Kategorie: ‘Krankenkasse’
eGK knackt Milliarden Euro-Grenze
Auf Anfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und den Aufbau einer Telematikinfrastruktur rund 1,2 Milliarden Euro bis Ende 2015 investiert wurden. Welche Einsparpotentiale das neue Gesundheitssystem ermögliche und welche Potentiale überhaupt möglich seien, könne man derzeit jedoch noch nicht angeben.
Sicher sei jedoch, dass es eine elektronische Patientenakte (ePA) geben wird, so die Regierung. Damit zieht die Bundesregierung vor allem die Hausärzte in die Pflicht, denn vor allem hier würden Dokumentationen der Versorgung anfallen.
Eine absolute Datensicherheit könne man jedoch nicht erreichen, gab die Regierung zu. Jedoch werde man kontinuierlich an der Sicherheit arbeiten. Zusätzlich wolle man ein Gesetz zur IT-Sicherheit verabschieden.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 21.11.2014
ärzteblatt.de, 21.11.2014
Bundessozialgericht: Foto für die elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig
Die Klage eines Bürgers gegen seine Krankenkasse wurde nun von Bundessozialgericht in Kassel abgelehnt. Laut Gericht verletze das Foto auf der eGK nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht entschied, dass ohne Foto keine Nachweisberechtigung bestehe und man als Bürger im Sinne des Allgemeininteresses zur Mitwirkung verpflichtet sei.
Der Angst des Klägers, seine Daten könnten nicht ausreichend geschützt werden, stimmte das Gericht nicht zu. Davor schütze das Recht vor Missbrauch.
Quelle:
heise online, 18.11.2014
Vernetzung von Gesundheitskarte und Körpertrackern
Die Vernetzung der elektronischen Gesundheitskarte mit Apps oder anderen Körpertrackern sei relevant für die Akzeptanz der eGK, so die Medizininformatikerin Böckmann. Der Datenschutzbeauftragte Weichert sieht das differenzierter. Man könne sich keinen ungeschützteren Raum als solche Anwendungen vorstellen. Die eGK sei dafür da, die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis zu erleichtern.
In den USA finden bereits Tests mit der Apple Health-Plattform statt, so die Nachrichtenagentur Reuters. Daten, die über Sensoren aufgenommen werden, würden direkt an die Klinik übertragen werden. So vermeide man Eingabefehler.
Laut Björn Bergh vom Universitätsklinikum Heidelberg, müsse man den Patienten die Entscheidung über deren Daten selbst überlassen. Jeder solle selber festlegen können, welche Daten er in welchem Umfang freigebe.
Quelle:
heise online, 12.11.2014
Ärzte Zeitung, 13.11.2014
Schlupfloch im Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog)
Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (Amnog), soll Pharmaunternehmen davon abhalten, für neue Medikamente immense Preise zu verlangen. Um höhere Preise verhandeln zu können, muss das Pharmaunternehmen ein Dossier einreichen, welches belegt, dass der Nutzen des neuen Medikaments den der Vergleichstherapie tatsächlich übersteigt.
Laut Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) Vorsitzenden Josef Hecken hat dieses System ein Schlupfloch für Medikamente, die einen geringeren Nutzen aufweisen, als die Vergleichstherapie. Für solche Medikamente müsse nämlich kein Dossier zur Prüfung vorgelegt werden und der Preis orientiere sich dann an dem der Vergleichstherapie.
Laut Spiegel sei davon etwa jedes zehnte Medikament betroffen und damit rund 23 Millionen Euro in Medikamente geflossen, die nicht geprüft wurden.
Quelle:
Spiegel online, 03.11.2014
Äußerungen der vfa zum Thema:
healthcare marketing, 05.11.2014
Innovationsfonds für neue Versorgungsprojekte
Der im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes angekündigte Innovationsfonds wecke laut GBA hohe Erwartungen. Die Krankenkassen sollen den Fonds jährlich mit 300 Millionen Euro halten. Die Verteilung erfolge durch den unparteiischen GBA.
Laut GBA-Vorsitzendem Hecken, könne man so sicherstellen, dass gute Ideen später auch in die Regelversorgung übernommen werden könnten. Für die Patientenvertreter der GBA sei vor allem die neu geschaffene Transparenz wichtig für den Erfolg.
Auch die Versorgungsforschung solle mit 75 Millionen Euro jährlich gefördert werden und damit den Patienten zu Gute kommen.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 15.10.2014
E-Health Gesetz findet Zuspruch bei Testregionen
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe solle das neue E-Health Gesetz dafür sorgen, dass ausschließlich die telematischen Verfahren in die Anwendung gelangen, die praxistauglich seien, Zusatznutzen für Patienten und Ärzte hätten, den Aufwand reduzierten und keine zusätzlichen Kosten verursachen würden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (Kven) der Telematik Testregionen würden sich für die gesetzlichen Entwicklungen aussprechen, um eine konstruktive Suche nach sinnvollen Anwendungen zu fördern.
In diesem Zusammenhang würden die KVen auch einheitliche Standards fordern. Nach Auffassung der KVen könne eine als sinnvoll erachtete Anwendung nicht daran scheitern, dass es keine notwendigen Schnittstellen gäbe.
Quelle:
Ärzteblatt.de, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 25.07.2014
Ärzte Zeitung, 28.07.2014
Interdisziplinäre Herausforderung: Polymedikation
Die Folge von Alterserkrankungen hätte häufig eine Polymedikation zur Folge. Viele Senioren würden bis zu 15 verschiedene Medikamente am Tag einnehmen.
Dabei bestünde die Schwierigkeit für die Ärzte nicht nur darin, harmonierende Medikamente zu finden. Menschen im Seniorenalter hätten oftmals Probleme, Symptome eindeutig zu schildern. Auch die Zuverlässigkeit der Medikamenteneinnahme würde nur bei etwa der Hälfte aller Patienten ausreichen, um das Therapieziel erreichen zu können.
Erleichterung solle der Medikationsplan schaffen. Anhand dessen könne geprüft werden, ob geschilderte Symptome aufgrund von Nebenwirkungen auftreten oder eine medikamentöse Behandlung erfordern.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 09.07.2014
E-Health per Gesetz
Um wirksame Fristen für die neue elektronische Gesundheitskarte zu setzen, würde die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschieden, welches es ermögliche, Patienten mittels Kommunikationsmedien zu betreuen.
Erste Vorgaben bestünden darin, einheitliche Software-Systeme und Schnittstellen zu verwenden, um den Datenaustausch zu erleichtern. Auch der elektronische Medikationsplan für Patienten solle in Zukunft genutzt werden.
Quelle:
heise online, 07.07.2014
Spiegel online, 06.07.2014
Patient behält Zugriffsrechte
Trotz unterschiedlicher Praxisverwaltungssysteme hätte man im Raum Nürnberg eine funktionierende Vernetzung von Haus- und Facharztpraxen geschaffen. Mit Hilfe der Software würden Patientendaten verschlüsselt, zertifiziert und dann gesichert auf einen Netzserver übertragen.
Ein zusätzlicher Service sei die elektronische Patientenkartei. Patienten, deren Krankenkassen eine vertragliche Vereinbarung hätten, könnten in einer Praxis mit ihrem persönlichen PIN ihre Daten freigeben.
Der Datenzugriff erfolge jedoch nur über bestimmte Terminals, damit kontrolliert werden könne, wer wann auf welche Daten zugreife.
Quelle:
Ärzte Zeitung, 12.06.2014
Verbände der Leistungserbringer streiten Blockadevorwürfe ab
Die im März geäußerten Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den Leistungserbringern, diese würden das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte boykottieren, wiesen diese nun in einem offenen Brief zurück.
Verbände der Leistungserbringer wie der Bundesärztekammer (BÄK), dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und weiteren Organisationen erklärten in dem Brief, dass eine sichere Infrastruktur aus Sicht der Versorgungssicherheit seit vielen Jahren für notwendig erachtet würde.
Quelle:
ehealth.com, 14.05.2014