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SmartMed

Kategorie: ‘Krankenkasse’

E-Rezepteinführung: Das Drei-Phasen-Ausrollmodell

31. August 2022 | von

Nachdem in den letzten Wochen laut Gematik über 30.000 E-Rezepte abgerechnet wurden, ist nun die erste Stufe zur Einführung des Tests abgeschlossen. Somit ist für KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel die Technik hinter dem e-Rezept ausreichend getestet und funktionstüchtig. Jedoch sei die Einführung noch längst nicht in Sicht. Als nächstes müssen die Bedingungen in der Praxis erprobt werden. Diese weitere Testphase soll in 100.000 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken stattfinden. In einem Drei-Phasen-Modell soll dabei der Fokus auf der Versorgung und dem Aufwand liegen. Innerhalb der ersten Phase werden nach Absprache mit den zuständigen KVen in Zusammenarbeit mit den Ärzten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein die entsprechenden Systeme intensiv getestet, indem alle Rezepte als e-Rezepte ausgestellt werden. Insbesondere soll der komplette Prozess getestet werden, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dies beinhaltet die Verordnung in der Praxis, die Sendung auf einen gematik-Server, der Abruf der e-Rezepte durch Apotheken und die Abrechnung des Rezeptes über die Krankenkasse. Bei Erfolg wird der Test zuerst auf sechs weitere KVen und danach, in der dritten Phase, auf das restliche Bundesgebiet ausgeweitet werden. Weiterhin sei auch wichtig, dass sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen über die neuen Prozesse informiert werden. Bei 450 Millionen Rezepte im Jahr müsse die Fehlerquote minimiert werden, da selbst ein kleiner Prozentteil immense negative Auswirkungen haben könne. Laut Angaben der gematik sind schätzungsweise  90% aller von der gematik als ‚E-Rezept-ready‘ eingestuften Apotheken in Deutschland technisch in der Lage, elektronische Rezepte anzunehmen und zu verarbeiten. (Diese Schätzung basiert auf dem TI-Dashboard der gematik, welches 10.846 Apotheken als „E-Rezept-ready“ eingestuft.)

 

Quelle:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/136046/90-Prozent-der-Apotheken-aufs-E-Rezept-vorbereitet

https://www.kbv.de/html/59178.php

Zugriff auf beide am 15.08. 2022

https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/e-rezept-start-fuer-apotheken-ab-1-september-die-kommenden-wochen-nutzen 

Zugriff auf beide am 31.08.2022

 

Die pharmazeutischen Dienstleistungen

30. Juni 2022 | von

Nach langen Verhandlungen zwischen dem deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wurde nun ein schriftlicher Schiedsspruch veröffentlicht. Ab sofort dürfen Apotheken die folgenden fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten: (1) die erweiterte Medikationsberatung von Patientinnen und Patienten mit Polymedikation, (2) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten nach Organtransplantationen, (3) die pharmazeutische Beratung von Patientinnen und Patienten unter oraler Antitumortherapie, (4) die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patientinnen und (5) für Patienten, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen, die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik für Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren. Die neuen Dienstleistungen sollen über die Nacht- und Notdienstfonds mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Während die Blutdruckmessung und die Inhalativa-Schulungen ab sofort möglich sein sollen, benötigen die restlichen drei pharmazeutischen Dienstleistungen spezifische Fortbildungen. Weiterhin können nur Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechenden Fortbildungen die erweiterte Medikationsberatung und die pharmazeutische Betreuung durchführen. Die entsprechenden Schulungen werden voraussichtlich von der Landesapothekerkammer angeboten.

Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, seien alle Apotheken zu den beschriebenen Dienstleistungen fähig und sollen diese auch anbieten.

Diese Entwicklung trifft jedoch nicht nur auf Zuspruch. Die Kassenärztliche Bundevereinigung (KBV), der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und der MEDI-Verbund Baden-Württemberg äußern ihren Unmut über die pharmazeutischen Dienstleistungen. Demnach seien die neuen Dienstleistungen „inhaltlich fragwürdig und teuer“, wie der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen betont. Hauptpunkt dabei sei die Vergütung, welche nach aktuellem Plan für die Apotheken höher als für die Arztpraxen ausfallen soll. Deswegen wird die Erhöhung des Honorars für die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Zudem verfügen laut dem KBV-Vizevorsitzenden Stefan Hofmeister die Apotheker nicht über das nötige Wissen. Einen weiteren Kritikpunkt sieht der Ulrich Weigeldt, Chef der DHÄV in der Zerstückelung der Patientenversorgung, wenn nun neben den Krankenhäusern, Fachärztinnen und – ärzte sowie Hausärztinnen und –ärzte die Apothekerinnen und Apotheker die Therapie mitgestalten. Laut Weigeldt wird es unweigerlich dazu kommen, dass die Hausärztinnen und –ärzte die unterschiedlichen Anordnungen zusammenbringen und bewerten müssen. Auch der MEDI-Verband unter dem sich 5000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versammeln, übt Kritik an den pharmazeutischen Dienstleistungen. Einerseits sei die fachspezifische Beratung von Patientinnen und Patienten nur mit abgeschlossenem Medizin-Studium möglich. Andererseits entstehe durch die Einführung der Dienstleistungen ein Konkurrenzkampf zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und den Apothekerinnen bzw. Apothekern.

 

Quellen: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-pharmazeutischen-dienstleistungen-sind-da-133644/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-sind-die-pharmazeutischen-dienstleistungen-133663/

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/aerzte-laufen-sturm-gegen-pharmazeutische-dienstleistungen-133684/

Das Test-E-Rezept

25. März 2022 | von

Das Test-E-Rezept wurde auf zahlreiche Forderungen aus der Fach-Community nach einer Simulation des Praxisalltags ohne Patientinnen und Patienten hin entwickelt und soll als Motivation der Praxen dienen, innerhalb der Testphase das E-Rezept auszutesten. In Zusammenarbeit mit der Gematik stellt die Techniker Krankenkasse (TK) die notwendigen Daten zur Verfügung. Mithilfe des Test-E-Rezepts können Praxen nun die organisatorischen und technischen Abläufe erproben, indem sie für die fiktive Person Max Mustermann das E-Rezept ausstellen. Hierbei legen Ärztinnen und Ärzte mit den fiktiven Testaten ein E-Rezept an, erstellen eine Signatur und geben in dem Freitext der Verordnung das Wort „Test“ an. Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und der zugehörigen PIN findet die Autorisierung statt, bevor das Rezept ausgedruckt werden kann. Im gemeinsamen Testverlauf mit einer Apotheke kann das Rezept anschließend zu der Apotheke gebracht und in das Warenwirtschaftssystem eingelesen werden. Allerdings werden in diesen Übungsabläufen Abrechnungen und die Ausgabe von Medikamenten ausgeschlossen. Im letzten Schritt wird das Rezept wieder freigegeben und gelöscht.

Quelle: https://www.pharma-relations.de/news/das-test-e-rezept-ist-da (Zugriff am: 14.03.2022)

Testphase des E-Rezepts verlängert

03. Dezember 2021 | von

Seit dem 1. Juli 2021 befindet sich das elektronische Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg in der Testphase und sollte am 01. Oktober eingeführt werden. Nun wir die Testphase um zwei Monate bis Ende November ausgedehnt.

Der Grund für die Verlängerung läge, laut Gematik, in den fehlenden technischen Voraussetzungen in den Praxen und Apotheken. Deswegen seien weitläufige Updates für die Verwaltungssysteme im letzten Quartal des Jahres zu erwarten. Zudem benötigt das neue System Gesundheitskarten mit NFC-Schnittstelle und zugehörigem PIN, welche viele Versicherte noch nicht besitzen.  Mit Hilfe dieser neuen Versichertenkarten kann in der dazugehörigen App das E-Rezept aufgerufen, mit der Apotheke kommuniziert und das Rezeptarchiv eingesehen werden.

Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen ist zu erwarten, dass nach der geplanten bundesweiten Einführung am 1. Januar 2022 trotzdem weiterhin das aktuelle Papierrezept genutzt wird, welches dann schrittweise durch das elektronische Rezept abgelöst wird.

Quellen: https://www.heise.de/tp/features/Kommt-das-eRezept-in-Deutschland-noch-6217312.html (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.gelbe-liste.de/apotheke/e-rezept-verlaengerung-testphase (Zugriff am: 21.10.2021)

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/e-rezept-keine-komplett-einfuehrung-am-1-januar/ (Zugriff am: 21.10.2021)

Klarstellung des BMG: E-Rezept nur über Gematik-App

05. September 2021 | von

Das BMG stellt klar, dass das elektronische Rezept nur mit der Gematik-Lösung genutzt werden kann. Das BMG arbeite derzeit an einer entsprechenden Rechtsverordnung. Kritiker sprechen von einer Monopolstellung der Gematik. Apotheken und Krankenkassen hoffen, dennoch ein Tool zu Einlösung des Rezepts bereitstellen zu können. Walter Hess, Chef der Versandapotheke DocMorris geht davon aus, dass der Gesetzgeber den Wunsch der Kunden nach flexiblen Lösungen berücksichtigen werde, da nicht alles durch einen staatlichen Trichter gehen könne.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/E-Rezept-laeuft-nur-mit-App-der-gematik-421165.html, 15. Juli 2021

E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar

31. Mai 2021 | von

Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021

Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

17. Mai 2021 | von

Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.

Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021

KBV: Digitalisierungsfristen sind kaum einzuhalten

10. Mai 2021 | von

Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind die Umsetzungsfristen für kommende digitale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) wahrscheinlich nicht einzuhalten. So sollen laut Gesetzgeber mehrere TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept, in der zweiten Jahreshälfte starten. Laut Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, gebe es einen Verzug bei der notwendigen technischen Ausstattung der Praxen. So gebe es bei dem elektronischen Heilberufsausweis Lieferfristen von bis zu acht Wochen. Dadurch werden nicht alle Ärzte einen Ausweis bis zum 1. Juli zur Verfügung haben, weshalb die Forderung des Gesetzgebers ins Leere laufen wird. Deshalb fordert die KBV, dass der Gesetzgeber dies zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt und die Fristen entsprechend verlängert. Ebenso solle die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmal verschoben werden, sodass Ergebnisse und festgestellte Mängel der Feldtests berücksichtigt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123455/Aktuelle-Digitalisierungsfristen-laut-KBV-kaum-zu-halten, 10. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021

Erstdiagnose mithilfe von Symptomcheck-KI-Plattform

19. April 2021 | von

Der Versicherer Axa möchte durch eine mit Microsoft entwickelte Anwendung den Suchanfragen nach Erstdiagnosen im Internet ein Ende bereiten. Die entwickelte Anwendung soll hierbei mithilfe von künstlicher Intelligenz einen ersten Onlinecheck der Krankheitssymptome durchführen um die Patienten anschließend an einen geeigneten Onlinearzt weiter zu leiten. Dieser sogenannte Symptomcheck soll somit in einem ersten Schritt die Krankheitssymptome von vollversicherten und beihilfeberechtigten Kunden überprüfen lassen. Dies soll zu einer zuverlässigeren ersten Diagnose führen.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/e-health-onlinediagnose-vor-dem-eigenen-pc-versicherer-axa-sagt-dr-google-den-kampf-an/27091536.html?ticket=ST-654237-3G3OtpjCFzR06PLHGK3d-ap1, 19. April 2021