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SmartMed

Spahn erwartet holprigen ePA-Start

14. Juni 2021 | von

Bundesgesundheitsminister Spahn rechnet nicht mit einem reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) im Juli. Die Praxis EDV-Systeme der Ärzte seien voraussichtlich noch nicht alle soweit, dass die ePA befüllt werden könnten. Die Kritik, in der er die PVS-Hersteller für die Verzögerungen verantwortlich macht, weisen die Hersteller allerdings zurück. Nach den Vorstellungen Spahns sei die ePA in rund zwei Jahren nicht mehr aus dem medizinischen Alltag wegzudenken. Hierbei halte er es für wichtig einheitliche Standards zu setzen, die idealerweise international funktionieren. Dafür sollte das Wegkommen von Insellösungen erzwungen werden.

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Spahn-rechnet-mit-holprigem-ePA-Start-420247.html, 14. Juni 2021

Arzneimitteltherapiesicherheit kann durch Medikationsanalysen in der Apotheke gesteigert werden

07. Juni 2021 | von

Eine Beobachtungsstudie der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat gezeigt, dass die Patienten von pharmazeutischen Dienstleistungen wie Medikationsanalysen profitieren können. So erhöhen strukturierte Medikationsanalysen in der Apotheke die Arzneimitteltherapiesicherheit massiv. Bei 98 Prozent der Patienten wurde mindestens ein arzneimittelbezogenes Problem festgestellt. Bei einem signifikanten Anteil der Patienten gelang es, die von den Apothekern formulierten Empfehlungen umzusetzen. Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, betont, dass durch die Studie untermauert werde, wie gut die Apotheker auf die im Apotheken-vor-Ort-Stärkungsgesetz vorgesehenen pharmazeutischen Dienstleistungen vorbereitet sind.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/21/studie-belegt-mehr-amts-durch-medikationsanalysen-in-der-apotheke, 7. Juni 2021

E-Rezept-App der Gematik ab Juli verfügbar

31. Mai 2021 | von

Ab dem 1. Juli 2021 können Versicherte die kostenlose E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Das E-Rezept startet hierbei zunächst in einer Testphase in der Region Berlin-Brandenburg, soll im 4. Quartal aber bundesweit eingeführt werden. Den angemeldeten Nutzern sei es laut der Gematik von Anfang an möglich, E-Rezepte von Ärzten zu empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einzusehen. Für die Einlösung des E-Rezeptes könne entweder der Rezeptcode in der App geöffnet und vorgezeigt werden oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermittelt werden. Ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6 sei jedoch die Voraussetzung. Diese Funktion wird für die Anmeldung in der App benötigt, da hier die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden muss. Im Laufe des zweiten Halbjahres plant die Gematik eine Funktion einzuführen, bei der bis zu drei Apotheken gleichzeitig bezüglich der Medikamentenverfügbarkeit angefragt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123977/Neue-E-Rezept-App-der-Gematik-steht-ab-Juli-bereit, 31. Mai 2021

Vorbereitungen für Wiederholungsrezepte werden getroffen

24. Mai 2021 | von

Wiederholungsrezepte sollen auf Basis der gesetzlichen Grundlage zusammen mit dem E-Rezept zum 1. Januar 2022 eingeführt werden. So sei die Erstellung von Mehrfachverordnungen erlaubt, die eine Erstabgabe und maximal drei wiederholende Abgaben vorsehen. Dadurch soll die kontinuierliche Versorgung von Patienten erleichtert werden. Die Verordnungen bleiben bis zu 365 Tage gültig. Wichtig sei, dass Ärztinnen und Ärzte die jeweiligen Einlösefristen angeben müssen, um Fehlanwendungen und Missbrauch zu verhindern.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/05/12/g-ba-trifft-vorbereitungen-fuer-wiederholungsrezepte, 24. Mai 2021

Bundestag beschließt Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

17. Mai 2021 | von

Der Bundestag hat am 6. Mai das DVPMG beschlossen, welches wichtige Regelungen zur Einführung des E-Rezepts und digitaler Pflegeanwendungen enthält. So werden E-Rezepte dem Zuweisungs- und Makelverbot unterstellt. Weiterhin werden Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Anfang 2022 ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Versicherte leichter auf die geplante staatliche E-Rezept-App zugreifen können. Außerdem soll es möglich werden, E-Rezepte auch bei Apotheken im europäischen Ausland einzulösen.

Zudem erhält die Gematik den Auftrag, die Telematikinfrastruktur um „Zukunftskonnektoren“ weiterzuentwickeln. Die Krankenkassen erhalten hierbei die Verpflichtung, „digitale Identitäten“ für ihre Versicherten zur Identifizierung zu entwickeln. Zudem soll der elektronische Medikationsplan innerhalb der TI in eine eigene Anwendung überführt werden.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundestag-beschliesst-wichtige-e-rezept-regelungen-125484/, 17. Mai 2021

KBV: Digitalisierungsfristen sind kaum einzuhalten

10. Mai 2021 | von

Laut der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind die Umsetzungsfristen für kommende digitale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI) wahrscheinlich nicht einzuhalten. So sollen laut Gesetzgeber mehrere TI-Anwendungen wie die elektronische Patientenakte, die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept, in der zweiten Jahreshälfte starten. Laut Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, gebe es einen Verzug bei der notwendigen technischen Ausstattung der Praxen. So gebe es bei dem elektronischen Heilberufsausweis Lieferfristen von bis zu acht Wochen. Dadurch werden nicht alle Ärzte einen Ausweis bis zum 1. Juli zur Verfügung haben, weshalb die Forderung des Gesetzgebers ins Leere laufen wird. Deshalb fordert die KBV, dass der Gesetzgeber dies zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt und die Fristen entsprechend verlängert. Ebenso solle die Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nochmal verschoben werden, sodass Ergebnisse und festgestellte Mängel der Feldtests berücksichtigt werden können.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123455/Aktuelle-Digitalisierungsfristen-laut-KBV-kaum-zu-halten, 10. Mai 2021

Zahlreiche Änderungsvorschläge für Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz

03. Mai 2021 | von

Vor der geplanten Verabschiedung des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) liegen noch zahlreiche Änderungsvorschläge im Bundesgesundheitsministerium vor. Hierbei seien viele Bedenken aus der Praxis aufgenommen worden. So wurde das Makelverbot, wie lange von der ABDA gefordert, auf den elektronischen Zugangscode der E-Rezepte ausgeweitet. Dadurch kann das Makelverbot nicht mehr über den Zugangscode ausgehebelt werden. Weiterhin ist eine Fristverschiebung für die Übertragung der Daten von der elektronischen Gesundheitskarte in Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur um sechs Monate auf den 1. Juli 2023 vorgesehen. Zudem sollen die Versicherten die elektronische Gesundheitskarte noch bis zum 1. Juli 2024 als Datenträger für bestimmte Informationen verwenden. Dadurch sollen die Daten auch für Versicherte ohne Smartphone oder Internetzugang abrufbar sein.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/04/30/verlaengerte-fristen-fuer-online-medikationsplan-und-grenzen-fuer-videosprechstunden, 3. Mai 2021

Telemedizin zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit Herzinsuffizienz

26. April 2021 | von

Im Rahmen des 5GMedCamp Projekts des Deutschen Herzzentrums Berlin und des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts soll die Versorgung von Patienten mit einem permanenten Herzunterstützungssystems verbessert werden. Diese Unterstützungssysteme waren ursprünglich nur für die temporäre Unterstützung gedacht, werden aber zunehmend auch als dauerhafte Therapie verwendet. Hierzu fehlen laut den Forschern allerdings die Konzepte, um die Patienten telemedizinisch zu betreuen. Eine 24-stündige telemedizinische Mitbetreuung sei laut Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin der Charité, sehr relevant, weil die Telemedizin großes Potential biete, eventuell auftretende Komplikationen oder technische Probleme frühzeitig zu erkennen. Hierbei könnten Systeme der künstlichen Intelligenz in Kombination mit dem schnellen Mobilfunkstandard 5G große Datenmengen in Echtzeit verarbeiten. Deshalb sollen in dem Projekt 5G-Campusnetzwerk öffentliche Netze und Heimnetzwerke zum kontinuierlichen Monitoring kombiniert werden und Methoden der künstlichen Intelligenz zur Analyse der Streamingdaten erprobt werden.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123216/Telemedizin-soll-Versorgung-von-Patienten-mit-Herzinsuffizienz-verbessern?, 26. April 2021

Erstdiagnose mithilfe von Symptomcheck-KI-Plattform

19. April 2021 | von

Der Versicherer Axa möchte durch eine mit Microsoft entwickelte Anwendung den Suchanfragen nach Erstdiagnosen im Internet ein Ende bereiten. Die entwickelte Anwendung soll hierbei mithilfe von künstlicher Intelligenz einen ersten Onlinecheck der Krankheitssymptome durchführen um die Patienten anschließend an einen geeigneten Onlinearzt weiter zu leiten. Dieser sogenannte Symptomcheck soll somit in einem ersten Schritt die Krankheitssymptome von vollversicherten und beihilfeberechtigten Kunden überprüfen lassen. Dies soll zu einer zuverlässigeren ersten Diagnose führen.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/e-health-onlinediagnose-vor-dem-eigenen-pc-versicherer-axa-sagt-dr-google-den-kampf-an/27091536.html?ticket=ST-654237-3G3OtpjCFzR06PLHGK3d-ap1, 19. April 2021

Pharmazeutische Dienstleistungen im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes

12. April 2021 | von

Das im Dezember letzten Jahres in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz soll die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken fördern. Hierzu sollen Apotheken ab Anfang 2022 neue pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorare müssen bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) ist der Ansicht, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen vorrangig zur Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite in drei Bereichen angeboten werden sollen. So sollten die Risiken der Polymedikation reduziert, die Therapietreue verbessert und die Prävention von Volkserkrankungen angegangen werden. Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsstunden zur Raucherentwöhnung, Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes. Zudem könnten Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen bei chronischen Krankheiten angeboten werden. Bei der Festlegung der Dienstleistungen sollen auch Patientenvertreter mit einbezogen werden, weil es notwendig sei, die Dienstleistungen auf die Bedürfnisse der Patienten anzupassen.

Quelle: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/pharmazeutische-dienstleistungen-konkretisieren-und-ausweiten-124859/seite/alle/, 12. April 2021