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SmartMed

Schlagwort: ‘Digitalisierung’

E-Patientenakte für alle ab 2025

25. Oktober 2023 | von

Aktuell müssen Patienten bei ihrer Krankenkasse per Opt-In die elektronische Patientenakte beantragen. Etwa 1 Prozent der Versicherten haben dies bisher getan. Laut dem Digitalgesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen jedoch alle Versicherten ab 2025 automatisch eine E-Patientenakte erhalten. Wer keine E-Patientenakte haben wolle, müsse widersprechen.

Dieser Beschluss sorgte für Kritik und eine Petition für die Beibehaltung der Opt-In Variante wurde erstellt. Die Petition erhielt über 50.000 Unterschriften und wurde in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses besprochen.

Die Kritik an der E-Patientenakte sei die Abschaffung der Schweigepflicht und fehlender Datenschutz. Dem kam das Bundesgesundheitsministerium entgegen und wies auf die verschlüsselte Übertragung der Daten hin. Es wurde auch betont, dass die Schweigepflicht weiterhin bestehe und Strafen drohen, wenn Ärzte sich nicht daran hielten.

Quellen: https://www.heise.de/news/Petition-gegen-Opt-out-Patientenakte-Gesundheitsministerium-laesst-Fragen-offen-9329301.html

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970564

(zuletzt aufgerufen am 11.10.2023)

Referentenentwurf des Digitalisierungsgesetzes von Karl Lauterbach

24. Juli 2023 | von

Das geplante Digitalgesetz von Karl Lauterbach zielt darauf ab, den Behandlungsalltag von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten zu erleichtern. Ein zentraler Bestandteil ist die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Möglichkeit, die ab 2025 genutzt werden kann, es sei denn, es wird explizit widersprochen. Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept als verbindlicher Standard eingeführt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, technische Voraussetzungen für ein interprofessionelles Medikationsmanagement zu schaffen und die ePA entsprechend technisch auszurüsten. Hierbei soll auch eine digitale Medikationsübersicht in der ePA enthalten sein. Des Weiteren sollen Digitale Gesundheitsanwendungen besser in die Versorgung integriert und ihr Einsatz transparent gemacht werden. Die assistierte Telemedizin wird gestärkt, um einen niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung zu ermöglichen, insbesondere in schwer zu versorgenden Regionen. Zudem wird die bisherige 30%-Begrenzung für die Telemedizin aufgehoben.

Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig.html (Zugriff am 24.07.2023)

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2023/07/14/das-digitalgesetz-wegbereiter-fuer-das-interprofessionelle-medikationsmanagement (Zugriff am 24.07.2023)

Abbau bürokratischer und organisatorischer Hürden bei der Datennutzung

26. Juni 2023 | von

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant die Einführung eines Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Das Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische und organisatorische Hürden bei der Nutzung von Gesundheitsdaten abzubauen und deren Nutzbarkeit zu verbessern.

Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten im Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese Stelle soll technisch und organisatorisch unabhängig von den Datenhaltern sein. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu unterstützen und zu beraten. Zudem soll sie transparent über ihre Aktivitäten informieren.

Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verfahren vor, mit dem Daten des Forschungsdatenzentrums und Daten der klinischen Krebsregister künftig datenschutzkonform und rechtssicher miteinander verknüpft werden können. Hierfür ist eine Genehmigung der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle erforderlich. Auch das Forschungsdatenzentrum und die zuständigen Krebsregister müssen ihre Zustimmung zur Datenweitergabe geben.

Des Weiteren sollen Krankenkassen befugt sein, die Gesundheitsdaten auszuwerten und zu analysieren. Diese automatisierte Verarbeitung der vorhandenen Daten bei den Kassen soll ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den genannten Zwecken zulässig sein. Allerdings ist ein ausdrückliches Widerspruchsrecht vorgesehen. Die Versicherten sollen rechtzeitig von den Kranken- und Pflegekassen über die Datenauswertung und die Möglichkeit des Widerspruchs informiert werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/144028/Gesetz-soll-Huerden-bei-Nutzung-von-Gesundheitsdaten-abbauen (Zugriff am 26.06.2023)

EPA und E-Rezept sollen 2024 kommen

09. März 2023 | von

Nach dem vorangegangen Fehlschlag bei der Einführung des E-Rezeptes wegen datenschutzrechtlicher Bedenken hat sich nun Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die verbindliche Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) im nächsten Jahr ausgesprochen. Die EPA ermöglicht es, die Daten des Patienten, z.B. Befunde oder verschriebene Medikamente, zu digitalisieren und in einer App darzustellen. Dadurch sollen Übertragungswege über physische Medien wie die CD für Röntgenbilder, Papier für Ärztebriefe oder das Fax für Befunde entfallen. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, der als Eigentümer seiner Daten durch die EPA eine Übersicht über Arztbriefe, Befunde und Medikamente erhält. Diese Daten sollen über das Handy oder den PC einsehbar sein. Zunächst wird hierfür auf das PDF- oder Word-Format zurückgegriffen, bevor eine standardisierte Datenstruktur eingeführt werden soll.

Durch die EPA soll die Versorgung der Patienten effektiver und besser gestaltet werden, indem medizinisches Personal mithilfe von wenigen Klicks Zugang zu dem allgemeinen Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Patienten haben und Mehrfachuntersuchungen so vermieden werden können.

Allerdings ist hierfür die Vernetzung der Praxen und Einrichtungen untereinander notwendig, wodurch es zu Verzögerungen kommen kann. Zudem stellen ähnlich wie bei dem E-Rezept Datenschutzfragen ein weiteres Streitpotenzial dar.

Die EPA ist aber nicht neu. Bereits seit Januar 2021 existiert die EPA als freiwilliges Angebot für rund 74 Millionen gesetzlich Versicherte. Bundesgesundheitsminister will dieses freiwillige Angebot nun aber in eine Pflichtangebote umwandeln, indem jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch eine EPA erhält.

Auch das Projekt des E-Rezeptes soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als neuem Einlöseweg erneut angestoßen werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-und-e-rezept-sollen-naechstes-jahr-pflicht-werden-138886/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/141467/Lauterbach-Elektronische-Patientenakte-ab-Ende-2024-fuer-alle-verbindlich

(letzter Aufruf 06.03.2023)

 

Pilotprojekt für bessere Versorgung in Pflegeheimen

06. September 2022 | von

In einem Pilotprojekt der AOK-Initiative „Stadt. Land. Gesund. für eine bessere ländliche Gesundheitsversorgung“ der AOK Nordost in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sollen die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen bei Pflegeheimbewohnern vollständig via Videokonferenz durchgeführt werden. Die AOK Nordost arbeitet in diesem sechsmonatigen Projekt zusammen mit Pflegeheimen, Ärzten und dem Telemedizinanbieter Medkitdoc an der Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen. Hierbei wird das Problem des hohen Bedarfs an intensiver und kontinuierlicher ärztlicher Betreuung durch die in der Pflege noch wenig genutzten Möglichkeiten der Digitalisierung angegangen. Über Medkitdoc können die häufigsten hausärztlichen Untersuchungen via Videokonferenz durchgeführt werden, indem verschiedene zertifizierte Medizingeräte zum Einsatz kommen. Die erhobenen Daten wie EKG und Blutsauerstoff werden über eine App während der Videokonferenz an den behandelnden Arzt weitergeleitet. Herz- und Lungengeräusche können ebenfalls mittels eines Stethoskops abgehört werden. Das Projekt könnte vor allem für Pflegeheimen auf dem Land, auf dem es immer weniger Ärzte gibt, von Bedeutung sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137000/Mit-Telemedizin-gegen-Aerztemangel-in-Pflegeheimen (Zugriff am: 02.09.2022)

Familienfunktion der E-Rezept-App

31. August 2022 | von

Im August hat die App zum E-Rezept eine neue Funktion erhalten. Seither können die E-Rezepte aller Familienmitglieder verwaltet werden. Um auf die Daten von Angehörigen zugreifen zu können, werden die Zugangsdaten, also die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN, benötigt. Weiterhin existiert die Möglichkeit, dass beispielsweise beide Elternteile ein Profil für ihr Kind anlegen und beide die Rezepte des Kindes empfangen. Diese neue Option in der App kann auch für pflegende Angehörige eine große Erleichterung bieten.

https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/aktuelles/detail/familienfunktion-jetzt-verfuegbar (Zugriff am 31.08.2022)

E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell

31. August 2022 | von

Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise  90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet

https://www.kbv.de/html/59178.php

Zugriff auf beide am 15.08. 2022

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/e-rezept-start-fuer-apotheken-ab-1-september-die-kommenden-wochen-nutzen 

Zugriff auf beide am 31.08.2022

 

E-Rezept-Fahrplan

13. Juni 2022 | von

Nach einem Beschluss der Gesellschafter der Gematik soll das E-Rezept nunmehr in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ab September getestet werden. Während der Test für Ärztinnen und Ärzte weiterhin auf freiwilliger Basis laufen soll, seien laut der Gematik GmbH die Apotheken ab 1. September verpflichtet, E-Rezepte einzulösen. Je nach Resonanz von Seiten der Praxis könnte eine darüber hinausgehende Verpflichtung jedoch noch beschlossen werden. Diese geplante Vorgehensweise weicht von dem ursprünglichen Plan ab, welcher eine verpflichtende Teilnahme in Bayern als Testregion vorgesehen hatte, und ist auf die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zurückzuführen. Die nun anstehende umfangreiche Testphase in den ausgewählten KV-Bezirken soll drei Monate dauern und danach je nach Verlauf entweder auf Apotheken und Praxen weiterer Gebiete oder bundesweit ausgedehnt werden.

Quellen:

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept/ (letzter Zugriff am: 08.06.2022)

https://www.heise.de/news/E-Rezept-Freiwillige-Tests-fuer-Aerzte-in-Schleswig-Holstein-und-Westfalen-Lippe-7127220.html (letzter Zugriff am: 08.06.2022)

https://www.zeit.de/gesundheit/2022-06/gesundheitswesen-e-rezept-digitalisierung-apotheken-pilotmodell (letzter Zugriff am: 08.06.2022)

E-Rezept-Enthusiasten

04. Juni 2022 | von

Der neugegründete Verein der „E-Rezept-Enthusiasten“ will das Gesundheitswesen dahingehend unterstützen, dass das E-Rezept schneller und flächendeckender eingeführt wird. Hierbei soll die Testphase verkürzt und die Akteure des Gesundheitswesens und die Patienten über das elektronische Rezept aufgeklärt werden.

Der Verein zählt bekannte Gesichter und Namen zu seinen Mitgliedern. Als Vorsitzender fungiert der Apotheker und ehemalige Berater des Bundesgesundheitsministeriums Ralf König, während der niedergelassene Arzt Dr. Nicolas Kahl den Posten des Vizepräsidenten inne hat. Ein weiteres Gründungsmitglied ist der ehemalige Leiter der Unterabteilung „Gematik, Telematikinfrastruktur und eHealth“ und derzeitige Client Partner für die IBM Deutschland GmbH, Christian Klose. Unter den Vereinsmitgliedern befinden sich außerdem Vertreter der Digital- und Medienbranche (CompuGroup Medical, die Bundesdruckerei, Gesund.de, Medatixx, Noventi Health Se, Shop Apotheke, der Wort und Bild Verlag).

Laut der Deutschen Apotheker Zeitung wird die Initiative zurzeit durch die Beiträge der Mitglieder finanziert. Wenn der Verein den Gemeinnützigkeitsstatus anerkannt wird, kommen Spendengelder als Finanzmittel hinzu.

 

Quelle: https://www.heise.de/news/E-Rezept-Enthusiasten-Verein-will-digitalem-Rezept-mit-Aufbauspritze-helfen-7096746.html (zuletzt aufgerufen am: 02.06.2022)

Digitalisierung des Gesundheitswesens weist massive Defizite auf

25. März 2022 | von

Laut dem Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) seien massive Defizite bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland erkennbar. Die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie, in dem alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens einbezogen werden sollen, wird empfohlen. Hinzu kommen fehlende Standards für die Kompatibilität der IT-Systeme. Weiterhin müsse es laut EFI finanzielle Anreize in Form von Vergütungen in der Einführungsphase für Leistungserbringer geben.

Die Gründe für die vorliegenden Defizite liegen laut dem Vorsitzenden der Expertenkommission, Prof. Dr. Uwe Cantner, in den zahlreichen unterschiedlichen Akteuren, welche verschiedene Verantwortlichkeiten besitzen, und in der geringen Akzeptanz seitens der Leistungserbringer. Dadurch finde eine Behinderung der Verbesserung hinsichtlich der Gesundheitsversorgung und Neuerungen der personalisierten Medizin statt.

Das im Koalitionsvertrag angekündigten Datennutzungsgesetz, das eine bessere wissenschaftliche Nutzung der Gesundheitsdaten verspricht, und die Einführung einer DSGVO-konformen elektronischen Patientenakte (ePA), welche mit einem Opt-out-Verfahren arbeitet, werden von der EFI befürwortet. Hierfür werden ein geringer administrativer Aufwand und DSGVO-Konformität gefordert. So sollen Daten z.B. für Diagnosen möglichst niedrigschwellig weitergegeben werden.

Quelle: https://www.heise.de/news/Expertenkommission-Massive-Defizite-bei-Digitalisierung-des-Gesundheitswesens-6546505.html (Zugriff am. 15.03.2022)