf ihr Smartphone erhalten. Hierzu müsse nur die App „LifeTime“ installiert werden. Die Diabetespraxis wurde bewusst als Kooperationspartner ausgewählt, weil Diabetespatienten häufig Rezepte benötigen, ein Arztbesuch hierfür jedoch nicht immer zwingend notwendig sei.

Interessierte Patienten müssten sich aktiv einschreiben und könnten dann bei jeder Verordnung bestimmen, ob sie es in Papier- oder elektronischen Form erhalten möchten. Bei der Wahl des E-Rezepts erhalte der Patient einen QR-Code und ein Bild des Rezepts. Das Bild sei nicht zwingend notwendig, wurde sich jedoch von den Patienten gewünscht um erkennen zu können, was genau verschrieben wurde.  Der Code könne vorab an teilnehmende Apotheken geschickt werden, um sicherzustellen, dass die Medikamente bei der Abholung vorrätig sind. Laut Dr. Verheyen öffnet der QR-Code  in der Apotheke einen sicheren VPN-Tunnel direkt in die Praxissoftware des verschreibenden Arztes und zum hinterlegten Rezept.

Die Krankenkasse möchte durch das Projekt Erfahrungswerte sammeln und dadurch herausfinden, welcher Mehrwert sich für die Patienten, Ärzte und Apotheker ergeben könnte.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/krankenkasse-testet-mit-diabetespraxis-das-elektronische-rezept/, 25. Oktober 2019

Verordnungsfähigkeit bei Apps auf Rezept

11. Oktober 2019 | von

Die Verordnungsfähigkeit von medizinischen Apps ist geplant. Dennoch gebe es laut Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, noch Rahmenbedingungen zu klären. Bislang seien die Konsequenzen nicht durchdacht. Beispielsweise sei noch unklar, wer die Haftung trägt und ob alle Ärzte dazu verpflichtet sind die Daten aus Apps auszulesen. Diese Lücken werde laut Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesgesundheitsministerium, jedoch die Rechtsverordnung klären. Um die medizinischen Apps schneller in die Versorgung zu bringen würde es laut Tom Ackermann, Chef der AOK Nordwest ausreichen sie den Versicherten über Satzungsleistungen zugänglich zu machen.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/e-health/article/997882/e-health-uebernimmt-apps-rezept-haftung.html, 11. Oktober 2019

Die elektronische Patientenakte hat höchste Priorität

08. Oktober 2019 | von

Das Bundesgesundheitsministerium möchte die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nach vorne bringen. Hierzu sollen dem von dem Bundestag letzte Woche besprochene Digitale-Versorgungs-Gesetz weitere Regelungen folgen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) habe hierbei höchste Priorität. Für die 72 Millionen Versicherten solle ab Januar 2021 neben allen regulären Patientendaten auch Impfausweis, Mutterpass, das Kinder U-Heft und das Zahnbonusheft digital verwaltet werden können.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel merkt jedoch an, dass die Informationen in der ePA, aufgrund der Freiheit des Patienten zu bestimmen welche Informationen gespeichert werden, bzw. dem Arzt zugänglich gemacht werden, nicht ausreichend seien und Mediziner vollständigere Informationen bräuchten.

Ärztlich verordnete Apps sollen künftig ebenfalls eine Rolle spielen. Hierfür sei ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren in Kraft gesetzt werden. Haftungsfragen und eine mögliche Zweitdatenverwertung sollen durch eine Rechtsverordnung, die Rahmenbedingungen schaffen soll und Gesprächen mit Apple und Google geklärt werden.

Quelle: https://www.medical-tribune.de/meinung-und-dialog/artikel/digitale-versorgung-gesetz-erezept-epa-und-telemedizin-sollen-kommen/ , 08. Oktober 2019

Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg

27. Juni 2019 | von

Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019

Verordnete Gesundheits-Apps können zu Milliardenkosten führen

14. Juni 2019 | von

Der AOK-Bundesverband warnt vor hohen Folgekosten und Gefahren für Patienten, die durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) anfallen können. Insbesondere seien Gesundheitsapps, die Ärzte verordnen sollen eine Gefahr, weil diese ohne ausreichende Überprüfung ihres Gesundheitsnutzens von den Kassen übernommen werden sollen und das zu einem von den Herstellern festgesetzten Preis. Hinzu komme, dass die Hersteller angesichts beliebig wählbarer Produktzyklen jedes Jahr „neue“ Produkte auf den Markt bringen können, um so den Preisverhandlungen aus dem Weg zu gehen. So entstehe ein erhebliches Kostenrisiko für die gesetzlich Versicherten.

Der AOK-Bundesverband schlägt vor, dass der Preis der digitalen Anwendungen analog zum Hilfsmittelbereich in wettbewerblichen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Anbietern durchgeführt wird. Weiterhin müsse es eine Verpflichtung zu Studien über die Nützlichkeit der digitalen Anwendungen geben.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103781/AOK-rechnet-mit-Milliardenkosten-durch-verordnete-Gesundheits-Apps, 14. Juni 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019