Schlagwort: ‘Arzneimitteltherapiesicherheit’
Apotheken starten pharmazeutische Video-Beratungs-App
Die am 9. April 2020 gestartete kostenlose pharmazeutische Video-Beratungs-App „Telepharmazie“ ermöglicht es Kunden, sich von zu Hause aus Rat von ihrem Apotheker vor Ort zu holen. Durch die Corona-Pandemie verzeichneten die Apotheken einen Kundenrückgang von ungefähr 30 bis 50 Prozent. Deshalb haben selbstständige Vor-Ort-Apotheker die Anwendung aus Eigenmitteln mit dem Ziel entwickelt, die Kunden zuhause abzuholen. Hierdurch würden eine kontaktlose Beratung ermöglicht, mögliche Anwendungsfehler vermieden und dadurch die Arzneimittel-Therapiesicherheit verbessert.
Patienten fragen einen Termin an und erhalten ihren Zugangscode zum Beratungsgespräch über eine datenschutzkonforme Plattform, deren Server in Deutschland stehe. Präsenzapotheker müssen sich nach Angaben der Entwickler nur registrieren und können dann ihre Kunden via Video-Chat beraten.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-neuer-video-app-apotheken-kunden-zu-hause-beraten-116885/, 14. April 2020
E-Health-Projekt „eMMa“ zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Das Leipziger E-Health-Projekt „eMMa“ („Patientenzentriertes E-Medikationsmanagement als Add-On zum Medikationsplan“) ist in dem Universitätsklinikum Leipzig und den Sana Kliniken Leipziger Land Anfang März in den Testbetrieb gestartet. Das von Medizininformatikern, Ärzten und Apothekern entwickelte Computertool soll den Prozess der Aufnahme von Patienten in das Krankenhaus optimieren. Kernstück des Tools ist ein elektronischer Medikationsplan nach Vorgaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans. Haben die Patienten vor ihrem Klinikaufenthalt eine vollständige Übersicht über alle Medikamente mithilfe einer App erstellt, können diese Daten schnell und zuverlässig in das Kliniksystem übertragen werden. Dadurch soll mehr Zeit für das Aufnahmegespräch entstehen und arzneimittelbezogene Probleme schneller erkannt werden.
Langfristig soll neben dem optimierten Aufnahmemanagements auch die Möglichkeit weiterer Anwendungen bestehen. So könnten Ärzte beispielsweise bereits früh über das Auftreten unerwünschter Wirkungen von Medikamenten informiert werden.
Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/it-digital-health/detail/projekt-emma-zur-arzneimitteltherapiesicherheit-geht-online-a-42764, 13. März 2020
Bundeseinheitliche Medikationsplan ist nicht selbsterklärend
Seit einigen Jahren haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie drei oder mehr Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen. Hierbei soll der bundeseinheitliche Medikationsplan das Risiko von Fehlanwendungen minimieren. Er enthält eine standardisierte Form der Auflistung aller eingenommenen Medikamente.
Jedoch zeigen mehrere Untersuchungen, dass die Angaben des bundeseinheitlichen Medikationsplans ohne Erklärungen missverstanden werden. So haben beispielsweise in einer Kohorte von 90 Patienten nur 43 Prozent die Medikationsanweisungen richtig verstanden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ein-hilfsmittel-mehr-nicht-115813/, 28. Februar 2020
Start des E-Rezept Pilotprojekts in den Modellregionen Stuttgart und Tuttlingen
In der Modellregion nehmen zehn Apotheken an dem Pilotprojekt „Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken“ (Gerda) teil. In dieser Phase ist es an die telemedizinische Plattform Docdirekt gekoppelt. Bei positivem Verlauf soll es ab 2020 auf Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Wird ein elektronisches Rezept ausgestellt benötigt der Arzt neben einem speziellen Arztausweis auch ein Kartenlesegerät am PC. Das Rezept, welches mit einer digitalen Signatur versehen ist, wird verschlüsselt auf dem digitalen Speicher von Gerda abgelegt. Der Patient kann das Rezept dann auf seinem Smartphone ansehen und eine Apotheke auswählen, an die das Rezept gesendet wird. Daraufhin erhält er Statusmeldungen zu dem Stand der Bearbeitung. Weiterhin gäbe es eine Chatfunktion zwischen Apotheke und Patient.
Peter Treu, Apotheker, sieht in dem E-Rezept die Möglichkeit den Arbeitsaufwand zu verringern. Einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sieht Treu in der Wohnortnähe, da eine Lieferung schneller erfolgen könne, und zusätzlich eine Beratung an der Haustüre stattfinden könnte. Ein weiterer Vorteil der Digitalisierung soll eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit sein, da mögliche Wechselwirkungen frühzeitig erkannt werden können.
Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pilotprojekt-gerda-in-stuttgart-und-tuttlingen-gestartet-arztrezepte-direkt-per-app-auf-das-smartphone.b8a57147-81f3-4661-9281-b7d6ad5968b1.html, 5. Dezember 2019
Gesundheitsministerin Steffens fordert mehr Wahlfreiheit beim Medikationsplan
Im ihrem Grußwort anlässlich der Eröffnung des deutschen Apothekertags in Düsseldorf sprach Steffens von den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Es müssen Kostensenkungen erreicht werden, damit die weniger werdenden Beitragszahler ausgeglichen werden können. Die Apotheker würden die entscheidende Rolle bei dem Thema der Arzneimitteltherapiesicherheit einnehmen. Weil die Apotheker den Überblick über die Medikamente der Patienten haben, sollten sowohl Ärzte als auch Apotheker für den Medikationsplan verantwortlich sein. Letzen Endes müsse der Patient die Wahl treffen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/10/01/steffens-fordert-wahlfreiheit-beim-medikationsplan, 3. Oktober 2019
Grüne wollen Apotheker stärker in den Medikationsplan einbinden
Die Grünen kritisieren in einem Antrag zum E-Health-Gesetz die „Arztzentriertheit“ und fordern, dass die Apothekerinnen und Apotheker stärker in den Medikationsplan eingebunden werden, um eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit sicher zu stellen. Dabei sollen alle Apotheken ein Schreibrecht unter Zustimmung des Versicherten erhalten. Der Medikationsplan solle für ein Medikationsmanagement genutzt werden und bedürfe deshalb einer medizinischen und pharmazeutischen Sicht, um die Wechsel- und Nebenwirkungen aller Arzneimittel zu berücksichtigen. Eine verbesserte Vernetzung der Gesundheitsberufe könne zur Vermeidung von Fehlmedikationen, Fehlbehandlungen und Doppeluntersuchungen beitragen.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/25/grune-wollen-apotheker-starken-einbinden, 25. September 2019
Regierung will Apotheken nicht in den Medikationsplan einbinden
Die Bundesregierung hat die Forderung der Apothekerschaft, sie gesetzlich in den Medikationsplan einzubinden, abgelehnt. Sie sieht lediglich vor, dass Apotheker im Rahmen der Arzneimittelabgabe dazu verpflichtet werden sollen, den Medikationsplan zu aktualisieren. Begründet werde dies dadurch, dass dem Arzt alle erforderlichen Informationen im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen und er als erster Kontakt die erforderlichen Inhalte des Medikationsplans ohnehin festlegt.
Die ABDA kann diesen Beschluss nicht verstehen und setzt sich weiterhin für die Stärkere Einbindung der Apotheker ein. Die Stammapotheke des Patienten sei der einzige Ort, an dem die Rezepte des Hausarztes und verschiedener Fachärzte mir der Selbstmedikation des Patienten zusammentreffen. Deshalb sollte dieses Wissenspotential genutzt werden.
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/17/regierung-will-apotheken-nicht-einbinden, 18. September 2019
Apotheker wollen in den Medikationsplan eingebunden werden
Weil die Apotheker nicht bei dem im E-Health-Gesetz verankerten schriftlichen Medikationsplan berücksichtigt werden, fordert die Apothekerschaft nun eine konsequente Einbindung in den Medikationsplan für GKV-Versicherte. So wird ein gesetzlicher Anspruch des Versicherten nicht nur gegenüber dem Arzt, sondern auch gegenüber dem Apotheker gefordert. Weiterhin sei es notwendig, vor der Erstellung eines Medikationsplans eine Medikationsanalyse durchzuführen, die angemessen vergütet werden solle.
Begründet werden die Forderungen der Apothekerschaft damit, dass es ein wesentlicher Bestandteil des Versorgungsauftrags der Apotheker sei, für Arzneimitteltherapiesicherheit zu sorgen.
Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/09/04/Medikationsplan-Apotheker-wollen-mitmachen, 9. September 2020
Die Gewinner und mögliche Verlierer der Digitalisierung
Wenn die Digitalisierung zielgerichtet und sinnvoll vorangetrieben wird, können einige Parteien als Gewinner der Digitalisierung hervorgehen.
Bei optimaler Nutzung der neuen digitalen Instrumente könnten für Patienten Mehrfachuntersuchungen verringert und eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglicht werden. Durch diese direkten Verbesserungen könnten indirekt auch die Kosten und damit die Beitragszahlungen gesenkt werden. Weiterhin würde die Forschung von den gespeicherten und ihnen zur Verfügung gestellten Daten profitieren. Allerdings sei dies auch mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und damit möglichen Nachteilen für die Versicherten verbunden. Nicht zuletzt würden auch Finanzinvestoren von der Digitalisierung profitieren.
Dr. Franz Stadler sieht jedoch die Vorteile eher bei den großen Organisationen wie Krankenkassen wohingegen die Interessen der schwächeren Beteiligten (Apotheker, Patienten) zu kurz kommen würden.
Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/die-digitalisierung-und-ihre-gewinner-gastkommentar/, 16. April 2019
Lückenhafte Medikationspläne
Eine Studie bezüglich des Informationsgehalts und des Nutzens eines Medikationsplans der Uni Münster hat erhebliche Defizite hinsichtlich der Vollständigkeit und Aktualität der Pläne ergeben.
Gemeinsam mit der LAK Westfalen-Lippe wertete die Universität Münster die Medikationspläne von 500 Patienten aus. Sowohl die Einnahmehinweise, als auch die Informationen zur Indikation des Arzneimittels fehlten bei über 90% der untersuchten Pläne. Informationen bezüglich der Dosierung der Medikamente fehlten bei rund einem Drittel.
Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 11.12. 2016