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Kategorie: ‘Ärzte’

Telemedizinisches Projekt für Asthma-Patienten bewährt sich

08. August 2019 | von

Das Mainzer Gesundheitsministerium konnte bei dem telemedizinischen Projekt „Rheinland-Pfalz atmet durch“ ein positives Fazit ziehen. Durch das Projekt konnten die Asthma-typischen Symptome und die krankheitsbezogene Lebensqualität der Teilnehmer verbessert werden.

Die Teilnehmer führten über die Smartphone-App „SaniQ Asthma“ ein digitales Gesundheitstagebuch. Hierfür erfassten sie mithilfe von Bluetooth-fähigen Messgeräten Werte zur Beschreibung der Lungenfunktion. Weiterhin konnten auch Symptome und Medikationseinnahmen dokumentiert werden, sowie Erinnerungen an Messungen oder Medikamenteneinnahmen eingerichtete werden. Das Gesundheitstagebuch wurde in nahezu Echtzeit an die Praxis des behandelnden Arztes übertragen. Bei Auffälligkeiten könne er den Patienten kontaktieren und geeignete Schritte einleiten.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/105149/Telemedizinische-Unterstuetzung-fuer-Asthma-Patienten-bewaehrt-sich-in-Rheinland-Pfalz, 8. August 2019

Künstliche Intelligenz könnte zusätzliche Informationen im Röntgenthorax erkennen

26. Juli 2019 | von

In einer Studie vom Radiologen Michael Lu vom Massachusetts General Hospital wurde untersucht, ob künstliche Intelligenz die Lebenserwartung von Patienten anhand von einem Röntgenthorax erkennen kann. Durch maschinelles Lernen mit neuronalen Netzwerken, die aus Algorithmen bestehen, soll der Computer ein Gespür für den Patienten entwickeln. Ein wesentlicher Vorteil des maschinellen Lernens ist, dass es anders als die Radiologen Informationen über das spätere Schicksal der Patienten berücksichtigt. Die Software wurde zu Beginn mit Daten der PLCO-Studie geschult, in denen nach Merkmalen der verstorbenen Patienten gesucht werden sollte, die sie von den anderen unterschied. Der Hazard Ratio war hoch signifikant und konnte auch mit einer anderen Studie überprüft werden.

Ein möglicher Nutzen der Risikoabschätzung durch die künstliche Intelligenz könnte sein, dass ein Arzt einen Patienten mit einem hohen Wert früher genauer untersucht, um bei einer Erkrankung frühzeitig intervenieren zu können. Ob dies dem Patienten nutzt, müsse in weiteren Studien untersucht werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104796/Kuenstliche-Intelligenz-koennte-Lebenserwartung-im-Roentgenthorax-erkennen, 26. Juli 2019

Gematik streitet Verantwortung für den Anschluss der Ärzte an die Telematikinfrastruktur ab

19. Juli 2019 | von

Die gematik GmbH sieht bei sich keinerlei Verantwortung für den Anschluss der Ärzte an die Telematikinfrastruktur (TI). Begründet wird dies dadurch, dass die Ausstattung und der Anschluss der medizinischen Einrichtungen an die TI durch die jeweiligen IT-Dienstleister erfolgt und deshalb außerhalb des Verantwortungsbereichs der gematik liegen würde.

Jedoch würden Fachanwendungen, Komponenten und Dienste der gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der gematik spezifiziert. Weiterhin prüfe die gematik die Komponenten und Dienste der TI, vergibt Zulassungen und würde den datenschutzgerechten Betrieb der Telematikinfrastruktur überwachen.

Die gematik versichert, dass sie sich im Kontakt mit den Anbietern zu Zugangsdiensten zur TI befinden würde und Installateuren Hinweise und Hilfsdokumente zur Verfügung stellen würde.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/104744/gematik-sieht-bei-sich-keine-Verantwortung-fuer-Anbindung-der-Praxen-an-die-Tele%C2%ADma%C2%ADtik%C2%ADinfra%C2%ADstruk%C2%ADtur, 19. Juli 2019

Neue Initiative zur Digitalisierung in Hamburg

27. Juni 2019 | von

Die Gesundheitsbehörde Hamburg möchte die Digitalisierung der Stadt mit der neuen Initiative „Hamburg Health Harbour“ (H3) vorantreiben. Geplant seien eine Handy-App, die Eltern an Kinderuntersuchungen und Impftermine erinnere, sowie Schulungen für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte. Weiterhin sollen die Gesundheitsdaten besser aufbereitet werden, damit Ärzte in Notfällen schneller auf sie zugreifen können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Entlastung der Ärzte und Pflegekräfte bei der Dokumentationspflicht. Hierbei sollen insbesondere Doppelarbeiten verhindert werden.

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks betont hierbei, dass kein Parallelsystem in Hamburg kreiert werden soll. Es können jedoch 25 Millionen Euro pro Jahr auf dem Krankenhausstrukturfonds für die IT-Strategie genutzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103843/Hamburg-plant-neue-Initiative-zur-Digitalisierung, 27. Juni 2019

Telemedizin Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ für Entlastung von Ärzten

20. Juni 2019 | von

Bei dem nach dem Sommer anlaufenden Pilotprojekt „Telemedizin-Assistenz“ in Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich alle Krankenkassen teilnehmen. Dies bringt insbesondere einen Vorteil für die teilnehmenden Ärzte, da diese so nicht zwischen Patienten differenzieren müssen.

Bei dem Projekt ist es geplant, dass geschulte Assistenten zu Patienten nach Hause gehen um Vitaldaten zu erfassen, die von Ärzten gesichtet und bewertet werden können. Somit entlaste das Projekt Ärzte und erspare Patienten Wege. Weiterhin könne so die ärztliche Versorgung auf dem Land in Zukunft sichergestellt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103845/Alle-Kassen-bei-Telemedizinpilotprojekt-im-Boot, 20. Juni 2019

Digitalisierung für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen

06. Juni 2019 | von

Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sieht in der Digitalisierung eine Chance für eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise zwischen Hausarzt und Pflegekräften durch eine elektronische Patientenakte (ePA), könne Einlieferungen ins Krankenhaus erheblich verringern. Weiterhin seien auch digitale Entlassbriefe im Krankenhaus sinnvoll. In erster Linie sollen digitale Hilfsmittel und Apps Patienten dienen und zugleich Fachkräfte entlasten. Entlastungen seien bei der Dokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung möglich. Weiterhin könnten ländliche Pflegeheime Videokonferenzen nutzen, um Untersuchungen durch den Hausarzt durchführen zu lassen. Dies könne die Patientenzufriedenheit erhöhen und Kosten senken.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103655/Pflegebeauftragter-preist-Chancen-der-Digitalisierung, 6. Juni 2019

Schnellere Verfahren für die Bewertung digitaler Medizinprodukte

28. Mai 2019 | von

Digitale Medizinprodukte müssen, wie auch andere Medizinprodukte, ihrem klinischen Nutzen nach anerkannte, wissenschaftliche Standards nachweisen. In einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitalisierung und E-Health der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung (GVG) wird dies jedoch als problematisch angesehen. Der Fortschritt der digitalen Anwendungen sei zu schnell für die herkömmliche Nutzenbewertung. Die Autoren des Positionspapiers, darunter Krankenkassen, die Bundes­ärzte­kammer, der Marburger Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer Nordrhein, schlagen deshalb ein „Innovationsbüro“ vor. Dieses soll Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen kostenfrei beraten, beispielsweise bei Fragen zu Zugangsvoraussetzungen. Dies sei notwendig, weil Softwarehäuser und Anbieter häufig nicht mit den Anforderungen des Gesundheitsmarktes vertraut seien.

Weiterhin kritisieren die Autoren eine fehlende Transparenz über das Angebot an digitalen Gesundheitsanwendungen und fordern, dass Anbieter eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen. Diese sollen dann in einem unabhängigen, öffentlichen Verzeichnis einzusehen sein.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103268/Zur-Bewertung-digitaler-Medizinprodukte-sind-schnellere-Verfahren-noetig, 28. Mai 2019

Eingeschränkte Patientenrechte bei Einführung der elektronischen Patientenakte

24. Mai 2019 | von

Bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 wird es entscheidende technische Einschränkungen geben. Den Patienten wird es am Anfang nicht möglich sein zu entscheiden, welche persönlichen Informationen der Arzt, Apotheker oder Therapeut sehen darf und welche nicht. Somit bestehen für die Patienten zwei Möglichkeiten für den Umgang mit ihren Daten. Sie können verbieten, dass Untersuchungsdaten in die Akte geschickt werden oder sie verbieten einzelnen Parteien den Zugriff auf die Akte. In beiden Fällen bedeutet dies eine starke Einschränkung der Nützlichkeit der Verwendung der ePA.

Gematik erklärt, dass die differenzierte Rechtevergabe in Folgestufen umgesetzt werden solle.  Grund für die technischen Abstriche sei die, vom Bundesgesundheitsminister gesetzte,  kurze Frist zur Umsetzung. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Entscheidung der Weitergabe der Daten bei dem Patienten liege und freiwillig sei. Jedoch sehen die Grünen in der anfänglichen Einschränkung der Patientenrechte ein Problem für die Akzeptanz der ePA.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103226/Elektronische-Patientenakte-soll-zunaechst-mit-eingeschraenkten-Patientenrechten-kommen, 24. Mai 2019

Landesweite Einführung des Telenotarztes in NRW geplant

20. Mai 2019 | von

Das in Aachen genutzte Telenotarzt-Modell soll laut der Landesregierung in ganz NRW eingeführt werden. Landesgesundheitsminister Karl-Joseph Laumann sieht in dem Telenotarzt-Modell eine sinnvolle Erweiterung des Rettungssystems. Die Besatzung des Rettungswagens könne einen Telenotarzt mit Bild und Ton hinzuschalten, sodass dieser eine erste medizinische Einschätzung abgeben kann. Durch das Modell könnten mehr Notfälle durch einen Notarzt unterstützt werden und fahrende Notärzte gezielter für lebensbedrohliche Fälle eingesetzt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103168/Telenotarzt-soll-in-Nordrhein-Westfalen-landesweit-eingefuehrt-werden, 20. Mai 2019

Elektronische Patientenakte für eine bessere Medizin?

02. Mai 2019 | von

Zum 1. Mai ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet die Vorgabe, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Die Ärzteschaft sehe die Potenziale von digitalen Hilfsmitteln. Die ePA könne hierbei als Lackmus-Test fungieren, der anzeigt, ob eine tatsächliche Verbesserung erzielt werden kann. Peter Bobbert, Mitglied des MB-Bundesvorstands, merkt jedoch an, dass es fraglich sei, ob es sinnvoll ist, dass nur Krankenkassen eine ePA anbieten dürfen. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, kritisiert, dass die Patienten selber entscheiden dürfen, welche Informationen in der Akte einzusehen sind. Dadurch seien die Informationen nicht vollständig und konsistent. Nur durch eine vollständige und verlässliche Datengrundlage könne ein Mehrwert aus der ePA gezogen werden. Das Gesundheitsministerium schaffe zurzeit regulatorische Lösungen, damit Pilotprojekte mit der ePA und dem E-Rezept durchgeführt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102767/Elektronische-Patientenakte-ist-Lackmus-Test-fuer-bessere-Medizin, 2. Mai 2019