In Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und NRW gibt es bereits die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge, andere Länder, wie beispielsweise Bayern sind gegen die Einführung.
In Orten ohne die elektronische Gesundheitskarte müssen die Flüchtlinge zum Amt, bevor sie einen Arzt aufsuchen können, in den anderen Standorten ist ein direkter Arztbesuch möglich. Durch diese, nicht einheitliche Regelung entscheidet der Wohnort über den Zugang zum Gesundheitssystem. Eine Chance für eine flächendeckende Regelung sei eine neue Konstellation nach der Bundestagswahl, so Stefan Etgeton der Bertelsmann-Stiftung.
Quelle:
www.deutsche-apotheker-zeitung.de, 18.04.2017
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