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Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte
Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.
Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle. Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte, kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019
Elektronische Patientenakte muss angepasst werden
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 1. Januar 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Jedoch sieht der Bundesverband für Gesundheits-IT e.V. (bvitg) bei dem aktuellen Gesetzesentwurf, dass noch Fragen zu möglichen Konstellationen im Versichertenverhältnis offen bleiben. Weiterhin wird kritisiert, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen, denn dadurch würden bereits etablierte Lösungen verdrängt und neue Anbieter abgeschreckt werden. Deshalb sollen Patienten laut der bvitg frei unter den Akten wählen können. Die anfallenden Kosten der Bereitstellung der Akte sollten von den Kassen erstattet werden.
Quelle: https://www.egovernment-computing.de/anpassungsbedarf-bei-der-epa-a-793076/, 29. Januar 2019
Aufbau von Interoperabilitätsverzeichnis durch gematik
Die Bundesregierung hat die gematik mit dem Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses beauftragt. Einige Wissenschaftler und Vertreter der Industrie sehen dies kritisch, da sie an der nötigen Unabhängigkeit der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) zweifeln.
Laut Dr. Gessner der gematik sei das Ziel dieses Verzeichnisses die Zusammenarbeit und den Datenaustausch zwischen den IT-Systemen zu verbessern, Transparenz über verwendete Standards herzustellen und die Nutzung vorhandener Standards für neue Anwendungen zu unterstützen. Kritiker hätten sich eine unabhängigere Struktur gewünscht, welche besonders internationale Standards, Profile und Terminologien in einem höheren Maße beachten würde.
Quelle:
aerztezeitung.de, 02.05.2016