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SmartMed

Bundeskabinett beschließt E-Health-Gesetz

29. Mai 2015 | von

Nach jahrelangen Verzögerungen soll das E-Health-Gesetz nun Abhilfe schaffen. Der neue Gesetzesbeschluss setzt dabei, laut Bundesgesundheitsminister Gröhe klare Zeichen. Das Gesetz sei nötig, um den Patienten und den Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte für den Patienten in den Fokus zu stellen. Fristen, Anreize, Vorgaben und Sanktionen sollen Ausreden für alle Beteiligten unmöglich machen. Dabei sei jedoch immer höchste Datensicherheit geboten.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • digitales Stammdatenmanagement
  • Notfalldatenmanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit und Medikationsmanagement
  • elektronischer Arztbrief
  • Vergütung von Telekonsilen

Kritik wird seitens der Rhythmologen geübt. Die telemedizinische Überwachung von kardialen Implantaten wurde im Gesetzesentwurf trotz einschlägiger Studien nicht berücksichtig.

Quelle:
ehealth.com 27.05.2015
Ärzte Zeitung, 27.05.2015

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