Kategorie: ‘Ärzte’
Probleme bei der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte
Laut Rundschreiben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) komme es im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte zu Problemen in den Apotheken. Einige Praxissoftwaresysteme würden ihre Zertifizierung verlieren, da diese den Versichertenstatus (Kassen-IK) nicht ordnungsgemäß auf das Rezept drucken könnten. Die Rezepte seien damit von der Apothekensoftware nicht auslesbar.
Betroffen seien etwa zwei Prozent aller Rezepte. Rabattverträge könnten so nicht eingehalten werden und auch die Abrechnung über Rechenzentren sei so laut Schreiben nicht möglich. Nach Herbert Wild von der Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheker wären jedoch bereits Software-Updates versandt worden, die das Problem beheben sollen.
Quelle:
DAZ.online, 02.10.2014
apotheken adhoc, 06.10.2014
Pharmazeutische Zeitung online, 06.10.2014
E-Arztbrief muss anspruchsvolle Bedingungen erfüllen
Laut Dr. Bickmann, Vorsitzender des Ärztlichen Beirats in NRW, müsse der E-Arztbrief nicht nur schneller und besser sein, sondern auch genauso zuverlässig und sicher, wie der herkömmliche Arztbrief.
Folgende Empfehlungen äußerte der Ärztliche Beirat zum elektronischen Arztbrief:
Der E-Arztbrief solle nicht nur aktuelle Informationen zum Krankheitsbild enthalten, sondern genauso vergangene Diagnostik, Empfehlungen und Hinweise. Hinzu komme, dass der Brief für jedes Praxisverwaltungssystem und Krankenhausinformationssystem kompatibel sein müsse. Auch eine eindeutige Regelung der Verantwortlichkeiten müsse verankert sein. Wichtig erscheine auch, dass die Daten ohne Vertraulichkeits- und Authentizitätsverlust konvertierbar seien.
Das Modellprojekt in Düren zeige, laut KV-Telematik, dass der elektronische Arztbrief täglich einsetzbar sei.
Quelle:
ÄrzteZeitung, 07.10.2014
E-Health Gesetz findet Zuspruch bei Testregionen
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe solle das neue E-Health Gesetz dafür sorgen, dass ausschließlich die telematischen Verfahren in die Anwendung gelangen, die praxistauglich seien, Zusatznutzen für Patienten und Ärzte hätten, den Aufwand reduzierten und keine zusätzlichen Kosten verursachen würden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) der Telematik Testregionen würden sich für die gesetzlichen Entwicklungen aussprechen, um eine konstruktive Suche nach sinnvollen Anwendungen zu fördern.
In diesem Zusammenhang würden die KVen auch einheitliche Standards fordern. Nach Auffassung der KVen könne eine als sinnvoll erachtete Anwendung nicht daran scheitern, dass es keine notwendigen Schnittstellen gäbe.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 28.07.2014
Apotheker fordern Zusammenarbeit auf Augenhöhe
Für die Umsetzung des Medikationsmanagements werde, laut ABDA-Präsident, ein Entgegenkommen seitens der Ärzte gefordert. Man würde eine Kooperation und Zusammenarbeit auf Augenhöhe erwarten.
Zentral sei beim Medikationsmanagement nach wie vor die Zusammenarbeit mit den Ärzten, allerdings verfolge man einen multiprofessionellen Ansatz, zu welchem auch Pflegekräfte zählen würden. Jede Gruppe des therapeutischen Teams stelle ein gleichberechtigter Teil der Gruppe dar.
Man wolle deshalb weiter verstärkt auf Ärzteorganisationen zugehen.
Quelle:
DAZ.online, 20.08.2014
Chip schützt vor Schwangerschaft
Ab 2018 soll der neue Verhütungschip auf dem Markt verfügbar sein. Nach Robert Farra werde der Mikrochip unter die Haut gesetzt und könne dann per Fernbedienung aktiviert und deaktiviert werden. Über 16 Jahre könne der Chip jeden Monat eine konstant gleiche Menge Hormone abgeben und somit Frauen vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen.
Man erhoffe sich von der konstanten Dosierung deutlich geringere Nebenwirkungen, jedoch seien noch Probleme wie Datensicherheit und Mediaktionssicherheit zu klären.
Interessant sei die Weiterentwicklung der Mikrochips vor allem für die Behandlung chronisch Kranker und der individuellen Behandlung.
Quelle:
Spiegel online, 20.08.2014
Alte GK ab 2015 nicht mehr gültig
Weil immer noch ein bis drei Prozent der Versicherten keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, hätte man die Frist nochmals um drei Monate verlängert.
Ab Januar des neuen Jahres sei dann ausschließlich die eGK gültig. Patienten die keine eGK vorweisen könnten, würden zwar behandelt, müssten aber innerhalb von zehn Tagen ihren Versichertenstatus nachweisen, andernfalls würde die Behandlung privat in Rechnung gestellt.
Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, 15.08.2014
Heise Online, 16.08.2014
E-Health per Gesetz
Um wirksame Fristen für die neue elektronische Gesundheitskarte zu setzen, würde die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschieden, welches es ermögliche, Patienten mittels Kommunikationsmedien zu betreuen.
Erste Vorgaben bestünden darin, einheitliche Software-Systeme und Schnittstellen zu verwenden, um den Datenaustausch zu erleichtern. Auch der elektronische Medikationsplan für Patienten solle in Zukunft genutzt werden.
Quelle:
heise online, 07.07.2014
Spiegel online, 06.07.2014
Arzneimittelinitiative ARMIN startet
Das Modellprojekt ARMIN gehe pünktlich zum 1. Juli 2014 in Sachsen und Thüringen an den Start. Für das Projekt hätten sich je Bundesland Ärzte im zweistelligen und Apotheken im dreistelligen Bereich angemeldet.
Das Projekt starte mit der Wirkstoffverordnung und dem Medikationskatalog. Das Medikationsmanagement sei für Anfang des Jahres 2015 vorgesehen, sei jedoch von der IT-Umsetzung abhängig.
Das auf dem ABDA/KBV-Modell basierende Projekt sei aus der Zusammenarbeit der AOK plus und Ärzten und Apothekern der beiden Bundesländer entstanden.
Quelle:
DAZ online, 20.06.2014
Arzneimitteltherapiesicherheit: Genuine Aufgabe der Ärzte
Trotz Vorteile des modernen Kommunikationsmanagements sehe die Ärzteschaft keine Unterstützung durch das neue Versichertenstammdatenmanagement mit der eGK.
Die neue eGK dürfe nicht zu mehr Bürokratieaufwand führen, sondern müsse sich in den Alltag eingliedern. Es sei klar, dass eine gesetzlich erzwungene Umsetzung der Telematik Infrastruktur nicht erfolgreich sein könne, sondern nur auf freiwilliger Basis funktioniere. Deshalb lehne die Ärzteschaft ab, einen quartalsmäßigen Datencheck vorzunehmen.
Die Einführung einer Online-Medikationsdatei und die Speicherung von Diagnosen werde von den Ärzten abgelehnt, denn die Arzneimitteltherapiesicherheit müsse in der Hand der Ärzteschaft bleiben.
Quelle:
DAZ online, 02.06.2014
heise online, 02.06.2014