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Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte
Seit Anfang des Jahres sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) auszustellen, nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Privatversicherte. Das E-Rezept bietet eine digitale Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten und wird derzeit in Arztpraxen und Apotheken technisch implementiert. Während gesetzlich Versicherte das E-Rezept obligatorisch nutzen müssen, bleibt es für Privatversicherte optional. Sie können selbst entscheiden, ob sie es verwenden möchten oder nicht.
Ein Vorteil des E-Rezepts für Privatversicherte ist die Möglichkeit, Kostenbelege von Medikamenten direkt in der E-Rezept-App einzusehen und zur Erstattung an ihre private Krankenversicherungs-App weiterzuleiten. Ab 2025 soll das E-Rezept für Privatversicherte mit einer elektronischen Patientenakte verknüpft werden, was eine nahtlose Verwaltung von medizinischen Daten ermöglicht.
Anders als gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkassenkarte verwenden, müssen Privatversicherte das E-Rezept in der Apotheke mithilfe digitaler Identitäten einlösen, die von ihrer privaten Krankenversicherung bereitgestellt werden. Sie können das E-Rezept entweder in der Apotheke vor Ort oder von zu Hause aus über die entsprechende App einlösen. Zudem können sie den aktuellen Status ihres Rezepts in der E-Rezept-App überprüfen, um zu sehen, ob es bereits eingelöst wurde oder von der Arztpraxis signiert wurde.
Quelle: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/jeder-versicherte-entscheidet-selbst-ob-er-das-e-rezept-nutzt/ (letzter Zugriff am 22. 04. 2024)
Neue Wege im Gesundheitswesen: E-Rezepte über Krankenkassen-Apps
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt weiter Fahrt auf, wie die jüngsten Entwicklungen im Bereich des E-Rezepts zeigen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat einen wichtigen Schritt getan und bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt. Diese Funktion wird voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres zur Verfügung stehen.
Die Möglichkeit, Rezepte über die App der Krankenkasse einzulösen, stellt einen großen Fortschritt dar, da die Versicherten damit ihre Rezepte selbst einsehen können. Diese Möglichkeit besteht über die herkömmliche Krankenversicherungskarte nicht.
Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die hohe Nutzerzahl der Krankenkassen-Apps im Vergleich zur Gematik-App. Während nur wenige Versicherte die Gematik-App nutzen, haben bereits rund 6 Millionen Versicherte die TK-App heruntergeladen. Die Integration des E-Rezepts in die Apps der Krankenkassen bietet den Versicherten die Möglichkeit, alles an einem Ort zu haben und einen umfassenden Überblick über ihre Gesundheitsdaten zu erhalten.
Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/03/28/tk-beantragt-zulassung-bei-gematik
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tk-will-e-rezept-in-app-integrieren-146420/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
Neue Gesetze für Medizinforschung und Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen: Was bedeutet das für Patienten und Ärzte?
Die Bundesregierung hat kürzlich wichtige Schritte unternommen, um die medizinische Forschung zu fördern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Am 27. März verabschiedete das Kabinett das Medizinforschungsgesetz mit dem Ziel, die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie die forschungsbezogenen Zulassungsverfahren für Arzneimittel, Medizinprodukte und Strahlenanwendungen zu beschleunigen und zu entbürokratisieren und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards für die Patienten zu gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland sollen verbessert werden.
Gleichzeitig treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und den Umgang mit Gesundheitsdaten regeln. Ärzte sind verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen, andernfalls drohen Sanktionen. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten, sofern sie dem nicht aktiv widersprechen. Die Krankenkassen erhalten über ihre ePA-Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur Zugriff auf das E-Rezept, wodurch eigene E-Rezept-Anwendungen überflüssig werden.
Ab dem 15. Januar 2025 müssen Apotheken die Medikationspläne aktualisieren und zeitnah im elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten speichern. Der Zugriff der Apotheken ist auf drei Tage begrenzt, es sei denn, es erfolgt eine Verlängerung mit dem Versicherten. Das Gesetz ermöglicht auch Maßnahmen der assistierten Telemedizin, darunter die Beratung über telemedizinische Leistungen und die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Die Praxen müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Rezepte auszustellen und zu übermitteln, andernfalls droht eine pauschale Kürzung der Vergütung um 1%. Darüber hinaus können Krankenkassen ihre Versicherten auf Basis der vorhandenen Daten auf individuelle Gesundheitsrisiken hinweisen.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/digitalgesetze-treten-morgen-in-kraft-146402/
zuletzt aufgerufen am 05.04.2024
E-Rezept wird ab 1. Januar 2024 Standard für gesetzlich Versicherte
Das E-Rezept gibt es bereits seit 2022. Ab dem 01.01.2024 wird es nun aber verbindlich für alle gesetzlich versicherten Patienten. Für Patienten gibt es mehrere Wege das Rezept dann einzulösen. Man kann es mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen, per E-Rezept App oder mit einem Rezeptcode, welchen die Apotheke scannt.
Das E-Rezept kann sowohl in allen Apotheken deutschlandweit eingelöst werden als auch in Online-Apotheken.
Eine zuvor verbreitete Sorge war bezüglich des Datenschutzes beim E-Rezept. Auf der Website der Bundesregierung wurde nun darüber aufgeklärt. Bei einer digitalen Übertragung des Rezeptes von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden die Rezepte mehrfach verschlüsselt, sodass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt seien. Das E-Rezept werde von dem Arzt oder Ärztin signiert und könne anschließend nicht mehr bearbeitet werden. Es werde regelmäßig auf seine Sicherheit geprüft, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Quelle:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/ab-1-januar-das-e-rezept-wird-standard-2198360 (zuletzt aufgerufen am 27.12.2023)
Bundesweiter Start des E-Rezepts
Ab dem 1. Juli wird das E-Rezept deutschlandweit eingeführt, nachdem es bereits seit September letzten Jahres in Westfalen-Lippe im Einsatz ist. Laut Gesundheitsminister Lauterbach können Patienten das E-Rezept bequem mit ihrer Versichertenkarte abrufen, ohne eine PIN eingeben zu müssen. Alternativ steht die Smartphone-App „E-Rezept“ zur Verfügung, die einen QR-Code zur schnellen Ablesung des Rezepts bereithält.
Gemäß Statistiken der Gematik wurden deutschlandweit bereits über zwei Millionen E-Rezepte eingelöst. Etwa drei Viertel aller deutschen Apotheken und die meisten Arztpraxen sind bereits technisch auf das E-Rezept vorbereitet.
Das E-Rezept soll das traditionelle Papierformat der Krankenkassen bald ersetzen, obwohl eine verpflichtende Nutzung erst im kommenden Jahr erwartet wird.
https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/E-Rezept-startet-zum-1-Juli-Was-aendert-sich-fuer-Patienten,elektronischesrezept100.html (letzter Zugriff am 22.06.2023)
Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.
Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.
Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)
EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen
Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.
Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.
Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.
Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.
Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.
Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/
(letzter Aufruf 06.03.2023)
Pilotprojekt „E-Rezept“ gestoppt
Am 03.11. 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ihren Ausstieg aus dem Roll-Out bekannt gegeben und damit die Testphase des E-Rezepts vorerst gestoppt. Grund dafür ist eine Datenschutzlücke in der eGK, deren Einsatz für den nächsten Schritt des Roll-Outs vorgesehen war. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) hat sich gegen die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für das E-Rezept ausgesprochen, da die Rezeptdaten auch ohne Freigabe des Karteninhabers eingesehen werden können. Somit entfällt die Grundlage des Pilotprojekts, da die eGK zur Authentifizierung und Identifizierung der Patienten benötigt wird. Westfalen-Lippe ist die einzige Pilotregion, in welcher das E-Rezept im großen Stil eingeführt werden sollte. Nun gilt das Pilotprojekt „E-Rezept“ vorerst als gescheitert.
Quellen: Bundesweit einziges Pilotprojekt „E-Rezept“ in Westfalen-Lippe gestoppt – Nachrichten – WDR
KV steigt aus: E-Rezept-Rollout vorerst gescheitert (aerzteblatt.de)
Weiterer Dämpfer für das E-Rezept: Letzte Testregion steigt aus Testphase aus | heise online
(Zugriff am 04.11.2022)
Schleswig-Holstein steigt aus der Testphase des E-Rezepts aus
Schon im August hat die Kassenärztliche Vereinigung in Kiel angekündigt, dass sie aus dem E-Rezept-Test-Projekt aussteigen will. Grund dafür sind Bedenken wegen des Datenschutzes. So werden datenlose Transfer-QR-Codes schon als Gesundheitsdaten eingestuft und dürfen folglich nicht per Mail weiterverschickt werden.
Eine Alternative gibt es laut der KV derzeit nicht. Die Gematik-App könne aus verschiedenen Gründen nicht genutzt werden. Einerseits gäbe es zu wenige NFC-fähige Gesundheitskarten. Anderseits besäßen nur wenige Patienten den benötigten Smartphone-Typ. Eine weitere Hürde in der Einrichtung der App stellt das Verbot des Video-Ident-Verfahrens dar. Das Video-Ident-Verfahren bot Patienten die Möglichkeit, sich bei den Krankenkassen zu identifizieren, indem sie mit ihrer Handykamera zeitgleich ihre Ausweispapiere und ihr Gesicht erfassten. Aufgrund einer Sicherheitslücke, die durch den Chaos Computer Club aufgedeckt wurde, hat die Gematik eben dieses Identifikationsverfahren verboten.
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-schleswig-holstein-steigt-aus/
(Zugriff am 12.10.2022)
E-Rezept: Datenschützer gegen eGK-Verfahren
Nachdem in Schleswig-Holstein der Versand der E-Rezept-Token via E-Mail aufgrund von Datenschutzbedenken untersagt wurde, soll die eGK eine mögliche Alternative bieten. Versicherte könnten durch das Einlesen ihrer Gesundheitskarten Apotheken den Zugriff auf den Fachdienst und somit auf die dort gespeicherten E-Rezepte erlauben. Dies würde den örtlichen Apotheken einen Vorteil gegenüber Versandapotheken sichern, da letztere von dem Verfahren ausgeschlossen wären. Zurzeit wird ein Großteil der E-Rezepte auf Papier gedruckt, weil die Gematik-App kaum zum Einsatz kommt. Das eGK-Verfahren stellt eine papierlose Alternative dar. Doch Datenschützer positionieren sich gegen den Vorschlag der Gematik, da die Möglichkeit eines Missbrauchs der gespeicherten Daten auf dem Server wegen fehlender Identifikationsverfahren besteht.
Mögliche Lösungsvorschläge wären das Signieren eines Prüfnachweises, das Ausstellen eines Zugangstokens durch den Versichertenstammdatenmanagement-(VSDM)-Dienst nach der Prüfung der gültigen eGK, oder die direkte Kommunikation zwischen dem VSDM-Dienst und dem E-Rezept-Fachdienst in Kombination mit der Ausstellung einer Vorgangsnummer. Sollten alle Optionen nicht möglich sein, bestünde weiterhin die Möglichkeit der Identifizierung durch die PIN-Eingabe in einer Apotheke.
(Zugriff am 21.10.22)