Patienten, die mehr als 3 Medikamente verordnet bekommen, haben nach dem Entwurf des E-Health Gesetzes Recht auf einen einheitlichen Medikationsplan. Ein Arzt ist verpflichtet diesen Plan zu erstellen, Apotheker hingegen sollen lediglich Ergänzungen vornehmen dürfen. Dies hat Proteste ausgelöst, sodass die Apothekerkammer Berlin eine Resolution verabschiedet hat, nach der ebenso ein Apotheker den Medikationsplan erstellen darf.
Quelle:
deutsche-apotheker-zeitung.de, 10.02.2016
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