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Kategorie: ‘Krankenkasse’

Verhaltener Start der elektronischen Patientenakte

15. März 2021 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann seit Beginn des Jahres von allen Kassenpatienten genutzt werden. Sie stößt bei den Versicherten großer Krankenkassen allerdings noch auch verhaltenes Interesse. Bei der AOK wurde die App bislang 4.500 und bei der Barmer 2.600-mal aktiviert. Bei der TK luden fast 80.000 Nutzer die App herunter. Die ePA ist zunächst in einer Testphase für die 73 Millionen Versicherten gestartet. Eine Vernetzung mit den Arztpraxen muss erst bis zum 1. Juli dieses Jahrs erfolgt sein. Die AOK betont, dass die ePA einen echten Nutzen für Versicherte haben werde, wenn sie flächendeckend eingesetzt und von Ärzten befüllt werde. Die TK stellt fest, dass insbesondere die Versicherten zwischen 26 und 59 Jahren das Angebot nutzen (78 Prozent der Downloads). Alle Krankenkassen setzen auf stark steigende Nutzerzahlen, sobald mehr Anwendungen integriert werden. So seien ein Impfausweis, ein Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahn-Bonusheft als nächste Schritte geplant.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121842/Elektronische-Patientenakte-startet-verhalten, 15. März 2021

TI-Anwendungen erhalten neue Technikpauschalen

22. Februar 2021 | von

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Unterstützung des Bundesschiedsamtes auf neue Technikpauschalen für die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verständigt. Weiterhin erhalten Praxen für zusätzliche stationäre Kartenterminals für medizinische Fachanwendungen höhere Erstattungen. So wurde eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro festgelegt. Die Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro pro Quartal. Für die zusätzlichen Kartenterminals wird die Erstattungspauschale um 60 Euro auf 595 Euro angehoben. Die höhere Pauschale kann rückwirkend für Gerate abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/121110/Neue-Technikpauschalen-fuer-TI-Anwendungen, 22. Februar 2021

Kein Anspruch auf Versicherungsnachweis in Papierform

01. Februar 2021 | von

Das Bundessozialgericht entschied in der vergangenen Woche, dass Patienten keinen Anspruch auf einen Versicherungsnachweis in Papierform besitzen. Die von dem Kläger beanstandete mangelnde Datensicherheit wurde von dem Bundessozialgericht zurückgewiesen. Das Gericht befand die elektronische Gesundheitskarte als SDGVO konform. Das Risiko eines Datenvorfalls unterliege hierbei gemäß des „risikobasierten Ansatzes“ dem praktischen Nutzen des elektronischen Versicherungsnachweises. Um das Risiko eines Datenvorfalls zu minimieren, könne der Versicherte die Karte in einer RFID-Sicherheitshülle aufbewahren. Die Versicherer sollten die Daten verschlüsselt in einem sicheren Cloudspeicher aufbewahren. Weiterhin sollten die Daten nur auf einem versiegelten Server bearbeitet werden. Hierbei biete die Sealed Cloud einen besonderen Schutz, weil sie die Daten zur Verarbeitung auf einen versiegelten Server überträgt.

Quelle: https://www.pressebox.de/pressemitteilung/uniscon-gmbh-the-web-privacy-company/Elektronische-Gesundheitskarte-Confidential-Computing-schuetzt-Patientendaten/boxid/1041680, 1. Februar 2021

Start der elektronischen Patientenakte in NRW

04. Januar 2021 | von

Seit dem 1. Januar haben Kassen-Versicherte Anspruch auf die elektronische Patientenakte (ePA). Diese wird zunächst in einigen Regionen in Deutschland getestet. So ist die ePA im Raum Düsseldorf und in Westfalen-Lippe seit Beginn des Jahres im Einsatz. Ab dem 01.07.2021 ist die Einführung der ePA für niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Krankenhäuser in ganz Deutschland verpflichtend. Die Nutzung für Versicherte bleibt freiwillig. Patienten können die ePA bei ihrer Krankenkasse erhalten.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/start-test-elektronische-patientenakte-epa-100.html, 04. Januar 2021

Unterstützende Software für Kommunikation in der Pflege

22. Dezember 2020 | von

Die Qualitätsmanagement Software „vision4care“ soll stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen darin unterstützen die zahlreichen Vorgaben von Krankenkassen und juristischen Bestimmungen einzuhalten. Dabei bietet die Software eine zentrale Organisationsplattform, ein internes Kommunikationssystem und ein Intranet. Weil ein möglichst lückenloser Informationsfluss eine wichtige Säule im Berufsalltag von Pflegekräften ist, bietet die Software ein internes Nachrichtensystem. Weiterhin können Rollen und Workflows festgelegt und Abläufe damit automatisiert werden. Durch diese und weitere Funktionen können bekannte Probleme der Pflege behoben werden.

Quelle: https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/medizin/innovative-software-loest-bekannte-probleme-bei-der-pflege/, 22. Dezember 2020

Elektronische Patientenakte auch für Privatversicherte

06. November 2020 | von

Anders als gesetzliche Krankenkassen, sind private Versicherer nicht dazu verpflichtet, zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Um wettbewerbsfähig zu bleiben werde der fünftgrößte private Krankenversicherer Signal Iduna trotzdem gemeinsam mit dem Anbieter Research Industrial Systems Engineering (RISE) eine ePA für seine Kunden entwickeln. Ziel sei nach Angaben der beiden Unternehmen, eine zertifizierte ePA für Privatversicherte mit weiteren Mehrwertdiensten. So sollen Kunden beispielsweise die Möglichkeit erhalten, ihre Abrechnungen digital über die ePA einzureichen. Um Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, soll es eine elektronische Gesundheitskarte geben. Darüber hinaus wird auch eine App entwickelt werden, die ebenfalls einen Zugang ermöglicht. Die entwickelte ePA soll auch anderen Privatversicherern zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-bereitet-sich-auf-ePA-Einstieg-vor-414315.html, 6. November 2020

Erste Gesundheits-Apps auf Rezept verfügbar

12. Oktober 2020 | von

Patienten können jetzt als zusätzliches Angebot Gesundheits-Apps auf Kassenkosten verschrieben bekommen. Der Unterschied zu herkömmlichen Fitness-Apps besteht darin, dass Gesundheits-Apps ganz konkret bei ernährungsrelevanten Krankheiten, Schmerztherapien oder psychischen Erkrankungen unterstützen und dabei einen echten medizinischen Nutzen bieten. Die baden-württembergische Ärzteschaft unterstützt diese Maßnahme, betont jedoch, dass das Gespräch und die Kontrolle durch den Arzt oberstes Prinzip bleiben müsste. Deshalb sollte es für den Mediziner auch immer die Möglichkeit bestehen, Daten auszulesen, um diese für die Diagnose und Therapie in der Praxis nutzen zu können. Auch das Sozialministerium unterstützt diesen neuen Schritt.

Zunächst einmal würden zwei Medizin-Apps in dem Verzeichnis erstattungsfähiger Angebote aufgeführt. Hierbei handele es sich um eine Tinnitus-App und eine Anwendung, um Patienten mit Angststörungen zu unterstützen.

Quelle: https://www.rnd.de/digital/gesundheits-apps-auf-rezept-zustimmung-von-politik-kassen-und-arzten-FDGXR3UWCNW54S2VKVSP2ULJIM.html, 12. Oktober 2020

„Telemedizin-Assistenz“ zur Entlastung hausärztlicher Praxen im ländlichen Raum

21. September 2020 | von

In Rheinland-Pfalz ist das Projekt „Telemedizin-Assistenz“ zur Entlastung hausärztlicher Praxen insbesondere im ländlichen Raum gestartet. 24 Praxen nehmen an dem Projekt teil, die jeweils mit einem Telemedizin-Rucksack ausgestattet wurden. Über ein Tablet werden die Daten vom Hausbesuch direkt an die Hausarztpraxis übertragen. Die Besuche werden von Nichtärztlichen-Praxisassistenten durchgeführt, welche eine Schulung zu Telemedizin-Assistenten (TMA) absolviert haben. Für die Hausbesuche seitens der TMA gebe es von den Krankenkassen einen Zuschlag von 40 Euro.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/24-Hausarztpraxen-in-Rheinland-Pfalz-legen-los-mit-Telemedizin-Assistenz-412588.html, 21. September 2020

Zweifel bei elektronischer Patientenakte auf Seiten der Datenschutzbeauftragten

21. August 2020 | von

Datenschützer zweifeln daran, ob das im Juli verabschiedete Patientendatenschutzgesetz zur elektronischen Patientenakte mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Ein wesentlicher Kritikpunkt sei, dass die Verpflichtung für die Krankenkassen gestrichen werden würden, Service Terminals in ihren Geschäftsstellen einzurichten, mit denen Versicherte ohne Smartphone ihre Patientenakten einsehen und verwalten könnten. Dadurch entstehe eine Benachteiligung von Menschen, die nicht über ein Smartphone verfügen. Durch mögliche Anordnungen an Krankenkassen und mehr Aufklärung der Versicherten wollen Experten noch Verbesserungen erreichen.

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.geplantes-gesetz-datenschutzbeauftragte-haben-zweifel-bei-elektronischer-patientenakte.c8e7c9c5-a6c1-4a99-8301-8feedf58b554.html, 21. August 2020

Weiterbildungsstudium „eHealth and Communication“

07. August 2020 | von

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens verändert die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Akteuren nachhaltig. Prof. Jutta Hübner, Professorin für Integrative Onkologie am Universitätsklinikum Jena, sieht darin aber auch eine Chance, die Kommunikation zwischen Patient und Behandlern neu zu gestalten. Deshalb bietet die Friedrich-Schiller-Universität Jena gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Jena den Weiterbildungsstudiengang „eHealth and Communication“ für alle Berufstätigen im Gesundheitswesen an. In dem drei Semester dauernden Masterstudiengang werden eHealth-Technologien analysiert und Ideen entwickelt, wie diese im beruflichen Alltag eingebunden werden können, um optimale Kommunikationswege zu etablieren.

Quelle: https://nachrichten.idw-online.de/2020/08/07/neues-weiterbildungsstudium-ehealth-and-communication/, 7. August 2020