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SmartMed

Medizinische Experten beurteilen Gesundheitsapps

12. März 2015 | von

In Anbetracht der Schwemme an Apps für den medizinischen Gebrauch verliert man leicht den Überblick über deren tatsächliche Nutzbarkeit für medizinische Behandlungen. Deshalb gründete das Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH (ZTG) eine Expertengruppe aus medizinischen Experten und App-Spezialisten.

Die Apps sollen auf deren medizinischen Nutzen, den Anforderungen von Patienten, ihre Unterstützung für Ärzte oder Pflege und wie sie die Arzt-Patient-Beziehung unterstützen, überprüft werden.

Quelle:
e-health.com, 06.03.2015

Zertifikat für die Übertragung des Arztbriefs

12. März 2015 | von

Für die Übertragung des elektronischen Arztbriefs über den Kommunikationskanal KV Connect sei nun laut der KV Telematik GmbH (KVTG) ein Zertifikat vergeben worden und ermögliche eine sichere Kommunikation. Welche Anforderungen KV Connect für Softwarehersteller hat, sei seit September vergangenen Jahres veröffentlicht.

Das Audit zur Überprüfung von Implementierung und Interoperabilität hätte man im Februar erhalten, so die KVTG.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 06.03.2015

KV-Safenet oder Telematikinfrastruktur

12. März 2015 | von

Nach Aussagen der gematik soll ab Herbst 2016 die Telematikinfrastruktur (TI) in Betrieb genommen werden. Einen Testlauf im vergangenen Jahr sei laut gematik erfolgreich verlaufen.

Kriedel, Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der gematik, gab bekannt dass es keine parallele Existenz von KV-Safenet und TI geben wird. Das aktuell existente KVSafenet werde nach Etablierung einer TI in diese überführt werden. Das solle Ärzte aber nicht daran hindern den elektronischen Arztbrief über das KV-Safenet zu nutzen, die spätere Einbindung stelle keinerlei Probleme dar.

Quelle:
Deutsches Ärzteblatt, 06.03.2015

Rheinland-Pfalz testet den elektronischen Medikationsplan

11. März 2015 | von

Den Startschuss zum Modellprojekt „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit dem elektronischen Medikationsplan in Rheinland-Pfalz“ gab gestern das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz.

Ca. 600 Patienten verschiedener Kliniken in Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier erhalten nach ihrem stationären Aufenthalt einen Medikationsplan. Dieser soll von Apotheker und Ärzten elektronisch bearbeitet werden können. Mit Hilfe eines Codes können Patienten Änderungen bei Apotheker und Ärzt vornehmen, welcher bei genannten in elektronischer Form hinterlegt ist.
Laut Sabine Bätzing-Lichtenthäler trage ein elektronischer Medikationsplan vor allem zur Patienten-Sicherheit bei. Dr. Andreas Kiefer betont die Vernetzung von Krankenhäuser, Hausärzte und Apotheker, die den Patienten zu Gute komme.

Ende des Projekts ist Anfang 2016.

Quelle:
DAZ.online, 02.03.2015
Ärzte Zeitung, 03.03.2015

Medikationsplan vs. Verblisterung

11. März 2015 | von

Für den Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) hat die Festlegung des Medikationsplans per Gesetz durchaus Vorteile. Verbandschef Hans-Werner Holdermann berichtete, dass man sich so eine neue Einnahmequelle  sichern könne, allerdings trage ein Medikationsplan nicht unmittelbar zur Therapietreue der Patienten bei.
Des weiteren gehöre seit einigen Jahren die elektronische Erstellung eines elektronischen Medikationsplans zur patientenindividuellen Verblisterung dazu, so Holdermann. Diese könnten von allen beteiligten Akteuren jederzeit online eingesehen werden.

Der Bundesverband sieht folglich einen deutlichen Rückschritt darin, einen Medikationsplan in Papierform durchzusetzen. Gegenteilig sieht man alleinig die flächendeckende patientenindividuelle Verblisterung mit elektronischem Medikationspass als Fortschritt hinsichtlich Therapietreue und e-Heath.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 05.03.2015

 

ABDA fordert stärkere Integration der Apotheker beim Medikationsmanagement

27. Februar 2015 | von

Laut Sprecher der ABDA solle den Apothekern deutlich mehr Einfluss bei der Entwicklung des Medikationsplans zustehen. Speziell für den Bereich Selbstmedikation. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) sieht dies ähnlich. Apotheker sollten vor allem, wie der schriftlichen Stellungnahme der BÄK zum E-Health-Gesetz zu entnehmen ist, die Selbstmedikation über OCT-Präparate in den Medikationsplan einpflegen. Zur Erstellung des Medikationsplans gehöre auch die Medikationsanalyse als relevanter Bestandteil, so die ABDA.
Verbraucherschützer schlagen außerdem vor, die Verantwortungsfrage vom Patienten klären zulassen.

Einschränkungen sehe man laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bei der Dokumentation von OTC-Präparaten, die nur eingeschränkt aufgelistet werden sollen. Genauso wie vertrauliche Medikamente.

Quelle:
Pharmazeutische Zeitung online, Ausgabe 08/2015

E-Health-Gesetz nicht zukunftsfähig

27. Februar 2015 | von

Der europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP), sieht den aktuellen Entwurf zum E-Health-Gesetz als nicht zukunftsfähig an. Das Gesetz werde den aktuellen Marktentwicklungen nicht gerecht, gan der Verband bekannt.

Gemeint ist damit vor allem der schriftliche Medikationsplan. Vorstand Heinrich kritisierte, dies entspreche nicht der Vorstellung eines digitalen Gesundheitswesens. Unverständlich sei außerdem laut Heinrich, warum man sich nicht an bereits etablierten, patientenfreundlichen und sicheren Systemen anderer Länder orientiere und verwies dabei auf Dänemark und Schweiz.

Der EAMSP sieht mit dem aktuellen Entwurf keine Möglichkeit, Rückstände in den Bereichen medizinische und pharmazeutische Versorgung aufzuholen.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 17.02.2015

Keine Verankerung der Telemedizin im E-Health-Gesetz

27. Februar 2015 | von

Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) kritisierte die nur nebensächliche Behandlung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten im E-Health-Gesetz. Die medizinische Versorgung ländlicher Regionen sei ohne Telemedizin nur schwer zu bewerkstelligen, so die DGTelemed.

Ein weiteres Hindernis der Etablierung ist außerdem das bestehende Fernbehandlungsverbot, welches laut Gesellschaft zu extensiv ausgelegt werde. Daneben sind die geforderten, klinischen Studien oftmals in der tatsächlichen Versorgung nicht möglich.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 23.02.2015

Schweizer Medikationsmanagement

27. Februar 2015 | von

Auf der Expertentagung des Bundesverbandes der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) gab Prof Dr. Kurt Hersberger Einblicke in das Medikationsmanagement der Schweiz.

Seit über vier Jahren wird der Polymedikationscheck (PMC) in der Schweiz nun offiziell praktiziert. Der Aufwand wird von den Krankenkassen mit etwa 40 Euro entschädigt. Im Jahr 2013 nutzten die Apotheker gerade einmal vier Prozent des Budgets. Vermutlich würden sich Apotheker einen PMC nicht zutrauen oder hätten nicht ausreichend Zeit für ein solches Angebot, so Hersberger.

Die unternommenen klinischen Studien würden dem PMC wohl keinen signifikanten Einfluss zusprechen, ergänzte Hersberger, zukünftig müsse man vor allem Risikopatienten in die Studien miteinbeziehen.

Quelle:
DAZ.online, 25.02.2015

Änderungen im e-Health-Gesetz

20. Februar 2015 | von

Die ausführliche Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) enthält einige Vorschläge zur Änderung des e-Health-Gesetzes, welches in einem Referentenentwurf bereits veröffentlicht wurde.

Sanktionen, die eine Haushaltsperre beinhalten, lehne man, laut Stellungnahme ab. Außerdem fordere man, dass nur hausärztlich bekannte Medikamente und die vom Patienten gewünschten Medikamente in den Medikationsplan aufgenommen werden. Da Arztpraxen vierteljährlich ihre Daten aktualisieren, sieht die KBV zusätzliche Softwarekosten in einer 14-tägigen Aktualisierung, die auf die Ärzte umgelegt würden.

Quelle:
Ärzte Zeitung, 11.02.2015