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Kategorie: ‘Ärzte’

Pharmabranche begrüßt Warkens Fokus auf Versorgungssicherheit

19. Mai 2025 | von

In ihrer ersten Rede im Bundestag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU die zentralen Ziele ihrer Gesundheitspolitik vorgestellt, wobei die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung höchste Priorität einnimmt. Sie unterstrich die Notwendigkeit, Medikamente wieder zuverlässig verfügbar zu machen, um das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem zu stärken. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist der Neustart des Pharmadialogs, diesmal mit einem klaren Schwerpunkt auf der Versorgungssicherheit. Die Reaktionen aus der Branche sind positiv: Pro Generika, der Verband der Generikahersteller, begrüßt das klare Engagement der Ministerin. Geschäftsführer Bork Bretthauer lobte besonders ihre Dialogbereitschaft und ihr Verständnis für die Sorgen der Menschen. Er betonte, dass eine zuverlässige Arzneimittelversorgung Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitssystem sei und bot der Ministerin aktive Unterstützung an. Bretthauer hob hervor, dass Ministerin Warken als Erste seit Langem die Versorgungssicherheit von Medikamenten zur politischen Priorität erklärt habe. Pro Generika zeigt sich offen für eine enge Zusammenarbeit und betont die Dringlichkeit gemeinsamer Lösungsansätze zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Mit ihrer Ansprache setze Warken ein klares Signal: Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist unverzichtbar und soll künftig durch verstärkten Dialog mit allen Akteuren in der Branche verbessert werden.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/arzneimittelversorgung-pharmabranche-begruesst-warkens-fokus/

https://www.progenerika.de/presse/bundestagsrede-amtsantritt-warken/#:~:text=Ministerin%20Warken%20priorisiert%20stabile%20Versorgung&text=15.05.2025%20%2F%20Mit%20ihrer%20Antrittsrede,Arzneimitteln%20wird%20zur%20politischen%20Priorit%C3%A4t

(zuletzt aufgerufen 15.05.2025)

AMK neu besetzt: Stärkung der Arzneimittelsicherheit für 2025 bis 2028

22. April 2025 | von

Die ABDA hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Periode 2025 bis 2028 neu besetzt. Professor Dr. Martin Schulz bleibt weiterhin Vorsitzender. Die Kommission umfasst zukünftig 21 Mitglieder, darunter Fachleute aus Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie und Intensivmedizin. Neu hinzugekommen sind Professor Dr. Burkhard Kleuser und Professor Dr. Anne Seidlitz (beide Universität Berlin) sowie Professor Dr. Martina Hahn (Varisano Kliniken Frankfurt-Main-Taunus). Zum Jahresende 2024 scheiden Professor Dr. Rolf Daniels, Prof. Dietmar Schrenk und Professor Dr. Christoph Stein aus. Die AMK, die 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, ist entscheidend für die Arzneimittelsicherheit. Sie dokumentiert Risiken, erfasst Meldungen aus Apotheken (über 10.000 im Jahr 2024) und warnt bei Rückrufen, Nebenwirkungen und Qualitätsdefiziten. Die Berliner Geschäftsstelle koordiniert die Kommunikation mit Behörden, Pharmaunternehmen und Apotheken. Laut Berufsordnung müssen alle Apothekerinnen und Apotheker Arzneimittelrisiken der AMK melden. Die ehrenamtlich tätige Kommission unterstützt die Apothekerschaft mit Fachinformationen und Stellungnahmen. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass die AMK maßgeblich zum Patientenschutz in Deutschland beiträgt.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/amk-mitglieder-neu-berufen-155410/

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/amk-schulz-bleibt-vorsitzender/#

(zuletzt aufgerufen 17.04.2025)

Lohmann & Rauscher steigt in Telemedizin ein

15. März 2025 | von

Der Medizinproduktehersteller Lohmann & Rauscher (L&R) hat die Mehrheit der Anteile an OnlineDoctor übernommen, einem führenden Telemedizin-Startup, das digitale Hautdiagnosen durch Hautärzte anbietet. OnlineDoctor bleibt als eigenständige Tochtergesellschaft unter dem gleichen Namen bestehen, und die beiden Mitgründer, Dr. Philipp Wustrow und Dr. Tobias Wolf, bleiben als Geschäftsführer und Gesellschafter aktiv. Der Kaufpreis wurde nicht bekannt gegeben.

L&R geht mit dieser Übernahme erstmals in den Bereich der Telemedizin und will seine Position als vielseitiger Lösungsanbieter im Gesundheitssystem stärken, insbesondere durch den Ausbau digitaler Services und Künstlicher Intelligenz (KI). Die Akquisition ist Teil einer größeren Wachstumsstrategie, die auf Digitalisierung und technologische Innovation setzt. OnlineDoctor hat sich als Marktführer in der Dermatologie-Software etabliert und arbeitet mit rund 800 Hautärzten sowie 300 Apotheken und Krankenhäusern in der Schweiz zusammen.

Für OnlineDoctor bedeutet die Partnerschaft mit L&R langfristige Wachstums- und Innovationsmöglichkeiten, da der neue Mehrheitsinhaber den digitalen Gesundheitsmarkt weiter vorantreiben möchte. Die Akquisition wird als strategischer Schritt betrachtet, um das Potenzial von OnlineDoctor im Bereich der digitalen Medizinprodukte zu maximieren. Die Zusammenarbeit wird insbesondere durch die zunehmende Bedeutung digitaler Diagnosen und der Pandemiebeschleunigung von Telemedizin unterstützt.

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/medizinproduktehersteller-lr-uebernimmt-onlinedoctor/

https://www.organisator.ch/de/management/2025-02-26/lr-uebernimmt-st-galler-telemedizin-unternehmen-onlinedoctor/

(zuletzt aufgerufen 26.02.2025)

Hürden bei der TI-Anbindung für Betriebsärzte und Pflegeeinrichtungen

15. März 2025 | von

Die Betriebsärzte sehen die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) als eine wichtige Chance, stärker in die Vorsorge und Versorgung von Patienten eingebunden zu werden. Die Finanzierungsvereinbarung für die TI-Anbindung der Arbeitsmediziner wurde Anfang des Jahres zwischen dem GKV-Spitzenverband und verschiedenen arbeitsmedizinischen Verbänden getroffen. Ab dem 1. April 2025 können Fachärzte für Arbeitsmedizin Pauschalen für den Anschluss an die TI beantragen, wenn sie bestimmte Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen. Diese Regelung wird insbesondere für kleinere Arbeitsmedizin-Praxen („Einbeiner“) eine wichtige Unterstützung bieten.

Trotz dieser Fortschritte gibt es jedoch noch Herausforderungen. Der Opt-in-Modus der ePA wird von den Arbeitsmedizinern als Hemmschuh gesehen, da er die Nutzung der ePA verlangsamt. VDBW-Präsidentin Susanne Liebe betont die Bedeutung der Arbeitsmedizin im Bereich der Prävention, da mehr als 46 Millionen Erwerbstätige betreut werden, von denen viele keinen Hausarzt haben.

Zudem müssen bis zum 1. Juli 2025 etwa 36.000 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die TI angeschlossen werden. Doch eine Umfrage zeigt, dass viele Einrichtungen noch nicht ausreichend vorbereitet sind: Nur 33% haben einen SMC-B Ausweis beantragt und erhalten. Es gibt einen erheblichen Schulungs- und Servicebedarf, um diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/TI-Anbindung-In-der-Betriebsmedizin-mit-Hindernissen-456561.html

(zuletzt aufgerufen 23.02.2025)

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Umfrage-zur-TI-Anbindung-Pflegeeinrichtungen-sind-noch-nicht-startklar–456927.html

(zuletzt aufgerufen 03.03.2025)

Kritik an der ePA: Sicherheitslücken und praktische Probleme

10. März 2025 | von

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland stößt auf Kritik, obwohl das Projekt ursprünglich die Vernetzung und Verbesserung der Versorgung der Patienten zum Ziel hatte. Vertragsärzte und -psychotherapeuten äußern Bedenken über die Nutzung der ePA in der Praxis. Dr. Uwe Popert, ein Hausarzt aus Kassel, bemängelt die fehlende Wartung und die Möglichkeit für Patienten, Dokumente selbst zu löschen. Er sieht die ePA als einen unsortierten Datenhaufen, der keine konkrete Hilfe bei der Behandlung bietet. Auch ein fehlender Medikationsplan, der für die Patientenversorgung wichtig wäre, wird kritisiert. Des Weiteren hegt Popert Bedenken bezüglich der Sicherheit der gespeicherten Daten, da er die ePA als eine Möglichkeit sieht, Patientendaten zu sammeln und kommerziellen Unternehmen zugänglich zu machen.

Ein weiteres Problem wurde vom Chaos Computer Club (CCC) aufgezeigt: Ein Sicherheitsmangel bei der ePA könnte es Angreifern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, ohne dass die elektronische Gesundheitskarte verwendet wird. Die gematik arbeitet derzeit an der Behebung dieser Schwachstellen, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Ärzte und Psychotherapeuten werden aufgefordert, besonders auf die Sicherheit der Zugangskomponenten zur Telematikinfrastruktur (TI), wie die SMC-B-Chipkarte, zu achten. Diese Karte ist besonders sensibel und darf nicht wie gewöhnliche Praxisausstattung behandelt werden, um Missbrauch zu vermeiden.

 

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Elektronische-Patientenakte-Wo-die-Schwachstellen-sind-456884.html

https://www.kbv.de/html/1150_73620.php

(zuletzt aufgerufen 01.03.2025)

Vorgaben für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA)

24. Februar 2025 | von

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland, in der Apotheken zunächst nur die elektronische Medikationsliste (eML) einsehen können, während Ärzte und Psychotherapeuten bereits mit dem Befüllen der Akte beginnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun klargestellt, welche Daten und Dokumente in die ePA eingepflegt werden müssen. Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, Daten aus der aktuellen Behandlung elektronisch in die Akte zu übertragen, wenn sie vorliegen. Dazu gehören unter anderem Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, Laborbefunde, E-Arztbriefe sowie weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Es gibt jedoch keine Pflicht, alle Behandlungsdaten oder Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren. Nicht relevant für die ePA sind Verdachtsdiagnosen, vorläufige Diagnosen oder persönliche Notizen. In der ePA sollen nur medizinisch wertvolle Informationen für die Weiterbehandlung durch andere Ärzte oder Psychotherapeuten gespeichert werden. Dies bedeutet, dass nicht jeder Patientenkontakt oder jede Erkrankung, wie etwa ein Schnupfen, erfasst werden muss. Die KBV betont, dass die ePA keine neuen Berichtspflichten schafft und keine vollständige Dokumentation jeder Behandlung erforderlich ist, sondern nur relevante und vollständige Befundberichte.

 

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-rezept/aerzte-nicht-jeder-schnupfen-gehoert-in-die-epa/

https://www.kbv.de/html/1150_74089.php

 

(zuletzt aufgerufen 21.03.2025)

 

Ärzte klagen über technische Probleme: ePA-Start verzögert sich

14. Februar 2025 | von

Der bundesweite Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) verzögert sich aufgrund technischer Probleme in der laufenden Testphase. Ursprünglich für Mitte Februar geplant, wird der Start nun frühestens im April möglich sein. In den teilnehmenden Arztpraxen und Apotheken gibt es weiterhin Schwierigkeiten, da viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch nicht vollständig mit den nötigen ePA-Modulen ausgestattet sind. Rund 80 Prozent der teilnehmenden Einrichtungen sind mittlerweile technisch vorbereitet, jedoch fehlt das erforderliche Update in einigen Praxen.

Einige Ärzte berichten von Problemen beim Zugriff auf die ePA. Beispielsweise ist es in einer Hamburger Arztpraxis noch selten, dass Patienten mit einer funktionierenden ePA erscheinen. In der Rheumaambulanz eines Krankenhauses funktioniert die ePA mittlerweile bei den meisten Patienten, doch die elektronische Gesundheitskarte muss weiterhin im Terminal stecken bleiben, was den Prozess verzögert.

Zusätzlich gibt es Kritik an der Sicherheit der ePA. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte im Dezember Schwachstellen im System entdeckt. 28 Organisationen aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft fordern daher, dass alle Bedenken bezüglich der Sicherheit ausgeräumt werden, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert außerdem eine schnellere Bearbeitung der ePA, da der aktuelle Prozess zeitaufwendig und nicht refinanziert wird.

Sicherheitslücken und fehlerhafte Diagnosen: Probleme der elektronischen Patientenakte und ihre Folgen

12. Februar 2025 | von

Der Gematik wird vorgeworfen, Sicherheitslücken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zu spät ernst genommen zu haben. Sicherheitsforscher wiesen bereits im August 2024 auf die Lücken hin, durch die mit einer SMC-B (Praxisausweis) und einem Konnektor ein unberechtigter Zugriff auf die ePA möglich war. Zunächst wurde der Angriff als unwahrscheinlich eingestuft, doch als bekannt wurde, dass auf Kleinanzeigen gültige Praxisidentitäten und SMC-Bs verkauft wurden, berief die Gematik eine Taskforce ein. Unklar bleibt, ob die Sicherheitslücken vor dem bundesweiten Rollout vollständig geschlossen werden. In Modellregionen haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die ePA.

In Deutschland gibt es immer wieder Fälle von unzutreffenden Diagnosen in Patientenakten, die Betroffenen teils unbekannt sind. Sophie Riedinger, Social Media & Affiliate Marketing Expertin, fand zum Beispiel eine Diagnose einer „depressiven Episode“ (ICD-Code F329) in ihrer Akte, obwohl sie nie wegen einer Depression in Behandlung war. Über ähnliche Fälle wurde auch in sozialen Medien berichtet, etwa von Personen, die angeblich an Epilepsie oder Diabetes Typ 1 litten, ohne es zu wissen. Diese falschen Diagnosen entstehen häufig durch Abrechnungspraktiken im Gesundheitssystem, bei denen Diagnosen verwendet werden, um Behandlungen und zusätzliche Gelder von Krankenkassen zu erhalten. Das Problem tritt vor allem auf, wenn Menschen Versicherungen abschließen wollen. So führte Riedingers Diagnose dazu, dass sie 2024 von allen privaten Krankenversicherungen abgelehnt wurde.

Versicherungsmakler Bastian Kunkel erklärt, dass solche falschen Diagnosen oft zu Ablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen führen, da Versicherungen die Patientenakten anfordern und diese fehlerhaften Diagnosen sofort als Risiko werten. Obwohl Ärzte solche Fehler meist direkt mit Patienten klären, wissen viele Betroffene oft nichts von den falschen Diagnosen, da sie ihre Akten nicht einsehen. Besonders bei gesetzlichen Krankenkassen ist es schwierig, Einsicht zu bekommen.

Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Standard eingeführt, um mehr Transparenz und Effizienz zu bieten. Doch auch hier bleiben Bedenken hinsichtlich der Genauigkeit und der Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu korrigieren. Patienten sind in der Regel auf die Kooperation ihrer Ärzte angewiesen, um Fehler zu beheben – was teuer und langwierig sein kann.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Gematik-hielt-Sicherheitsluecke-fuer-akzeptabel-10259471.html

https://www.spiegel.de/gesundheit/patientenakte-ploetzlich-hatte-ich-eine-depressive-episode-nicht-naeher-bezeichnet-a-f905e22a-16bc-4df0-b0b0-8a177128cfa0

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)

ESMP: EU-Plattform zur Überwachung von Arzneimittelengpässen startet

12. Februar 2025 | von

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die European Shortages Monitoring Platform (ESMP) zur Überwachung von Arzneimittelknappheiten EU-weit mit vollem Funktionsumfang aktiviert. Die Plattform soll drohende Engpässe bei wichtigen Arzneimitteln frühzeitig erkennen und insbesondere in Gesundheitskrisen eine bessere Bewältigung ermöglichen. Ab dem 2. Februar 2025 sind Zulassungsinhaber und -behörden verpflichtet, Informationen über die Versorgung, Nachfrage und Verfügbarkeit von Arzneimitteln auf dieser zentralen Plattform zu melden. Ziel ist es, Engpässe besser zu steuern und eine effektive Krisenvorsorge zu gewährleisten.

Im November 2024 wurde bereits die erste Phase der Plattform aktiviert, um Engpässe bei zentral zugelassenen Arzneimitteln zu melden. Nun ist die ESMP vollständig funktionsfähig, und ab sofort sind sowohl Zulassungsinhaber als auch nationale Behörden verpflichtet, diese Plattform zur Meldung von Arzneimittelknappheiten zu nutzen. Öffentliche Informationen über aktuelle Engpässe können auf der Plattform sowie in den nationalen Katalogen der EMA abgerufen werden. Die ESMP ist ein zentrales Instrument der erweiterten EMA-Mandate, das die Überwachung und Vorsorge in Bezug auf Arzneimittelknappheit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum verbessern soll.

 

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/eu-plattform-startet-voll-durch-152844/

(zuletzt aufgerufen 29.01.2025)

https://www.gmp-navigator.com/gmp-news/europaeische-plattform-zur-ueberwachung-von-arzneimittelengpaessen-esmp-in-betrieb#:~:text=Die%20Europ%C3%A4ische%20Arzneimittelagentur%20EMA%20hat,mit%20vollem%20Funktionsumfang%20gestartet%20ist

(zuletzt aufgerufen 30.01.2025)

Start der elektronische Patientenakte 3.0

01. Februar 2025 | von

Zwei Tage vor dem offiziellen Start der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 am 15. Januar wurde das erste der beiden benötigten Aktensysteme zugelassen. Damit erhalten zunächst Versicherte von Krankenkassen, die mit Bitmarck und RISE zusammenarbeiten, eine ePA. Kunden der AOK und Techniker Krankenkasse müssen warten, da das Aktensystem von IBM nicht rechtzeitig fertig wurde. Der Testbetrieb wird daher nur mit dem System von RISE beginnen.

Die Systeme von IBM und RISE unterscheiden sich stark, was die Interoperabilität erschwert. Die Testphase soll bis spätestens April abgeschlossen sein. Ärzte sollen erst dann flächendeckend mit der ePA arbeiten, wenn positive Erfahrungen vorliegen.

Bitmarck-Chef Andreas Strausfeld betonte die Herausforderungen bei der Entwicklung, darunter späte Spezifikationen, kurzfristige Änderungen und Sicherheitsupdates.

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie nicht widersprechen (Opt-Out). Die Akte enthält Befunde, Diagnosen und Therapiedaten, um eine bessere Versorgung zu ermöglichen. Ärzte und Psychotherapeuten haben so einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet bereits viele Fragen aus den Praxen zur neuen ePA.

https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Kurz-vor-Start-erstes-Aktensystem-zugelassen-10241211.html

(zuletzt aufgerufen 13.01.2025)

https://www.kbv.de/html/69298.php

(zuletzt aufgerufen 16.01.2025)