Kategorie: ‘Apotheker’
EuGH: Polnisches Apothekenverbot verstößt gegen EU-Recht
Am 19. Juni 2025 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass das Werbeverbot für Apotheken in Polen, das seit 2012 besteht, gegen das EU-Recht verstößt (Rechtssache C-200/24). Apotheken können nach dem polnischen Arzneimittelgesetz nur eingeschränkt über ihren Standort und ihre Öffnungszeiten informiert werden. Eine kommerzielle Kommunikation, vor allem im Internet, ist verboten und mit Geldstrafe belegt. Eine Verletzung mehrerer Grundfreiheiten der EU, wie der freie Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wurde von der Europäischen Kommission festgestellt. Diese Einschätzung wurde vom EuGH bestätigt und die Klage der Kommission wurde vollständig zurückgewiesen. Da die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr reglementierten Berufen wie Apothekern grundsätzlich erlaubt, ihre Dienstleistungen online zu bewerben, hält das Gericht das allgemeine Werbeverbot für eine unzulässige Einschränkung. Die nationalen Vorschriften können zwar bestimmte Inhalte festlegen, aber sie dürfen nicht zu einem allgemeinen Verbot führen.
Der EuGH wies die Argumentation Polens zurück, dass das Verbot nur auf Apotheker und Apothekerinnen anwendbar sei, die in einer Apotheke tätig seien. Da die Regelung auf mehr als zwei Drittel der Apotheker in Polen Anwendung findet, ist sie mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Auch der Zugang ausländischer Apotheker zum polnischen Markt werde durch das Verbot behindert und ihre Chancen, sich potenziellen Kunden bekannt zu machen, würden eingeschränkt.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit der Apotheker konnte Polen ebenfalls keine überzeugende Begründung für das Verbot vorbringen. Der EuGH wies darauf hin, dass berufsrechtliche Vorschriften kein generelles Werbeverbot bewirken dürfen.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-C20024-werbeverbot-apotheken-polen
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/werbeverbot-fuer-apotheken-verstoesst-gegen-eu-recht-156830/
(zuletzt aufgerufen 19.06)
Rezeptfälschungen im Trend: Abnehmspritzen als Tatmotiv
Das zunehmende Interesse an Schlankheitsmitteln wie Ozempic, Wegovy und Mounjaro, die ursprünglich zur Diabetesbehandlung entwickelt worden waren, führt auch zu einer Zunahme gefälschter ärztlicher Rezepte in Deutschland. Das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen melden einen markanten Zuwachs solcher Delikte. Im letzten Jahr wurden in Niedersachsen hohe dreistellige Fallzahlen verzeichnet, was einen erheblichen Anstieg im Vergleich zu den niedrigen dreistelligen Zahlen des Vorjahres darstellt. Auch auf nationaler Ebene versuchen Kriminelle, gefälschte Rezepte einzulösen. Die genauen Zahlen können jedoch aufgrund noch andauernder Ermittlungen schwanken.
In Bremen sind ähnliche Fälle bekannt, obwohl dort keine systematische Erfassung stattfindet. Die Polizei führt im laufenden Jahr Ermittlungen in sechs Fällen wegen Rezeptfälschungen für Abnehmspritzen durch. Solche Taten werden als Urkundenfälschung sowie als Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz klassifiziert. Apothekerkammern sensibilisieren Apotheken, wenn Muster erkennbar sind.
Die Apothekerkammer Niedersachsen berichtet, dass Apotheken regelmäßig verdächtige Papierrezepte für Antidiabetika melden. Fälschungen erkennen Apotheker, die gesetzlich zur Prüfung verpflichtet sind, häufig an Unregelmäßigkeiten wie einer ungewohnten Handschrift, fehlerhaften Aufdrucken oder verdächtigen Arzneimitteln.
Die Zunahme gefälschter Rezepte wird vom BKA auf die steigende Nachfrage, den begrenzten legalen Zugang und die hohen Preise dieser Medikamente zurückgeführt. Es gibt allerdings keine zentrale Statistik. Die Behörden fordern Wachsamkeit, da es nicht nur um wirtschaftlichen Betrug geht, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken für Patienten bestehen können.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/bundeskriminalamt-warnt-vor-mehr-rezeptfaelschungen-156653/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/rezeptfaelschungen-bka-schlaegt-alarm/#
(zuletzt aufgerufen 12.06.2025)
Gefahr für Medikamente bei Sommerhitze
Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni informiert die Bundesapothekerkammer, dass Apotheken gut auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten bei hohen Temperaturen vorbereitet sind. Hitzewellen können sowohl die Wirkung als auch die Haltbarkeit von Medikamenten beeinflussen. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer, warnt davor, dass sich bei anhaltender Hitze die Wirkung von Arzneimitteln im Körper verändern kann, wodurch eine individuelle Dosisanpassung notwendig werden könne. Zugleich könnten Medikamente durch falsche Lagerung bei zu hohen Temperaturen unbrauchbar werden.
Besonders betroffen sind Medikamente wie Entwässerungsmittel, Blutdrucksenker und Schlaf- oder Abführmittel, da sie den Flüssigkeitshaushalt und die Thermoregulation des Körpers beeinflussen. Bei starkem Schwitzen kann die Wirkung verstärkt auftreten. Auch bei arzneimittelhaltigen Pflastern kann durch die stärkere Hautdurchblutung bei Hitze mehr Wirkstoff ins Blut gelangen, was das Risiko für Nebenwirkungen erhöht.
Für Apotheken gilt, dass Arzneimittel bei höchstens 25 Grad gelagert werden dürfen. Die meisten Medikamente überstehen einen Transport nach Hause an warmen Tagen gut, sollten aber dauerhaft nicht über 25 Grad gelagert werden. Kühlpflichtige Medikamente, wie Insuline, müssen laut Verpackung zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.
Einmal überhitzte Medikamente sollten nicht mehr verwendet werden – auch nach dem Abkühlen nicht, da viele Schäden unsichtbar bleiben. Manche Veränderungen, wie das Schmelzen von Zäpfchen, sind jedoch sichtbar. Andere, wie veränderte Dosiergenauigkeit bei Asthmasprays, können unbemerkt bleiben, wenn diese in der direkten Sonne gelagert wurden. Apotheken bieten hierzu eine persönliche Beratung an, um Risiken vorzubeugen.
(zuletzt aufgerufen 03.06.2025)
Ermittlungen gegen Apotheken wegen Verdachts auf Arzneimittelgesetz-Verstöße
In Potsdam, Berlin und München haben Polizei und Staatsanwaltschaft zeitgleich mehrere Objekte durchsucht, da mutmaßliche Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) im Raum stehen. Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Apotheken in Potsdam sowie die Geschäftsräume eines Abrechnungsdienstleisters in München. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei Verdächtige, denen illegaler Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgeworfen wird. Einer der Beschuldigten ist laut den Ermittlern ein ehemaliger Mitarbeiter der genannten Apotheken und der Polizei bereits bekannt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Abrechnungsunterlagen, Zahlungsbelege sowie potenziell missbräuchlich nutzbare Wirkstoffe. Die Behörden prüfen derzeit, in welchem Umfang verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne gültige Rezepte verkauft wurden und ob es Hinweise auf manipulierte Abrechnungen gibt. Angaben über das gesamte Ausmaß des mutmaßlichen Delikts liegen bislang nicht vor, da die Auswertung der Beweismittel noch andauert. Die Durchsuchungen stehen vor dem Hintergrund eines erheblichen Anstiegs von Betrugsfällen im deutschen Gesundheitswesen. Laut dem aktuellen Bericht des GKV-Spitzenverbands „Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ beläuft sich der Schaden durch bekannt gewordene Fälle allein in den Jahren 2022 und 2023 auf mehr als 200 Millionen Euro – der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Apotheken stehen dabei besonders im Fokus: Nahezu 86 Millionen Euro entfallen auf missbräuchliche Abrechnungen von Arznei- und Verbandsmitteln. In diesem Bereich meldeten die gesetzlichen Krankenkassen etwa 2.100 externe und 1.000 interne Verdachtsfälle. Von insgesamt 4.257 Ermittlungsverfahren wurden 2.055 abgeschlossen, wobei in 812 Fällen konkrete Schäden nachgewiesen werden konnten. Zwar gelang es den Krankenkassen, rund 37 Millionen Euro zurückzufordern, dennoch verbleiben Verluste in Höhe von etwa 50 Millionen Euro. Die aktuellen Ermittlungen sollen klären, ob das Netzwerk um die betroffenen Potsdamer Apotheken in ähnlichem Umfang den Arzneimittelverkauf manipuliert hat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verdächtigen strafrechtliche Konsequenzen, während die involvierten Apotheken mit erheblichen berufs- und zulassungsrechtlichen Sanktionen rechnen müssten.
(zuletzt aufgerufen 21.05.2025)
Elektronische Patientenakte gewinnt an Fahrt
Seit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) am 29. April 2025 verzeichnet die gematik eine beachtliche Zunahme in der Nutzung. Mittlerweile ist die ePA in knapp 46.000 der rund 160.000 medizinischen Einrichtungen Deutschlands im Einsatz, darunter Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser. Laut dem TI-Dashboard der gematik wurden innerhalb von drei Wochen etwa 50 Millionen Patientenakten eröffnet, wobei die täglichen Zugriffe bis zu sechs Millionen erreichen. Allein in der vergangenen Woche wurden rund 600.000 Dokumente in die Akten hochgeladen. Auch die elektronische Medikationsliste (eML) gewinnt zunehmend an Bedeutung im Praxisalltag. Mittlerweile wird täglich auf etwa 1,5 Millionen Medikationslisten zugegriffen. Diese Funktion erleichtert es dem medizinischen Fachpersonal erheblich, den Überblick über bestehende Therapien zu behalten und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. Dr. Florian Fuhrmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der gematik, bezeichnet dies als Meilenstein für das deutsche Gesundheitswesen. Die ePA ermögliche eine sektorenübergreifende Versorgung, reduziere unnötige Doppeluntersuchungen und erleichtere die Anamnese. Besonderes Lob findet die Medikationsliste, die als konkreter praktischer Mehrwert angesehen wird. Die positiven Entwicklungen zeigten, dass die ePA zunehmend Akzeptanz findet und sich auf dem Weg befände, ein essenzieller Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland zu werden. Langfristig werde eine effizientere, sicherere und stärker patientenorientierte medizinische Versorgung angestrebt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/epa-wird-immer-mehr-genutzt-156178/
(zuletzt aufgerufen 23.05.2025)
https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-nutzung-steigt
(zuletzt aufgerufen. 22.05.2025)
Hohe Arzneikosten gefährden GKV – DAK fordert Reformen
Der AMNOG-Report 2025 der DAK-Gesundheit zeigt, dass eine kleine Anzahl neuer, patentgeschützter Medikamente die Kosten für Medikamente in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erheblich steigert. Trotz des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches die Preise neuer Medikamente an deren Zusatznutzen koppelt, stiegen die Ausgaben 2024 um 10,2 Prozent – während die Einnahmen nur um 5,7 Prozent wuchsen. Besonders auffällig sind einige wenige, hochpreisige Präparate: 35 Prozent der Ausgaben entfallen auf die Top-10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel. Ein Prozent dieser umsatzstärksten Medikamente verursacht 10,8 Prozent der Gesamtausgaben. Zwischen 2019 und 2024 erhöhten sich die DAK-Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel um 26 Prozent, während sie für Generika nur um 11 Prozent zunahmen. Die Kosten für sogenannte Orphan Drugs (Medikamente zur Behandlung seltener Krankheiten) haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht. Ein großer Teil der Ausgaben resultiert aus Neueinführungen seit 2021, die laut Report häufig zusätzliche Kosten verursachen, ohne bestehende Medikamente zu ersetzen. DAK-Chef Andreas Storm warnt vor einem Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, das die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden könnte. Daher fordert die DAK eine Ausgabenpolitik, die sich an den Einnahmen orientiert, mehr Transparenz im AMNOG-System und dynamische Preisabschläge, die an die Einnahmenentwicklung der GKV angepasst sind. Das Ziel ist es, Innovationen bezahlbar und zugänglich zu halten.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/arzneimittelausgaben-steigen-trotz-aller-massnahmen-155922/
(zuletzt aufgerufen 13.05.2025)
https://www.zm-online.de/news/detail/arzneimittelausgaben-steigen-weiterhin-stark
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
Arzneimittelgesetz steht über Gewissensentscheidung – Apotheker zieht Konsequenz
Der Berliner Apotheker Andreas Kersten hat entschieden, aus Gewissensgründen seinen Beruf aufzugeben und seine Approbation zurückzugeben. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom Juni 2024. Zwar wurde Kersten kein persönliches Fehlverhalten vorgeworfen, doch das Gericht stellte eindeutig fest, dass Apotheker gesetzlich verpflichtet sind, zugelassene Arzneimittel wie die „Pille danach“ auszugeben – selbst bei persönlichen Einwänden. Ein Recht auf Prüfung oder die Ablehnung aus Gewissensgründen existiere laut Gerichtsauslegung nicht. Als Teil ihrer gesetzlichen Aufgabe zur gesundheitlichen Versorgung und aufgrund des Kontrahierungszwangs (§ 43 AMG) dürfen Apotheker ihre privaten Überzeugungen nicht über ihre beruflichen Verpflichtungen stellen. Kersten hatte sich seit Jahren geweigert, die „Pille danach“ zu verkaufen, da er sie als potenziell lebensbeendend ansieht. Trotz Schließung seiner Apotheke im Jahr 2018 blieb er weiterhin Mitglied der Apothekerkammer. Doch nach dem Urteil des OVG, das seine berufliche Tätigkeit faktisch unmöglich machte, beantragte Kersten im Mai 2025 die Rücknahme seiner Approbation. Zuständig für diesen Vorgang ist jedoch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und nicht die Apothekerkammer. Kersten kritisiert die fehlende Berücksichtigung seiner Gewissensfreiheit. Auch wenn er im berufsrechtlichen Verfahren freigesprochen wurde, halte er die Begründung des Gerichts für problematisch. Da er die Abgabe der „Pille danach“ nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, sieht er keine Möglichkeit, seinen Beruf weiter auszuüben, und zieht daraus endgültig die Konsequenzen.
https://de.catholicnewsagency.com/news/19929/pille-danach-berliner-apotheker-kann-beruf-nach-gerichtsurteil-nicht-mehr-ausuben
(zuletzt aufgerufen 16.05.2025)
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/apotheker-will-wegen-pille-danach-approbation-abgeben-156027/
(zuletzt aufgerufen 19.05.2025)
Pharmabranche begrüßt Warkens Fokus auf Versorgungssicherheit
In ihrer ersten Rede im Bundestag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU die zentralen Ziele ihrer Gesundheitspolitik vorgestellt, wobei die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung höchste Priorität einnimmt. Sie unterstrich die Notwendigkeit, Medikamente wieder zuverlässig verfügbar zu machen, um das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem zu stärken. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist der Neustart des Pharmadialogs, diesmal mit einem klaren Schwerpunkt auf der Versorgungssicherheit. Die Reaktionen aus der Branche sind positiv: Pro Generika, der Verband der Generikahersteller, begrüßt das klare Engagement der Ministerin. Geschäftsführer Bork Bretthauer lobte besonders ihre Dialogbereitschaft und ihr Verständnis für die Sorgen der Menschen. Er betonte, dass eine zuverlässige Arzneimittelversorgung Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Gesundheitssystem sei und bot der Ministerin aktive Unterstützung an. Bretthauer hob hervor, dass Ministerin Warken als Erste seit Langem die Versorgungssicherheit von Medikamenten zur politischen Priorität erklärt habe. Pro Generika zeigt sich offen für eine enge Zusammenarbeit und betont die Dringlichkeit gemeinsamer Lösungsansätze zur Stabilisierung der Arzneimittelversorgung. Mit ihrer Ansprache setze Warken ein klares Signal: Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist unverzichtbar und soll künftig durch verstärkten Dialog mit allen Akteuren in der Branche verbessert werden.
(zuletzt aufgerufen 15.05.2025)
AMK neu besetzt: Stärkung der Arzneimittelsicherheit für 2025 bis 2028
Die ABDA hat die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Periode 2025 bis 2028 neu besetzt. Professor Dr. Martin Schulz bleibt weiterhin Vorsitzender. Die Kommission umfasst zukünftig 21 Mitglieder, darunter Fachleute aus Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie und Intensivmedizin. Neu hinzugekommen sind Professor Dr. Burkhard Kleuser und Professor Dr. Anne Seidlitz (beide Universität Berlin) sowie Professor Dr. Martina Hahn (Varisano Kliniken Frankfurt-Main-Taunus). Zum Jahresende 2024 scheiden Professor Dr. Rolf Daniels, Prof. Dietmar Schrenk und Professor Dr. Christoph Stein aus. Die AMK, die 2025 ihr 50-jähriges Jubiläum begeht, ist entscheidend für die Arzneimittelsicherheit. Sie dokumentiert Risiken, erfasst Meldungen aus Apotheken (über 10.000 im Jahr 2024) und warnt bei Rückrufen, Nebenwirkungen und Qualitätsdefiziten. Die Berliner Geschäftsstelle koordiniert die Kommunikation mit Behörden, Pharmaunternehmen und Apotheken. Laut Berufsordnung müssen alle Apothekerinnen und Apotheker Arzneimittelrisiken der AMK melden. Die ehrenamtlich tätige Kommission unterstützt die Apothekerschaft mit Fachinformationen und Stellungnahmen. ABDA-Präsident Thomas Preis betont, dass die AMK maßgeblich zum Patientenschutz in Deutschland beiträgt.
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/amk-mitglieder-neu-berufen-155410/
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/amk-schulz-bleibt-vorsitzender/#
(zuletzt aufgerufen 17.04.2025)
Start der ePA: Apotheken setzen auf Chancen und bessere Kooperation
Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnt am 29. April 2025, zunächst in einer freiwilligen Phase bis zum 1. Oktober. Die Apothekerschaft befürwortet diesen schrittweisen Start, da so die Nutzerakzeptanz und die Umsetzungsqualität gewährleistet werden können. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erkennt besonders im elektronischen Medikationsplan (eMP) großes Potenzial für eine bessere Patientenversorgung. DAV-Vorstand Dr. Jan-Niklas Francke kritisierte jedoch, dass der Starttermin ohne vorherige Abstimmung mit der Apothekerschaft oder anderen gematik-Gesellschaftern festgelegt wurde. Er bemängelt die mangelnde fachliche Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsministerium und Leistungserbringern in der letzten Legislaturperiode. Dennoch bereiten sich alle 17.000 Apotheken auf den Start vor. In der ersten Phase zeigt die ePA nur E-Rezepte in der Medikationsliste – Angaben zur Selbstmedikation kommen später. Erst mit dem vollständigen eMP, der auch durch Apotheken gepflegt werden könne, entstehe ein echter Mehrwert. Francke sieht darin einen möglichen „Game Changer“ für den Apothekenalltag und die Patientenversorgung. Laut DAV sind eine stabile Telematikinfrastruktur und schnelle Software-Updates in Apotheken entscheidend für den Erfolg. Die Apotheken sind startbereit und wünschen sich eine verbesserte Kooperation mit dem künftigen Bundesgesundheitsministerium.
(zuletzt aufgerufen 16.04.2025)