Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 1. Januar 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Jedoch sieht der Bundesverband für Gesundheits-IT e.V. (bvitg) bei dem aktuellen Gesetzesentwurf, dass noch Fragen zu möglichen Konstellationen im Versichertenverhältnis offen bleiben. Weiterhin wird kritisiert, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen, denn dadurch würden bereits etablierte Lösungen verdrängt und neue Anbieter abgeschreckt werden. Deshalb sollen Patienten laut der bvitg frei unter den Akten wählen können. Die anfallenden Kosten der Bereitstellung der Akte sollten von den Kassen erstattet werden.
Quelle: https://www.egovernment-computing.de/anpassungsbedarf-bei-der-epa-a-793076/, 29. Januar 2019
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